Raubernennung
Moderator: Oeli
Raubernennung
https://www.polizei.mvnet.de/static/POL ... %20PVB.pdf
Angenommen ich bewerbe mich als Hamburger Polizeibeamter auf die o.g. Stellenausschreibungen beim Land M-V.
Ich bekomme eine Zusage zum 01.10.2019.
Kann ich dann in HH einfach zum 30.09.2019 meine Entlassung beantragen und bekomme am 01.10. nahtlos meine neue Ernennungsurkunde vom Land M-V?
Dann bräuchte ich theoretisch keinen Tauschpartner oder habe ich irgendwo was überlesen?
Wenn es so einfach wäre, dann wäre dies doch eine ,,Raubernennung" oder nicht?
Ich dachte immer sowas wird unter den Ländern nicht praktiziert.
Gruß
Angenommen ich bewerbe mich als Hamburger Polizeibeamter auf die o.g. Stellenausschreibungen beim Land M-V.
Ich bekomme eine Zusage zum 01.10.2019.
Kann ich dann in HH einfach zum 30.09.2019 meine Entlassung beantragen und bekomme am 01.10. nahtlos meine neue Ernennungsurkunde vom Land M-V?
Dann bräuchte ich theoretisch keinen Tauschpartner oder habe ich irgendwo was überlesen?
Wenn es so einfach wäre, dann wäre dies doch eine ,,Raubernennung" oder nicht?
Ich dachte immer sowas wird unter den Ländern nicht praktiziert.
Gruß
Re: Raubernennung
nö, aber steht doch auch in der Ausschreibung: mind. 24 Monate raus und das auf eigenen Wunsch, also nicht gegangen worden
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Re: Raubernennung
Da steht nicht „mindestens“, sondern „längstens“.
Re: Raubernennung
Kenne diverse Fälle von sog. "Raubernennungen". Ist immer etwas kritisch und mit ein wenig Risiko verbunden. Solltest du vorher mit beiden Behörden abklären. Insbesondere mit jene, die dein Wechselwunsch ist.
Offiziell wird es natürlich auch nirgendwo angepriesen. Aber ich denke, jedes Bundesland benötigt Leute und wieso sollten Sie einen ausgebildeten Polizeibeamten ablehnen, in den Sie absolut kein Geld in die Ausbildung investiert haben? ;)
Offiziell wird es natürlich auch nirgendwo angepriesen. Aber ich denke, jedes Bundesland benötigt Leute und wieso sollten Sie einen ausgebildeten Polizeibeamten ablehnen, in den Sie absolut kein Geld in die Ausbildung investiert haben? ;)
Re: Raubernennung
oh, stimmt. Trooper - gibts den hier eigentlich noch - musste damals ein Jahr nach der Kündigung beim BGS warten, bevor er wieder in NDS eingestellt wurde.
Re: Raubernennung
Mein Kenntnisstand ist, da ich selbst bei der Bundespolizei und in Hessen war und nun in Bawü bin, dass man, wenn man laufbahngleich tauscht, ein Jahr Sperrfrist hat. Ich hatte damals als PM bei der BPOL gekündigt und habe in Hessen als PKA studiert, da gab es keine Sperrfrist, da es die nächsthöhere Laufbahn war. Ansonsten hätte ich ein Jahr warten müssen, bis ich wieder bei einer Behörde als PM eingestellt worden wäre.
Re: Raubernennung
Ja, so habe ich es auch gehört.chrichie hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 19:15Mein Kenntnisstand ist, da ich selbst bei der Bundespolizei und in Hessen war und nun in Bawü bin, dass man, wenn man laufbahngleich tauscht, ein Jahr Sperrfrist hat. Ich hatte damals als PM bei der BPOL gekündigt und habe in Hessen als PKA studiert, da gab es keine Sperrfrist, da es die nächsthöhere Laufbahn war. Ansonsten hätte ich ein Jahr warten müssen, bis ich wieder bei einer Behörde als PM eingestellt worden wäre.
Mein Kenntnisstand war, dass ich als POM in HH meine Entlassung beantrage, daraufhin entlasse werde und 1 Jahr etwas anderes mache, bevor ich in M-V neu eingestellt werden kann.
Aber aus der Stellenausschreibung geht solch ein Passus nicht hervor
- schutzmann_schneidig
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Re: Raubernennung
Eine "Raubernennung" im eigentlichen Sinne liegt vor, wenn ein Dienstherr einen Beamten, der sich bei einem anderen Dienstherrn in einem aktiven Dienstverhältnis befindet, durch Ernennung in ein neues Dienstverhältnis beruft.
Dass so etwas angestrebt sein könnte, geht aus der Ausschreibung nicht hervor.
Die Vereinbarung zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder, einen Beamten erst nach mind. einem Jahr Wartezeit nach Ausscheiden in ein neues Dienstverhältnis zu berufen, stammt noch aus einer Zeit, in der die Rahmenbedingungen bei allen Polizeien weitgehend vergleichbar waren (Pensionsgrenze, Wochenarbeitszeit, Heilfürsorge, einheitliche Besoldungsstufen/Höhe der Besoldung usw).
Da diese vergleichbaren Rahmenbedingungen spätestens seit der Föderalismusreform Geschichte sind und sich über die Jahre hinweg zwischen den verschiedenen Polizeien z.T. signifikante Unterschiede herausgebildet haben, ist es m.A.n. durchaus legitim zu hinterfragen, ob diese Vereinbarung noch in die heutige Zeit passt.
Den Konkurrenzkampf zwischen Bund und Ländern, den man dadurch ausschließen wollte, hat man mittlerweile durch die genannten Abweichungen an anderer Stelle massiv gefördert.
Dass so etwas angestrebt sein könnte, geht aus der Ausschreibung nicht hervor.
Die Vereinbarung zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder, einen Beamten erst nach mind. einem Jahr Wartezeit nach Ausscheiden in ein neues Dienstverhältnis zu berufen, stammt noch aus einer Zeit, in der die Rahmenbedingungen bei allen Polizeien weitgehend vergleichbar waren (Pensionsgrenze, Wochenarbeitszeit, Heilfürsorge, einheitliche Besoldungsstufen/Höhe der Besoldung usw).
Da diese vergleichbaren Rahmenbedingungen spätestens seit der Föderalismusreform Geschichte sind und sich über die Jahre hinweg zwischen den verschiedenen Polizeien z.T. signifikante Unterschiede herausgebildet haben, ist es m.A.n. durchaus legitim zu hinterfragen, ob diese Vereinbarung noch in die heutige Zeit passt.
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Re: Raubernennung
Gerade aus diesem Grund ist die Vereinbarung mE zeitgemäßer denn je. Sonst würden den zahlungsschwächeren BL die Ausgebildeten reihenweise von der Fahne gehen, um bei den solventeren anzuheuern. Diese sich wiederum den Ausbildungsaufwand sparen, bzw. diesen minimieren könnten.schutzmann_schneidig hat geschrieben:Eine "Raubernennung" im eigentlichen Sinne liegt vor, wenn ein Dienstherr einen Beamten, der sich bei einem anderen Dienstherrn in einem aktiven Dienstverhältnis befindet, durch Ernennung in ein neues Dienstverhältnis beruft.
Dass so etwas angestrebt sein könnte, geht aus der Ausschreibung nicht hervor.
Die Vereinbarung zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder, einen Beamten erst nach mind. einem Jahr Wartezeit nach Ausscheiden in ein neues Dienstverhältnis zu berufen, stammt noch aus einer Zeit, in der die Rahmenbedingungen bei allen Polizeien weitgehend vergleichbar waren (Pensionsgrenze, Wochenarbeitszeit, Heilfürsorge, einheitliche Besoldungsstufen/Höhe der Besoldung usw).
Da diese vergleichbaren Rahmenbedingungen spätestens seit der Föderalismusreform Geschichte sind und sich über die Jahre hinweg zwischen den verschiedenen Polizeien z.T. signifikante Unterschiede herausgebildet haben, ist es m.A.n. durchaus legitim zu hinterfragen, ob diese Vereinbarung noch in die heutige Zeit passt.
Den Konkurrenzkampf zwischen Bund und Ländern, den man dadurch ausschließen wollte, hat man mittlerweile durch die genannten Abweichungen an anderer Stelle massiv gefördert.
Grüße
- schutzmann_schneidig
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Re: Raubernennung
Ja, aus Sicht der potenziellen "Geberländer" stellt die Vereinbarung natürlich eine gewisse Beruhigung dar. Insbesondere Kollegen, die noch zu Zeiten der weitgehenden Vergleichbarkeit eingestellt wurden, und somit nicht wussten, worauf sie sich mit den heute bestehenden Unterschieden "einließen", dürften das m.A.n zu Recht anders sehen.
Und auch die potenziellen "Nehmerländer", die für ihre Attraktivität mehr investieren als andere, könnten sich künftig verstärkt die Frage stellen, aus welchem Grund sie noch daran festhalten sollten.
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Re: Raubernennung
Alles richtig. Nur, erwartest Du ernsthaft Solidarität über das absolute Minimum hinaus? Die politisch breit gefächerten Koalitionen in den BL lassen Konsens gar nicht zu. Zumal immer irgendwo Wahlkampf ist. Daher denke ich nicht, dass es zu einer Anpassung kommt. Um so mehr sollte sich jeder Newcomer damit auseinandersetzen, in der Behörde des Einstellungs-BL dauerhaft zu verweilen. Gibt sonst schnell n bitteres Erwachen.schutzmann_schneidig hat geschrieben:Ja, aus Sicht der potenziellen "Geberländer" stellt die Vereinbarung natürlich eine gewisse Beruhigung dar. Insbesondere Kollegen, die noch zu Zeiten der weitgehenden Vergleichbarkeit eingestellt wurden, und somit nicht wussten, worauf sie sich mit den heute bestehenden Unterschieden "einließen", dürften das m.A.n zu Recht anders sehen.
Und auch die potenziellen "Nehmerländer", die für ihre Attraktivität mehr investieren als andere, könnten sich künftig verstärkt die Frage stellen, aus welchem Grund sie noch daran festhalten sollten.
Re: Raubernennung
Ein soeben geführtes Telefonat brachte Licht ins Dunkel.
Ich habe mich immer auf mindestens/ längstens 24 Monate versteift.
Das ist aber gar nicht der Punkt.
Der wesentliche Punkt ist, dass in der Stellenausschreibung steht, dass sich diese an EHEMALIGE PVB richtet. Mit dem einem Jahr "Sperrfrist" kommt hin.
Ich habe mich immer auf mindestens/ längstens 24 Monate versteift.
Das ist aber gar nicht der Punkt.
Der wesentliche Punkt ist, dass in der Stellenausschreibung steht, dass sich diese an EHEMALIGE PVB richtet. Mit dem einem Jahr "Sperrfrist" kommt hin.
- schutzmann_schneidig
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Re: Raubernennung
Nein, denn ein Abweichen von der Vereinbarung wäre doch das Gegenteil von Solidarität.RafaelGomez hat geschrieben: ↑Mi 19. Jun 2019, 18:49Nur, erwartest Du ernsthaft Solidarität über das absolute Minimum hinaus?
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Re: Raubernennung
Die Sperrfrist gibt es nicht mehr. Jetzt gibt es eine Bearbeitungsfrist, die mehrere Monate dauert.
Re: Raubernennung
Die Sperrfrist gibt es! Habe mir das heute noch bestätigen lassen. Die einjährige Sperrfrist kommt zum Tragen, wenn man kündigt und beabsichtigt in einem anderen Bundesland eingestellt zu werden.
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