Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW
Verfasst: So 3. Nov 2019, 15:35
Bin ja noch in der Findungsphase
Also der Beamte wurde mit 25 Punkten im Sommer 2018 zu A 10 befördert.
Ist dann in meine Behörde gewechselt, wo aktuell laut Konkurrentenmitteilung 24 Punkte zu A 11 ausreichen(gefolgt von allen möglichen weiteren Kriterien)
Da hat sich der Beamte mal nach ganz vorne geschoben.
Aus Rückfragen weiß ich, dass ein Kollege vor einigen Jahren(geschätzt 5) mit einer schlechten 5er Beurteilung A 10 wurde und dann mit einer mittleren 4 im gleichen Zyklus noch die A 11 schaffte.
Wenn das so korrekt wäre, wie hier verfahren wurde, dann könnte sich jeder A 10 mit 24 Punkten die Beförderung ahaken, da die Leute die mit 27 Punkten zuvor A 10 wurden die ganze Truppe überspringen würde.
Ich mag kein Recht auf eine Beförderung haben, aber aus meiner rudimentären persönlichen Rechtsauffassung habe ich eine solche bindende Liste. Und diese sollte "abgearbeiitet" werden. Wenn dort aus anderen Behörden Kollegen mit höherer Punktzahl ankommen ist es halt Pech. Wenn man aber in diesem Einzelfall versäumt hat den Beamten korrekt einzugliedern ist das für mich nicht Pech sondern Unvermögen.
Darüber hinaus wird gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn ich Zulagen erhalte, die mir nicht zustehen und ich das stillschweigend hinnehme. Analog könnte man dies hier auch so sehen. Gleiches gilt für den Herren/Dame von ZA, die ihre Aufgaben nicht korrekt erledigt haben.
WIE GESAGT, NUR WENN MEINE THESE ÜBERHAUPT STIMMT
Den Leidtragende sind einige Kollegen die jetzt einen Monat später befördert werden und rund 150 Euro entgehen und viel schlimmer der/die eine, die am Ende des Zyklus über die Klnge springt und dann mehrere Monate bis zur neuen Beförderungseinstufung warten muss. Von den Überfliegern und Typen die mit 5 Punkten links und rechts an dir vorbeiziehen mal ganz abgesehen.
Und da ich ein ausgeprägten Fairnessgedanken habe und das unter aller Sau finde, interessiert es mich. Auch wenn ich höchstwahrscheinlich locker vorher dran bin.
Also der Beamte wurde mit 25 Punkten im Sommer 2018 zu A 10 befördert.
Ist dann in meine Behörde gewechselt, wo aktuell laut Konkurrentenmitteilung 24 Punkte zu A 11 ausreichen(gefolgt von allen möglichen weiteren Kriterien)
Da hat sich der Beamte mal nach ganz vorne geschoben.
Aus Rückfragen weiß ich, dass ein Kollege vor einigen Jahren(geschätzt 5) mit einer schlechten 5er Beurteilung A 10 wurde und dann mit einer mittleren 4 im gleichen Zyklus noch die A 11 schaffte.
Wenn das so korrekt wäre, wie hier verfahren wurde, dann könnte sich jeder A 10 mit 24 Punkten die Beförderung ahaken, da die Leute die mit 27 Punkten zuvor A 10 wurden die ganze Truppe überspringen würde.
Ich mag kein Recht auf eine Beförderung haben, aber aus meiner rudimentären persönlichen Rechtsauffassung habe ich eine solche bindende Liste. Und diese sollte "abgearbeiitet" werden. Wenn dort aus anderen Behörden Kollegen mit höherer Punktzahl ankommen ist es halt Pech. Wenn man aber in diesem Einzelfall versäumt hat den Beamten korrekt einzugliedern ist das für mich nicht Pech sondern Unvermögen.
Darüber hinaus wird gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn ich Zulagen erhalte, die mir nicht zustehen und ich das stillschweigend hinnehme. Analog könnte man dies hier auch so sehen. Gleiches gilt für den Herren/Dame von ZA, die ihre Aufgaben nicht korrekt erledigt haben.
WIE GESAGT, NUR WENN MEINE THESE ÜBERHAUPT STIMMT
Den Leidtragende sind einige Kollegen die jetzt einen Monat später befördert werden und rund 150 Euro entgehen und viel schlimmer der/die eine, die am Ende des Zyklus über die Klnge springt und dann mehrere Monate bis zur neuen Beförderungseinstufung warten muss. Von den Überfliegern und Typen die mit 5 Punkten links und rechts an dir vorbeiziehen mal ganz abgesehen.
Und da ich ein ausgeprägten Fairnessgedanken habe und das unter aller Sau finde, interessiert es mich. Auch wenn ich höchstwahrscheinlich locker vorher dran bin.