http://www.lsf.sachsen.de/11081.html#article11084
Musst dich etws durchlesen. Rückwirkendes Inkrafttreten des neuen Besoldungssystems etc.
Streichung von Weihnachtsgeld verfassungswidrig
Moderator: Oeli
Re: Streichung von Weihnachtsgeld verfassungswidrig
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Streichung von Weihnachtsgeld verfassungswidrig
Moin,Lone Soldier hat geschrieben:Hast da nen Gerichtsurteil, wurde da geklagt? Dass der Dienstherr die Anträge von sich aus erstmal ablehnt ist wohl sicher, wie das Amen in der Kirche.
also in meiner Dienstgruppe haben fast alle Kollegen im Verlauf des Jahres Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung eingelegt mit Hinweis auf die aktuelle Urteilslage des BVerfG. Die Behörde hat im Laufe der letzten Wochen in zwei Formen auf die Widersprüche reagiert:
1. Kenntnisnahme, Verzicht auf Einrede der Verjährung und Hinweis auf anhängige Verfahren zu der Thematik. Man bekäme unaufgefordert Bescheid, sofern über die Sachlage entschieden wurde.
2. Ablehnungsbescheid mit Verweis auf die Rechtmäßigkeit der Besoldung.
Sorgte beim Personalrat und der Gewerkschaft für Unmut, dass die Behörde hier zweierlei Bescheide erlassen hat. Die Kollegen, die den 2. Bescheid erhalten haben, wurden angehalten dagegen erneut Widerspruch einzulegen.
Es geht weiterhin das Gerücht um, dass Kollegen anderer Dienststellen im Zuge von Widerspruchsverfahren bzg. Altersstufen/Erfahrungsstufen mit ca. 4000 Euro abgefunden wurden. Ob das so stimmt, weiß ich nicht.
Das aktuelle Urteil dürfte jedenfalls richtungsweisend auch für mein Bundesland sein. Man kann nur hoffen, dass da nicht wieder irgendwelche Rechtskonstrukte gebildet werden, um zu begründen, warum wir weniger Sold kriegen sollten und die höchstrichterliche Urteilslage zu ignorieren ist.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
Re: Streichung von Weihnachtsgeld verfassungswidrig
@Sir James
Verfassungswidrige Besoldung und deren Einspruch wurde wie immer zur Kenntnis genommen. Jedoch wird da nichts entschieden in den nächsten Jahren, wahrscheinlich suchen die wieder ein Schlupfloch.
Bzgl Erfahrungstufen bin ich ein gebranntes Kind , wir wurden ja alle laut Tabelle übergeleitet. Klingt gut ist es aber nicht. Zuerst versauerte ich 2 Jahre in einer Zwischenstufe um dann in die normale zu rutschen. Da hatte ich sage und schreibe 1€ mehr:-) dort blieb ich dann 3 Jahre um jetzt normal weiterzumachen.
Klingt gut? Naja ich vergaß zu erwähnen ich bin jetzt gerade in Stufe 4 gerutscht.
Nach nicht unerheblichen Dienstjahren im zweistelligen Bereich.
Ich habe jetzt Kollegen , die waren 5 Jahre beim Bund. Sind Ende 20 und 4 Jahre bei der Pol.... die haben Erfahrungstufe 6 und mal locker mehr Geld raus als ich.
Da sieht man den Begriff Erfahrungsstufe gleich mit anderen Augen;-)
Altersdiskrimminierung, Rückzahlfähiger Zeitraum nur 3 Jahre. Wichtig ist man musste bis 2 Monate nach dem Urteil für Angestellte den Widerspruch formuliert haben. Das haben 99% der Berliner Beamten nicht, weil die Tragweite des Urteils so schnell nicht absehbar war.
Jetzt haben alle nach 4 Jahren Prüfung diese Mitteilung bekommen.
Zur Zeit gibt es den nächsten Widerspruch, da glaub ich das OLG Leipzig festgestellt hat, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes selbst für ein anderes Gericht nicht verständlich ist:-))
Naja wir warten weiter.
Wichtig ist nur, haltet bloß die Fristen ein, falls ihr Widerspruch einlegen wollt. Zeitpunkt ist dabei die Kenntniserlangung davon die dann festgesetzt wird mit Zeitpunkt des Urteils. Jeder ließt ja wohl den Bundesanzeiger bzw Amtsblatt;-)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Verfassungswidrige Besoldung und deren Einspruch wurde wie immer zur Kenntnis genommen. Jedoch wird da nichts entschieden in den nächsten Jahren, wahrscheinlich suchen die wieder ein Schlupfloch.
Bzgl Erfahrungstufen bin ich ein gebranntes Kind , wir wurden ja alle laut Tabelle übergeleitet. Klingt gut ist es aber nicht. Zuerst versauerte ich 2 Jahre in einer Zwischenstufe um dann in die normale zu rutschen. Da hatte ich sage und schreibe 1€ mehr:-) dort blieb ich dann 3 Jahre um jetzt normal weiterzumachen.
Klingt gut? Naja ich vergaß zu erwähnen ich bin jetzt gerade in Stufe 4 gerutscht.
Nach nicht unerheblichen Dienstjahren im zweistelligen Bereich.
Ich habe jetzt Kollegen , die waren 5 Jahre beim Bund. Sind Ende 20 und 4 Jahre bei der Pol.... die haben Erfahrungstufe 6 und mal locker mehr Geld raus als ich.
Da sieht man den Begriff Erfahrungsstufe gleich mit anderen Augen;-)
Altersdiskrimminierung, Rückzahlfähiger Zeitraum nur 3 Jahre. Wichtig ist man musste bis 2 Monate nach dem Urteil für Angestellte den Widerspruch formuliert haben. Das haben 99% der Berliner Beamten nicht, weil die Tragweite des Urteils so schnell nicht absehbar war.
Jetzt haben alle nach 4 Jahren Prüfung diese Mitteilung bekommen.
Zur Zeit gibt es den nächsten Widerspruch, da glaub ich das OLG Leipzig festgestellt hat, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes selbst für ein anderes Gericht nicht verständlich ist:-))
Naja wir warten weiter.
Wichtig ist nur, haltet bloß die Fristen ein, falls ihr Widerspruch einlegen wollt. Zeitpunkt ist dabei die Kenntniserlangung davon die dann festgesetzt wird mit Zeitpunkt des Urteils. Jeder ließt ja wohl den Bundesanzeiger bzw Amtsblatt;-)
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Re: Streichung von Weihnachtsgeld verfassungswidrig
Eine Entscheidung muss innerhalb angemessener Zeit umgesetzt werden. Ich weiß, dass wenn das BVerfG keine Frist setzt, wird das gerne mal bis zum St. Nimmerleinstag verschleppt.
Manchmal muss man dann Untätigkeitsklage erheben. Mitunter setzt das BVerfG dem Gesetzgeber dann eine recht kurze Frist.
@SirJames: Widerspruch, Klage hilft beim 2. Bescheid. Evtl kriegen die dann recht schnell ein vollstreckbares Urteil.
Ein Tipp am Rande, man kann das steuerlich als Nachzahlung auf die vergangenen Jahre verteilen. Bringt evtl Vorteile in Sachen Progression.
Manchmal muss man dann Untätigkeitsklage erheben. Mitunter setzt das BVerfG dem Gesetzgeber dann eine recht kurze Frist.
@SirJames: Widerspruch, Klage hilft beim 2. Bescheid. Evtl kriegen die dann recht schnell ein vollstreckbares Urteil.
Ein Tipp am Rande, man kann das steuerlich als Nachzahlung auf die vergangenen Jahre verteilen. Bringt evtl Vorteile in Sachen Progression.
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