Grundlage von Belobigungen

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Grundlage von Belobigungen

Beitragvon Judgement » Do 23. Feb 2017, 10:38

Hallo,

ich bin verzweifelt auf der Suche nach Rechtsgrundlagen von sog. Belobigungen.
Da beim Staat jeder kleine Akt geregelt ist, müsste es doch hierzu (Landesspezifisch?) eine gesetzliche Regelung / Verwaltungsvorschrift geben?
Betreffend Bundesland Bayern / Gruppe Beamte.

Vielen Dank vorab! :)

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Re: Grundlage von Belobigungen

Beitragvon berlinmitteboy » Do 23. Feb 2017, 11:43

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... AuszG/true

Artikel 1ff?

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1957
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Re: Grundlage von Belobigungen

Beitragvon 1957 » Fr 24. Feb 2017, 09:08

Ich könnte mir vorstellen, dass der TE "dienstliche" Belobigungen meint.
Das ist wirklich nicht so leicht zu finden. Für NRW habe ich auf die Schnelle etwas im Erlass zur Personalaktenhaltung gefunden.
Belobigungen sind vorgesehen.
Abgeleitet werden kann das aus Art. 33 GG und den "althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums", woraus sich auch die Leistungsfeststellung, Förderung und Anerkennung ergibt.

Ansonsten hierzu mal ein Urteil, das ab Rdnr. 6 zu diesem Thema ein wenig aussagt.
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/19 ... m=0:124985

In NRW gibt es einen alten, aber gültigen Erlass dazu.

Zitat:Die Leiter der Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen können die Belobigung eines Polizeivollzugsbeamten mit einer Geldbelohnung verbinden, wenn der Beamte außerordentliche, weit über den normalen Rahmen seiner Dienstpflichten hinausgehende Leistungen gezeigt hat.

Ferner sind Geldzuwendungen von 50 - 500 €möglich. Die Belobigung ist zu den Personalakten zu nehmen.

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Re: Grundlage von Belobigungen

Beitragvon Judgement » Fr 24. Feb 2017, 12:48

Vielen Dank schon mal.
Ja, Belobigungen im dienstlichen Zusammenhang sind gemeint.
Diesen Erlass aus NRW hab ich auch gefunden ;)

Ich stöber mal weiter :)


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