Anlassbeurteilung Ende Probezeit

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » So 28. Jan 2018, 17:41

1957 hat geschrieben:
So 28. Jan 2018, 17:05
Wenn ich jetzt die von dir verlinkten Richtlinien interpretiere,
meint der TE die Anlassbeurteilung nach Beendigung der Probezeit. Dient diese der Einstufung in das durch die Regelbeurteilungen bereits feststehende Ränking?
So habe ich den TE auch verstanden. Ja, durch diese Beurteilung wird der Beamte im Ranking eingegliedert.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mo 29. Jan 2018, 11:54

Das ist bei uns anders. Zum Ende der Probezeit nach 3 Jahren gibt es bei uns eine Probezeitbeurteilung mit dem Ergebnis bewährt oder nicht bewährt.
Probezeitleute sind daher eine eigene Vergleichsgruppe. Sie mit "Regelkollegen" in eine VG zu stecken, ist m.E. falsch.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 30. Jan 2018, 19:20

Bei der Beurteilung vor Ablauf der Probezeit, die zwei Monate vor Ablauf der Probezeit zu erstellen ist, wurde in Nds. das Urteil "bewährt/nicht bewährt" abgeschafft und durch das Gesamturteil mit einer Wertungsstufe analog zur Regelbeurteilung ersetzt. Das Gesamturteil entscheidet dann über die Bewährung oder Nichtbewährung in der Probezeit.

Es ist derselbe Beurteilungsmaßstab anzulegen wie bei den sonstigen Beurteilungen. Eine Vergleichsgruppe nur mit Probezeitbeamten zu bilden, wäre mitunter schwierig, weil u.U. in der Behörde gar nicht genügend zur Verfügung stehen, die zu demselben Stichtag zu beurteilen wären. Ganz abgesehen von der nicht geringen Wahrscheinlichkeit, dass diese paar sonstigen Probezeitbeamten weder dem Erst- noch dem Zweitbeurteiler überhaupt bekannt sind. Von einem Vergleich ließe sich da kaum sprechen.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 30. Jan 2018, 19:33

Im Grunde ist das so auch das gerechtere System.
In NRW wirst du dadurch begünstigt, wie nah der Wegfall der Probezeit am Regelbeurteilungsstichtag liegt.
:lah:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mi 31. Jan 2018, 08:43

Also bei uns sind immer ausreichend Probezeitbeamte vorhanden.
Die Einstufung ins Ranking erfolgt 9 Monate nach Ablauf der Probezeit durch die "Beurteilung im Eingangsamt".

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 31. Jan 2018, 12:18

Wieso hältst du es für falsch, sie einfach unter "normalen Gesichtspunkten" zu beurteilen? Sie machen die gleiche Arbeit und es soll ja gerade festgestellt werden, ob sie die Anforderungen erfüllen. Da wäre es doch geradezu widersinnig, einen anderen Maßstab anzulegen.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mi 31. Jan 2018, 12:30

Ich drücke das mal so aus:

Sie sind im gleichen Arbeitsgebiet eingesetzt. Längst erfüllen sie nicht die gleichen Aufgaben ( EB, Tutor, etc.) Ob sie wirklich die gleiche Arbeit/Leistung machen/bringen können, ist aus meiner Sicht fraglich und kann nur im Einzelfall betrachtet werden.
Probezeitbeamte arbeiten sehr häufig mit den Kollegen zusammen, welche vormals ihre Ausbilder waren, gleichwohl aber im selben Amt sind.
Bei uns wird in der Probezeit nicht befördert. In der beamtenrechtlichen Probezeit werden nur solche miteinander verglichen.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 31. Jan 2018, 13:43

1957 hat geschrieben:
Mi 31. Jan 2018, 12:30
Längst erfüllen sie nicht die gleichen Aufgaben ( EB, Tutor, etc.)
Das machen etliche andere "altgediente" Kollegen auch nicht. Jeder wird individuell beurteilt. Ich sehe da kein Problem.
Probezeitbeamte arbeiten sehr häufig mit den Kollegen zusammen, welche vormals ihre Ausbilder waren, gleichwohl aber im selben Amt sind.

Das mag durchaus sein. Auch hier sehe kein Problem, wenn sie sich in der derselben Vergleichsgruppe befinden wie ihre ehemaligen Ausbilder. Ich sehe dabei keinen Unterschied zu den anderen Beamten in der Vergleichsgruppe.
Bei uns wird in der Probezeit nicht befördert. In der beamtenrechtlichen Probezeit werden nur solche miteinander verglichen.

Unmittelbar nach dieser "letzten" Beurteilung zum Ende der Probezeit befinden sie sich aber nicht mehr in der Probezeit. Der Sinn dieser Beurteilung liegt doch darin festzustellen, ob sie nunmehr "freischwimmen" können. Da ist es doch wesentlich sinnvoller, sie an den Anforderungen ihres Amtes in der Vergleichsgruppe aller zu betrachten, als isoliert in einer "Blase", in der sich nur andere Probezeitbeamte befinden.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mi 31. Jan 2018, 14:38

Richtig, jeder wird individuell beurteilt und mit anderen verglichen.
Da dürften sich bis auf ganz wenige Ausnahmen nahezu alle Regelbeurteilen außerhalb der Probezeit deutlich von den Endprobezeitbeurteilten abheben.

Die von dir beschriebene Blase beinhaltet daher überwiegend Kollegen und Kolleginnen, die sich wohnt untereinander leitstungsmäßig unterscheiden, allerdings im Vergleich mit den Regelbeurteilten nahezu zwangsläufig den "kürzeren" ziehen werden.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 31. Jan 2018, 15:40

1957 hat geschrieben:
Mi 31. Jan 2018, 14:38
Die von dir beschriebene Blase beinhaltet daher überwiegend Kollegen und Kolleginnen, die sich wohnt untereinander leitstungsmäßig unterscheiden, allerdings im Vergleich mit den Regelbeurteilten nahezu zwangsläufig den "kürzeren" ziehen werden.
Ja, sie sehen sich im täglichen Dienst aber auch den gleichen Anforderungen gegenüber (etwaige Sonderfunktionen wie Tutor etc. wirken sich zwar aus, werden aber auch längst nicht von allen "Regelbeurteilten" wahrgenommen; die Nichtausübung solcher Funktionen durch Probezeitbeamte taugt somit mAn nicht für die Argumentation einer eigenen Vergleichsgruppe).
Welchen Sinn würde es denn haben, durch eine eigene Vergleichsgruppe und einen eigenen Beurteilungsmaßstab ein Gesamturteil zu generieren, das sich ggf. auf gleichem Niveau oder gar höher bewegt wie das Gesamturteil eines "Regelbeurteilten", obwohl die tatsächliche Leistung unter dessen Leistung liegt?
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Mi 31. Jan 2018, 17:23

Beamte in einem statusrechtlichen Amt belegen eine Vergleichsgruppe, ungeachtet der Funktion. Der POK Streifenbeamte gleicht sich mit dem POK DGL ab. Und wenn der POK SB seine Tätigkeit besser macht, als der POK DGL, dann bekommt er die bessere Note.... jedoch ist es natürlich nicht ganz soooo einfach.
Wenn für eine Rolle vorwärts zwischen 2 und vier Punkte vergeben werden können und jemand macht die hervorragendenste Rolle Vorwärts die es auf der Welt gibt, dann erhält er vier Punkte. Wenn ein doppelter Flick Flack mit gedrehter Schraube rückwärts von vier bis sechs Punkten bewertet würde, dann würde eine durchschnittliche Leistung zu mehr Punkten führen...

... zu den Probezeitbeamten / Probezeitbeurteilungen.
Bei uns sind diese eigenständig. Es erfolgt kein Ableich mit den Beamten außerhalb der Probezeit. Nach der Probezeit erfolgt eine Beurteilung (Regelbeurteilung oder Anlassbeurteilung) mit der der Abgleich mit den anderen Beamten im statusrechtlichen Amt erfolgt.




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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mi 31. Jan 2018, 19:57

Also bei uns geht man von der Grundannahme aus, dass Probezeitbeamte eben nicht vergleichbar sind mit Beamten, die ihre Probezeit bereits abgeleistet haben und sich daher auch schon länger im entsprechenden Amt befinden. Von den Kollegen in der "Regelzeit" wird auch entsprechend mehr erwartet. Da geht es grundsätzlich nicht um einzelne Funktionen oder Tätigkeiten, sondern um eine generelle höhere Verantwortung bzw. Kompetenz auch durch Erfahrung ( z.B. Streifenführer). An diese Aspekte werden die Probezeitleute erst während ihrer "Erprobung" herangeführt.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 31. Jan 2018, 23:26

1957 hat geschrieben:
Mi 31. Jan 2018, 19:57
Da geht es grundsätzlich nicht um einzelne Funktionen oder Tätigkeiten, sondern um eine generelle höhere Verantwortung bzw. Kompetenz auch durch Erfahrung ( z.B. Streifenführer). An diese Aspekte werden die Probezeitleute erst während ihrer "Erprobung" herangeführt.
Ich verstehe den Gedanken, halte die Logik dahinter jedoch nicht für zwingend. Wir sprechen ja gerade von der Beurteilung zum Ende der Probezeit, d.h. um die Bewährung festzustellen muss der Beamte die Anforderungen erfüllen und die Leistung erbringen, die im Mindestmaß von einem Beamten im Eingangsamt dieser Laufbahngruppe erwartet werden. Dass man sich durch mehr Erfahrung, Übernahme von Verantwortung und Erlangung von Kompetenz dann stetig weiter verbessern kann, ist unbestritten, ändert jedoch nichts daran, dass das genannte Mindestmaß bereits zu Beginn vorliegen muss.

Das Argument mit der Erfahrung würde noch nahezu genauso bei dem Vergleich des Beamten, der in NRW 9 Monate nach Beendigung der Probezeit seine erste "richtige" Beurteilung erhält, mit anderen Beamten greifen, die sich bereits seit 10 Jahren in diesem Statusamt befinden. Wo will man die Grenze ziehen? Da halte ich es für konsequenter, das bereits zu dem Zeitpunkt zu tun, ab dem der Beamte tatsächlich "liefern" muss.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Do 1. Feb 2018, 05:51

Bei uns stellt man zum Ende der Probezeit nur fest, ob geeignet oder nicht. Dazu werden in Einzelbereichen der Arbeitsweise, Qualität, etc Einschätzungen / Noten abgegeben.
Diese Beurteilung / Vordruck ist anders als die Regelbeurteilung.

Früher war der Vordruck der gleiche, oben stand jedoch nur Probezeitwegfall.
Das führte dann immer zu großen Augen, wenn diese Note recht gut war, die erste echte Note in der Vergleichsgruppe dann jedoch nur Durchschnitt.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Do 1. Feb 2018, 06:11

Natürlich, Schutzmann, beide Formen sind nicht zwingend, ist außerdem ja auch nur meine Ansicht.

Tatsächlich "liefern" müssen die Kollegen und Kolleginnen zwar auch während der Probezeit, denn sie müssen sich bewähren. Aber erst mit deren Abschluß sind sie wirklich fertig und stellen sich dem Wettbewerb.


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