Ja, würde aber u.U. auch den Bruch mit der Familie bedeuten. Ob das erwartet werden kann ist fraglich.
Das ist ja im Prinzip genau das, worum es hier geht.
"also die Prüfung der persönlichen Eignung für den Polizeiberuf, habe aber ergeben, dass er räumlich, freundschaftlich und auch verwandtschaftlich "kriminalitätsbelasteten Milieus" sehr nahestehe. Aus diesem Grund bestehe das erhebliche Risiko eines Interessenkonflikts, der im unauflösbaren Widerspruch zum Polizeiberuf stehe, so die Polizeipräsidentin. Außerdem sei die Einflussnahme Dritter auf seine Dienstausübung zu befürchten.
Das wollte sich der abgelehnte Bewerber nicht gefallen lassen. Mit dem Eilantrag bezweckte er, zum 1. März 2021 oder zum 1. September 2021 bei der Polizei eingestellt zu werden."
Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Moderator: Oeli
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Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Eben und es zeigt meiner Meinung nach auch - in einem solchen Umfeld - nicht straffällig zu werden, gewisse Eigenschaften.
Wie man das bewertet ???
Das ist die "Frage an König Salomon"
Ein schwieriges Thema und deshalb so interessant
Wie man das bewertet ???
Das ist die "Frage an König Salomon"
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Aus meiner Sicht ist das eine für Sicherheitsbehörden nicht akzeptable Verbindung.
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Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Ja, die Einflussnahme Dritter auf die Führung der Amts- Dienst und sonstiger Geschäfte erleben wir ja täglich immer wieder.
Und da der Fisch bekanntlich vom Schwanz her stinkt .......
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Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Ich finde, dass hier zu sehr aus der falschen Richtung geschaut wird, nämlich aus der, "ich bin schon Polizeibeamter und das schon seit vielen Jahren und wer zu Polizei will, muss sich verhalten, wie ich". Das halte ich aber für faslch.
Nehme ich mich mal selbst. Als ich den Bewerbungs- und Auswahlprozess durchlaufen habe, war ich 15 Jahre alt. Von charakterlicher und weltbildlicher Gefestigtkeit noch lange kein Spur, viele meiner Freunde, inklusive meines damals besten, hatten doch ehr zweifelhafte Freizeitaktivitäten. Wir schreiben das Jahr 1991/92, lokalisiert sind wir im (damals) wilden Osten. In der Nachwendezeit haben gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene die entstandene Lücke im Sicherheitsaparat für ihre eigene Zwecke "missbraucht". So eben auch viel meiner Kumpels, häufigste Delikte waren Kfz-Diebstahl, FoF, FoV etc, aber auch hin- und wieder mal Wohnraum- und Geschäftseinbrüche, viele Gewaltdelikte und und und. Nicht zu vergessen, die ganzen politischen Bewegungen, von linken Hausbesetzern, bis erklärten Nazis war da alles dabei. Und mit 15 kündigst du keine Freundschaften auf, nur weil der eine bunte und der andere gar keine Haare mehr hat.
Ich selbst hatte ein recht gefestigtes Elternhaus, so habe ich meine DDR-Kindheit und -Jugend einfach fortgesetzt. Sprich mein Alltag bestand aus Schule, Training, TV, Videospielen und div. Outdooraktivitäten.
Die kriminellen Interessen meiner Freunde haben mich nicht interessiert und ich war daran auch nicht beteiligt.
Habe ich meine Kontakte zu ihnen mit meiner Polizeibewerbung abgebrochen? Nein. Sie wurden im Laufe der Ausbildung weniger und im weiteren Verlauf verschwanden sie komplett und ich hatte/habe nur noch Kontakt mit den Leuten, die einen ebenso "gesellschaftlich Anerkannten" Weg beschritten haben.
Nach eurer Logik dürfte ich niemals Polizeibeamter sein.
20 Jahre später hatten wir mal ein Klassentreffen, nicht einer ist jemals im Gefängnis gelandet ud alle haben heute gute Jobs und führen ebenso "gesellschaftlich anerkannte" Leben.
Sicherlich ist das nicht mit der heute so bezeichneten Clankriminalität zu vergleichen, aber deliktisch ist es das gleiche gewesen.
Letztendlich muss einfach wieder die Ausbildung als verlängerter Arm des Einstellungsbüros gesehen werden, so wie es damals auch war und unpassende Bewerber/Auszubildene müssen auf diesem Wege entfernt werden. Während meiner Ausbildungszeit, war neben nichtbestandener Prüfungen die charakterliche Ungeeignetheit, einer der häufigsten Entlassungsgründe, gibt es heute kaum noch. Warum? Weil es zum einen vor einem Verwaltungsgericht eben schwierig darzustellen ist, zum anderen, weil man in der PA (Berlin) davon auch nicht mehr wirklich was wissen will. (so scheint es zumindest, zugeben wird es vermutlich niemand, zumindest niemand in entsprechender Verantwortung)
Nehme ich mich mal selbst. Als ich den Bewerbungs- und Auswahlprozess durchlaufen habe, war ich 15 Jahre alt. Von charakterlicher und weltbildlicher Gefestigtkeit noch lange kein Spur, viele meiner Freunde, inklusive meines damals besten, hatten doch ehr zweifelhafte Freizeitaktivitäten. Wir schreiben das Jahr 1991/92, lokalisiert sind wir im (damals) wilden Osten. In der Nachwendezeit haben gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene die entstandene Lücke im Sicherheitsaparat für ihre eigene Zwecke "missbraucht". So eben auch viel meiner Kumpels, häufigste Delikte waren Kfz-Diebstahl, FoF, FoV etc, aber auch hin- und wieder mal Wohnraum- und Geschäftseinbrüche, viele Gewaltdelikte und und und. Nicht zu vergessen, die ganzen politischen Bewegungen, von linken Hausbesetzern, bis erklärten Nazis war da alles dabei. Und mit 15 kündigst du keine Freundschaften auf, nur weil der eine bunte und der andere gar keine Haare mehr hat.
Ich selbst hatte ein recht gefestigtes Elternhaus, so habe ich meine DDR-Kindheit und -Jugend einfach fortgesetzt. Sprich mein Alltag bestand aus Schule, Training, TV, Videospielen und div. Outdooraktivitäten.
Die kriminellen Interessen meiner Freunde haben mich nicht interessiert und ich war daran auch nicht beteiligt.
Habe ich meine Kontakte zu ihnen mit meiner Polizeibewerbung abgebrochen? Nein. Sie wurden im Laufe der Ausbildung weniger und im weiteren Verlauf verschwanden sie komplett und ich hatte/habe nur noch Kontakt mit den Leuten, die einen ebenso "gesellschaftlich Anerkannten" Weg beschritten haben.
Nach eurer Logik dürfte ich niemals Polizeibeamter sein.
20 Jahre später hatten wir mal ein Klassentreffen, nicht einer ist jemals im Gefängnis gelandet ud alle haben heute gute Jobs und führen ebenso "gesellschaftlich anerkannte" Leben.
Sicherlich ist das nicht mit der heute so bezeichneten Clankriminalität zu vergleichen, aber deliktisch ist es das gleiche gewesen.
Letztendlich muss einfach wieder die Ausbildung als verlängerter Arm des Einstellungsbüros gesehen werden, so wie es damals auch war und unpassende Bewerber/Auszubildene müssen auf diesem Wege entfernt werden. Während meiner Ausbildungszeit, war neben nichtbestandener Prüfungen die charakterliche Ungeeignetheit, einer der häufigsten Entlassungsgründe, gibt es heute kaum noch. Warum? Weil es zum einen vor einem Verwaltungsgericht eben schwierig darzustellen ist, zum anderen, weil man in der PA (Berlin) davon auch nicht mehr wirklich was wissen will. (so scheint es zumindest, zugeben wird es vermutlich niemand, zumindest niemand in entsprechender Verantwortung)
Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Jack , solche Geschichten haben wir fast alle gemacht.
Hier geht es aber um ein Milieu, dass man eher als OK bezeichnen kann, in welcher familiäre Verbindungen eine ganz erhebliche Rolle spielen, kulturell wie auch in krimineller Hinsicht.
Hier geht es aber um ein Milieu, dass man eher als OK bezeichnen kann, in welcher familiäre Verbindungen eine ganz erhebliche Rolle spielen, kulturell wie auch in krimineller Hinsicht.
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- Corporal
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- Registriert: Sa 4. Nov 2017, 17:01
Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Das ist richtig, vor allem, wenn man "im Allgemeinen" hinzufügt.
Aber wir alle wissen, dass in D jede jusistische Entscheidung, eine Einzelperson betreffend, eine Einzellfallentscheidung ist, sein muss.
Wie gesagt, ich befürworte solche Bewerbungen auch nicht grundsätzlich, aber genauso lehne ich eine grundsätzliche Ablehnung von Abkömmlingen, solcher Familen, Milieus, oder einfach nur allgemeinen Umständen eben ab.
Aber wir alle wissen, dass in D jede jusistische Entscheidung, eine Einzelperson betreffend, eine Einzellfallentscheidung ist, sein muss.
Wie gesagt, ich befürworte solche Bewerbungen auch nicht grundsätzlich, aber genauso lehne ich eine grundsätzliche Ablehnung von Abkömmlingen, solcher Familen, Milieus, oder einfach nur allgemeinen Umständen eben ab.
Re: Hat ein Polizeibewerber Kontakte zu kriminellen Clanmitgliedern?
Tja, genau darum geht es doch. Auf die Begründung des Gerichts dürfen wir gespannt sein.
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