Seite 1 von 3

Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 22:41
von Murelle
Hallo zusammen,

ich beende hoffentlich schon bald meine Ausbildung im mD der Schutzpolizei in Berlin. Dann möchte ich auch wieder aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr einsteigen, bei der ich schon viele Jahre Mitglied bin. Während der Ausbildung ist mir die aktive Tätigkeit wegen Verletzungsfahr untersagt.

Per Gesetz kann mir die Mitgliedschaft bei der Freiwillige Feuerwehr ja nicht verboten werden (sofern ich mich u.a. nach Feuerwehrgesetz, LBG und BeamtStG richte). Mir geht es jetzt auch nicht darum, dass ich für Alarmierungen freibekommen möchte, sondern einzig um die Frage, was passiert, wenn ich im Rahmen eines Feuerwehreisatzes derart verletzt werde, dass ich nicht mehr polizeidiensttauglich bin.

Hat hier jemand Erfahrungen, wie die Behörde (insbesondere in der Probezeit) damit umgeht? Immerhin könnte es zu einer Interessenskollision kommen, weil ich in beiden „Jobs“ hoheitlich tätig bin.

Danke im Voraus.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 00:19
von Franconia
Ein Unfall im Rahmen deiner Tätigkeit bei der Feuerwehr, welcher die PDU zur Folge hat, wird in der Probezeit in der Entlassung resultieren. Wenn du auf Lebenszeit bist, würdest du entweder in einem anderen Bereich (z.B. Innendienst, Verwaltung...) eingesetzt oder pensioniert werden.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 09:51
von Ghostrider1
Wo du dich verletzt, ist zweitrangig. Egal ob bei der Freiwilligen, beim Ski-Fahren oder weil dir bei der Demo einer das Knie wegtrit.
Wirst du so schwer verletzt, dass du nicht mehr Polizeidiensttauglich bist, wird während der Probezeit die Entlassung geprüft und sehr wahrscheinlich auch erfolgen.

Warte lieber noch die 2 Jahre, bist du die goldene Urkunde in den Händen hälst

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 11:29
von 1957
Unfälle im Ehrenamt werden durch die gesetzliche Unfallversicherung geregelt.

Wer polizeidienstunfähig wird, kann nicht mehr als Polizeibeamter eingesetzt werden. I.d.R. steht dann eine Übernahme in die Verwaltung an.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 13:19
von JKM
Murelle hat geschrieben:
Sa 10. Feb 2018, 22:41
Während der Ausbildung ist mir die aktive Tätigkeit wegen Verletzungsfahr untersagt.
Unabhängig davon, dass ich es für richtig halte, sich auf die Ausbildung zu konzentrieren und dass diese natürlich den Einsätzen bei der Freiwilligen Feuerwehr vorgehen sollte, würde mich aus reiner Neugier mal interessieren, auf welcher Grundlage so ein Verbot erfolgt. Wurde Dir dazu etwas gesagt?

Verletzungsgefahr gibt es bei vielen Aktivitäten...

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 14:21
von Franconia
Die Untersagung finde ich auch fragwürdig. Nebentätigkeiten können verboten werden, der Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr fällt doch aber m.E. nicht darunter.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 15:54
von 1957
Ich halte eine solche "Untersagung" während der Ausbildung ( Anwesenheitspflicht etc.) für vertretbar. Sie müsste allerdings schriftlich vorliegen.
in der Interessenkollision Polizei vs FF dürfte der erwählte Beruf grundsätzlich Vorrang erlangen.

Nach Abschluss der Ausbildung kann m.E. grundsätzlich während der Freizeit in der FF gedient werden.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:08
von JKM
1957 hat geschrieben:
So 11. Feb 2018, 15:54
Ich halte eine solche "Untersagung" für vertretbar. Sie müsste allerdings schriftlich vorliegen.
In der Interessenkollision Polizei vs FF dürfte der erwählte Beruf grundsätzlich Vorrang erlangen.
Ich müsste jetzt mal das Berliner Brandschutzgesetz finden, aber in der Regel ist diese Interessenkollision gesetzlich oder durch Rechtsprechung geregelt. FF geht grundsätzlich vor, außer vor hoheitlichen Tätigkeiten, was hier ja gegeben ist. Aber doch nur, wenn es die Dienstzeit betrifft oder (z. B. bei Alarm in der Nacht) Auswirkungen auf den Dienst hat. Unabhängig ob schriftlich oder mündlich, ich kann mir momentan nicht so recht vorstellen, dass die Untersagung der Teilnahme an Einsätzen und Übungen außerhalb der Dienstzeit rechtlich haltbar ist.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:19
von 1957
Da bin ich ein wenig anderer Auffassung. Wobei die unterschiedlichen Ländergesetze sicher eine Rolle spielen.
Innenminister Bayern: Die ehrenamtliche Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im Feuerwehrdienst bildet insofern eine Sonderkonstellation, als die Pflichten als Polizeibeamter mit den Pflichten im Feuerwehrdienst
kollidieren können. Mit dieser Möglichkeit ist vor allem deshalb zu rechnen, weil viele Schadensereignisse gleichzeitig den Einsatz sowohl der Feuerwehr als auch der Polizei erfordern.

Die Dienstpflicht als Polizeivollzugsbeamter ist dabei ausnahmslos vorrangig. Entsprechend regelt auch Art. 13 Abs. 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG): „Zum Feuerwehrdienst kann nicht herangezogen werden, wessen Heranziehung mit seinen beruflichen oder sonstigen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere mit den Pflichten im öffentlichen Dienst, unvereinbar ist.“


Es mag Konstellationen geben, in welchen sich beides miteinander vereinbaren lässt. Ich möchte aber mal behaupten, dass das insbesondere für Kollegen und Kolleginnen in der Wachdiensten/Einsatzbewältigung o.ä. nicht zutrifft.

Wer Polizeibeamter ist, kann FF grundsätzlich nur während der Freizeit und nur dann, wenn seine Dienste und Dienstpflichten nicht kollidieren.

Insbesondere während der Ausbildung, welche ja Zeit, Geld und anderen Aufwand erfordert, hat der Dienstherr ein berechtigtes Interesse daran, dass die Ausbildung störungsfrei absolviert werden kann. Alles weitere kann nur im Einzelfall gelöst werden.

Schriftlichkeit deshalb, um den Beteiligten den Rechtsweg zu ermöglichen.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:21
von zulu
Auch ohne Verbot ist das aber in der Ausbildung als Beamter auf Widerruf heikel. Verletzt man sich dabei ernsthaft, ist man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fertig bei der Polizei. Da wird man sich auch nicht die Mühe mit der Übernahme in die Verwaltung machen.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:24
von JKM
@ 1957: Eben. Deswegen sehe ich auch keinen Grund, dies in der Freizeit zu verbieten.

Die Regelung aus Berlin ist wie folgt:

Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
(Feuerwehrgesetz - FwG)
Vom 23. September 2003

[...]
§ 8

(1) Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren dürfen durch den Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen, insbesondere darf deshalb keine Kündigung oder Entlassung ausgesprochen werden. Für die Teilnahme an Einsätzen und behördlich angeordneten Übungen hat der Arbeitgeber oder Dienstherr die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und ohne Anrechnung auf den Urlaub freizustellen. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, wenn und soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers oder Dienstherrn entgegenstehen.

[...]

Ich bin im Berliner Landesrecht zu wenig zu Hause, um zu beurteilen, ob sich die "besonderen Interessen des Dienstherren" so weit ausdehnen lassen, auch in der Freizeit eine Tätigkeit in der FF zu verbieten. Ich habe aber starke Zweifel daran.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:26
von JKM
Zulu, das ist richtig. ein Risiko gibt es immer, dessen sollte sich jeder Azubi bewusst sein.

Das gilt aber auch für diverse Sportarten und kann letztendlich ja auch im Alltag passieren. Mich würde daher interessieren, ob auch bestimmte SPortarten in Berlin während der Ausbildung verboten werden.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:37
von 1957
Der TE könnte ja mal mitteilen, auf welcher Ebene und in welcher Form das Verbot erteilt wurde.

Wer PDU ist, ist PDU. Feuerwehr hin oder her. Der dürfte dann aber auch" FDU" sein.

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:44
von springer
JKM hat geschrieben:
So 11. Feb 2018, 16:24
[...]
§ 8

(1) Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren dürfen durch den Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen, insbesondere darf deshalb keine Kündigung oder Entlassung ausgesprochen werden. Für die Teilnahme an Einsätzen und behördlich angeordneten Übungen hat der Arbeitgeber oder Dienstherr die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und ohne Anrechnung auf den Urlaub freizustellen. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, wenn und soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers oder Dienstherrn entgegenstehen.
Ich habe einen Ausschnitt mal markiert: Du bist Polizist in Berlin und gleichzeitig in der FFW. Es läuft ein Einsatz wie der G20-Gipfel, Du bist eingeplant, Deine Feuerwehr setzt gleichzeitig eine Übung an. Glaubst Du wirklich, dass Du dann für die Übung freigestellt wirst?

Re: Unfall im Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr) vs. Dienstherr

Verfasst: So 11. Feb 2018, 16:58
von Buford T. Justice
Das wäre jedenfalls ein besonderer Einzelfall und etwas anderes als eine generelle Untersagung.