Servus zusammen,
Eine illegale Inpol Abfrage in 5 Fällen beim Beamten auf Probe während der Ausbildung. Keine negative Vorerscheinung.
Welche Konsequenz würdet ihr einschätzen?
Danke schonmal.
Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
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- Corporal
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Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Beamter auf Probe in der Ausbildung? Welches Bundesland?
Was wär denn deiner Meinung nach denkbar?
Was wär denn deiner Meinung nach denkbar?
Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Warte doch einfach ab was bei deinem Verfahren rauskommt. Was bringt es dir zu wissen welche Konsequenzen die User der Copzone "einschätzen"?
Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Das ganze ist in Bayern. Beamter auf Probe
Ich kann es nicht ganz einschätzen.
Da es eine Owi ist Tippe ich auf Bußgeld. Aber ich weiß nicht wie schwerwiegend der Dienstherr das ansieht.
Ich kann es nicht ganz einschätzen.
Da es eine Owi ist Tippe ich auf Bußgeld. Aber ich weiß nicht wie schwerwiegend der Dienstherr das ansieht.
Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Mir geht es nur darum, dass jemand, der evtl. Damit Erfahrung hat sagen kann ob dies ein Entlassungsgrund ist.
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- Corporal
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- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsre ... stem-polis
http://www.rodorf.de/02_stpo/06.htm/
Eine pauschale Aussage ist schwierig, da es auf den Einzelfall ankommt. Daher ist auch die Bandbreite an möglichen Straf/ Disziplinarechtlichen Folgen entsprechend.
Für die Probezeit förderlich dürfte es nicht sein...
Was mich noch interessieren würde, wann wird man in BY vom BaW auf BaP ernannt?
http://www.rodorf.de/02_stpo/06.htm/
Eine pauschale Aussage ist schwierig, da es auf den Einzelfall ankommt. Daher ist auch die Bandbreite an möglichen Straf/ Disziplinarechtlichen Folgen entsprechend.
Für die Probezeit förderlich dürfte es nicht sein...
Was mich noch interessieren würde, wann wird man in BY vom BaW auf BaP ernannt?
Zuletzt geändert von der kanadier am So 26. Nov 2017, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
- Controller
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Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
in Bayern ?
Nö, denke ich nicht.
Nö, denke ich nicht.
Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Okay.
Es sind keinerlei strafechtliche Thematiken im Gespräch. Ausschließlich diese Owis.
BaP wird man mit Ernennung zum POW. Nach einem Jahr Ausbildung.
Danke.
Es sind keinerlei strafechtliche Thematiken im Gespräch. Ausschließlich diese Owis.
BaP wird man mit Ernennung zum POW. Nach einem Jahr Ausbildung.
Danke.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
Warum macht man da so einen Mist?
Wird wohl leider nicht zum Rauswurf führen. Sollte man Gewerkschaftsmitglied sein, könnte man entsprechenden Rechtsbeistand erlangen. Sollte man auch.
Wird wohl leider nicht zum Rauswurf führen. Sollte man Gewerkschaftsmitglied sein, könnte man entsprechenden Rechtsbeistand erlangen. Sollte man auch.

Re: Verstoß Datenschutzgesetz durch Inpolabfrage
5x Abfrage, weil man seinen lange vermissten Vater gesucht hat: Entlassung nein, Diszi eher nicht.
5x Abfrage, weil man seinem Kumpel aus der OK einen Gefallen tun wollte: Entlassung sicher.
5x Abfrage, weil man seinem Kumpel aus der OK einen Gefallen tun wollte: Entlassung sicher.
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