Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

Moderator: Oeli

Benutzeravatar
Rantanplan
Corporal
Corporal
Beiträge: 485
Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00

Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon Rantanplan » Mi 10. Jan 2018, 15:16

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir beim Thema Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn helfen.

Ich bin auf der Rückfahrt von der FHöV jemandem aufgefahren. Bei mir ist nur Sachschaden entstanden, beim Anderen Sachschaden und Schmerzen im Nacken. Nun wurde mir erzählt, dass dies als Wegeunfall (da Rückweg vom Dienst) gewertet wird und ich dann über den Dienstherrn versichert sei. Dies hätte zur Folge, dass sämtliche entstandenen Kosten (inklusive meines Kaskoschadens) vom Land übernommen würden.

Die Ausbildungsleitung wusste darüber erstmal nichts, sondern nur über die Dienstunfallmeldung, falls mir ein körperlicher Schaden entstanden wäre. Sie wollte sich aber nochmal erkundigen.

Daher meine Frage an euch, ob sich damit jemand auskennt oder ggfs. selber schon diesen Fall hatte.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 10. Jan 2018, 15:24

Das ist ja eine gute AL. :applaus:

Hier:
http://www.bsbd-nrw.de/versorgung/dienstunfall

Ist zwar von der benachbarten Gewerkschaft, aber ganz gut erklärt. Du bist 01?
:lah:

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon MICHI » Mi 10. Jan 2018, 15:34

Da könnte ich ja, wenn ich mein Auto sanieren möchte, auf dem Nachhauseweg gegen einen Baum fahren und der Dienstherr zahlt.
Tolle Sache
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Benutzeravatar
Rantanplan
Corporal
Corporal
Beiträge: 485
Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00

Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon Rantanplan » Mi 10. Jan 2018, 15:36

Genau, ich bin 01.
Wenn ich das richtig lese, dann habe ich keinen Anspruch, da ich selbst keinen körperlichen Schaden habe? Hätte ich einen Körperschaden, hätte ich (neben den gesundheitlichen Ansprüchen) höchstens den Anspruch auf Zahlung der Selbstbeteiligung an der Vollkaskoversicherung und das auch nur bei schwerwiegenden Gründen für die Benutzung eines Kfz?
@Michi: ich konnte mir das auch nicht so ganz vorstellen, es wurde aber sehr überzeugend mit angeblichem Beispiel aus der eigenen Familie vorgetragen...

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon 1957 » Do 11. Jan 2018, 09:33

Ganz grob: Bei einen Wegeunfall können die Kosten als Werbungskosten bei der Steuer abgesetzt werden.
Bei Verletzungen kann die Angelegenheit als Dienstunfall eingestuft werden. Bei schwerwiegenden Verletzungen spielt das eine Rolle.
Grundsätzlich hast du dann aber keinen Pfennig mehr in der Tasche.

Deinen Schaden bezahlst du aber trotzdem selbst ( bzw. deine Versicherung).

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Wegeunfall und Leistungen des Dienstherrn

Beitragvon Brot » Do 11. Jan 2018, 11:21

Ich hatte mal auf dem Weg zum Dienst einen Auffahrunfall und war Verursacher. Ich habe einen Wegeunfall gemeldet, ca. 160 EUR vom Land erhalten und die restlichen Kosten wie erwähnt bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt.

Einen Wegeunfall würde ich auf jeden Fall melden. Ob der Dienstherr sich an den entstandenen Kosten beteiligt, steht auf einem anderen Blatt.


Zurück zu „Dienstrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende