Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Moderator: Oeli
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Michi, du meinst diesen Passus ??
Die ärztl. Bescheinigung wird nachgereicht, eben mir dem Antrag.
Es geht doch darum, dass im Krankheitsfall, der ja urplötzlich auftritt, der Kollege eben nicht noch zuerst mit zig Bescheinigungen und Attesten von Pontius zu Pilatus fahren muss, sondern zu Hause für das Kind zur Verfügung steht.
Also ich seh da kein Problem und hatte auch noch nie eins.Der Sonderurlaub setzt voraus, dass eine andere Person zur Pflege oder Betreuung
nicht sofort zur Verfügung steht und der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa
und bb die Notwendigkeit der Anwesenheit der Beamtin oder des Beamten zur vorläufigen
Pflege bescheinigt. Der Sonderurlaub darf insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr
nicht überschreiten
Die ärztl. Bescheinigung wird nachgereicht, eben mir dem Antrag.
Es geht doch darum, dass im Krankheitsfall, der ja urplötzlich auftritt, der Kollege eben nicht noch zuerst mit zig Bescheinigungen und Attesten von Pontius zu Pilatus fahren muss, sondern zu Hause für das Kind zur Verfügung steht.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Guten Abend,
ich komme leider erst jetzt dazu mich hinzusetzen.
Ihr habt euch alle so viel Mühe gegeben und Zeit genommen, da wollte ich unbedingt auch vernünftig antworten.
Ich weiß das wirklich sehr zu schätzen.
Michi: ich bin da ganz bei dir. Es ist nicht eindeutig und scheinbar nicht so recht vorgesehen.
aa) trifft nicht zu, da ein Erwachsener bei Fieber und Schüttelfrost keine Betreuung benötigt
bb) trifft ebenfalls nicht zu, da das Kind nicht erkrankt ist
cc) trifft nicht zu, da dort explizit steht „die Betreuung seines Kindes“
Vllt. wäre Nr. 5 (2) zutreffend. „In sonstigen dringenden Fällen, kann SU unter Belassung der Bezüge bis zur Dauer von drei Tagen bewilligt werden.“
Wie Chaos schon richtig bemerkte, wird man da wohl allein schwer schlau draus werden.
Bei meinen Vorgesetzen werde ich erstmal auf ein vernünftiges Gespräch setzen.
Wenn ich, ohne vorherige Rücksprache, andere Wege suche, fühlen die sich natürlich übergangen.
Nie eine gute Basis. Zumindest nicht, wenn es auch anders geht.
Lima: Das hatte ich auch gelesen. Bei einem Zweijährigen ist es aber wohl noch zu früh. Ist eigentlich auch egal, da eh keine Trennung ansteht - glaube ich zumindest
Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung gibt es. Nehme ich für das Gespräch auf jeden Fall mit. Ich befürchte nur, dass auch hier wieder eigene Kinder gemeint sind.
Vladdi: Ich gehöre zu der Sorte Kollegen, die immer "hier" schreien, wenn es um flexibles Einspringen geht. Ich bin dafür bekannt gerade an Wochenenden und Feiertagen gern zur Verfügung zu stehen. In den letzten zwei Jahren ist es, familiär bedingt, etwas weniger geworden.
Die Frage nach der Mutter hätte man sich verkneifen können. Es ist bekannt, dass die Mutter nicht zur Verfügung steht. Für Großeltern, die andere Prioritäten haben, kann ich auch nichts.
Der Personenkreis, der für die Betreuung von Kleinkindern in Frage kommt, ist auch überschaubar. Einige Kinder sind da sehr sensibel. Die entsprechende Bindung muss ja auch vorhanden sein. Das ist eben nur bei der Oma und mir gegeben.
Ich konnte zumindest bereits klären, dass für ein entsprechendes Attest mein Partner und ich beim Arzt vorstellig werden müssen. Dann kann ich eine Bestätigung vorweisen, dass mein Partner gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
Gruß
ich komme leider erst jetzt dazu mich hinzusetzen.
Ihr habt euch alle so viel Mühe gegeben und Zeit genommen, da wollte ich unbedingt auch vernünftig antworten.
Ich weiß das wirklich sehr zu schätzen.
Michi: ich bin da ganz bei dir. Es ist nicht eindeutig und scheinbar nicht so recht vorgesehen.
aa) trifft nicht zu, da ein Erwachsener bei Fieber und Schüttelfrost keine Betreuung benötigt
bb) trifft ebenfalls nicht zu, da das Kind nicht erkrankt ist
cc) trifft nicht zu, da dort explizit steht „die Betreuung seines Kindes“
Vllt. wäre Nr. 5 (2) zutreffend. „In sonstigen dringenden Fällen, kann SU unter Belassung der Bezüge bis zur Dauer von drei Tagen bewilligt werden.“
Wie Chaos schon richtig bemerkte, wird man da wohl allein schwer schlau draus werden.
Bei meinen Vorgesetzen werde ich erstmal auf ein vernünftiges Gespräch setzen.
Wenn ich, ohne vorherige Rücksprache, andere Wege suche, fühlen die sich natürlich übergangen.
Nie eine gute Basis. Zumindest nicht, wenn es auch anders geht.
Lima: Das hatte ich auch gelesen. Bei einem Zweijährigen ist es aber wohl noch zu früh. Ist eigentlich auch egal, da eh keine Trennung ansteht - glaube ich zumindest
Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung gibt es. Nehme ich für das Gespräch auf jeden Fall mit. Ich befürchte nur, dass auch hier wieder eigene Kinder gemeint sind.
Vladdi: Ich gehöre zu der Sorte Kollegen, die immer "hier" schreien, wenn es um flexibles Einspringen geht. Ich bin dafür bekannt gerade an Wochenenden und Feiertagen gern zur Verfügung zu stehen. In den letzten zwei Jahren ist es, familiär bedingt, etwas weniger geworden.
Die Frage nach der Mutter hätte man sich verkneifen können. Es ist bekannt, dass die Mutter nicht zur Verfügung steht. Für Großeltern, die andere Prioritäten haben, kann ich auch nichts.
Der Personenkreis, der für die Betreuung von Kleinkindern in Frage kommt, ist auch überschaubar. Einige Kinder sind da sehr sensibel. Die entsprechende Bindung muss ja auch vorhanden sein. Das ist eben nur bei der Oma und mir gegeben.
Ich konnte zumindest bereits klären, dass für ein entsprechendes Attest mein Partner und ich beim Arzt vorstellig werden müssen. Dann kann ich eine Bestätigung vorweisen, dass mein Partner gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
Gruß
- Buford T. Justice
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Für NRW steht dazu in der entsprechenden Vorschrift:Officer André hat geschrieben: ↑Di 2. Jan 2018, 23:21cc) trifft nicht zu, da dort explizit steht „die Betreuung seines Kindes“
Zu den Kindern nach den Nummern 2, 6, 7 und Absatz 2 zählen leibliche (eheliche und nichteheliche) und angenommene Kinder, Stiefkinder sowie Kinder in Vollzeit- und Adoptionspflege.
In der Hamburger Vorschrift habe ich beim durchscrollen keinen vergleichbaren Passus gefunden. Vielleicht gibt es dazu bei Euch aber Rechtsprechung oder anderweitig eine Art Katalog, wie was angewendet wird.
Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Andre
So wie ich den Eindruck hier von dir gewonnen habe, sollte es keine Probleme geben kurzfristig frei zu bekommen, wenn du zu Hause gebraucht wirst.
Es wirkt so, als ob für diesen Fall kein SU greift.
Wie bereits gesagt, müsstest du das mal an den richtigen Stellen erfragen.
Wirkt auf mich ungerecht.
Halte ein paar Überstunden oder Urlaubstage oder ZU für Schichtdienst/ Nachtstunden in Reserve.
So wie ich den Eindruck hier von dir gewonnen habe, sollte es keine Probleme geben kurzfristig frei zu bekommen, wenn du zu Hause gebraucht wirst.
Es wirkt so, als ob für diesen Fall kein SU greift.
Wie bereits gesagt, müsstest du das mal an den richtigen Stellen erfragen.
Wirkt auf mich ungerecht.
Halte ein paar Überstunden oder Urlaubstage oder ZU für Schichtdienst/ Nachtstunden in Reserve.
Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
MIt "anderer Person, die nicht sofort zur Verfügung steht", ist aber nicht mehr gemeint, dass ich erst Großeltern oder weitere einsetzen muss. Sondern Haushaltsangehörige. Denn sonst müsste ich mir ja tatsächlich einen bezahlten Babysitter nehmen.
Prinzipiell sind damit Personen gemeint, welche auch in der Regel die Betreuung übernehmen. Wenn die Großeltern auch sonstig regelmäßig die Betreuung übernehmen, dann ist das was anderes.
In dem hier dargestellten Fall kommt das aber nicht in Bteracht. Und einen Nachweis darüber muss ich auch nicht erbringen.
Trotzdem sieht der Fall hier etwas schwieriger aus, wegen der Einschränkung auf "seines Kindes", was sich (je nach Auslegung) eher nach einem Kind anhört, für das man auch die rechtliche Vormundschaft (Sorgerecht, Betreuung oder wie auch immer) hat.
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- Buford T. Justice
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Hoppla, ich hatte dieses Thema schon fast vergessen. Insofern ist es Vladdi auch nachzusehen, dass es ihm ebenfalls durchgegangen ist. Deshalb noch einmal meine Frage direkt an ihn:
Buford T. Justice hat geschrieben: ↑Di 2. Jan 2018, 12:24Du fragst Deinen "Mitarbeiter", der soeben Sonderurlaub zu Betreuungszwecken beantragt hat, ob kein anderer die Betreuung übernehmen kann. Er antwortet mit: "Nein."
a) Ihr habt ein gutes Verhältnis zueinander. Wie reagierst Du?
b) Ihr habt kein gutes Verhältnis zueinander. Wie reagierst Du?
Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Ich bekomme übrigens keinen SU.
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Btj
Hätte, würde, wenn
Es gehr doch nicht nur um Nein, sondern um soviel mehr, dass das hier den Rahmen sprengen würde
Hätte, würde, wenn
Es gehr doch nicht nur um Nein, sondern um soviel mehr, dass das hier den Rahmen sprengen würde
Zuletzt geändert von vladdi am Sa 13. Jan 2018, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Würde mich auch interessieren, was der Grund ist und ob ihr - ohne SZ- trotzdem eine Lösung findet.Officer André hat geschrieben:Ich bekomme übrigens keinen SU.
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
der Grund dürfte in den persönlichen Verhältnissen liegen - vermute ich, was mir durchaus einleuchtet.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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- Buford T. Justice
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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Weil die rechtlichen Verhältnisse das nicht hergeben.
(Ich hatte erst familiäre Verhältnisse geschrieben. Das war nicht korrekt).
Die beiden Eltern müssen das besprechen und endlich Entscheidungen treffen.
Ich muss etwas aufpassen, dass mir da nicht der Kragen platzt.
Die Situation ist kompliziert und belastend.
Edit: der Dienstherr kann nichts dafür, dass die privaten Verhältnisse so chaotisch sind.
Sorry für die vielen Änderugnen. Ich bin heute Abend etwas neben der Spur.
(Ich hatte erst familiäre Verhältnisse geschrieben. Das war nicht korrekt).
Die beiden Eltern müssen das besprechen und endlich Entscheidungen treffen.
Ich muss etwas aufpassen, dass mir da nicht der Kragen platzt.
Die Situation ist kompliziert und belastend.
Edit: der Dienstherr kann nichts dafür, dass die privaten Verhältnisse so chaotisch sind.
Sorry für die vielen Änderugnen. Ich bin heute Abend etwas neben der Spur.
Zuletzt geändert von Officer André am Sa 13. Jan 2018, 23:02, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?
Ok.
Manche Regelungen ergeben immer irgendwo Ungerechtigkeiten
Wenn du wenigstens unkompliziert frei bekommst, ist es nur halb doof.
btj
Was du gerne besprechen möchtest, ist nicht Thema. Und ich habe Null Bock hier darüber mit euch zu sprechen.
Manche Regelungen ergeben immer irgendwo Ungerechtigkeiten
Wenn du wenigstens unkompliziert frei bekommst, ist es nur halb doof.
btj
Was du gerne besprechen möchtest, ist nicht Thema. Und ich habe Null Bock hier darüber mit euch zu sprechen.
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