Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir beim Thema Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn helfen.
Ich bin auf der Rückfahrt von der FHöV jemandem aufgefahren. Bei mir ist nur Sachschaden entstanden, beim Anderen Sachschaden und Schmerzen im Nacken. Nun wurde mir erzählt, dass dies als Wegeunfall (da Rückweg vom Dienst) gewertet wird und ich dann über den Dienstherrn versichert sei. Dies hätte zur Folge, dass sämtliche entstandenen Kosten (inklusive meines Kaskoschadens) vom Land übernommen würden.
Die Ausbildungsleitung wusste darüber erstmal nichts, sondern nur über die Dienstunfallmeldung, falls mir ein körperlicher Schaden entstanden wäre. Sie wollte sich aber nochmal erkundigen.
Daher meine Frage an euch, ob sich damit jemand auskennt oder ggfs. selber schon diesen Fall hatte.
Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Moderator: Oeli
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Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Das ist ja eine gute AL.
Hier:
http://www.bsbd-nrw.de/versorgung/dienstunfall
Ist zwar von der benachbarten Gewerkschaft, aber ganz gut erklärt. Du bist 01?
Hier:
http://www.bsbd-nrw.de/versorgung/dienstunfall
Ist zwar von der benachbarten Gewerkschaft, aber ganz gut erklärt. Du bist 01?
Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Da könnte ich ja, wenn ich mein Auto sanieren möchte, auf dem Nachhauseweg gegen einen Baum fahren und der Dienstherr zahlt.
Tolle Sache
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Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Genau, ich bin 01.
Wenn ich das richtig lese, dann habe ich keinen Anspruch, da ich selbst keinen körperlichen Schaden habe? Hätte ich einen Körperschaden, hätte ich (neben den gesundheitlichen Ansprüchen) höchstens den Anspruch auf Zahlung der Selbstbeteiligung an der Vollkaskoversicherung und das auch nur bei schwerwiegenden Gründen für die Benutzung eines Kfz?
@Michi: ich konnte mir das auch nicht so ganz vorstellen, es wurde aber sehr überzeugend mit angeblichem Beispiel aus der eigenen Familie vorgetragen...
Wenn ich das richtig lese, dann habe ich keinen Anspruch, da ich selbst keinen körperlichen Schaden habe? Hätte ich einen Körperschaden, hätte ich (neben den gesundheitlichen Ansprüchen) höchstens den Anspruch auf Zahlung der Selbstbeteiligung an der Vollkaskoversicherung und das auch nur bei schwerwiegenden Gründen für die Benutzung eines Kfz?
@Michi: ich konnte mir das auch nicht so ganz vorstellen, es wurde aber sehr überzeugend mit angeblichem Beispiel aus der eigenen Familie vorgetragen...
Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Ganz grob: Bei einen Wegeunfall können die Kosten als Werbungskosten bei der Steuer abgesetzt werden.
Bei Verletzungen kann die Angelegenheit als Dienstunfall eingestuft werden. Bei schwerwiegenden Verletzungen spielt das eine Rolle.
Grundsätzlich hast du dann aber keinen Pfennig mehr in der Tasche.
Deinen Schaden bezahlst du aber trotzdem selbst ( bzw. deine Versicherung).
Bei Verletzungen kann die Angelegenheit als Dienstunfall eingestuft werden. Bei schwerwiegenden Verletzungen spielt das eine Rolle.
Grundsätzlich hast du dann aber keinen Pfennig mehr in der Tasche.
Deinen Schaden bezahlst du aber trotzdem selbst ( bzw. deine Versicherung).
Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn
Ich hatte mal auf dem Weg zum Dienst einen Auffahrunfall und war Verursacher. Ich habe einen Wegeunfall gemeldet, ca. 160 EUR vom Land erhalten und die restlichen Kosten wie erwähnt bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt.
Einen Wegeunfall würde ich auf jeden Fall melden. Ob der Dienstherr sich an den entstandenen Kosten beteiligt, steht auf einem anderen Blatt.
Einen Wegeunfall würde ich auf jeden Fall melden. Ob der Dienstherr sich an den entstandenen Kosten beteiligt, steht auf einem anderen Blatt.
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