Anfahrtszeit Gerichtsladung

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

Moderator: Oeli

Starling
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 747
Registriert: Di 20. Mär 2007, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Starling » Mi 1. Aug 2018, 07:17

Na da muss die sonstige Freizeit ja spannend sein, wenn ein Gerichtstermin ein Freizeitgewinn ist :polizei10: Ich habe auch noch ein Leben neben der Arbeit.

Ich bin im vorliegenden Fall ja nicht mal die betroffene. Geht um eine Kollegin meiner Schicht die eben nicht ums Eck wohnt. Und es kann halt nicht sein, dass sie an ihrem freien Tag über 2h reine Fahrtzeit hat und dann 10 min. vor Gericht geschrieben bekommt.
Weil sind wir ehrlich: Wie lange dauernd meist die Verhandlungen. In 90% aller meiner GLs war ich in unter 15 min fertig, weil der BS erst gar nicht kam, doch alles einräumte oder oder.
Und dass man im Schichtdienst da deutlich benachteiligt wird ggü den Tagesdienstlern die das mal alles während der Arbeitszeit machen können seh ich eben nicht ein. Man sieht ja, dass es sogar im selben BL in jedem PP anders gehandhabt wird. Und das finde ich dann doch etwas kurios :polizei10:

Franconia

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Franconia » Mi 1. Aug 2018, 12:51

Also in Bayern ist es auch völlig unstrittig, dass ein Gerichtstermin mit 3-4 Stunden angerechnet wird.

Und weshalb ein Termin bei Gericht einen Freizeitgewinn darstellen soll ist mir völlig schleierhaft.

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon vladdi » Mi 1. Aug 2018, 16:04

Starling hat geschrieben:Na da muss die sonstige Freizeit ja spannend sein, wenn ein Gerichtstermin ein Freizeitgewinn ist :polizei10: Ich habe auch noch ein Leben neben der Arbeit.
:
Andere haben auch ein Leben neben der Arbeit. Dein Rückschluss, dass die Freizeit langweilig sein muss, ist falsch. Du hättest auch einfach fragen können, warum das ein Gewinn an Freizeit sein soll. Dann hätte ich dir geantwortet, dass durch den Gerichtstermin nicht zum Einsatz gegliedert werden kann und er dann dementsprechend mehr Zeit zu Hause hat. Gerade durch keinen Schichtdienst ist eben das Problem der Erholung nicht so.


... wäre auch zu einfach gewesen sich hier zu unterhalten... stattdessen kann man so wie du antworten. Meinst du, so geht man miteinander um?

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Controller » Mi 1. Aug 2018, 16:11

Teufel aber auch @ Starling

da hat er ja mal Recht der vladdi,
so geht man miteinander um :lol:
Vladdi hat geschrieben:Jetzt da die Zeiten zu wollen halte ich für daneben.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Konspi
Corporal
Corporal
Beiträge: 390
Registriert: So 24. Jan 2016, 20:09

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Konspi » Mi 1. Aug 2018, 17:34

Mit den Euch z.T. gewährten (..zu..) knappen Freizeitpauschalen kommt man meines Erachtens zumeist nur ins nächste AG. Ich kenne auch Reisen durchs Land und durch den Bund - und da sollte die zeitliche Erstattung schon umfassender ausfallen. Sprich echtes Zeiterfordernis!

Gruß
konspi
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon vladdi » Mi 1. Aug 2018, 17:43

Wie bereits gesagt, laut SUrlV steht Sonderurlaub zu. Bei weit entfernten Terminen, gibt es dann auch den vollen Arbeitstag.

Richtig weit bedeutet jedoch, dass man auch länger als die Arbeitszeit unterwegs sein kann. Mehrarbeit fällt jedoch nicht an.

Bei heimatnahen sollte es passen. Heißt, dass die Terminzeit Arbeitszeit ist. Die Anfahrt zur Dienststelle ist normalerweise auch Freizeit - so dann auch die Fahrt zum Gericht. Wenn jedoch zwischen dem Wohnort, der Dienststelle und dem Gericht eine ungewöhnliche Entfernung liegt, dann ist es fair das auch zu vergüten.

Wer die Pauschale bekommt: wie ist das bei externen Terminen?

Bei uns besteht zudem die Möglichkeit zur Dienststelle zu fahrenden von dort zu Gericht. Diese Reisezeit wird dann während der Regelarbeitszeit vergütet. Jedoch macht das eigentlich niemand (siehe oben: man hat ja noch ein Privatleben).

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3850
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Brot » Do 2. Aug 2018, 19:47

Starling hat geschrieben:
Mi 1. Aug 2018, 07:17
Geht um eine Kollegin meiner Schicht die eben nicht ums Eck wohnt. Und es kann halt nicht sein, dass sie an ihrem freien Tag über 2h reine Fahrtzeit hat und dann 10 min. vor Gericht geschrieben bekommt.
Die Ladung dürfte vermutlich ans Revier gegangen sein. Da würde ich an Stelle der Kollegin mal direkt bei Gericht anrufen und sagen, dass die die einfache Anfahrt nicht von der Dienststelle, sondern vom Heimatort xxx Kilometer vom Gericht entfernt stattfindet. Je nach Kilometeranzahl und Fall erfolgt dann eine Abladung, da man die Fahrtkosten erstattet bekommt und man je nach Fall die Kosten nicht hochtreiben will. Erfolgt die Info nicht, dass die Anfahrtsstrecke länger ist als sie von der Ladungsadresse wäre, kann es sein, dass die Erstattung der Fahrtkosten unterbleibt.

Ich drücke die Daumen, dass sich bei euch was ändert. Tolle Wertschätzung der Führung.

Ansonsten gäbe es ja noch die Möglichkeit, solche Dinge auf der Dienststelle wie die E-Akte besorgen, sich nochmal über den Fall zu erkundigen und nach der Verhandlung die E-Akte wieder zu versorgen am Tag der Gerichtsverhandlung zu machen. Ich denke nicht, dass diese Zeit als Privatvergnügen angerechnet werden dürfte, sondern als Dienstzeit vergütet werden müsste.

vladdi hat geschrieben:
Mi 1. Aug 2018, 16:04
Du hättest auch einfach fragen können, warum das ein Gewinn an Freizeit sein soll. Dann hätte ich dir geantwortet, dass durch den Gerichtstermin nicht zum Einsatz gegliedert werden kann und er dann dementsprechend mehr Zeit zu Hause hat. Gerade durch keinen Schichtdienst ist eben das Problem der Erholung nicht so.
Es ist zwar Offtopic, aber ich sehe das anders. Du wirst zwar nicht für einen Einsatz gegliedert, aber die "verlorenen" Stunden dafür, dass kein Einsatz war, musst du dann an einem freien Tag bringen. Stattdessen wird der freie Tag durch ein Gerichtstermin unterbrochen. Ein freier Tag ist das nicht. Oder sehe ich das falsch?

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 2. Aug 2018, 20:06

Wobei die Genehmigung der Anreise von der Heimanschrift bei gewissen Klientel auch nachteilig sein kann: Dann steht die Wohnanschrift in der Akte.
(Btw: Da sollte man auch bei Attesten drauf achten)
:lah:

Starling
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 747
Registriert: Di 20. Mär 2007, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Starling » Fr 17. Aug 2018, 13:59

Ich hab nun mal die Landes DPolG angeschrieben zu der Thematik. Antwort des Personalrates war ja nur, dass das alles rechtens wäre, dass egal von wo die Anfahrtszeit nicht zählt. Und auch ein Gericht würde das nicht anders sehen. Da wäre ich mir eben nicht so sicher. Haben zig Kollegen aus dem Saarland un dergleichen die dann für umme durch die Weltgeschichte eiern und zwar den Sprit von Gericht bekommen aber eben keine Mü vom Dienstherr als Arbeitszeit.

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Diag » Sa 18. Aug 2018, 16:57

Immerhin gibts noch Zeugengeld...

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Controller » Sa 18. Aug 2018, 17:40

welches aber den Bock nicht fett macht.
Die km Entschädigung ist recht angenehm aber für 145 km/h einfach und 15 Minuten GT,
ist die zeitliche Vergütung einfach bescheiden. :buhu:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Anfahrtszeit Gerichtsladung

Beitragvon Diag » Sa 18. Aug 2018, 20:13

Da gebe ich Dir recht.


Zurück zu „Dienstrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende