Liebe Kollegen,
Ich bin in NRW tätig und nun nach der Ausbildung in eine. Ehlrfe versetzt worden, in der ich auf keinen Fall bleiben möchte. Ich fühle mich unwohl und gehe jeden Tag mit einem sehr schlechten Gefühl zum Dienst.
Gibt es die Möglichkeit vor den 4 Jahren Mindestverwendung in eine andere Behörde zu wechseln ?
Liebe Grüße
4 Jahre Mindestverwendung
Moderator: Oeli
Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Meinst du eine Einsatzhundertschaft?
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- Captain
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- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
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Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Ich glaube, dass das komische Wort Behörde heißen soll.
Grundsätzlich ist die Mindestvewendung bindend.
Ausnahmen gibt es für Oberbehörden und SEen.
Ansonsten kann man einen Härtefallantrag stellen, da sollten aber ernsthafte Fakten auf den Tisch gelegt werden. Diese werden als Einzelfall geprüft.
Ansonsten hilft es dir evtl., dich innerhalb der aktuellen Behörde zu verändern.
Es gibt zT von Dienstgruppe zu Dienstgruppe spürbare Unterschiede.
Hängt aber auch stark davon ab, wo deine Probleme liegen...
Grundsätzlich ist die Mindestvewendung bindend.
Ausnahmen gibt es für Oberbehörden und SEen.
Ansonsten kann man einen Härtefallantrag stellen, da sollten aber ernsthafte Fakten auf den Tisch gelegt werden. Diese werden als Einzelfall geprüft.
Ansonsten hilft es dir evtl., dich innerhalb der aktuellen Behörde zu verändern.
Es gibt zT von Dienstgruppe zu Dienstgruppe spürbare Unterschiede.
Hängt aber auch stark davon ab, wo deine Probleme liegen...
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- Cadet
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- Registriert: Fr 18. Nov 2016, 18:26
Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Ja das komische Wort sollte Behörde heißen. Danke T9
Ja denke, dass eine Veränderung in der Behörde nicht die wünschenswerte Verbesserung bringt...
Wäre es hilfreich, da vielleicht über den Personalrat zu gehen?
Vielen Dank schoneinmal für die Hilfe!!
Ja denke, dass eine Veränderung in der Behörde nicht die wünschenswerte Verbesserung bringt...
Wäre es hilfreich, da vielleicht über den Personalrat zu gehen?
Vielen Dank schoneinmal für die Hilfe!!
- Buford T. Justice
- Lieutenant
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Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Nach zweieinhalb Monaten bei der Polizei weißt Du das schon sicher? Was kann da der Quell solchen Unmuts sein?Pozilei123 hat geschrieben:Ja denke, dass eine Veränderung in der Behörde nicht die wünschenswerte Verbesserung bringt...
Mich macht das irgendwie skeptisch.
Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Ja, der Personalrat wäre eine Möglichkeit.
Darüber hinaus gibt es in jeder Behörde sogenannte "Soziale Ansprechnpartner", die auch vertraulich mit Problemen umgehen werden.
Letztlich wird der offizielle Dienstweg zu gehen sein.
Allerdings kann ich dir sagen, dass es im Berufsleben durchaus immer mal wieder unangenehme Abschnitte gibt. (Komisch kommt mir deine Vorstellung vor, dass wohl deine gesamte Behörde zu deinem Problem gehört)
Es kommt daher sehr auf den Einzelfall an, ob so ein Begehren von Erfolg gekrönt sein wird.
Darüber hinaus gibt es in jeder Behörde sogenannte "Soziale Ansprechnpartner", die auch vertraulich mit Problemen umgehen werden.
Letztlich wird der offizielle Dienstweg zu gehen sein.
Allerdings kann ich dir sagen, dass es im Berufsleben durchaus immer mal wieder unangenehme Abschnitte gibt. (Komisch kommt mir deine Vorstellung vor, dass wohl deine gesamte Behörde zu deinem Problem gehört)
Es kommt daher sehr auf den Einzelfall an, ob so ein Begehren von Erfolg gekrönt sein wird.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Weder PersR noch SAP können (und wollen) was tun, wenn man vorhersehbar mal weiter weg von Mutti abeiten muss.
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- Cadet
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Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Ich arbeite "Mamanah", darum geht es nicht!
Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten!
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- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Dann wirst du für wirklich zielführende Antworten erklären müssen, wo genau der Schuh drückt.
- Ucpho
- Police Officer
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Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Hier wird mal wieder unnötige Wortklauberei betrieben.
Die Möglichkeiten des Personalrats oder Sozialen Ansprechpartners wurden ja bereits aufgezeigt. Die kennen ja eventuell Möglichkeiten, vorzeitig aus deiner derzeitigen Verwendung wegzuwechseln.
Andernfalls gäbe es eventuell noch die Möglichkeit, dich in deiner jetzigen Verwendung umzuorientieren. Eventuell kannst du spezielle Aufgaben übernehmen, Spezialisierungen oder dergleichen? Ich denke da an Spezialverwendungen, die es bei uns in Hessen bei der Bereitschaftspolizei gibt in Richtung Lehre und Ausbildung, in den Trupps als erweiterter Ersthelfer / Brandschutzbeauftragter oder in Richtung technische Einheiten.
Das wird es so sicher nicht 1:1 bei dir geben, aber irgendetwas dergleichen und damit verbundene Freistellungen oder anderweitige Verwendungen wird es bei der Größe deiner Behörde bestimmt geben.
Ich drücke dir die Daumen, dass das klappt.
Die Möglichkeiten des Personalrats oder Sozialen Ansprechpartners wurden ja bereits aufgezeigt. Die kennen ja eventuell Möglichkeiten, vorzeitig aus deiner derzeitigen Verwendung wegzuwechseln.
Andernfalls gäbe es eventuell noch die Möglichkeit, dich in deiner jetzigen Verwendung umzuorientieren. Eventuell kannst du spezielle Aufgaben übernehmen, Spezialisierungen oder dergleichen? Ich denke da an Spezialverwendungen, die es bei uns in Hessen bei der Bereitschaftspolizei gibt in Richtung Lehre und Ausbildung, in den Trupps als erweiterter Ersthelfer / Brandschutzbeauftragter oder in Richtung technische Einheiten.
Das wird es so sicher nicht 1:1 bei dir geben, aber irgendetwas dergleichen und damit verbundene Freistellungen oder anderweitige Verwendungen wird es bei der Größe deiner Behörde bestimmt geben.
Ich drücke dir die Daumen, dass das klappt.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: 4 Jahre Mindestverwendung
Tips, die so in NRW nicht umsetzbar sind, kommen nach acht Tagen natürlich hilfreicher an.
Woher weißt du, sie groß die Behörde ist?
Woher weißt du, sie groß die Behörde ist?
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