Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

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Kaeptn_Chaos
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Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 14. Jun 2017, 10:32

Quelle: http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/ne ... -1.2454540
Nebenjob: Polizist darf kein Fußball-Scout sein

Von Dieter Sieckmeyer

Im Januar wurde einem Polizisten die Genehmigung der Nebentätigkeit als Talent-Scout für die Düsseldorfer Sportmanagement-Agentur nicht mehr verlängert. Dort verdiente er mehr als ein Oberkommissar.

Düsseldorf. Im Hauptberuf ist der Vater eines Fußball-Nationalspielers Polizist. Doch zuletzt arbeitete er in Teilzeit, machte nur noch 8,2 Stunden Dienst pro Woche. Die Haupteinnahmequelle des 56-Jährigen war seine „Nebentätigkeit“ als Talent-Scout für die Düsseldorfer Sportmanagement-Agentur, bei der auch sein Sohn unter Vertrag steht. Im Januar wurde die Genehmigung des Nebenerwerbs nicht mehr verlängert. Dagegen reichte der Beamte Klage vor dem Verwaltungsgericht – und scheiterte. „Ein Polizist soll ein Polizist und kein Scout sein“, fasste Richter Andreas Müller sein Urteil zusammen.

Bereits seit längerer Zeit arbeitete der 56-Jährige, der selbst früher eine erfolgreicher Kicker war, nur noch Teilzeit. Trotzdem wurde ihm vom Polizeipräsidium 2014 die Nebentätigkeit als Fußball-Scout erlaubt. Damit hatte man offenbar schon damals Bauchschmerzen, denn für die genehmigten acht Stunden wöchentlich zahlte die Sportagentur ein Honorar von 4000 Euro. „Das ist mehr, als ein normaler Oberkommissar bekommt“, stellte der Richter fest.

Seit Februar vergangenen Jahres ist der Polizist krank und gar nicht mehr im Dienst. Das spielte vermutlich eine Rolle, als die Verlängerung der Nebentätigkeit abgelehnt wurde. Seit Januar sind dem Vater des Nationalkickers darum 24.000 Euro entgangenen. Auch die wollte er vom Land ersetzt haben. Sein Anwalt argumentierte, dass die Tätigkeit als Scout heilsam für die Psyche sei.
Richter: Nebentätigkeit war eigentlich der Hauptberuf

Der Chef der Sportagentur bestätigte, dass der 56-Jährige nur für acht Stunden wöchentlich Honorar bekam, um interessante Nachwuchskicker auf dem Platz zu beobachten: „Die Zeit konnte er sich frei einteilen.“ Damit bliebe der Beamte genau 0,2 Stunden unter seiner wöchentlichen Arbeitszeit bei der Polizei.

Das allerdings sah der Richter ganz anders. Es sei „ansehensschädlich“ für die öffentliche Verwaltung, wenn die Nebentätigkeit weiter genehmigt würde. Das entspreche dem Klischee des „faulen Beamten“ an Stammtischen, zumal der Kläger schon seit eineinhalb Jahren nicht mehr gearbeitet hat: „Hier ist die Nebentätigkeit eigentlich der Hauptberuf.“ Darum würde die Klage auch abgewiesen, wenn der Vater des Fußballers sich wieder dienstfähig meldet.
Das Urteil habe ich noch noch nicht online gefunden.

Meiner Meinung nach sollte einem das schon der gesunde Menschenverstand und der Anstand gebieten, dass - wenn man seine Kollegen seit 16 Monaten hängen lässt - man dann nicht noch Geld nebenbei scheffeln kann. Wenn man der Meinung ist, so sein Auskommen zu finden, muss man halt mal Farbe bekennen und das sichere Beamtennest verlassen.
Ich hoffe, der Erstbeurteiler würdigt dieses Verhalten und schickt diesen Menschen nicht noch mit A11 in Pension.
:lah:

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon Controller » Mi 14. Jun 2017, 16:32

:zustimm: gefällt mir K_C
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon RafaelGomez » Mi 14. Jun 2017, 17:16

Wenn Du das Urteil finden solltest, stell bitte das Az hier rein. Danke!

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 14. Jun 2017, 17:31

Meine fleißige Ms. Moneypenny, Controller, war bereits so frei:


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... nehmigung/
:lah:

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon RafaelGomez » Mi 14. Jun 2017, 18:08

Hervorragend! Ihr könnt ja sogar schnell sein...

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 14. Jun 2017, 18:11

Einsatzreaktionszeiten sind das a und o.
:lah:

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon RafaelGomez » Mi 14. Jun 2017, 18:14

Altersangemessen...

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon RafaelGomez » Mi 14. Jun 2017, 18:14

Altersangemessen...

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon Controller » Mi 14. Jun 2017, 18:17

Controller_the_flash

merk dir den Nick ! :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Nebentätigkeit im Krankenstand: nicht statthaft

Beitragvon MICHI » Mi 14. Jun 2017, 18:33

Und aufgrund Gespamme....dicht
Gruß
MICHI


Take care and have fun!


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