Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

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Commissioner_Gordon
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Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Commissioner_Gordon » So 26. Nov 2017, 21:51

Guten Abend,

in meiner Verzweiflung einigze Zeilen, mit der Bitte um Empfehlungen von Kollegen mit mehr Lebenserfahrung und Sachkenntnis.

Mir wurde kürzlich meine Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit mitgeteilt. Statt dem "ist geeignet / ist nicht geeignet" wird einem hier in Nds. wohl eine Art Regelbeurteilung eröffnet. Zumindest soll diese so gewertet werden wie eine Regelbeurteilung.

Inhalt vom Ersteller entfernt.

Vielen Dank.
Zuletzt geändert von Commissioner_Gordon am Di 28. Nov 2017, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 26. Nov 2017, 22:29

Wenn du die Beurteilungsrichtlinien nicht findest oder die das nicht hergeben, würde sich als erstes ein Gespräch mit dem PR anbieten. Das Thema ist zu vielfältig und man benötigt solide Aktenkenntnisse für eine seriöse Beratung.
:lah:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Commissioner_Gordon » So 26. Nov 2017, 22:39

Vielen Dank, für die Antwort.

Ich schaue gerade die BRL von 2008 aus dem Ministerialblatt durch.

Einige Dinge sind schon nicht so abgelaufen wie in diesen BRL schriftlich angegeben.
Werde versuchen morgen mal Kontakt mit dem Personalrat aufzunehmen.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » Mo 27. Nov 2017, 08:17

Du hast nach Bekanntgabe eine Woche Zeit deine Einwendungen zu formulieren.
Auf die zumeist schriftlich formulierten Einwendungen äußert sich dann zunächst noch einmal der Beurteiler, dann der Zweitbeurteiler.

Wenn dies nicht zu den Leistungen zu einer Anhebung der Bewertung führt, kannst du gegen die Beurteilung klagen...allerdings ist die Klage gegen die eigentliche Wertung deiner Leistung in fast keinem Fall von Erfolg gekrönt.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 27. Nov 2017, 08:51

So ist das.
Man wird in einem Verfahren potentiell vorhandene formale Fehler rügen, das Ergebnis des Beurteilers zu ändern maßen sich VG und OVG in den seltensten Fällen an.
Wie gesagt öffnet ein Gespräch mit dem PR meist die Augen und zeigt einem den Stand innerhalb der Vergleichsgruppe.
:lah:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon MICHI » Mo 27. Nov 2017, 13:14

Zu Punkt 2:

Der überwiegende Teil der Beamten schätzt sich besser ein, als er dann wirklich ist
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Commissioner_Gordon » Di 28. Nov 2017, 16:45

So vielen Dank nochmal für die Antworten.

Der PR unterstützt mich nun. Andere Sachkundige Stimmen sind auch zuversichtlich. Mir wurde zu verstehen gegeben meine Bedenken sind nicht unbegründet.

Danke :flehan:

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Di 28. Nov 2017, 17:26


Commissioner_Gordon hat geschrieben:Guten Abend,

.
Hallo

Ich kann nur allgemein sprechen, bzw. vom Beurteilungssystem der Bundespolizei. Da es jedoch grundsätzlich Parallelen gibt, hilft es dir vielleicht.

Zu Pkt. 1
Bei unseren Beurteilungen unterschreibst du nicht ob du einverstanden bist, sondern dass sie dir eröffnet wurde.
Zu der Beurteilung gehört mindestens das Eröffnungs- / Erörtungsgespräch.
Egal was die BeurtRL Nds sagt, sollte der Erstbeurteiler sich die Zeit nehmen und die Beurteilung besprechen.

Zu Pkt. 2
Selbstbild und Fremdbild weichen in der Regel von einander ab. Die Beurteilung dient gerade dazu Selbstbild und Fremdbild abzugleichen. Dabei bringt der Beurteiler seinen Ausdruck persönlicher und subjektiver Wertung und Einschätzung als Akt wertender Erkenntnis.
Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du mit deinem Beurteiler reden und dich entwickeln und deine Leistung steigern, so dass er dich künftig besser bewertet.
Bei uns ist der Erstbeurteiler für den Notenvorschlag berufen, der Zweitbeurteiler ist für die Festlegung der Note verantwortlich. Natürlich kannst du auch das Gespräch mit dem Zweitbeurteiler suchen
(falls sich das in NDS und bei der dortigen Probezeitbeurteilung genauso verhält)

Zu Pkt. 3
Ausschlaggebend ist für dich die BeurtRL Nds, die ich nicht kenne.
Grundsätzlich soll natürlich eine Tendenz unter den Durchschnitt besprochen werden, damit der Beamte die Chance hat, die Fehlentwicklung abzustellen.
Fraglich was du jetzt mit negativ siehst? 'Erfüllt die Anforderung nicht', wäre negativ.


Zu Pkt. 4
Der Erstbeurteiler ist weisungsfrei.
Er kann (oder muss) Beurteilungsbeiträge einholen.
Vorgeschrieben erstellte Beurteilungsbeiträge muss er berücksichtigen (z.b. von längeren Abordnung oder bei Wechsel des Erstbeurteilers im Beurteilungszeitraum). Die Gewichtung obliegt ihm, er muss den Inhalt berücksichtigen, jedoch nicht eins zu eins übernehmen.
Der Zweitbeurteiler ist für die Maßstabsgerechtigkeit verantwortlich; dieser kann den Erstbeurteiler natürlich über den Maßstab in Kenntnis setzten. (Falls das mit dem Vorgesetzen gemeint war, der bestimmte 'negativ' Quoten forderte - offen dabei was negativ bei dir heißt. Viele empfinden Durchschnitt als negative Bewertung)

Zu Pkt. 5
Unbedingt mit deinem Beurteiler sprechen!


Gut, dass der PR dir bei Seite steht.
Ein schlechter Beurteiler wäre ja auch vorstellbar, so wie du das andeutest. Dazu kann ich dann aber nichts weiter helfen.

Halte uns doch bitte auf dem laufendem.

anschu
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon anschu » Mi 6. Dez 2017, 17:41

Passt grad ganz gut...

https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/DE ... eilungen_

:lupe:

bin zu blöd den Artikel zu verlinken... :gruebel:

:vielposten: :polizei15:

nu aber

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon Commissioner_Gordon » Do 7. Dez 2017, 19:30

anschu hat geschrieben:
Mi 6. Dez 2017, 17:41
Passt grad ganz gut...

https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/DE ... eilungen_

:lupe:

bin zu blöd den Artikel zu verlinken... :gruebel:

:vielposten: :polizei15:

nu aber
Hallo und vielen Dank für den Artikel,

natürlich halte ich hier alle auf dem laufenden.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Dez 2017, 13:11

Alle 3 Jahre wieder...

Wenn die GdP von "unzulässiger Verknüpfung von Beurteilung und Beförderung" spricht, dann verkennt sie damit, dass sich Beförderungsentscheidungen auf Eignung, Leistung und Befähigung zu gründen haben. Dass man das natürlich auch bei der GdP weiß, wird im weiteren Verlauf des Artikels ja auch deutlich.
Abgesehen von einem verfassungswidrigen (siehe Hamburg) echten "Laufbahnverlaufsmodell", ist es bislang noch niemandem gelungen, eine echte und als merklich gerechter empfundene Alternative zu entwickeln.
Wenn jemand eine hat, nur heraus damit. Damit würde man vermutlich bundesweit ganz groß herauskommen. :polizei2:

Und...wenn man die Regelbeurteilung wie vorgeschlagen von der Beförderungsauswahl (und folgerichtig auch von der Auswahl bei Dienstpostenausschreibungen) abkoppeln würde, welchen Sinn hätte sie dann eigentlich noch? Eine ehrliche Mitteilung über den aktuellen Leistungsstand? Dafür der ganze Aufwand einer Regelbeurteilung? Das kann man auch in den ohnehin regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen erledigen.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Fr 8. Dez 2017, 13:19

Danke

Ich wollte ähnliches schreiben, hatte nur noch nicht gewusst wie ich es Ausdrücke Bzw fehlte auch die Zeit

Ergänzend dazu
Man könnte in der Beurteilung die Aspekte Beförderungsnote und Dienstpostennote trennen

So dass der Beurteiler steuern kann dass das Leistungsbild für eine Beförderung sich so darstellt, für einen Dienstposten vielleicht anders

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Dez 2017, 13:23

vladdi hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2017, 13:19
So dass der Beurteiler steuern kann dass das Leistungsbild für eine Beförderung sich so darstellt, für einen Dienstposten vielleicht anders
Da fehlt mir momentan die Phantasie, wie das verfassungskonform umgesetzt werden könnte.
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Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon vladdi » Fr 8. Dez 2017, 13:50

Ich mache mir da keine tiefgreiferenden Gedanken, da ich zur Änderung des Systems eh nichts beitragen kann.

Ich lebe und arbeite mit dem System.
So schlecht ist es nicht.
GDP und Menschen schimpfen zwar, jedoch kommt kein Tipp was man besser machen könnte.
Abschaffung des Leistungsprinzip ist keine gute Idee und die Verfassung müsste geändert werden.

System ist nicht perfekt, jedoch fällt mir kein besseres ein.

Mein Wunsch wäre eine Trennung Dienstposten und Beförderung, aber wie das umsetzbar wäre, weiß ich nicht.

Regelbeförderung nach Standzeit fände ich gut - wenn die Beurteilung die Standzeit verkürzen und / oder verlängern könnte wäre das Leistungsprinzip gewahrt - denke ich.

Noch besser: Besoldung P.
Besoldung nach Funktion mit Steigerung durch Erfahrungsstufen.
Dann gäbe es gar keine Beförderung mehr.
Schulterstücke sagen etwas über Funktion und Erfahrungszeit.


Just my 4 Cent.

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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Dez 2017, 14:15

vladdi hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2017, 13:50
Regelbeförderung nach Standzeit fände ich gut - wenn die Beurteilung die Standzeit verkürzen und / oder verlängern könnte wäre das Leistungsprinzip gewahrt - denke ich.

Das wäre ja das von der GdP favorisierte Modell (kurz beschrieben z.B. hier unten im Artikel).
Aber auch das ist doch letztlich eine "Mogelpackung", denn im Ergebnis wird auch dort die Beförderungsrangfolge durch die Beurteilungen festgelegt, da sie eine Verkürzung oder Verlängerung der Wartezeit auslösen sollen. Nichts anderes haben wir doch im Moment auch schon.
Nur dass bei dem vorgenannten Modell vorher eine "Regelstandzeit" von x Jahren definiert wird. Und die im Endeffekt nichts mehr wert ist, da sie sich durch die leistungsbeschreibenden Beurteilungen verlängert oder verkürzt.
Es wäre lediglich ein neuer Anstrich für das momentan praktizierte Modell, bei dem auf so einen Richtwert wie die "Regelstandzeit", der praktisch dann gar keine Auswirkungen hätte, verzichtet wird.
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