NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

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Moderator: Oeli

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 20:20

Seinen Weg auf die GdP NRW-Seite hat das Thema aber bis heute nicht gefunden... Da erwarte ich mir eigentlich was anderes.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon JKM » Do 30. Jun 2016, 21:23

beni hat geschrieben:@1957
Ausschreibung einer DGL Stelle und keine weibliche Bewerberin...warum ist das so?
Ich kann nur für mich in meiner persönlichen Situation sprechen: ich könnte es nicht leisten

Kindererziehung, zu pflegende Person und Vollzeit im Schichtdienst wären nicht zu vereinbaren
Ist Vollzeit bei euch Voraussetzung für eine DGL-Stelle oder andere Führungsposition? In SH geht das auch in Teilzeit mit Mindeststunden.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 21:29

"nee, die/der ist jetzt schon weg" "mhhh... die/der macht doch immer nur bis 13:00 Uhr" - und dann alles auf die/den schlechter bezahlte(n) Stellvertreter(in) abwälzen? Ganz sicher nicht. (Hoffe, ich habe alles genderkorrekt geschrieben)

EDIT: Kaeptn_Chaos hat seinen Sekunden später geposteten "in der Regel nein" Beitrag gelöscht.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon JKM » Do 30. Jun 2016, 21:37

Interessant. Ich finde es gut, dass jeder/jedem die Teilzeit zur Kinderbetreuung/Angehörigenpflege etc. in Anspruch nehmen kann, später bin ich irgendwann vielleicht auch mal froh über diese Möglichkeit.

Aber wenn ich dann jemanden in einer Führungsposition mit 12,5 Stunden sehe, die überwiegend am Wochenende geleistet werden, passt das für mich eigentlich nicht, in sofern interessant zu sehen, dass es da auch andere Regeln gibt. In einer Position, in der man auch Erstbeurteiler für Mitarbeiter ist, fände ich eine höhere Mindeststundenzahl durchaus angebracht - eine Beschränkung auf nur Vollzeit müsste aus meiner Sicht nicht sein.

Das ganze ist übrigens unabhängig von Geschlecht oder Persönlichkeit gemeint!

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 30. Jun 2016, 21:47

Auch in NRW können Führungsfunktionen in Teilzeit besetzt werden, auch jobsharing hat seinen Einzug gehalten. Ob es einen DGL in NRW unter 20 Stunden gibt, weiß ich allerdings nicht. Der würde dann aber nicht alleine beurteilen.

Do2, ob das gegendered ist, was du schreibst, weiß ich nicht. Zumindest ist es arg vorurteilsbehaftet. Meine Teilzeitkräfte versehen natürlich volle Schichten - und die sehr zuverlässig und meist dann, wenn andere gerne frei haben wollen. Wenn du mal selbst Kinder hast, wächst das Verständnis automatisch.

Natürlich muss ein Teilzeitchef mehr auf seinen StellV bauen. Deswegen muss das aber nicht schlechter laufen. Außerdem sind die meisten StellV ja am glücklichsten, wenn der zu vertretende nicht da ist.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 21:58

Natürlich lässt sich das auch als "xxx? Heute ist doch Di/Mi/Do/Fr!" darstellen. Genau wie JKM das geschrieben hat - das ist für jemande(n) in Beurteilungsposition die/der auch genau dafür eine entsprechende Gehaltsstufe erhält, nicht angebracht. Dabei ist es doch absolut egal ob das gefühlt eine Frau, ein Mann oder ein wasauchimmer ist.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 30. Jun 2016, 22:03

Das ist nicht angebracht?

Mal einen Blick ins Gesetz geworfen? Dass einem durch Elternzeiten, etc. keine Nachteile entstehen dürfen? Weil wir den Quatsch jahrelang ignoriert haben, kommt es morgen zu dem Gesetz.

Einer meiner DGL war ein Jahr in AFG. Aber wenn ich jetzt 20 Stunden mache, bricht die Dgr zusammen, weil mein Vertreter und ich uns nicht absprechen können?
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 22:06

Es geht nicht nur darum, dass der/dem/das Betroffen(e/n) keine Nachteile entstehen dürfen, sondern das muss auch für die folgende Ebenen gelten!

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon beni » Do 30. Jun 2016, 22:07

Da habe ich ja etwas losgetreten :polizei10:
Nochmals
Ich sprach von meiner Situation und meinem ureigenen Anspruchdenken an eine Führungsposition und die sehe ich bei Vollzeit oder zumindest annähernder Stundenzahl

Ich wollte damit eigentlich auch nur ausdrücken das eine Quotierung im Bereich der Führungskräfte nichts bringt wenn die potentiellen Bewerberinnen fehlen

Mir ist es egal ob der Chef männlich oder weiblich ist.....ich möchte einen "guten" Chef und das wird nunmal mit keiner Quote erreicht
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Peppermintpete » Do 30. Jun 2016, 22:15

In Meiner Behörde gibt es eine DGL-Position, die von zwei Teilzeitkräften mit jeweils halbem Stundenanteil abgedeckt wird (ich meine sogar m/w). Wie es da konkret läuft, kann ich nicht sagen.

In der EHu gab es in unserem Zug zwei Halbtags-Frauen, die sich eine GruFü-Stelle geteilt haben. Die haben das für sich abgesprochen, dass idR IMMER eine da war. Entsprechend brauchte der Vertreter in der Gruppe sogar seltener die GruFü-Position ersetzen, als in anderen Gruppen. :o
:keks:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 22:19

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Das ist nicht angebracht?

Mal einen Blick ins Gesetz geworfen? Dass einem durch Elternzeiten, etc. keine Nachteile entstehen dürfen? Weil wir den Quatsch jahrelang ignoriert haben, kommt es morgen zu dem Gesetz.[...]
Aber die, die keine Eltern geworden sind, sollen ggü. denen, die auch keine Eltern geworden sind, benachteiligt werden? Nein, das leuchtet mir ein... :zustimm:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon JKM » Do 30. Jun 2016, 22:30

Naja, der Staat ist ganz nüchtern daran interessiert, dass Kinder in die Welt gesetzt werden - künftige Rentenbeitragszahler, Arbeitskräfte etc.
In sofern finde ich es folgerichtig, dass der Staat als Arbeitgeber die Kinderbetreuung dann besonders fördert.

@Käptn: Sorry für das off-topic hier. Eventuell kann ein Moderator den Strang "Teilzeit für Führungskräfte" oder allgemein "Teilzeit" der Übersichtlichkeit wegen abspalten?

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon d02 » Do 30. Jun 2016, 22:39

Bitte noch mal genau lesen: eine Frau, die nie in Elternzeit war, nie ein Kind bekommen hat, wird besser gestellt als ein Mann, der nie in Elternzeit war und nie ein Kind bekommen konnte.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon JKM » Do 30. Jun 2016, 22:44

Stimmt, sorry, hatte einmal das "keine Kinder" überlesen und nicht gemerkt, dass der Post wieder on topic war ;-)

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Peppermintpete » Do 30. Jun 2016, 23:34

d02, darf ich mal die Frage in den Raum werfen, wie viel Erfahrung du bereits persönlich in Puncto Beurteilungs- und Beförderungspraxis gesammelt hast?
:keks:


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