Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

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Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon e42b » Di 22. Jun 2021, 20:54

Hi Leute,

ich hab mal wieder eine "dumme" Frage: Ich würde gern mein Fahrzeug Mercedes Benz A-Klasse (0710, 364) an jemanden verleihen, der in seiner Fahrerlaubnis die Beschränkung 78 eingetragen hat, was heißt, dass er nur Fahrzeuge mit automatischem Getriebe bewegen darf. Bei meiner Recherche fand ich den § 17 Absatz 6 Fahrerlaubnisverordnung: "Inhaber eines Automatik-Führerscheins dürfen Fahrzeuge mit Kupplungshebel und - pedal nicht führen".
Nun ist es so, dass die o.a. Elchklasse kein Kupplungspedal hat, wohl aber einen Ganghebel in Form einer handelsüblichen H-Schaltung. Der Kupplungsprozess wird mittelbar durch Betätigung des Ganghebels ausgelöst, was wirklich gut funktioniert.
Bei der weiteren Recherche fand ich Widersprüchliches. Während die meisten Quellen davon ausgehen, dass die Abwesenheit eines Kupplungspedals dazu ausreicht, die Bedingung 78 zu erfüllen, stellen sich andere auf den Standpunkt, dass die Schaltung nicht automatisch geschehe und die Kupplungsbetätigung durch den Ganghebel ausgelöst werde, weswegen die Bedingung 78 nicht erfüllt sei.

Aus diesem Grunde möchte ich hier nachfragen, wie Ihr so etwas handhabt.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass das ein Grenzfall ist und würde mich über praxisbezogene Antworten sehr freuen.

Abendgrüße und bleibt gesund

Edit: Laut Zubehörliste heißt die betreffende Sonderausstattung "421 Automatisches Kupplungssystem"

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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon DerLima » Mi 30. Jun 2021, 14:09

Nun, das genannte Fahrzeug hat keine Kupplung, bzw. kein Kupplungspedal. Auch ‚echte‘ Automatikfahrzeuge kann man ja manuell schalten. Insofern denke ich: ja, du kannst dem Bekannten dein Fahrzeug leihen.
Der Sinn- und Sachzusammenhang ist doch, dass bei Automatikfahrzeugen lediglich zwei Pedale genutzt, mithin koordiniert werden müssen, bei einem Schaltwagen jedoch drei Pedale, was eine höhere kognitive Leistung voraussetzt.


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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon Controller » Mi 30. Jun 2021, 15:23

Ach, du meinst also die sind zu blöd zum fahren mit Schaltung? Und das wird in der Fahrschule festgestellt?🙄
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon DerLima » Mi 30. Jun 2021, 15:54

Nope, das ist ja ein selbst gewähltes Schicksal. Zumindest bei Manchen, die am Anfang der Fahrschulausbildung sich dazu entschieden haben, nur einen ‚Automatik-Führerschein‘ zu machen. Bei anderen ist es aufgrund körperlicher Einschränkungen die einzige Möglichkeit überhaupt eine Fahrerlaubnis zu erlangen.
Ich zitiere mal von einer Fahrschulseite:
Die Zeit für die praktische Ausbildung verkürzt sich. Fahranfänger auf einem Auto mit Schaltgetriebe müssen sich mit der Kupplung und dem Schalten befassen. Das erfordert viel Konzentration und Übung, gleichzeitig sollen sie aber auch auf den Verkehr achten, Gas geben, bremsen und lenken. Beim Automatikgetriebe genügt eine Einführung in verschiedene Getriebestellungen und der Fahrschüler kann sich auf das Lenken, Bremsen, Gas geben sowie den Verkehr konzentrieren.
https://fahrschulewittmann.com/tag/kla ... elzahl-78/
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon Controller » Mi 30. Jun 2021, 16:28

Joh das ist ja altbekannt, als Fahrschule würde ich auch von viiieel Übung schreiben 🤣🤣🤣
Höhere Kognitive Leistung ist schon ein Brocken !
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon DerLima » Mi 30. Jun 2021, 20:04

Ah, jetzt verstehe ich. Nein, so war es nicht gemeint, dass es ‚Automatikfahrer‘ abwertet. Dennoch sind bei einem Schaltwagen größere kognitive Leistungen notwendig, als es beim Automatikfahrzeug der Fall ist.
Ungleich dazu: größere kognitive Fähigkeit.
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon Controller » Mi 30. Jun 2021, 20:22

ok ;D
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon Jack Bauer » Do 1. Jul 2021, 10:40

Hehe, ich dachte echt, dass es diese Regelung gar nicht mehr gibt.

Kann man das eigentlich nach einigen Jahren Fahrpraxis umschreiben lassen?

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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon DerLima » Do 1. Jul 2021, 10:58

Nein. Einfach umschreiben ist nicht. Nur mit Bescheinigung
§ 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (Auszugsweise)

(1) Wird die Prüfungsfahrt auf einem Kfz mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist die Fahrerlaubnis (FE) auf das Führen von Kfz mit Automatikgetriebe zu beschränken.
(2) Die Beschränkung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der FE dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kfz mit Schaltgetriebe befähigt ist.
Die Beschränkung auf das Führen von Kfz mit Automatikgetriebe der FE der Klasse B ist auch aufzuheben, wenn der Inhaber einer FE der Klasse B der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kfz der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entfällt die Beschränkung auf das Führen von Kfz mit Automatikgetriebe der FE der Klasse B, wenn der Bewerber durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 (siehe unter Nummer 4) der FahrschülerAusbildungsordnung dem Sachverständigen oder Prüfer oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kfz mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.
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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon Jack Bauer » Do 1. Jul 2021, 12:21

Witzig irgendwie, dass der Mensch der in Deutschland seine Fahrerlaubnis auf Automatikautos erworben hat, damit ja faktisch jedem Menschen gegenüber, der seine Fahrerlaubnis im Ausland auf Automatikautos erworben hat, schlechter gestellt wird. :stupid:

Wie dem auch sei....so is es halt.

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Re: Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)

Beitragvon e42b » Sa 3. Jul 2021, 21:28

Ja, komisch ist das, zumal auch ich 1974 meine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt habe. Um damals trotzdem keine Beschränkung zu bekommen, habe ich einige (wie viele weiß ich nicht mehr, viele waren es nicht) Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert. Dazu reichte die Bescheinigung der Fahrschule aus.

Ein Fahrzeug, das in der Lage ist, selbst Gänge zu wechseln, darf man mit einem Automatikführerschein auch dann fahren, wenn man die Gänge selber wechselt.
Tut man dasselbe, ohne dass das Fahrzeug dazu in der Lage ist, die Gänge selbst zu wechseln, kann das eventuell Fahren ohne sein. Das ist kein Pappenstiel.
Beide Fahrzeuge kuppeln selbstständig, wenn der Fahrer einen Gangwechsel anfragt.

In die Richtung ging meine Frage.

Herzlichen Dank soweit für die entstandene Diskussion.
Ich hoffe, sie geht weiter.

Bleibt gesund

Edit: Die Beschreibung meiner Fahrschul- und Prüfungssituation



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