Grüß euch,
ich wollte auf diesem Wege fragen, ob jemand hier in der Foren-Gemeinde Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt hat:
Ich habe vor mich im März 2018 zu einem EAV in der Bundespolizei zu bewerben. Auswahl zum EAV erfolgt gemäß E-L-B.
Hierbei werden die Statusämter Polizeimeister (meine Wenigkeit) zusammen mit den Polizeiobermeistern "in einen Topf geworfen", inklusive Notenangleichung.
Sprich um mit einem POM mit der Beurteilung B1 gleichzuziehen würde ich eine A1 benötigen, also zwei Noten besser.
Allerdings ist meine Beurteilung während der Probezeit quotiert (Note 6 nach altem Verfahren).
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass ich nächstes Jahr zum Ende meiner Probezeit (Stichtag 01.03.18) zum POM befördert werden soll.
Problem hierbei wäre, das die Beforderung wohl erst im April oder Mai vorgenommen wird und rückwirkend zum 01.03.18 gilt.
Bewerbungsende für das EAV ist allerdings Anfang April und der Beginn des ersten Teils Ende Mai.
Da ich aufgrund des oben beschriebenen Problems dieses Jahr schon keine Zulassung bekommen habe, wollte ich fragen, ob ein Widerspruch ggf zielführend wäre?
Ich möchte mir einfach kein zweites Mal anhören, das meine Personalakte zwar weit überdurchschnittlich, aber es am Meister gescheitert ist
Danke im Vorraus
Blizzard
Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Moderator: Oeli
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Es scheitert ja nicht am Meister, sondern an der Beurteilung.
Wie lange ist denn bei euch Beurteilungszeitraum?
Wie lange ist denn bei euch Beurteilungszeitraum?
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- Constable
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Nach 1,5 Jahren, sprich der Hälfte der Probezeit gab es eine Teilbeurteilung.
Zum Stichtag erfolgt dann m.W.n die Beurteilung.
Meine Denke war einfach nur, das ich ja "theoretisch" zum 01.03. POM wäre, da die Beförderung ja rückwirkend zu diesem Datum erfolgt, und die Angleichung bei mir nicht mehr anzuwenden sein sollte .
Und mit der aktuell zu erwartenden Beurteilung und Statusamt POM hätte ich letztes Jahr schon eine Zulassung erhalten.
Grüße
EDIT: Infos vergessen
Zum Stichtag erfolgt dann m.W.n die Beurteilung.
Meine Denke war einfach nur, das ich ja "theoretisch" zum 01.03. POM wäre, da die Beförderung ja rückwirkend zu diesem Datum erfolgt, und die Angleichung bei mir nicht mehr anzuwenden sein sollte .
Und mit der aktuell zu erwartenden Beurteilung und Statusamt POM hätte ich letztes Jahr schon eine Zulassung erhalten.
Grüße
EDIT: Infos vergessen
- Kaeptn_Chaos
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Wobei du dann ja einem besser beurteilten POM unterlegen wärst, oder?
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- Constable
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Richtig, aber damit könnte ich leben.
Mir geht es ja nur darum, eine Zulassung zu EAV zu bekommen, praktisch eine Chance mich beweisen und präsentieren zu können.
Dort werden 2-3 PVB pro freie Stelle zugelassen, danach zählt nur noch die im EAV erreichte Punktzahl.
Wenn ich dort dann durchfallen sollte, weiß ich ja wo ich Nachholbedarf habe.
Mir geht es ja nur darum, eine Zulassung zu EAV zu bekommen, praktisch eine Chance mich beweisen und präsentieren zu können.
Dort werden 2-3 PVB pro freie Stelle zugelassen, danach zählt nur noch die im EAV erreichte Punktzahl.
Wenn ich dort dann durchfallen sollte, weiß ich ja wo ich Nachholbedarf habe.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Ah, jetzt verstanden.
Dann würde ich das versuchen.
Dann würde ich das versuchen.
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- Constable
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Re: Macht Widerspruch gegen eine evtl. Absage Sinn?
Ok, hatte schon die Befürchtung ich wäre da gedanklich rechts ran gefahren .
Danke für die Hilfe
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