zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
Interessiert mich auch mal, wie die Polizei in der Schweiz, die du vertrittst Schugger, manche ad hoc Lagen bewältigt. Dauert eure Ausbildung 10 Jahre oder wieso können eure Polizisten nach der Ausbildung in jeder Millisekunde sofrt die rechtlich, ohne Zweifel richtige Entscheidung zu treffen, über die man nie mehr diskutieren muss?
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"Wer einmal fragt, ist für 5 min der Dumme. Wer niemals fragt, sein ganzes Leben lang."
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
bitte lasst doch mal bei euren rechtlichen überlegungen dieses ganze "es könnte sein, dass bla...". Es geht hier lediglich um die frage, ob ich eine person, welche sich einer verkehrskontrolle entzieht, auch zwangsweise anhalten kann, was bei einem fahrenden roller sicherlich schwierig ist, oder ob ich das nicht darf, weil die verletzungsgefahr zu groß ist... ;-D
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem Rollerfahrer durchgeführt werden. Der Fahrer mißachtete das Haltegebot eines Polizeibeamten mehrfach und beging somit eine Ordnungswidrigkeit.
Somit müßten doch alle Maßnahmen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten getroffen werden. Es handelt sich doch nicht mehr um eine allgemeine Verkehrskontrolle nach StVO. Oder
Übrigens, mit dem Bauchgefühl liegt der Polizist bei über 95% der Fälle richtig (Aussage eines Lehrers während der Ausbildung). Und martin1905, Du bist (nicht nicht) tragbar Obwohl, das hängt natürlich auch noch von Deinem Gewicht ab.
Gruß HaSiBär
Somit müßten doch alle Maßnahmen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten getroffen werden. Es handelt sich doch nicht mehr um eine allgemeine Verkehrskontrolle nach StVO. Oder
Übrigens, mit dem Bauchgefühl liegt der Polizist bei über 95% der Fälle richtig (Aussage eines Lehrers während der Ausbildung). Und martin1905, Du bist (nicht nicht) tragbar Obwohl, das hängt natürlich auch noch von Deinem Gewicht ab.
Gruß HaSiBär
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Beamter: „Sind Sie mit einer kostenfreien Verwarnung einverstanden?“
Betroffener: „Nein, ich gehe vor Gericht!“
Deeskalation = Geräusch des EKA beim Ausziehen.
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""Schugger""]
Wie bitte???? Der Polizist, welcher aus dem Bauch heraus ad hoc entscheidet, einen Menschen zu verletzen, anstatt aus der Sicherheit heraus, die entsprechenden Gesetze zu kennen, nach welchen er die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bewusst in Kauf nehmen darf, gehört nochmal zurück auf die polizeiliche Schulbank![/quote]
also:
was passiert: du, ist der angetrunken, lass mal kontrollieren - der hält nicht an ! atze: hinterher ! mach blau !
der türmmt ! fahr bloss nicht zu riskant, keine verletzen,
rammen ? ne, das geht nicht... stell dich quer ! die sau dreht schon wieder ab.
tür auf !
ich pack den jetzt !
.....
so oder ähnlich laüft doch die handlung ab !
keine rechtliche fall würdigung !
nicht mal in der schweiz !
nicht mal mit mir als beifahrer !
ganz klar wissen beide: rammen ist zu heftig und schießen geht auch nicht !
und im nachhinein überlegt man sich die rechtliche abfolge.
und zwang ist nicht ohne !
nicht grundlos, sagen gerichte: der kern der polizeiverfügung muss rechtmäßig sein, bei einem widerstand z.b ist aber nicht die rechtmäßigkeit einer verwaltungsrechtlichen prüfung erforderlich sondern die vereinfachte rechtmäßigkeitswürdigung der diesnthandlung sowie wesentliche form und verfahrensvorschriften.
weil eben vor ort keine juristische bewertung stattfindet und auch nicht muss!
durch die nachbereitung verbessert man ja sein juristisches handeln in ad hoc situationen.
im besagten fall ist auch zeitlich eine rechtmäßigkeitsprüfung gar nicht möglich !
da bleibt die hauptfrage: passt das oder nicht ! und dann los !
Wie bitte???? Der Polizist, welcher aus dem Bauch heraus ad hoc entscheidet, einen Menschen zu verletzen, anstatt aus der Sicherheit heraus, die entsprechenden Gesetze zu kennen, nach welchen er die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bewusst in Kauf nehmen darf, gehört nochmal zurück auf die polizeiliche Schulbank![/quote]
also:
was passiert: du, ist der angetrunken, lass mal kontrollieren - der hält nicht an ! atze: hinterher ! mach blau !
der türmmt ! fahr bloss nicht zu riskant, keine verletzen,
rammen ? ne, das geht nicht... stell dich quer ! die sau dreht schon wieder ab.
tür auf !
ich pack den jetzt !
.....
so oder ähnlich laüft doch die handlung ab !
keine rechtliche fall würdigung !
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ganz klar wissen beide: rammen ist zu heftig und schießen geht auch nicht !
und im nachhinein überlegt man sich die rechtliche abfolge.
und zwang ist nicht ohne !
nicht grundlos, sagen gerichte: der kern der polizeiverfügung muss rechtmäßig sein, bei einem widerstand z.b ist aber nicht die rechtmäßigkeit einer verwaltungsrechtlichen prüfung erforderlich sondern die vereinfachte rechtmäßigkeitswürdigung der diesnthandlung sowie wesentliche form und verfahrensvorschriften.
weil eben vor ort keine juristische bewertung stattfindet und auch nicht muss!
durch die nachbereitung verbessert man ja sein juristisches handeln in ad hoc situationen.
im besagten fall ist auch zeitlich eine rechtmäßigkeitsprüfung gar nicht möglich !
da bleibt die hauptfrage: passt das oder nicht ! und dann los !
"Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont."
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
@ hasibär
mein gewicht steht hier nicht zur diskussion. aber ich bin tragbar. tatsächlich u ich denke auch dienstlich ;-D
nein, mir gings nicht um die verfolgung einer Owi. klar hat er ne owi begangen wenn er nicht anhält. aber ich will ihn doch anhalten, um ihn zu kontrollieren nach 36 V .. ich kann ihn logischerweise dann noch nen strafzettel wegen dem nichtanhalten schreiben. das eine schliesst das andere nicht aus.
mein gewicht steht hier nicht zur diskussion. aber ich bin tragbar. tatsächlich u ich denke auch dienstlich ;-D
nein, mir gings nicht um die verfolgung einer Owi. klar hat er ne owi begangen wenn er nicht anhält. aber ich will ihn doch anhalten, um ihn zu kontrollieren nach 36 V .. ich kann ihn logischerweise dann noch nen strafzettel wegen dem nichtanhalten schreiben. das eine schliesst das andere nicht aus.
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""martin1905""]bitte lasst doch mal bei euren rechtlichen überlegungen dieses ganze "es könnte sein, dass bla...". Es geht hier lediglich um die frage, ob ich eine person, welche sich einer verkehrskontrolle entzieht, auch zwangsweise anhalten kann, was bei einem fahrenden roller sicherlich schwierig ist, oder ob ich das nicht darf, weil die verletzungsgefahr zu groß ist... ;-D[/quote]
ja du darfst anhalten. PUNKT. SCHLUSS.
ja du darfst anhalten. PUNKT. SCHLUSS.
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;-D mess with the best an die like the rest
##############
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""milka""]
nicht mal mit mir als beifahrer !
[/quote]
Das musste ich jetzt schmunzeln, und Controller wahrscheinlich auch
Ansonsten volle Zustimmung zu deinem Posting.
nicht mal mit mir als beifahrer !
[/quote]
Das musste ich jetzt schmunzeln, und Controller wahrscheinlich auch
Ansonsten volle Zustimmung zu deinem Posting.
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In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.
A Message to Humanity
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
Milka! Du bist klasse!
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
Nö. Nach meinen Erfahrungen ist es wesentlich wahrscheinlicher, daß der Roller bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit in irgendwelche Fußwege oder Parkanlagen abbiegt, wo man mit dem Streifenwagen nicht hinterherkommt.wahrscheinlich wäre jedoch, dass der roller eh irgendwann von allein anhält oder umfällt oder einfach nicht mehr weg kommt.
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Sincerely, Wikileaks
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""milka""][quote=""Schugger""]
Wie bitte???? Der Polizist, welcher aus dem Bauch heraus ad hoc entscheidet, einen Menschen zu verletzen, anstatt aus der Sicherheit heraus, die entsprechenden Gesetze zu kennen, nach welchen er die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bewusst in Kauf nehmen darf, gehört nochmal zurück auf die polizeiliche Schulbank![/quote]
also:
was passiert: du, ist der angetrunken, lass mal kontrollieren - der hält nicht an ! atze: hinterher ! mach blau !
der türmmt ! fahr bloss nicht zu riskant, keine verletzen,
rammen ? ne, das geht nicht... stell dich quer ! die sau dreht schon wieder ab.
tür auf !
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.....
so oder ähnlich laüft doch die handlung ab !
keine rechtliche fall würdigung !
nicht mal in der schweiz !
nicht mal mit mir als beifahrer !
ganz klar wissen beide: rammen ist zu heftig und schießen geht auch nicht !
und im nachhinein überlegt man sich die rechtliche abfolge.
und zwang ist nicht ohne !
nicht grundlos, sagen gerichte: der kern der polizeiverfügung muss rechtmäßig sein, bei einem widerstand z.b ist aber nicht die rechtmäßigkeit einer verwaltungsrechtlichen prüfung erforderlich sondern die vereinfachte rechtmäßigkeitswürdigung der diesnthandlung sowie wesentliche form und verfahrensvorschriften.
weil eben vor ort keine juristische bewertung stattfindet und auch nicht muss!
durch die nachbereitung verbessert man ja sein juristisches handeln in ad hoc situationen.
im besagten fall ist auch zeitlich eine rechtmäßigkeitsprüfung gar nicht möglich !
da bleibt die hauptfrage: passt das oder nicht ! und dann los ![/quote]
1. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Schweiz.
2. Super, ein Bürger wird erschossen, und im Nachhinein fragt sich der Polizist, ob er hätte schiessen dürfen???
Kann unmöglich Dein Ernst sein, oder?!
Wie bitte???? Der Polizist, welcher aus dem Bauch heraus ad hoc entscheidet, einen Menschen zu verletzen, anstatt aus der Sicherheit heraus, die entsprechenden Gesetze zu kennen, nach welchen er die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bewusst in Kauf nehmen darf, gehört nochmal zurück auf die polizeiliche Schulbank![/quote]
also:
was passiert: du, ist der angetrunken, lass mal kontrollieren - der hält nicht an ! atze: hinterher ! mach blau !
der türmmt ! fahr bloss nicht zu riskant, keine verletzen,
rammen ? ne, das geht nicht... stell dich quer ! die sau dreht schon wieder ab.
tür auf !
ich pack den jetzt !
.....
so oder ähnlich laüft doch die handlung ab !
keine rechtliche fall würdigung !
nicht mal in der schweiz !
nicht mal mit mir als beifahrer !
ganz klar wissen beide: rammen ist zu heftig und schießen geht auch nicht !
und im nachhinein überlegt man sich die rechtliche abfolge.
und zwang ist nicht ohne !
nicht grundlos, sagen gerichte: der kern der polizeiverfügung muss rechtmäßig sein, bei einem widerstand z.b ist aber nicht die rechtmäßigkeit einer verwaltungsrechtlichen prüfung erforderlich sondern die vereinfachte rechtmäßigkeitswürdigung der diesnthandlung sowie wesentliche form und verfahrensvorschriften.
weil eben vor ort keine juristische bewertung stattfindet und auch nicht muss!
durch die nachbereitung verbessert man ja sein juristisches handeln in ad hoc situationen.
im besagten fall ist auch zeitlich eine rechtmäßigkeitsprüfung gar nicht möglich !
da bleibt die hauptfrage: passt das oder nicht ! und dann los ![/quote]
1. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Schweiz.
2. Super, ein Bürger wird erschossen, und im Nachhinein fragt sich der Polizist, ob er hätte schiessen dürfen???
Kann unmöglich Dein Ernst sein, oder?!
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
@martin1905
Du darftst ihn kontrollieren und er muß anhalten. Tut er das nicht, bist Du bzw. er im Owi-Recht und somit hast Du wesentlich mehr Möglichkeiten als einfach nur so.
HaSiBär
Du darftst ihn kontrollieren und er muß anhalten. Tut er das nicht, bist Du bzw. er im Owi-Recht und somit hast Du wesentlich mehr Möglichkeiten als einfach nur so.
HaSiBär
Zuletzt geändert von HaSiBaer am Mo 18. Dez 2006, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß HaSiBär
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Betroffener: „Nein, ich gehe vor Gericht!“
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- Registriert: Mo 15. Mai 2006, 00:00
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
@ trooper. ich hab ja nur drauf gewartet, dass der fußweg mit dem berühmten pfosten irgendwann kommt und ich wieder wie ein begossener pudel da stehe (wie schon so oft). aber der kannte sich im industriegebiet nicht aus u ist immer die hauptstraßen rauf und runter gebrummt
- Herr-Jemine
- Deputy Inspector
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""Trooper""]
ja, stimmt, zumindest mit mir als rollerfahrer!
daher ja die verstärkung. die müssen dann halt die parallelstrassen befahren und wege abschneiden.
und diese verfahrensweise, das möchte ich wiederholen, würde ich nur anwenden, wenn ich körperlich nur bei 50km/h auf den roller einwirken kann, nicht bei geringen geschwindigkeiten.
ein leichtes abdrängen / weg abschneiden wäre ja auch denkbar. immer vorausgesetzt, die eingesetzten beamten kennen sich in dem verkehrsraum aus wie in ihrer westentasche.
Nö. Nach meinen Erfahrungen ist es wesentlich wahrscheinlicher, daß der Roller bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit in irgendwelche Fußwege oder Parkanlagen abbiegt, wo man mit dem Streifenwagen nicht hinterherkommt.[/quote]wahrscheinlich wäre jedoch, dass der roller eh irgendwann von allein anhält oder umfällt oder einfach nicht mehr weg kommt.
ja, stimmt, zumindest mit mir als rollerfahrer!
daher ja die verstärkung. die müssen dann halt die parallelstrassen befahren und wege abschneiden.
und diese verfahrensweise, das möchte ich wiederholen, würde ich nur anwenden, wenn ich körperlich nur bei 50km/h auf den roller einwirken kann, nicht bei geringen geschwindigkeiten.
ein leichtes abdrängen / weg abschneiden wäre ja auch denkbar. immer vorausgesetzt, die eingesetzten beamten kennen sich in dem verkehrsraum aus wie in ihrer westentasche.
- Herr-Jemine
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
[quote=""martin1905""]@ trooper. ich hab ja nur drauf gewartet, dass der fußweg mit dem berühmten pfosten irgendwann kommt und ich wieder wie ein begossener pudel da stehe (wie schon so oft). aber der kannte sich im industriegebiet nicht aus u ist immer die hauptstraßen rauf und runter gebrummt [/quote]
umso höher die wahrscheinlichkeit, ihn ohne verletzung kaschen zu können.
umso höher die wahrscheinlichkeit, ihn ohne verletzung kaschen zu können.
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- Deputy Inspector
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- Registriert: Do 3. Mär 2005, 00:00
zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle
1. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Schweiz.
2. Super, ein Bürger wird erschossen, und im Nachhinein fragt sich der Polizist, ob er hätte schiessen dürfen???
nein, die schweiz kenne ich wirklich nicht; da die schweiz sich aber in der vergangenheit (seit dem mittelalter) aus allem rasuhält, hält sie sich wahrscheinlich auch aus komplexen polizeirecht und flüchtenden heraus.
bei unter 1% arbeistlosigkeit und anderer kultur mag es vielleicht auch nicht erforderlich sein rollerfahrer zu kontrollieren oder ad hoc lagen zu bewältigen.
hier auf der straße ist es unbedingt erforderlich ad hoc lagen zu bewältigen und mit dem richtigen mittel, dessen einschätzung in langwirigen verfahren geprüft werden.
vielleicht wird auch polizeiliches handeln nicht überprüft.
ich kenn die schweiz nunmal nicht.
in deutschland ist das gezeigte verhalten nunmal gängige praxis und anders nicht möglich. trooper äußerte sich eine seite zurück dazu sehr treffend.
"juristisches bauchgefühl" oder ähnlich.
und ich persönlich zieh meinen hut, vor denen, die im nachinein ihr handeln prüfen - möglicherweise sogar handlungsalternativen entwickeln. den der nächste einsatz folgt.
zumindest in deutschland.
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