Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

Moderator: Oeli

_Milo_
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Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Beitragvon _Milo_ » Di 3. Jan 2017, 07:58

Hallo zusammen,

ich arbeite in Berlin bei der Landespolizei und wurde vom POM zum PK ernannt, da hier über kurz oder lang (eher lang) die zweigeteilte Laufbahn eingeführt wird.
Ich möchte zur Landespolizei NRW wechseln und habe mich noch nicht entschieden, ob ich ein Studium in NRW anfange oder ob ich mittels Tauschpartner wechsel. Daher meine Fragen:

- Welchen Dienstgrad kann man in NRW als "Handschlagkommissar" theoretisch erreichen?
- Gibt es Lehrgänge für ehemalige MA des mD, die einen eventuell weiterqualifizieren?

In Berlin wäre der POK theoretisch der Enddienstgrad, die Realität ist eher, das man als PK in Rente geht. Ist das mit der Situation in NRW vergleichbar?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Milo

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Kaeptn_Chaos
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Re: Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Jan 2017, 09:27

Bis A11 ist möglich und erreichbar, Führungsfunktionen, Fortbilder u. ä. gehen nur studiert.
:lah:

Erdapfel
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Re: Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Beitragvon Erdapfel » Di 3. Jan 2017, 09:30

In NRW ist das erreichbare Endamt der ehemaligen "ersten Säule" mD A11.

Je nach Lebensalter, Verwendung, Behörde und Leistung wird dieses Endamt überwiegend erreicht. Es kommt aber durchaus vor, das Kollegen ohne "eigenes Verschulden" mit A10 in Ruhestand gehen.

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Re: Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Jan 2017, 09:45

Ob das so unverschuldet im Einzelfall ist...
:lah:

_Milo_
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Re: Beförderungssituation Lapo NRW als "Handschlagkommissar"

Beitragvon _Milo_ » Di 3. Jan 2017, 23:22

OK, vielen Dank für die Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen! :polizei1:
Milo


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