AZV - 13 Stunden Grenze
Moderator: Oeli
Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Ist es wirklich zu viel verlangt, dass man sowohl im Dienst als auch privat, einschätzen kann, ob man noch fahren sollte oder nicht?
Ich habe wirklich viel Verständnis dafür, dass man heim zur Familie und seinem eigenen Bett möchte, aber einen PKW ist kein Tretroller. Gerade wir haben schon viel
zu oft gesehen, wie hässlich es werden kann, wenn es ordentlich rumst.
Ich habe wirklich viel Verständnis dafür, dass man heim zur Familie und seinem eigenen Bett möchte, aber einen PKW ist kein Tretroller. Gerade wir haben schon viel
zu oft gesehen, wie hässlich es werden kann, wenn es ordentlich rumst.
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- Corporal
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Danke für eure rege Beteiligung.
Nochmal zu meiner konkreten Frage,da diese anscheinend etwas untergeht :
In welchen Fällen wird die Ausnahmeregelung der jeweiligen AZV in den Behörden in Anspruch genommen und wie wird das angeordnet bzw. dokumentiert?
Ein einfaches " heute geht's halt länger" dürfte ja nicht ausreichend sein. Es kommt ja auf die konkrete Situation an,ob diese einen Ausnahmetatbestand darstellt.
Zum Beispiel kann ich mir nicht vorstellen,dass es rechtlich zulässig wäre,wenn im Rahmen einer ad hoc - Lage Kräfte eingeteilt werden,die schon seit 10 Stunden im Dienst sind und es absehbar länger als 3 Stunden dauert. Hier müsste doch zumindest geprüft werden,ob andere Kräfte verfügbar sind. Erst wenn das negativ verläuft und es die Lage aufgrund ihrer besonderen Umstände erfordert,könnte die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden und müsste dann entsprechend angeordnet und dokumentiert werden. Gibt es dazu Erfahrungen?
Nochmal zu meiner konkreten Frage,da diese anscheinend etwas untergeht :
In welchen Fällen wird die Ausnahmeregelung der jeweiligen AZV in den Behörden in Anspruch genommen und wie wird das angeordnet bzw. dokumentiert?
Ein einfaches " heute geht's halt länger" dürfte ja nicht ausreichend sein. Es kommt ja auf die konkrete Situation an,ob diese einen Ausnahmetatbestand darstellt.
Zum Beispiel kann ich mir nicht vorstellen,dass es rechtlich zulässig wäre,wenn im Rahmen einer ad hoc - Lage Kräfte eingeteilt werden,die schon seit 10 Stunden im Dienst sind und es absehbar länger als 3 Stunden dauert. Hier müsste doch zumindest geprüft werden,ob andere Kräfte verfügbar sind. Erst wenn das negativ verläuft und es die Lage aufgrund ihrer besonderen Umstände erfordert,könnte die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden und müsste dann entsprechend angeordnet und dokumentiert werden. Gibt es dazu Erfahrungen?
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Welche Schichtzeiten wurden denn in der Pilotphase gefahren?
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Bei der Lapo NRW entweder über das Zeiterfassungssystem, zur Zeit übergangsweise schriftlich oder über das Einsatzleitsystem und den jeweiligen Vorgesetzten oder aber auch per schriftlicher Einsatzanweisung.
Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Vorausgeplante Mehrarbeit wird durch die zuständige Dienststelle unter Mitbestimmung des Personalrates angeordnet. Z. B. die 15 Std. Dienste beim G 20.
Wenn es länger dauert, dauert es länger.
So einfach Kräfte austauschen ist in den meisten Fällen gar nicht möglich.
Eigentlich stellt sich die Frage, die hier thematisiert wird, sehen bis hat nicht.
Ich hab's jedenfalls noch nicht erlebt.
Wenn es länger dauert, dauert es länger.
So einfach Kräfte austauschen ist in den meisten Fällen gar nicht möglich.
Eigentlich stellt sich die Frage, die hier thematisiert wird, sehen bis hat nicht.
Ich hab's jedenfalls noch nicht erlebt.
Gruß
MICHI
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
jupp
große, planbare Einsatzlagen haben ja meist einen wochenlangen Vorlauf, in denen diese Fragen u. a. thematisiert und geklärt werden.
Hab ich nun kurz vor Schichtende noch einen tödlichen VU zum Aufnehmen, oder sonst was, dann ist das halt mal so. Die Ablösung kommt so schnell wie möglich und dringende, unverzichtbare Schreibarbeit wird dann noch erledigt.
Das ist halt der Job.
große, planbare Einsatzlagen haben ja meist einen wochenlangen Vorlauf, in denen diese Fragen u. a. thematisiert und geklärt werden.
Hab ich nun kurz vor Schichtende noch einen tödlichen VU zum Aufnehmen, oder sonst was, dann ist das halt mal so. Die Ablösung kommt so schnell wie möglich und dringende, unverzichtbare Schreibarbeit wird dann noch erledigt.
Das ist halt der Job.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
@Grenzwertig
Die AZVO regelt die tägliche regelmäßige Arbeitszeit!
Strenggenommen sagt sie gar nichts bezüglich deines Beispiels.
Natürlich richten sich alle planbaren Einsatzlagen nach den Zeiten der AZVO
Interessant sind die Ausnahmen. Diese sind in der EU Verordnung zur Arbeitszeit gelistet.
Ausnahmen gibt es immer dort, wo ein kontinuierlicher Arbeitsbetrieb erforderlich ist.
Unter den gelisteten Ausnahmen finden sich Reinigungskräfte, Bahnangestellte, Wach- und Schließgesellschaften
Die AZVO regelt die tägliche regelmäßige Arbeitszeit!
Strenggenommen sagt sie gar nichts bezüglich deines Beispiels.
Natürlich richten sich alle planbaren Einsatzlagen nach den Zeiten der AZVO
Interessant sind die Ausnahmen. Diese sind in der EU Verordnung zur Arbeitszeit gelistet.
Ausnahmen gibt es immer dort, wo ein kontinuierlicher Arbeitsbetrieb erforderlich ist.
Unter den gelisteten Ausnahmen finden sich Reinigungskräfte, Bahnangestellte, Wach- und Schließgesellschaften
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
nun grenzwertig
in unserer zur Zeit gültigen Arbeitszeit VO steht ja:
Der Großbrand, der tödliche VU, die Ringfahndung, der Raubüberfall, Massenschlägerei usw
also alles, was über das ganz normale Tagesgeschäft hinausgeht und nicht anders zu lösen ist
Und ja, ich fasse auch die Polizei unter den ersten Halbsatz des Abs. 3.
in unserer zur Zeit gültigen Arbeitszeit VO steht ja:
unter dem kursiven Text lässt sich also prima jedes außergewöhnliche dienstliche Ereignis subsumieren:(3) Auf Dienstbereiche, deren Aufgabe darin besteht, die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, finden die Bestimmungen dieser Verordnung keine Anwendung,
soweit eine in Schwere oder Ausmaß über die gewöhnlichen Umstände des jeweiligen Dienstes hinausgehende Sachlage oder unabwendbare innerbetriebliche Umstände es erfordern.
In diesen Ausnahmefällen ist dafür Sorge zu tragen, dass unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten gewährleistet ist.
Der Großbrand, der tödliche VU, die Ringfahndung, der Raubüberfall, Massenschlägerei usw
also alles, was über das ganz normale Tagesgeschäft hinausgeht und nicht anders zu lösen ist
Und ja, ich fasse auch die Polizei unter den ersten Halbsatz des Abs. 3.
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird auch vetreten, dies über die Pflichtenkollision zu lösen. Wenn die strafrechtliche Garantenstellung der examinierten Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Anästhesie - und Intensivmedizin es verbietet beamtmete Patienten ihrem Schicksal zu überlassen, weil die übernehmende Schicht nicht oder nicht vollständig nachrückt, gleichzeitig dies aber nur möglich ist, wenn gegen das ArbZG verstoßen wird, ist abzuwägen: Eindeutig Sie muß bleiben.
M. E. ist dies auch auch bei Einsätzen der Schutzpolizei, wo nicht sofortiges Eingreifen zur Gefährdung von Leben oder anderen erheblichen Rechtsgüter führen könnte zutreffend, wenn ex ante eine solche Lage gegeben ist.
M. E. ist dies auch auch bei Einsätzen der Schutzpolizei, wo nicht sofortiges Eingreifen zur Gefährdung von Leben oder anderen erheblichen Rechtsgüter führen könnte zutreffend, wenn ex ante eine solche Lage gegeben ist.
Re: AZV - 13 Stunden Grenze
(3) Auf Dienstbereiche, deren Aufgabe darin besteht, die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, finden die Bestimmungen dieser Verordnung keine Anwendung,
Ist eigentlich eine ganz klare Aussage.
Ist eigentlich eine ganz klare Aussage.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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AZV - 13 Stunden Grenze
Grenzwertig
Ich habe die erste Seite gelesen
Hilfreich wäre jetzt, wenn du eingrenzt, ob du für BPol oder welches Land fragst.
Ich habe mich auf AZVO Bund bezogen.
Dafür gilt, was ich sagte, die Regelung bezüglich der REGELMÄßIGEN TÄGLICHEN ARBEITSZEIT.
D.h. der Schichtplan muss der AZVO entsprechen. Die Arbeitszeit einer Schicht, inkl Pausen, darf 13 Std nicht überschreiten.
Anschließend 11 Std Ruhe.
Pro 7 Tageszeitraum 24 Std frei.
Dein Beispiel (AD hoc Einsatz nach 10 Std Dienst) stellt eine Situation dar, die nicht zur regelmäßigen täglichen Arbeitszeit zählt. Somit gibt es strenggenommen kein Problem mit der AZVO. Weit gefasste Anwendung der AZVO spricht auch nicht dagegen, vergl 15 AZVO
Weiterhin lohnt der Blick in die EU RL zur Arbeitszeit, die ja den Rahmen der nationalen AZVO bildet, speziell in den Bereich Ausnahmen.
Zur Frage wer das festlegt : in dem Fall der DGL
Zuletzt geändert von vladdi am Do 8. Mär 2018, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AZV - 13 Stunden Grenze
Als Zöllner fragt er natürlich für Bremen und das Saarland an.vladdi hat geschrieben: Hilfreich wäre jetzt, wenn du eingrenzt, ob du für BPol oder welches Land fragst.
Wenn Du oben gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass er Erfahrungswerte möchte.
AZV - 13 Stunden Grenze
Woher soll ich wissen, dass er Zöllner ist?
Etwas mehr Höflichkeit im Umgang täte dir auch gut.
Etwas mehr Höflichkeit im Umgang täte dir auch gut.
- Kaeptn_Chaos
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Re: AZV - 13 Stunden Grenze
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