Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Moderator: Oeli
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Ja soweit die Theorie...
Aber nun mal Butter bei die Fische Schutzmann, hast du Koll im gleichen Amt mit stark differierender Dienstzeit zu beurteilen? Ich denke mal du beurteilst als ZugFü oder Stelli? Da lässt sich dies evtl. auch so begründen.
Hast du Koll. denen bereits zweimal oder auch dreimal gesagt wurde, du bist gut, aber leider außerhalb der Quote...ist die Ungerechtigkeit vorprogrammiert. Dann stülpst du noch Gleichheit und die JungKarrierePlaner über das Ganze und schon kocht die Suppe.
Unsere vorletzte Klage hat übrigens für einen Beförderungsstop für dies Amt in der PI von knapp zwei Jahren gesorgt.
Aber nun mal Butter bei die Fische Schutzmann, hast du Koll im gleichen Amt mit stark differierender Dienstzeit zu beurteilen? Ich denke mal du beurteilst als ZugFü oder Stelli? Da lässt sich dies evtl. auch so begründen.
Hast du Koll. denen bereits zweimal oder auch dreimal gesagt wurde, du bist gut, aber leider außerhalb der Quote...ist die Ungerechtigkeit vorprogrammiert. Dann stülpst du noch Gleichheit und die JungKarrierePlaner über das Ganze und schon kocht die Suppe.
Unsere vorletzte Klage hat übrigens für einen Beförderungsstop für dies Amt in der PI von knapp zwei Jahren gesorgt.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Ja, das muss man wissen.
Das "Eilverfahren" in NRW, das früher über drei Monate entschieden wurde, dauert heute auch schon mal ü12 Monate an
Das "Eilverfahren" in NRW, das früher über drei Monate entschieden wurde, dauert heute auch schon mal ü12 Monate an
Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
I
Die Quote vorzuschieben finde ich schwach.
Leider wird das zu oft gemacht.
Die Argumentation ohne sich mit Quotierung herauszureden erfordert jedoch Eier*
II
Der Beurzeilungszeitraum ist das eine, darüber hinaus greift auch die Standzeit im statusrechtlichem Amt.
*frei bach Olli Kahn
Die Quote vorzuschieben finde ich schwach.
Leider wird das zu oft gemacht.
Die Argumentation ohne sich mit Quotierung herauszureden erfordert jedoch Eier*
II
Der Beurzeilungszeitraum ist das eine, darüber hinaus greift auch die Standzeit im statusrechtlichem Amt.
*frei bach Olli Kahn
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Also ein gutes Herausreden wäre dann ein gerechter Beurteiler....
Zu II
Bei uns ist dies Hilfskriterium und hat nach derzeitigem Stand keinerlei Auswirkung mehr auf die Beförderungsliste.
Zu II
Bei uns ist dies Hilfskriterium und hat nach derzeitigem Stand keinerlei Auswirkung mehr auf die Beförderungsliste.
Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Das habe ich nicht gesagt.anschu hat geschrieben:Also ein gutes Herausreden wäre dann ein gerechter Beurteiler....
Zur Standzeit, diese ist zu berücksichtigen und wirkt sich somit auf die Note aus.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Na wenn du unsere Beurteilungsverfahren besser kennst ist ja alles i.O.
Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Na wenn du unser Verfahren besser kennst...
Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
@K_C: Da mag sich jeder aus seinen Erfahrungen sein eigenes Urteil bilden. Wenn bei "deiner" Behörde alles so geschmeidig läuft dann ist das Vorbildlich.
Ich habe es teilweise anders kennen gelernt.
Ich habe es teilweise anders kennen gelernt.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
- schutzmann_schneidig
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Ja. Die Bandbreite erstreckt sich von Kollegen mit deutlich unter 30 Jahren bis zu denjenigen ü55, die sich noch einmal auf Antrag beurteilen lassen. Dementsprechend differiert auch die Dienstzeit.
Nein, Einzeldienst.Ich denke mal du beurteilst als ZugFü oder Stelli? Da lässt sich dies evtl. auch so begründen.
Ja, diese Umstände kennen wir doch alle. Das reicht in den Gründen von schwachen früheren Vorgesetzten, die sich damit unangenehme Gespräche lieber ersparen anstatt erkannte Mängel offen anzusprechen (häufig), bis hin zu "Opfern des Systems", die tatsächlich eine gute Leistung bringen und nur das Pech haben, sich in einer überdurchschnittlich starken Vergleichsgruppe zu befinden (eher selten).Hast du Koll. denen bereits zweimal oder auch dreimal gesagt wurde, du bist gut, aber leider außerhalb der Quote...ist die Ungerechtigkeit vorprogrammiert.
Ich weiß, dass da mitunter dicke Bretter zu bohren sind und man sich gegen jahrzehntelange andere Praxis auch nicht immer durchsetzen kann. Das geht nur Schritt für Schritt und ist ein langer Weg. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte insbesondere der letzten Jahre hilft aber nicht unerheblich dabei, hier weiter für Veränderung zu sorgen.Ja soweit die Theorie...
Die Standzeit ist in Nds. kein Leistungsmerkmal und fließt somit nicht als Wertstufe in das Gesamturteil ein. Falls ein Beurteiler die Standzeit für sich persönlich zum Kriterium erhebt und diese mittelbar in die Wertstufe eines Leistungsmerkmals einfließen lässt, dann sollte er das tunlichst nicht in irgendeiner Begründung anführen.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Bei uns steht in den einführenden Worten der Beurteilungsrichtlinie, dass je länger jemand in einem Statusamte ist, seine Leistungen (Note) anwächst*
*Frei zitiert
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- schutzmann_schneidig
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Das ist schön. In diesem Thread geht es aber um Nds., da ist es wenig hilfreich, wenn du einfach als Behauptung einwirfst, dass die Standzeit als Leistungsmerkmal zu berücksichtigen ist. Denn das ist eben nicht der Fall.
Ob das bei der BPol so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob dein "freies Zitieren" einer genaueren Überprüfung standhalten würde, ebenfalls. Wie dem auch sei. Die Verfahrensweise der BPol ist hier nicht Thema.
Ob das bei der BPol so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob dein "freies Zitieren" einer genaueren Überprüfung standhalten würde, ebenfalls. Wie dem auch sei. Die Verfahrensweise der BPol ist hier nicht Thema.
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Ist Hamburg hier Thema? Sonst müsstest du Michi auch einbremsen.
Ist K C Niedersachse?
Ist K C Niedersachse?
- schutzmann_schneidig
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Darum geht es nicht. Du hast stumpf eingeworfen, dass die Standzeit bei der Leistung zu berücksichtigen sei. Ohne kenntlich zu machen, dass du das auf die BPol (oder worauf auch immer) beziehst, während sich die Diskussion um Nds. drehte.
Im Gegensatz zu anderen Usern, die herausgestellt haben, auf was sie sich beziehen.
Und jetzt geht es hier ohne weiteres "aber" in der Sache weiter!
Im Gegensatz zu anderen Usern, die herausgestellt haben, auf was sie sich beziehen.
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
KC ist tatsächlich Niedersachse. Wo die Weser einen großen Bogen macht. Man kann sich seine Verwarnungen aber auch verdienen.
Re: Anlassbeurteilung Ende Probezeit
Ein wirklich guter Vorgesetzter/Beurteiler erkennt in weiser Voraussicht die möglichen Probleme in der kommenden Beurteilungsrunde und wird seine Kollegen ( z.b. bei langen "Standzeiten" piesacken. Leistung ist das einzige Kriterium, die muss auch gebracht werden.Kompetente Erfahrung ist auch Leistung. Sollte jeder wissen. Macht der mit der längeren Standzeit nix,
zieht der jüngere vorbei.
Gleichwohl dürfte auch berücksichtigt werden müssen, dass drei Jahre in einem Amt mit sehr guten Leistungen ein wenig einfacher sind als 10-15 Jahre in einem Amt.
zieht der jüngere vorbei.
Gleichwohl dürfte auch berücksichtigt werden müssen, dass drei Jahre in einem Amt mit sehr guten Leistungen ein wenig einfacher sind als 10-15 Jahre in einem Amt.
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