Hey,
bin frisch im Arbeitsverhältnis angekommen, sodass nun die Möglichkeit besteht berufliche Vorerfahrung angerechnet zu bekommen -
gibts hier Erfahrungen inwiefern Zeiten aus Vorstudium (B.A. in einem Sozialen-/Verwaltungsberuf) und Tätigkeit (5 J.) angedacht werden (können?)
BBesG §28 "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die dienstliche Verwendung des Beamten förderlich sind."
Liest sich ja recht....nennen wir es wage. Inwiefern ist die Gewerkschaft bei sowas im Boot?
Danke!
Berlin: Erstfestsetzung berücksichtigungsfähige Zeiten
Moderator: Oeli
Re: Berlin: Erstfestsetzung berücksichtigungsfähige Zeiten
Die Frage ist, was willst du damit bezwecken - bzw wo willst du das geltend machen?
Was genau soll dir angerechnet werden und wo? Finanziell? Für deine künftigen Bewertungen ? Du müsstest das etwas präziser werden.
Was genau soll dir angerechnet werden und wo? Finanziell? Für deine künftigen Bewertungen ? Du müsstest das etwas präziser werden.
Re: Berlin: Erstfestsetzung berücksichtigungsfähige Zeiten
Es geht um die erstmalige Festsetzung der Erfahrungsstufe §28 BBesG BE
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende