Bla.
Und im identischen Lebenssachverhalt? Dann? Angeschossenen nicht wundversorgen, um Spuren zu schonen, VSN?
Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Moderator: Oeli
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
ähmEin Mörder flieht (Strafverfolgung)
welche Strafverfolgung denn ??
Der BGH bezieht sich m.W.n. auf die Auswahl der Maßnahmen und nicht darauf, welche Maßnahme ich überhaupt zu treffen gedenke.
Gefahrenabwehr, also Verhinderung eines Schadenseintritt, ist die vornehmste Aufgabe der Polizei und wird natürlich zuerst erledigt.
Die Beispiel ist natürlich .... nun ja
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Puhaaa... Vladdi... Jetzt wird´s witzig.
Urteil gelesen? Sachverhalt dazu gelesen? Polizeigesetz bekannt? In meinem steht als allererstes:
Urteil gelesen? Sachverhalt dazu gelesen?
das nicht in jedem Lebenssachverhalt die Gefahrenabwehr vor der Strafverfolgung steht, sollte klar sein. Ich stereu kein Salz wegen Glatteis, wenn ich zum Ladendieb gegenwärtig fahre.
Urteil gelesen? Sachverhalt dazu gelesen? Polizeigesetz bekannt? In meinem steht als allererstes:
Erst in Nummer 4 kommen die weiteren übertragenen Aufgaben zur Sprache...BbgPolG § 1 (1) hat geschrieben:Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
Urteil gelesen? Sachverhalt dazu gelesen?
Dann ist weiter die Frage, in welcher Verhältnismäßigkeit ich die Gefahrenabwehr und die damit verbundene Hilfeleistung, deren Unterlassen unter Strafe steht, und die Strafprozeßordnung unter einen Hut bringe.BGH Leitsatz 1 hat geschrieben:1. Es gibt weder einen allgemeinen Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt. Die Polizei kann auch während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr tätig werden. (BGHSt)
das nicht in jedem Lebenssachverhalt die Gefahrenabwehr vor der Strafverfolgung steht, sollte klar sein. Ich stereu kein Salz wegen Glatteis, wenn ich zum Ladendieb gegenwärtig fahre.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Boah vladdi das kann ja selbst der angehende Polizist differenzierter betrachten.
Aber warscheinlich hast du das eh wieder anders gemeint und nachher wunderst du dich wieder dass man infrage stellt, dass du ein richtiger Polizist bist...
Aber warscheinlich hast du das eh wieder anders gemeint und nachher wunderst du dich wieder dass man infrage stellt, dass du ein richtiger Polizist bist...
Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
So wie geschrieben. Pauschal Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung zu setzten ist falsch. Stattdessen im Einzelfall für eine der gleichwertigen Möglichkeiten entscheiden, nämlich für die, die im jeweiligen Fall, das Schwergewicht bildet.
Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Ernsthaft? DIESES Urteil als Beispiel für Deine These (in der Du ja schon wieder ruderst)?
Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Ich seh keen rudern.
Aber es wird ot.
Aber es wird ot.
Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Ja, stimmt. Es wird ot. Eingeleitet durch dich.
Jetzt ist der Zeitpunkt für dich, an dem du feststellst, dass es wackelig wird und daher verweist du auf ot.
Und weil das so oft so ist, habe ich grade nichts gegen eine weitere Diskussion über DEINE steile These.
Denn meine lautete anders. Und ich habe ausreichend begründet. Nun folgst du.
Jetzt ist der Zeitpunkt für dich, an dem du feststellst, dass es wackelig wird und daher verweist du auf ot.
Und weil das so oft so ist, habe ich grade nichts gegen eine weitere Diskussion über DEINE steile These.
Denn meine lautete anders. Und ich habe ausreichend begründet. Nun folgst du.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Nu ja, für den OT-Teil hier bist Du ja verantwortlich, also nöl jetzt nicht. Nur doof, dass nur Gegenwind kommt.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Ich hatte im Ehrenamt bisher nie die Problematik, mich plötzlich in den Dienst versetzen zu müssen, weil ich irgendwelche Straftaten mitbekommen hätte. Sollte es zu dieser Situation kommen, werde ich die rechtliche Situation (auch ggfs. Schweigegebote gegenüber meiner Gliederung sowie etwaiger Patienten) für mich bewerten und eine Einzelfallentscheidung treffen.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
vladdi
Nicht vergessen.
Das Urteil zu den legendierten Kontrollen willst du nicht verstehen.
welche Strafverfolgung??Ein Mörder flieht (Strafverfolgung)
Nicht vergessen.
Das Urteil zu den legendierten Kontrollen willst du nicht verstehen.
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Controller
Idf!
Zum Beispiel
Lima
Du sagtest, Prävention vor Repression.
Das ist falsch.
Ganz einfach, weil es jeweils auf das Schwergewicht der konkreten Situation ankommt und dann kann es eben sehr wohl sein, dass Strafverfolgung vor Gefahrenabwehr kommt. Entscheident ist was für eine Gefahr auf der einen und welche Strafverfolgung auf der anderen Seite steht.
Hier darf, und muss, der Schutzmann selber prüfen, entscheiden und handeln. Er ist nicht stumpf an Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung gebunden.
Idf!
Zum Beispiel
Lima
Du sagtest, Prävention vor Repression.
Das ist falsch.
Ganz einfach, weil es jeweils auf das Schwergewicht der konkreten Situation ankommt und dann kann es eben sehr wohl sein, dass Strafverfolgung vor Gefahrenabwehr kommt. Entscheident ist was für eine Gefahr auf der einen und welche Strafverfolgung auf der anderen Seite steht.
Hier darf, und muss, der Schutzmann selber prüfen, entscheiden und handeln. Er ist nicht stumpf an Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung gebunden.
- Controller
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
ach
du meintest irgendeinen xy - Tatverdächtigen, aber nicht den Mörder
du meintest irgendeinen xy - Tatverdächtigen, aber nicht den Mörder
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Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr
Es reicht mal wider. Zum Thema sollte alles gesagt sein.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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