Hilfe bei Beurteilungsfragen
Moderator: Oeli
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Hilfe bei Beurteilungsfragen
Hallo,
ich bräuchte eine Hilfestellung zum Thema aufeinanderfolgende Beurteilungen in NRW ohne Beförderung.
2011 bin ich befördert worden und habe in dem Jahr eine "normale" Beurteilung mit 21 Punkten bekommen. 2014 bekam ich dann eine weitere Beurteilung mit 24 Punkten. Ich habe dann 2015 die Dienststelle gewechselt und dazu eine "Anlass"-Beurteilung mit 28 Punkten bekommen. Ich weiß, dass diese "Anlass"-Beurteilung nicht viel wert ist, sondern nur eine Hilfspräferenz für die neue Dienststelle darstellen kann.
Dieses Jahr ist wieder Regelbeurteilung. Das wäre nun die dritte Beurteilung ohne Beförderung (ist fast egal), aber mir stellt sich die Frage, ob diese Beurteilung schlechter, gleich oder besser ausfallen kann/muss/sollte?!?!?
Bzw. ob diese Beurteilung einfach so unter 24 Punkten, also unter meiner Beurteilung von 2014, liegen kann.
Gibt es für sowas Nachlesewerke?
Vielen Dank und mit kollegialem Gruß
ich bräuchte eine Hilfestellung zum Thema aufeinanderfolgende Beurteilungen in NRW ohne Beförderung.
2011 bin ich befördert worden und habe in dem Jahr eine "normale" Beurteilung mit 21 Punkten bekommen. 2014 bekam ich dann eine weitere Beurteilung mit 24 Punkten. Ich habe dann 2015 die Dienststelle gewechselt und dazu eine "Anlass"-Beurteilung mit 28 Punkten bekommen. Ich weiß, dass diese "Anlass"-Beurteilung nicht viel wert ist, sondern nur eine Hilfspräferenz für die neue Dienststelle darstellen kann.
Dieses Jahr ist wieder Regelbeurteilung. Das wäre nun die dritte Beurteilung ohne Beförderung (ist fast egal), aber mir stellt sich die Frage, ob diese Beurteilung schlechter, gleich oder besser ausfallen kann/muss/sollte?!?!?
Bzw. ob diese Beurteilung einfach so unter 24 Punkten, also unter meiner Beurteilung von 2014, liegen kann.
Gibt es für sowas Nachlesewerke?
Vielen Dank und mit kollegialem Gruß
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Kommt doch auf die Leistung an. Maßstab deiner neuen Dienststelle und wie du dich durch deine Leistung dort einreihst.
Du wirst doch mit den dort tätigen Mitarbeitern im gleichen Statusamt verglichen.
Zumindest läuft es bei uns so.
Somit kann die Beurteilung gleich, besser oder schlechter ausfallen.
Du wirst doch mit den dort tätigen Mitarbeitern im gleichen Statusamt verglichen.
Zumindest läuft es bei uns so.
Somit kann die Beurteilung gleich, besser oder schlechter ausfallen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich befürchte, dass man das nicht so pauschal beantworten kann. Ich meine, dass es rechtliche Grundlagen gibt, die sagen, dass man nicht so einfach schlechter bewertet werden kann. Ich suche halt die dementsprechende Ausführung hierzu.
MFG
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich befürchte, dass man das nicht so pauschal beantworten kann. Ich meine, dass es rechtliche Grundlagen gibt, die sagen, dass man nicht so einfach schlechter bewertet werden kann. Ich suche halt die dementsprechende Ausführung hierzu.
MFG
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
@TE
Wo bist du tätig in NRW ( polizei?)
Wo bist du tätig in NRW ( polizei?)
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück
Gruß
beni aus NRW
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beni aus NRW
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Nee, sicher nicht, denn die Polizei NRW hat kein 24 Punkte, sondern ein 5 Punkte System.
Zu dienstlichen Beurteilungen gibt es etliches an Literatur.
Grundlage ist aber, das eigene Beurteilungssystem zu kennen. Das sehe ich hier so nicht. Ist leider immer wieder zu beobachten, womöglich, weil die Angelegenheit ziemlich komplex ist.
Zu dienstlichen Beurteilungen gibt es etliches an Literatur.
Grundlage ist aber, das eigene Beurteilungssystem zu kennen. Das sehe ich hier so nicht. Ist leider immer wieder zu beobachten, womöglich, weil die Angelegenheit ziemlich komplex ist.
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Eben drum ..... man sollte aber schon sagen wo man tätig ist um adäquate Hilfe zu bekommen
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück
Gruß
beni aus NRW
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beni aus NRW
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Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Der TE fragt im Eingangsbeitrag ja nach NRW.
1957, ich höre von manchen Kollegen auch manchmal im inoffiziellen "Unterhaltungssprachgebrauch" diese Punktzahlen, welche aus dem Aufaddieren der 1-5 Punkte in den 7-8 Kategorien ohne anschließende Bildung des Durchschnitts resultiert. Möglicherweise ist es für manche greifbarer, nicht über Nachkommastellen zu sprechen. Für mich macht es keinen Unterschied, aber wir gesagt, höre ich in der letzten Zeit öfter.
So richtig perfekt steige ich bei dem Beurteilungssystem auch nicht durch, weshalb ich mich zu solchen Angelegenheiten auch nie äußere. Allerdings hatte ich vor meinem aktuellen Vorgesetzten bislang auch keinen, der in der Lage war, es mir zu erklären. Klar, in erster Linie bin ich selbst für meine Wissenslücken verantwortlich. Trotzdem bedauerlich, wenn der Eindruck entsteht, der Beurteiler interessiert sich auch nicht sonderlich dafür.
1957, ich höre von manchen Kollegen auch manchmal im inoffiziellen "Unterhaltungssprachgebrauch" diese Punktzahlen, welche aus dem Aufaddieren der 1-5 Punkte in den 7-8 Kategorien ohne anschließende Bildung des Durchschnitts resultiert. Möglicherweise ist es für manche greifbarer, nicht über Nachkommastellen zu sprechen. Für mich macht es keinen Unterschied, aber wir gesagt, höre ich in der letzten Zeit öfter.
So richtig perfekt steige ich bei dem Beurteilungssystem auch nicht durch, weshalb ich mich zu solchen Angelegenheiten auch nie äußere. Allerdings hatte ich vor meinem aktuellen Vorgesetzten bislang auch keinen, der in der Lage war, es mir zu erklären. Klar, in erster Linie bin ich selbst für meine Wissenslücken verantwortlich. Trotzdem bedauerlich, wenn der Eindruck entsteht, der Beurteiler interessiert sich auch nicht sonderlich dafür.
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Da hast du allerdings recht. Von der Addition der Punkte habe ich noch nichts gehört. Aber in den Behörden wird durchaus unterschiedlich gehandelt.
@ TE:
Grundsätzlich lässt die Diensterfahrung eine höhere Bewertung in der Beurteilung zu.
Beurteilungsbeiträge sind zu berücksichtigen, insbesondere bei längeren Zeiträumen. Geschieht das nicht plausibel, wäre eine Regelbeurteilung auch angreifbar.
Das Beurteilungsergebnis kann sich in alle Richtungen bewegen. Kommt auf die Bewertungsmaßstäbe und die individuellen Leistungen an.
Aber du müsstest schon mitteilen, in welcher Sparte du arbeitest. Bei der Polizei wären 28 Punkte (Bufords Hinweis) bei 7 Merkmalen schon eine Hausnummer. Die Gewichtung des Beurteilungsbeitrages kommt erheblich auf den zugrundeliegenden Zeitraum an. Eine Entwicklung nach unten ist durchaus möglich.
Dienststellenwechsel sind beurteilungstechnisch meistens ein Risiko.
@ TE:
Grundsätzlich lässt die Diensterfahrung eine höhere Bewertung in der Beurteilung zu.
Beurteilungsbeiträge sind zu berücksichtigen, insbesondere bei längeren Zeiträumen. Geschieht das nicht plausibel, wäre eine Regelbeurteilung auch angreifbar.
Das Beurteilungsergebnis kann sich in alle Richtungen bewegen. Kommt auf die Bewertungsmaßstäbe und die individuellen Leistungen an.
Aber du müsstest schon mitteilen, in welcher Sparte du arbeitest. Bei der Polizei wären 28 Punkte (Bufords Hinweis) bei 7 Merkmalen schon eine Hausnummer. Die Gewichtung des Beurteilungsbeitrages kommt erheblich auf den zugrundeliegenden Zeitraum an. Eine Entwicklung nach unten ist durchaus möglich.
Dienststellenwechsel sind beurteilungstechnisch meistens ein Risiko.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
1957, das sog. Wertesummenverfahren ist eigentlich nun auch unser state of the art. Wenn auch wieder mit Klüngeloptionen, wie es bei uns üblich ist.
TE, mit welcher Beurteilung bist du 2011 nach was befördert worden. Und war es dann tatsächlich eine Anlassbeurteilung oder ein Beurteilungsbeitrag?
TE, mit welcher Beurteilung bist du 2011 nach was befördert worden. Und war es dann tatsächlich eine Anlassbeurteilung oder ein Beurteilungsbeitrag?
Re: RE: Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
So einfach nicht. Aber es gibt Gründe dafür.whisper311 hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich befürchte, dass man das nicht so pauschal beantworten kann. Ich meine, dass es rechtliche Grundlagen gibt, die sagen, dass man nicht so einfach schlechter bewertet werden kann. Ich suche halt die dementsprechende Ausführung hierzu.
MFG
- Kaeptn_Chaos
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Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
VSN!
TE, für NRW ist das gerichtlich ausgefochten, z. B. im Turbokommissarsurteil.
TE, für NRW ist das gerichtlich ausgefochten, z. B. im Turbokommissarsurteil.
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Mit Absenkungen haben sich viele Verwaltungsgerichte beschäftigt. Das Fazit der Rechtsprechung,: So einfach nicht. Aber es gibt Gründe dafür.
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Es geht hier offenbar nicht um eine Absenkung, sondern um einen Dienststellenwechsel innerhalb eines Beurteilungszeitraumes, also zwingend um einen Beurteilungsbeitrag, und dessen Einfluss auf die neue Regelbeurteilung in der neuen Dienststelle.
Käptn, sollte das so sein, hat sich das bis zu uns noch nicht durchgesprochen. Ist auch egal, wie das benannt wird.
Käptn, sollte das so sein, hat sich das bis zu uns noch nicht durchgesprochen. Ist auch egal, wie das benannt wird.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Da sollte eigentlich der Vier Sterne General in allen PI einen Vortrag zu gehalten haben.
Und der weist auf einige Kniffe hin, die man als Erstbeurteiler durchaus berücksichtigen sollte.
Und ich sehe das auch so, dass es weniger um Absenkung, als um Relation eines Beitrages geht.
Und der weist auf einige Kniffe hin, die man als Erstbeurteiler durchaus berücksichtigen sollte.
Und ich sehe das auch so, dass es weniger um Absenkung, als um Relation eines Beitrages geht.
Re: Hilfe bei Beurteilungsfragen
Ein Beurteilungsbeitrag muss berücksichtigt werden.1957 hat geschrieben:Es geht hier offenbar nicht um eine Absenkung, sondern um einen Dienststellenwechsel innerhalb eines Beurteilungszeitraumes, also zwingend um einen Beurteilungsbeitrag, und dessen Einfluss auf die neue Regelbeurteilung in der neuen Dienststelle.
Käptn, sollte das so sein, hat sich das bis zu uns noch nicht durchgesprochen. Ist auch egal, wie das benannt wird.
Ein Dienststellenwechsel kann Grund für eine Absenkung sein.
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