Ja, vielleicht kennt der Richter das Gutachten von Papier, aber er kann ja nicht hintenrum arbeiten, sondern es muss "offziell" Teil des Verfahrens werden.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Genau. Der Richter, der Teil der Landesverwaltung ist, weshalb ihn das auch unmittelbar betrifft, hat sich das nicht genau durchgelesen.
Höchstwahrscheinlich.
Gelächter.
Es gibt einen Unterschied zwischen der Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung bei der Beweiserhebung. Hier gilt § 86 VwGO.
Zudem war es ein Eilverfahren. Woher weißt du, dass der Schriftsatz (u.U. mit dem offiziell eingeführten Papier-Gutachten) des Landes/KPB bereits vorlag oder die überhaupt vorhatten einen einzureichen?
Dazu muss man den Beschluss kennen, um genau zu wissen, was da passiert war, aber den kennt offenbar bisher noch keiner, so dass derzeit (!) die Bedeutung dieser Entscheidung deutlich überbewertet wird.
Jetzt kann das Land ganz in Ruhe einen Monat lang seinen Schriftsatz vorbereiten, falls es das will, statt sich in einem Eilverfahren hetzen zu lassen. Man hat so die Argumente des Klägers gehört ohne sich von diesen überrumpeln zu lassen.
Ein "Nachteil" ist dem Land bisher nicht entstanden, da eh noch in der Hauptsache entschieden werden muss.
Vielleicht wurde hier ein grandioser juristischer Sieg gegen Papiers Abhandlung errungen. Vielleicht aber hat das Land sich aus taktischen Gründen bisher auch einfach nur zurückgehalten, um mal zu sehen, welche Argumente so kommen, und wollte nicht sein ganzes Pulver inform des Papier-Gutachten verschießen.