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VG Magdeburg 15. Kammer, Urteil 15 A 16/16 vom 30.03.2017
zu § 47 BeamtStG, § 34 BeamtStG, § 33 BeamtStG
Eine PKin (51) und ein PK (56) haben, anstatt Unterhaltsforderungen des Sozialamtes in Höhe von 160 Euro mtl. mit dem regulären Rechtsbehelf anzugreifen, dem Landratsamt zweimal aus dem Internet gezogene und von ihnen individualisierte Schriftstücke zugesandt, denen eine "juristische Aufklärung" vorangestellt war.
Darin wurde u. a. ausgeführt, dass das Grundgesetz zumindest seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr habe, Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig seien und es keine unabhängigen "BRD-Richter" mehr gebe. Desweiteren habe es in den Schriftstücken geheißen: "Ihre o.g. Forderungen basieren letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) noch die darauf basierenden Gesetze legitimiert. […]. Darüber hinaus ist das GG gemäß seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig"
Der Landrat hat sich daraufhin an den Leiter des Polizeireviers gewandt, ihn über den Inhalt eines dieser Schreiben in Kenntnis gesetzt und mitgeteilt, daß er das Schreiben für eine schwerwiegende Verletzung beamtenrechtlicher Dienst- und Treuepflichten halte.
Der Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst hat das VG Magdeburg stattgegeben.
außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Moderator: Oeli
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Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Kopfschütteln: Ja .
Diskussionsansatz: Nö .
Naja evtl. diskussionswürdig ob PK`in und PK besser in ihren ursprunglich erlernten Handwerksberufen geblieben wären. Aber das interessiert hier auch nicht sonderlich.
Diskussionsansatz: Nö .
Naja evtl. diskussionswürdig ob PK`in und PK besser in ihren ursprunglich erlernten Handwerksberufen geblieben wären. Aber das interessiert hier auch nicht sonderlich.
Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Reichsbürger halt. Kannst nur rauswerfen.
- Challenger
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Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Über die ehemaligen Mitarbeiter: ja!besserspätalsnie hat geschrieben:Kopfschütteln: Ja .
Ansonsten aber doch ein schönes Urteil, das hoffen lässt.
Challenger
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- besserspätalsnie
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Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
[/quote]Über die ehemaligen Mitarbeiter: ja![/quote]
So wars gemeint . Habe mich in der Tat etwas missverstädlich ausgedrückt.
So wars gemeint . Habe mich in der Tat etwas missverstädlich ausgedrückt.
Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Finde das schon fragwürdig wenn Polizisten mit solchen Gedanken in Deutschland unterwegs sind. Habe bedenken das sie sich auch andere Gesetze so auslegen sie sie es möchten..
Re: außerdienstliches Verhalten, Zweifel an der Verfassungstreue
Altthread.
Dicht
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