Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
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Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Hallo zusammen,
weiß jemand wie die rechtliche Einordnung bei einem Verkehrsunfall ist, wo ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn liegt? Und macht es einen Unterschied, ob der Baum schon auf der Fahrbahn liegt oder beim befahren der Straße gerade erst umkippt, sodass man keine Chance mehr hat rechtzeitig abzubremsen?
Natürlich kann man argumentieren, dass man seine Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen muss, aber selbst da gibt es Ausnahmen (z.B. im Kurvenbereich...) Gerichtsurteile dazu sind auch herzlich willkommen ;)
weiß jemand wie die rechtliche Einordnung bei einem Verkehrsunfall ist, wo ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn liegt? Und macht es einen Unterschied, ob der Baum schon auf der Fahrbahn liegt oder beim befahren der Straße gerade erst umkippt, sodass man keine Chance mehr hat rechtzeitig abzubremsen?
Natürlich kann man argumentieren, dass man seine Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen muss, aber selbst da gibt es Ausnahmen (z.B. im Kurvenbereich...) Gerichtsurteile dazu sind auch herzlich willkommen ;)
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Da sind Fragen offen:Shakehunter hat geschrieben:Hallo zusammen,
weiß jemand wie die rechtliche Einordnung bei einem Verkehrsunfall ist, wo ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn liegt? Und macht es einen Unterschied, ob der Baum schon auf der Fahrbahn liegt oder beim befahren der Straße gerade erst umkippt, sodass man keine Chance mehr hat rechtzeitig abzubremsen?
Natürlich kann man argumentieren, dass man seine Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen muss, aber selbst da gibt es Ausnahmen (z.B. im Kurvenbereich...) Gerichtsurteile dazu sind auch herzlich willkommen ;)
- Sturm oder Biber oder Holzfäller?
- Baum von Privatgrundstück oder Forst?
- Welche Richtung soll die Antwort haben?
- Haftung, Verkehrsdelikt, Schuldfrage..?
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Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Nimm dir Mal die Definition "Verkehrsunfall" zu Herzen.
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Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Es fängt schon mit der rechtlichen Einordnung an. Wenn man jetzt von einer Landstraße ausgeht, die an einen Wald angrenzt, weiß man häufig noch nicht mal, wer der Eigentümer genau ist. Und in Sachen Definition Verkehrsunfall gehe ich schon davon aus, dass ein Baum der umkippt im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht.
Ich meine mal gehört zu haben, dass dem Autofahrer keine Schuld trifft, wenn der Baum gerade erst auf ihn kippt. Aber wenn der Baum schon länger auf der Fahrbahn liegt ist der Autofahrer UB 01 (sofern es der Straßenverlauf zulässt) weil er seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen muss. Aber bin mir auch nicht ganz sicher, deshalb die Frage an die Runde
Ich meine mal gehört zu haben, dass dem Autofahrer keine Schuld trifft, wenn der Baum gerade erst auf ihn kippt. Aber wenn der Baum schon länger auf der Fahrbahn liegt ist der Autofahrer UB 01 (sofern es der Straßenverlauf zulässt) weil er seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen muss. Aber bin mir auch nicht ganz sicher, deshalb die Frage an die Runde
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Das sehe ich etwas anders. Es handelt sich um zumindest bei einem plötzlichen Ereignis um einen Schadenfall, der gar nichts mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zu tun hat. In der Praxis spielt das allerdings kaum eine Rolle.
Wir leben in einem sehr entwicklelten Land. Es lässt sich nahezu immer feststellen, wer die entsprechende Haftung trägt. Das kann natürlich auch etwas dauern.
Und selbstverständlich hängt die Beurteilung von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Wenn da auf einer geraden Straße unübersehbar ein Baum auf der Straße liegt und man davorsemmelt, ist es wahrscheinlich - aber nicht sicher, dass die Haftung beim Autofahrer liegt.
Wir leben in einem sehr entwicklelten Land. Es lässt sich nahezu immer feststellen, wer die entsprechende Haftung trägt. Das kann natürlich auch etwas dauern.
Und selbstverständlich hängt die Beurteilung von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Wenn da auf einer geraden Straße unübersehbar ein Baum auf der Straße liegt und man davorsemmelt, ist es wahrscheinlich - aber nicht sicher, dass die Haftung beim Autofahrer liegt.
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Wenn ich auf einer Landstraße die Geschwindigkeit fahre die dort erlaubt ist, dann kann ich im Regelfall davon ausgehen, dass die Beschaffenheit der Straße eben dieser Geschwindigkeit entspricht. Dazu zählt auch angrenzender Baumbestand.Shakehunter hat geschrieben:Aber wenn der Baum schon länger auf der Fahrbahn liegt ist der Autofahrer UB 01 (sofern es der Straßenverlauf zulässt) weil er seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen muss. Aber bin mir auch nicht ganz sicher, deshalb die Frage an die Runde
Wenn natürlich gerade ein Sturm wütet und überall um mich herum der Wald mit sich selber Mikado spielt, dann sieht die Sache vielleicht etwas anders aus, sollte ich unbedingt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren wollen.
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Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Ich habe es damals so gehalten:
Baum liegt bereits auf Straße = VKU
Baum fällt auf Pkw = kein VKU
Wenn bei Sturm die Dachziegel fliegen, ist das keine typische Gefahr des Straßenverkehrs, genauso wenig wie unfallende Bäume oder Straßen die wegen gebrochener Kanalisation einbrechen ( alles schon gehabt ).
Mit Hindernissen ist jedoch zu rechnen, weshalb ein bereits liegender Baum, gerade bei Sturm, in meinen Augen eine solche Gefahr darstellt.
Letztlich auch egal, denn ob Vku oder nicht, die Regulierung ist reines Zivilrecht.
Baum liegt bereits auf Straße = VKU
Baum fällt auf Pkw = kein VKU
Wenn bei Sturm die Dachziegel fliegen, ist das keine typische Gefahr des Straßenverkehrs, genauso wenig wie unfallende Bäume oder Straßen die wegen gebrochener Kanalisation einbrechen ( alles schon gehabt ).
Mit Hindernissen ist jedoch zu rechnen, weshalb ein bereits liegender Baum, gerade bei Sturm, in meinen Augen eine solche Gefahr darstellt.
Letztlich auch egal, denn ob Vku oder nicht, die Regulierung ist reines Zivilrecht.
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Für mich stellt sich immer auf die Frage: musste der Fahrzeugführer damit rechnen, dass dort ein Baum liegt?Ghostrider1 hat geschrieben:Ich habe es damals so gehalten:
Baum liegt bereits auf Straße = VKU
Baum fällt auf Pkw = kein VKU
Wenn bei Sturm die Dachziegel fliegen, ist das keine typische Gefahr des Straßenverkehrs, genauso wenig wie unfallende Bäume oder Straßen die wegen gebrochener Kanalisation einbrechen ( alles schon gehabt ).
Mit Hindernissen ist jedoch zu rechnen, weshalb ein bereits liegender Baum, gerade bei Sturm, in meinen Augen eine solche Gefahr darstellt.
Letztlich auch egal, denn ob Vku oder nicht, die Regulierung ist reines Zivilrecht.
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Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Bei Sturm meine ich ja, zumindest mit abgebrochenen Ästen und damit hat er seine Geschwindigkeit anzupassen.
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Sturm kommt ja selten völlig überraschend. Aber die Definition mit lag schon = VKU, fällt auf Auto = kein VKU ist zumindest praxistauglich.
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Sie ist grds unerheblich. Es ist ein Schadensfall, der zu bearbeiten ist.
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Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
Grundsätzlich nicht unerheblich. Das eine ist ein VKU das andere nicht.
Da hängen ggf. Folgemaßnahmen dran.
Wenn kein VKU ist der Geschädigte gefordert, Waldbesitzer und co. raus zu bekommen, da hängt sich die Polizei nicht rein. Es wird auch keine Akte angelegt,vdie ggf. ein RA anfordert.
Re: Umgestürzter Baum auf der Fahrbahn
In jedem Fall stellt die Polizei sicher, dass der Geschädigte seine Ansprüche durchsetzen kann.
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