gemäß dieser Vereinbarung des BMVI mit den Bundesländern sollten die Bundesländer im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Verlängerung der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnis (Drittstaaten nicht in Anlage 11 FeV) von den bisherigen 6 Monaten (nach Aufnahme des Wohnsitzes in Deutschland) vorübergehend wegen SARS-CoV-2 auf 12 Monate anordnen. Für mein Bundesland (Sachsen-Anhalt) habe ich die entsprechenden Rechtsakte gefunden.
Nun wurde an mich herangetragen, dass Hessen eine solche Verlängerung nicht angeordnet hat.
