NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon al-lex » Di 6. Sep 2016, 01:51

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Genau. Der Richter, der Teil der Landesverwaltung ist, weshalb ihn das auch unmittelbar betrifft, hat sich das nicht genau durchgelesen.

Höchstwahrscheinlich.

Gelächter.
Ja, vielleicht kennt der Richter das Gutachten von Papier, aber er kann ja nicht hintenrum arbeiten, sondern es muss "offziell" Teil des Verfahrens werden.
Es gibt einen Unterschied zwischen der Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung bei der Beweiserhebung. Hier gilt § 86 VwGO.
Zudem war es ein Eilverfahren. Woher weißt du, dass der Schriftsatz (u.U. mit dem offiziell eingeführten Papier-Gutachten) des Landes/KPB bereits vorlag oder die überhaupt vorhatten einen einzureichen?
Dazu muss man den Beschluss kennen, um genau zu wissen, was da passiert war, aber den kennt offenbar bisher noch keiner, so dass derzeit (!) die Bedeutung dieser Entscheidung deutlich überbewertet wird.
Jetzt kann das Land ganz in Ruhe einen Monat lang seinen Schriftsatz vorbereiten, falls es das will, statt sich in einem Eilverfahren hetzen zu lassen. Man hat so die Argumente des Klägers gehört ohne sich von diesen überrumpeln zu lassen.
Ein "Nachteil" ist dem Land bisher nicht entstanden, da eh noch in der Hauptsache entschieden werden muss.

Vielleicht wurde hier ein grandioser juristischer Sieg gegen Papiers Abhandlung errungen. Vielleicht aber hat das Land sich aus taktischen Gründen bisher auch einfach nur zurückgehalten, um mal zu sehen, welche Argumente so kommen, und wollte nicht sein ganzes Pulver inform des Papier-Gutachten verschießen.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 6. Sep 2016, 07:08

Jedes Gewerkschaftsmitglied kennt den Beschluss. Der Rest findet den.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon al-lex » Mi 7. Sep 2016, 23:11

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Jedes Gewerkschaftsmitglied kennt den Beschluss. Der Rest findet den.
Und du glaubst einfach mal jede Behauptung der Gewerkschaft^^!?
Die feiern das groß und gleichzeitig fordern sie die Politik auf zu handeln.
Meiner Meinung nach ist das nur Gewerkschafts-PR. Die feiern groß den Beschluss, um Druck auf die Politik auszuüben, weil sie vermutlich wissen, dass die nächste Instanz das bisher anders sah und daher wahrscheinlih den Beschluss kippen wird.
Interessantes Posting von Irene Mihalic auf Facebook:
Das VG hat nicht die Frauenförderung für verfassungswidrig erachtet, sondern schlicht eine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes unterstellt. Das verwundert deshalb, weil das OVG bereits im Jahr 2010 anders entschieden hat und die bisherige Regelung zur Frauenförderung als zulässige landesrechtliche Ergänzung des § 9 Beamtenstatusgesetz eingestuft hat. Daher gehe ich davon aus, dass die jetzige Entscheidung des VG vor dem OVG keinen Bestand haben wird.
Das Aktenzeichen dazu ist 6 B 540/10.
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Die von einem Qualifikationsgleichstand ausgehende Gleichstellungsregelung des § 20 Abs. 6 Satz 2 LBG NRW stellt eine zulässige Ergänzung des § 9 BeamtStG dar.
Anders als das VG Düsseldorf, ist das OVG Nordrhein-Westfalen der Meinung, dass das Land sehr wohl Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich hat:
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt (und näher ausgeführt), dass von einer erschöpfenden und damit abschließenden bundesrechtlichen Regelung durch die Vorschrift des § 9 BeamtStG, für deren Erlass eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG besteht, insoweit nicht auszugehen ist.
Was hier versucht wird abzuziehen, ist meiner Meinung nach klar: Man stellt das als grandiosen Sieg dar, um die Politik unter Druck zu setzen. Die Grünen werden sich aber garantiert nicht unter Druck setzen lassen wie man an Mihalic erkennt.

Und warum hat die Gewerkschaft gerade vor dem VG Düsseldorf klagen lassen? Vielleicht ist es Zufall, aber das VG Düsseldorf hat es ja bereits durch "interessante" Urteile, die dann von höheren Instanzen kassiert worden, in die Medien geschafft.
Der Präsident des VGs hat auch mal heftig OB Geisel (SPD) attackiert. Die TAZ hat dem VG mal unterstellt, dass eine christlich-konservative Abendlandfixierung beim VG ein Karrierefördernis zu sein scheine.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Controller » Do 8. Sep 2016, 01:40

Und warum hat die Gewerkschaft gerade vor dem VG Düsseldorf klagen lassen?
Tatortprinzip :o :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon al-lex » Do 8. Sep 2016, 02:27

Controller hat geschrieben:
Und warum hat die Gewerkschaft gerade vor dem VG Düsseldorf klagen lassen?
Tatortprinzip :o :gruebel:
Wie gesagt: Es ist durchaus möglich, dass es Zufall ist, aber vermutlich gibt es nicht nur einen bei der Kripo, der mit dem jetzigen Gesetz unzufrieden ist.

Ich kenne die Strategie der Gewerkschaft nicht, aber ich wüsste was ich u.U. in dieser Situation machen würde:
Es gibt ein Gutachten eines der angesehensten Verfassungs-/Verwaltungsexperten in Deutschland, der kein bisschen in Verdacht steht SPD/Grüne nachzustehen, der sagt, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist und man so Frauenförderung machen kann: Das ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Papier.
Das vollständig juristisch zu klären wird daher sehr lange dauern und u.U. scheitert man trotzdem.
Zum Glück ist ja Landtagswahl bald, so dass man etwas auf dem politischen Weg versuchen kann, nur braucht man dazu ein Druckmittel. Ich würde mir daher das meiner Meinung nach konservativste Verwaltungsgericht in NRW suchen, dort ein "Musterverfahren" anstrengen. Man hat dann eine relativ hohe Chance da zu gewinnen und das Urteil dann der Presse stecken, da Journalisten ja eher selten sich für Eilverfahren am VG interessieren. Dann hat man sein politische Druckmittel.
Das wäre jedenfalls ein Weg, den ich mir ggf überlegen würde.
Ich glaube aber nicht, dass so ein konfrontativer politischer Weg hier klappen würde: Das ist eines der absolute Lieblingsprojekte der Grünen und der SPD ist es offensichtlich egal, was die Presse schreibt, da sonst Jäger, Nebe und Düren schon längst weg wären. Klüger ist hier zu tun, was die GdP versucht hat: Hintenrum mit Jäger und Kraft reden. Nur eben deutlich intensiver, indem man auch noch die SPD-MdLs einbezieht.


Ich finde es jedenfalls sehr erstaunlich wie übelst eine Gewerkschaft das Urteil abfeiert, obwohl das OVG NRW 2010 anders entschieden hat und wieso sollte man davon ausgehen, dass das OVG plötzlich seine Rechtssprechung ändert?

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Sep 2016, 09:31

Man klagt in NRW vor mehreren VG, zum Beispiel auch in Minden.

Düsseldorf war jetzt halt mit der schnellsten Entscheidung am Start - nicht zuletzt, weil die Düsseldorfer auch befördern wollen, während andere Behörden im Land derzeit die Stellen nicht abrufen, bis die ersten Verfahren entschieden sind.

Aber bei solch geballter Sachkenntnis und dem dezenten Aluhut erspare ich mir, hier weitere Mühen in eine Diskussion zu stecken.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon al-lex » Sa 10. Sep 2016, 10:22

Kaeptn_Chaos hat geschrieben: Aber bei solch geballter Sachkenntnis und dem dezenten Aluhut erspare ich mir, hier weitere Mühen in eine Diskussion zu stecken.
Was willst du auch viel anders sagen können als "Ich habe mich zu früh gefreut und einfach mal alles geglaubt, was die Gewerkschaften behaupten".
Schließlich sah das OVG NRW 2010 das anders und sagte, dass NRW sehr wohl da eine Gesetzgebungskompetenz hat.
Vermutlich der führende Verwaltungsrechtexperte in Deutschland Hans-Jürgen Papier sagt, dass NRW dort eine Gesetzgebungskompetenz hat.
Zudem hat bei der Expertenanhörung im Landtag KEIN Experte beweifelt, dass NRW da eine Gesetzgebungskompetenz hat.
Bisher hat nur das VG Düsseldorf diese Rechtsauffassung.
Jedenfalls hat Kraft gestern angekündigt, dass man Rechtsmittel einlegen wird:
http://www.derwesten.de/politik/kraft-g ... 80298.html
Überrascht nicht, da man doch gute Chance hat, dass man Erfolg hat.

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 10. Sep 2016, 14:08

Die Gewerkschaften haben nichts behauptet, die haben den Beschluss des VG verbreitet. Das hat eine These aufgestellt. Die habe ich nicht gefeiert.


Dass nun das OVG gefordert ist, ist unbestritten. Dass OVG ihre Meinung binnen sechs Jahren ändern, bzw. nicht deckungsgleiche Sachverhalte nicht deckungsgleich behandeln, ebenso.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Controller » Do 22. Sep 2016, 19:04

Auch VG Arns­berg hält Frau­en­för­de­rung in NRW für ver­fas­sungs­widrig


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... +38%2F2016
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 22. Sep 2016, 20:05

Wenn ich die Beförderungsnotizen aus den Behörden in OWL richtig bewerte, Minden auch.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Controller » Do 9. Feb 2017, 23:01

nun gibt es auch ein Gutachten dazu:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/n ... +06%2F2017
Einige Männer seien durch die Gesetzesnovelle auf den Beförderungslisten quasi über Nacht um mehrere Hundert Plätze nach hinten katapultiert worden.
Das ist natürlich auch ein Hammer !

@ K_C, merci :polizei2:
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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 9. Feb 2017, 23:04

Das wurde doch hier thematisiert?

Das zeugt aber auch wieder von der Kenne unserer Frauen:

In den Behörden, in denen das moderat angewandt wurde (also im Sinne des Gesetzes eher gegen die Frauen): keine Klagen.
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Controller » Do 9. Feb 2017, 23:09

ich war mir nicht sicher, ob es sich um das bereits bekannte Gutachten handelt und vertraute auf die sonstige Aktualität der Nachrichten von lto. :polizei10:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 9. Feb 2017, 23:17

Sorry, ich meinte das 'um hundert Plätze nach hinten'. :kuss:

(Sonst hätte ich eher geräuspert)
:lah:

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Re: NRW: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Beitragvon Controller » Do 9. Feb 2017, 23:29

ach so, ja klar :60:

Dennoch schadet es nicht, es wieder mal ins Gedächtnis zu rufen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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