Hallo,
eine kurze Frage... an welchen Tagen sind bei der Landespolizei SH die beiden möglichen AZV-Tage zu nehmen?
Nach meiner Kenntnis "lediglich" an den allgemein üblichen bekannten Werkstagen bzw. Arbeitstagen, also Montag bis Freitag.
Samstag, Sonntag und gesetztliche Feiertage gelten als allgemein "freie Tage".
Ist dies korrekt?
Wo finde etwas schriftliches diesbezüglich?
Meine bisherig als Quelle genutzter Gesetztestext formuliert:
2.4.2. Freistellung vom Dienst (AZV-Tag)
"In jedem Kalenderjahr wird die Beamtin oder der Beamte ergänzend zum Jahreserholungsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung an zwei Arbeitstagen vom Dienst freitgestellt."
Insofern bliebe für mich die Frage nach der Definition des Begriffs "Arbeitstage" für einen Polizeibeamten.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
AZV in SH
Moderator: Oeli
Re: AZV in SH
Das müsste in eurer da entsprechend definiert sein. Ansonsten werden die Begriffe unterschiedlich interpretiert. Aus der Erinnerung heraus gelten für NRW nur die Tage Mo - Fr. Der Hinweis auf die urlaubstage indiziert, das Sa u. So. Eben keine Arbeitstage sind.
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