Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

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Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon Ranz » Do 23. Jul 2020, 17:23

Hi zusammen,

vielleicht kann man mir hier helfen, vielleicht war schon mal jemand in der gleichen Situation und kann mir etwas raten :). Zu Vorgeschichte:

Ich wurde beurteilt und meine Punktezahl hat sich im Vergleich zur vorherigen Beurteilung (bzw. Beurteilungsbeitrag) mehr als halbiert (!). Es ist nichts gravierendes vorgefallen (z.B. Disziplinarverfahren, grobe Verfehlungen ect.). Ich habe dagegen geklagt. Personalabteilung hat Abweisung der Klage beantragt, ist wohl Standardvorgehen.

Seit der Beantragung der Abweisung der Klage liegt der Fall beim Verwaltungsgericht. Und das schon lange (ich vermute auch wegen Corona). Inzwischen wurde ich versetzt und neu (regel)beurteilt. Zwar besser als bei der Beurteilung vorher, aber eben immer noch deutlich zu schlecht (in meinen Augen). Grundlage für diese erneute Beurteilung war natürlich die schlechte vorangegangene Beurteilung, die Gegenstand meiner Klage ist.

Jetzt, nach meiner erneuten Beurteilung sowie zwischenzeitlichen Beförderung und Wechsel der Dienststelle, "bittet" die Personalabteilung mich, die Klage zurückzuziehen, da die Beurteilung, welche Gegenstand der Klage war, eh nicht mehr verwertbar ist, da ich ja eine neue erhalten habe. Kostengründe ect.

War schon mal jemand in dieser Lage? Ergibt es Sinn, weiter auf die Klage zu bestehen und bei Erfolg vor Gericht gegen die aktuelle Beurteilung erneut vorzugehen, da sich die Grundlage geändert hat? Oder gibt es eine Möglichkeit, den kommenden Rechtsstreit gleich mit beizulegen? Hat sich jemand schon mal mit einem Präsidium in so einem Fall außergerichtlich geeinigt oder gelingt das eigentlich nie?

Versteht mich bitte nicht falsch, vielleicht kann sich der ein oder andere in meine Lage versetzen und hatte auch schon mal eine Halbierung der Punktezahl :).

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon 1957 » Do 23. Jul 2020, 17:32

Welches Bundesland??

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon Ranz » Do 23. Jul 2020, 17:37

1957 hat geschrieben:
Do 23. Jul 2020, 17:32
Welches Bundesland??
Bayern.

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon 1957 » Do 23. Jul 2020, 19:01

Da hab ich keine Ahnung

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon Supa-Falli-1 » Do 23. Jul 2020, 22:34

Von wieviel Punkten sprechen wir denn? QE2 nehme ich an? Ich kann ohne jede Angabe von Gründen deine Beurteilung um drei Punkte runterschrauben. Wenn du vorher 7 hattest und jetzt nur noch 4 is das also ohne Begründung drin. Bei Beförderungen gehts sogar nur mit Hinweis auf die Beförderung um 4...

Ganz ehrlich: mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Klage Erfolg gebracht hat. Mal ei. Pünktchen oder so, aber grds nicht die Welt.

Ich würde sagen: leb damit und mach auf Der neuen Stelle/ Behörde das beste draus. In drei Jahren kann viel passieren.

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 23. Jul 2020, 22:45

Mir fehlen hier wesentliche Infos. Statusrechtliches Amt, warum wurde abgesenkt, wie war die Vergleichsgruppe in der alten, wie in der neuen Behörde. So ist das doch Kappes.
Insofern ist Fallis Rat ein guter.
:lah:

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Re: Klage gegen Beurteilung - nun erneut?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 24. Jul 2020, 13:59

Ranz hat geschrieben:
Do 23. Jul 2020, 17:23
Ich wurde beurteilt und meine Punktezahl hat sich im Vergleich zur vorherigen Beurteilung (bzw. Beurteilungsbeitrag) mehr als halbiert (!).
Dass BU-Beiträge besser (mitunter deutlich besser) ausfallen, als die folgende Regelbeurteilung, in die sie mit einfließen, ist nicht ungewöhnlich. Bei einem BU-Beitrag wird oftmals nur individuell auf den Beamten geschaut, während in der Regelbeurteilung die Leistung des Beamten innerhalb seiner Vergleichsgruppe betrachtet wird und der im Vorfeld jeder Beurteilungsrunde von der Behörde definierte (oder vom MI vorgegebene) Beurteilungsmaßstab mit einbezogen wird.
Ein BU-Beitrag deckt zudem nur einen Teil des Beurteilungszeitraums ab und sein Gewicht bemisst sich entsprechend der Länge dieses Zeitraums.
Es ist quasi ein Dauerthema, dass es Kollegen schwer zu vermitteln ist, dass ihre Beurteilung im Vergleich zur Vorbeurteilung bei gleichbleibender (oder sogar verbesserter) persönlicher Leistung aufgrund der Einordnung in der Vergleichsgruppe auch einmal schlechter ausfallen kann.
Grundlage für diese erneute Beurteilung war natürlich die schlechte vorangegangene Beurteilung, die Gegenstand meiner Klage ist

Diese Argumentation hat vor dem VG keinen Bestand. Maßgeblich für die Regelbeurteilung ist ausschließlich der zurückliegende Beurteilungszeitraum und nicht die letzte Regelbeurteilung (die sich auf den Beurteilungszeitraum davor bezog).
Jetzt, nach meiner erneuten Beurteilung sowie zwischenzeitlichen Beförderung und Wechsel der Dienststelle, "bittet" die Personalabteilung mich, die Klage zurückzuziehen, da die Beurteilung, welche Gegenstand der Klage war, eh nicht mehr verwertbar ist, da ich ja eine neue erhalten habe. Kostengründe ect.
Hier ist Vorsicht geboten, wobei das jemand bewerten muss, der das bayerische System kennt. Zumindest in Nds. ist sowohl für die Einsortierung in der Beförderungsrankingliste, als auch für etwaige Auswahlverfahren zur Besetzung von Dienstposten, bei Gleichheit in der aktuellen Beurteilung auch die Vorbeurteilung heranzuziehen.
Ergibt es Sinn, weiter auf die Klage zu bestehen und bei Erfolg vor Gericht gegen die aktuelle Beurteilung erneut vorzugehen, da sich die Grundlage geändert hat?
Siehe oben. Die Vorbeurteilung ist nicht "Grundlage" für die aktuelle Beurteilung. Wenn du gegen die aktuelle BU vorgehen willst, dann musst du das anhand von Fakten tun, die sich auf den für diese BU maßgeblichen Beurteilungszeitraum beziehen und die sachlich nachvollziehbar nicht korrekt gewertet wurden.
Die Begründung "Ich schätze meine Leistung besser ein, als es in der BU dargestellt wird" führt dabei regelmäßig nicht zum Erfolg.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -


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