Anlassbeurteilung Ende Probezeit

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anschu
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » Fr 8. Dez 2017, 15:32

Aber mit dem Unterschied, dass du innerhalb der Liste quasi eine weitere Möglichkeit/Weg für eine/die Beförderung aufmachst. Ähnlich bei DP mit Stellenhinterlegung.

Ob dies tatsächlich zu einer Verkürzung der Wartezeit führt bleibt abzuwarten.

Weiterhin würden die, nennen wir es mal "unterschiedlichen Beurteilungsgewohnheiten", ein klein wenig ausgebügelt. :hallo:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Fr 8. Dez 2017, 15:38

Zumindest bringt es den Vorteil, dass der Beamte der von seinem Leistungsvermögen nicht besonders hervorsticht befördert werden kann

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schutzmann_schneidig
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Dez 2017, 16:15

anschu hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2017, 15:32
Aber mit dem Unterschied, dass du innerhalb der Liste quasi eine weitere Möglichkeit/Weg für eine/die Beförderung aufmachst. Ähnlich bei DP mit Stellenhinterlegung.
Das wäre nur dann der Fall, wenn nach Ablauf der "Regelstandzeit" in jedem Fall befördert werden würde. Da diese Standzeit aber durch die Beurteilungen auch verkürzt oder verlängert werden kann, was das Modell ja ausdrücklich vorsieht (und verfassungsrechtlich geboten auch vorsehen muss), ist das ja gerade nicht der Fall.
Einen Anspruch auf Beförderung nach Ende der "Regelstandzeit" gibt es auch bei dem Modell nicht, sondern die Rangfolge wird letztlich durch die Beurteilungen festgelegt.
vladdi hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2017, 15:38
Zumindest bringt es den Vorteil, dass der Beamte der von seinem Leistungsvermögen nicht besonders hervorsticht befördert werden kann
Aber nur dann, wenn sich niemand mit kürzerer Standzeit aber besserer Beurteilung vorbeischiebt. Genau das ist doch bereits jetzt der Fall. Bei gleicher Beurteilung kommen dann die leistungsnahen Hilfskriterien zum Tragen. Erst dann könnte die Standzeit relevant werden, so man sie als 1. Hilfskriterium festlegt.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » So 21. Jan 2018, 20:03

@commissioner

Wie ist es ausgegangen in deinem Fall? :lupe:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mo 22. Jan 2018, 17:37

Vor den Hilfskriterien sind die früheren Beurteilungen mit einzubeziehen. Das ist gängige Rechtsprechung. Nur wenn das nicht möglich ist, kann auf Hilfskriterien zurückgegriffen werden.

https://www.gdl.de/Aktuell-2017/VorausA ... 1491990887

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » Di 23. Jan 2018, 09:51

Bis zu dem Punkt (Vergleichbarkeit an Hand einer Vorbeurteilung, dann Hilfskriterien) kommen wir in unserem System gar nicht mehr... :/

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 23. Jan 2018, 17:36

Ja, weil nach neuester Verwaltungsrechtsprechung nicht nur das Gesamturteil der Beurteilungen zu vergleichen ist, sondern auch die Wertungsstufen in den einzelnen Leistungsmerkmalen zu berücksichtigen sind. Realistisch betrachtet wird bei tatsächlicher Gleichheit der aktuellen Beurteilung auch in der Summe der einzelnen Leistungsmerkmale maximal noch die Vorbeurteilung herangezogen werden müssen.
Dass auch bei dieser dann eine Gleichheit in der Summe der einzelnen Leistungsmerkmale herrscht, ist dann doch ein sehr theoretischer Fall.
Die Hilfskriterien, und damit auch die Standzeit, spielen also künftig eine noch wesentlich geringere Rolle als bisher. Ein etwaiges "Laufbahnverlaufsmodell" ist damit in noch weitere Ferne gerückt.

Ich halte das unter dem Strich aber auch für richtig. Bis zu dieser letzten Gerichtsentscheidung war es für mich persönlich nur sehr schwer nachvollziehbar, dass man lediglich auf das Gesamturteil abgestellt hat und die schon immer vorhandene Differenzierung in den einzelnen Leistungsmerkmalen unberücksichtigt ließ.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Mi 24. Jan 2018, 11:58

:zustimm:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » Do 25. Jan 2018, 18:32

Hmmm...ich sehe das ehr :/ .
Es wird zwangsläufig wieder dazu führen, das junge/neue Koll. grundsätzlich bei C-unten- landen.
Also genau das Problem des Treaderstellers.

Aber schaun wir mal...jetzt sinds ja nur noch zwei Jahre bis zum nächsten Beurteilungstermin :hallo:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 25. Jan 2018, 19:14

Ich halte die aktuelle Verfahrensweise neben der gerechteren Betrachtung und höheren Aussagekraft bzgl. der einzelnen Leistungsmerkmale schon allein deswegen für deutlich besser, weil einem Beamten die (schlechte) Beurteilung nun nicht mehr bis zu 6 Jahre "nachhängt".
Zuvor war das der Fall, da nur das Gesamturteil von aktueller Beurteilung und Vorbeurteilung betrachtet wurde. Nun spielt durch die Differenzierung auch in den Leistungsmerkmalen die Vorbeurteilung in vielen Fällen gar keine Rolle mehr, da oftmals bereits durch die aktuelle Beurteilung eine Rangfolge festgelegt werden kann.

Das Problem, dass junge Beamte tendenziell eher schlechter beurteilt werden (Teilzeitkräfte im Übrigen auch), hat damit doch gar nichts zu tun. Im Gegenteil hilft ihnen in diesem Fall die aktuelle Verfahrensweise eher weiter, da eine etwaige schlechte erste Beurteilung oftmals nicht mehr so lange Wirkung entfaltet (siehe oben).
Es muss einfach in die Köpfe der Erst- und auch Zweitbeurteiler rein, dass gefälligst nur nach Leistung beurteilt wird, und ein Beamter nicht schon allein deshalb eine gute Beurteilung bekommt, weil er sich z.B. bereits seit 15 Jahren im "Eingangsamt" befindet und es jetzt vermeintlich einfach mal "verdient" hat.
Für diese "Lebensleistung" gibt es die Erfahrungsstufen.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon 1957 » Do 25. Jan 2018, 19:24

So ist es. Abgesehen von formalen Fehlern liegen die Unzulänglichkeiten oft bei den Beurteilern. Sei es in schlechter Vorbereitung oder in einer entsprechenden Geisteshaltung.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon MICHI » Do 25. Jan 2018, 19:29

1957 hat geschrieben:So ist es. Abgesehen von formalen Fehlern liegen die Unzulänglichkeiten oft bei den Beurteilern. Sei es in schlechter Vorbereitung oder in einer entsprechenden Geisteshaltung.
Bist du Beurteiler um gerade Letzteres beurteilen zu können?
Gruß
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 25. Jan 2018, 19:37

Sogar schon ziemlich lange. Und Recht hat er.
:lah:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon MICHI » Do 25. Jan 2018, 19:59

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Sogar schon ziemlich lange. Und Recht hat er.
Dann liegt es möglicherweise an mangelnder Schulung bei euch Bild

Oder es sitzen die falschen Leute in den falschen Positionen.
Gruß
MICHI


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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 25. Jan 2018, 20:06

Also in HH klagen keine Beamten erfolgreich gegen ihre Beurteilungen?
:lah:


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