Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Controller » Mo 1. Jan 2018, 17:39

es ist kein Fass aufmachen, denn es gibt auch bei euch eine gesetzliche, Regelung, die in diesen Fällen hilfreich ist und den Urlaub "schont".

Gut, ein "mehr/besser" geht immer noch, aber man kann sich ja auch mal am bereits Bestehenden erfreuen :ja:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Officer André

Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Officer André » Mo 1. Jan 2018, 17:52

Fusle hat geschrieben:
Mo 1. Jan 2018, 17:38
Welches Bundesland ist es denn?

Edit: HH hab ich wohl überlesen....

In BW gibt es Sonderurlaub u.a. zur Betreuung eines kranken oder behinderten Kindes. 10 Tage im Jahr Besoldet und nochmal 15 ohne Bezüge. Alleinstehende haben den doppelten Anspruch.

Betreuung eines gesunden Kindes weil Partner krank ist nicht explizit festgelegt. Es gibt jedoch noch den "wichtigen persönlichen Anlaß" wozu ich den Fall zahlen würde. (Hätte in ÖDR besser aufpassen sollen)

Da muss man wohl gut begründen.

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Richtung „wichtiger persönlicher Anlass“ gingen auch meine Überlegungen.

Das werde ich aber nicht auf die Schnelle klären können.

Zum Glück geht es meiner besseren Hälfte schon etwas besser.

Also gemäß Richtlinie, könnte ich wohl bis zu drei Tagen SU nehmen. Aber mal angenommen es würden mehr Tage benötigt werden? Nervig.

C., ich wurde auch gefragt, warum die Mutter oder Großeltern das nicht übernehmen können.
Wenn es so wäre, würde ich wohl kaum fragen ... :wall:

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon vladdi » Mo 1. Jan 2018, 18:47


Officer André hat geschrieben: Mir wurde zu verstehen gegeben, dass Urlaub in diesem Fall erwünscht wäre.
Muss ich mir eben immer ein paar Tage für solche Fälle vorbehalten.
Kommt ja zum Glück nur selten vor.
.
Das macht Sinn.
Bei uns machen wir das auch so, dass jeder sich neben SU immer etwas ZU, Überstunden, EU für kranke Kinder (oder Partner oder Partner und Kind) aufgespart.
Das geht voll unkompliziert - und das ist auch gut so. Schließlich muss man ja betreuen.

Controller hat geschrieben:es ist kein Fass aufmachen, denn es gibt auch bei euch eine gesetzliche, Regelung, die in diesen Fällen hilfreich ist und den Urlaub "schont".
Dazu svhrieb Michi schon, dass HH dort wohl ungroßzüger in seiner gesetzlichen Regelung ist.
Ich habe keinen Gesetzestext SU zu HH gefunden; habe aber nicht viel gesucht.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon vladdi » Mo 1. Jan 2018, 18:51


Officer André hat geschrieben:[
C., ich wurde auch gefragt, warum die Mutter oder Großeltern das nicht übernehmen können.
...
Das ist ok.
Denn der SU ist quasi die "Notlösung". D.h. es müssen andere Mittel und Wege nicht möglich sein.
Deckt sich mit dem, was Michi weiter oben speziell für HH schrieb
Tatsächlich scheinen einige diesen Teil der Bestimmung zu vergessen und es, wie Controller, als zustehenden fest zu planenden Anspruch einzuplanen.

Officer André

Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Officer André » Mo 1. Jan 2018, 19:11

Es gibt eine Richtlinie.
Dort sind aber nur eigene Kinder berücksichtigt.

Mir ist schon bewusst, dass ich als Stiefvater keine besonderen Rechte habe. Rechtliche Pflichten habe ich ja auch nicht. Alles was ich beisteuere ist freiwillig.

Wir würden uns auch sehr wünschen, dass wir mehr Unterstützung durch die Großeltern bekommen könnten. Träume muss man ja haben.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Fusle » Mo 1. Jan 2018, 20:04

Hab mir die VO aus HH mal angesehen und sie scheint mir auch nicht so großzügig ausgelegt, was mir für dich etwas Leid tut.

Jedoch für die Zukunft würde ich da SU eher auf die Pflege deiner Partnerin beziehen statt der Kindsbetreuung.

Denn Vladdi, es ist nunmal tatsächlich Anspruch, da geregelt. Sehe ich wie Controller.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Officer André » Mo 1. Jan 2018, 20:15

Fusle hat geschrieben:
Mo 1. Jan 2018, 20:04
Hab mir die VO aus HH mal angesehen und sie scheint mir auch nicht so großzügig ausgelegt, was mir für dich etwas Leid tut.

Jedoch für die Zukunft würde ich da SU eher auf die Pflege deiner Partnerin beziehen statt der Kindsbetreuung.

Denn Vladdi, es ist nunmal tatsächlich Anspruch, da geregelt. Sehe ich wie Controller.

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Das wird sich mit Fieber und Bronchitis wohl kaum begründen lassen.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Old Bill » Mo 1. Jan 2018, 20:48

Officer André, frag doch am Besten mal bei Deiner Personalverwaltung nach, hier weiß doch offensichtlich keiner etwas Genaues. Ich bin hier ebenso überfragt, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Du als Stiefvater in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft keinerlei Rechte hast. Selbst umgangsrechtlich würden aus einer solchen Partnerschaft bei nicht leiblichen Kindern gewisse Rechte entstehen, dies aber nur nebenbei mal erwähnt.
EU steht für Erholungsurlaub und der sollte auch der Erholung dienen um sich wieder seinen Beamtenpflichen hinzugeben und nicht zur Betreuung erkrankter Lebenspartner oder Kinder benutzt werden.
In Baden Württemberg gibt es diesbezüglich ebenfalls eine Sonderurlaubsregelung, das nutzt Dir allerdings in Deiner momentanen Lage absolut nichts. Für Hamburg kann Dir deshalb nur Deiner Personalverwaltung Auskunft geben.

Gruß und gute Besserung :zustimm:
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Controller » Mo 1. Jan 2018, 21:07

Tatsächlich scheinen einige diesen Teil der Bestimmung zu vergessen und es, wie Controller, als zustehenden fest zu planenden Anspruch einzuplanen.
das ist doch völliger Käse !!

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch, der einem zusteht.
Da brauch man sich auch keine Fragen nach Großmüttern oder sonstwas gefallen zu lassen.

Ich glaube aber zumindest zu ahnen, dass der Anspruch hier bei Andre aufgrund der Situation nicht soooooo klar auf der Hand liegt, deshalb schrieb ich zuvor bereits:

Und die gibt es halt; besonders, wenn man bedenkt, dass in den heutigen Formen des Zusammenlebens ja auch verschiedenste Bindungen bestehen und Verpflichtungen erwachsen.
Ich denke da gibt es schon unterschiedliche Rechtsansprüche je nach gewählter Form des Zusammenlebens - genau wie auch unterschiedliche Pflichten entstehen.

Eigentlich zu Anfang eine recht "harmlos" erscheinende Frage, die dennoch ihre Tücken haben könnte :polizei10:


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Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Wile E. Coyote » Mo 1. Jan 2018, 21:07

Servus,

also in den HmbSUrlR steht unter Nr. 5e, bb das einem bei der Erkrankung eines Kindes 4 Arbeitstage zur Verfügung stehen. Reichen die nicht aus, so nehme man Nr. 5 (3), dort wird auf das SGB verwiesen, das macht dann insgesamt ca. 10 Tage pro Kind. Und da Du das Kind ja nicht nur vorübergehend in deinem Haushalt aufgenommen hast, sollte das an sich so möglich sein. Weiterhin solltest Du bitte prüfen, ob Dir der Familienzuschlag für das Kind gem. §45 HmbBesG zusteht. Es sei denn, deine Lebensgefährtin ist auch Beamtin, dann hätte sich der Punkt Familienzuschlag erledigt.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, der Dienstherr (also in Erscheinung von Dienstplaner etc.) "freut" sich über so etwas immer tierisch. Jedenfalls bei mir in der Dienststelle. Aber bisher habe ich die benötigten Tage immer bekommen. Einfach anrufen und sagen das Kind ist krank. Nach dem Arztbesuch entsprechend Rückmeldung mit der voraussichtlichen Dauer der Krankheit und anschließend den Antrag auf SU mit der Bescheinigung für die Notwendigkeit der Betreuung abgeben.
Bei uns wird das erst vom Überstundenkonto abgezogen und anschließend nach Abgabe und Genehmigung von dem Antrag verrechnet.
Und wenn deine Partnerin hohes Fieber hat und sich dadurch nicht um ein 2-jähriges Kind kümmern kann, dann würde ich das so in den Antrag als Begründung mitreinschreiben.

Gruss
Zuletzt geändert von Wile E. Coyote am Mo 1. Jan 2018, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Controller » Mo 1. Jan 2018, 21:11

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Officer André » Mo 1. Jan 2018, 21:26

edit: ich habe das gerade überprüft.
Gemeinsames Wirtschaften und somit Haushaltgemeinschafr gem. Steuer- und Sozialrecht ist gegeben :polizei1:

Old Bill: Ich werde das auf jeden Fall noch am Ball bleiben und mich informieren.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon vladdi » Mo 1. Jan 2018, 22:16


Controller hat geschrieben:...
Da brauch man sich auch keine Fragen nach Großmüttern oder sonstwas gefallen zu lassen.

Doch. Denn dieser SU ist dann zu gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, nicht wenn es die einfachste Betreuungsmöglichkeit ist.



Wili E C

Schrieb es auch "...Notwendigkeit..." und das ist eben nicht nur auf die Notwendigkeit der Pflege zu reduzieren, sondern auch auf die Notwendigkeit, dass diese Person, der Beamte, das sein muss. Dieser Punkt wird leider zu oft zu wenig beachtet.

Deswegen ist die Frage nach anderen Betreuungspersonen durchaus zulässig.
In der Folge kann ein Antrag auf Sonderurlaub auch abgelehnt werden.

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 1. Jan 2018, 22:23

Und da reicht nicht die Auskunft des Beamten, dass das so ist?

-editiert durch schutzmann_schneidig-
:lah:

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Re: Krankmeldung bei Krankheit des Partners zwecks Kinderbetreuung?

Beitragvon vladdi » Mo 1. Jan 2018, 22:39

Schade, jetzt weiß ich nicht welche Idee editiert wurde

Zur Frage:
Natürlich kann die Auskunft des Beamten reichen
In der zeitlichen Abfolge wird das die Auskunft NACH der Frage sein, ob andere Betreuung möglich wäre.
Bei Beamten X fragt man weniger , bei Beamten G fragt man mehr. Solche und solche gibt es doch überall.

Wie tief die Frage bei André war, wie intensiv, wie argwöhnisch oder hilfreich, gut gemeint, unterstützend muss er selber werten.

Die reine Nachfrage kennzeichnet an sich weder einen schlechten noch guten Führungsstil.

-editiert durch schutzmann_schneidig-


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