Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Stowasser-geloescht
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5406
Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Stowasser-geloescht » Fr 23. Mär 2007, 17:22

Hi;


Wie schnell darf man nun innerorts bei Einsatzfahrten fahren ?
Wo steht da was zu ?
Auf eigenen Wunsch gelöscht.

Benutzeravatar
Apollo
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3378
Registriert: So 29. Aug 2004, 00:00

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Apollo » Fr 23. Mär 2007, 17:44

Ne feste Regelung gibts da net. Du musst halt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Mit 120 über ne Ampelkreuzung während der Rush-hour halte ich z. B. für nicht unbedingt gut *g*

Es hängt vom Verkehrsaufkommen ab. Die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darf dabei nicht außer Verhältnis stehen.
"All gave some, some gave all"

In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.


A Message to Humanity

springer
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5463
Registriert: Mi 16. Nov 2005, 00:00
Wohnort: Hessen

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon springer » Fr 23. Mär 2007, 17:46

Bei uns steht das in einem Erlass - ich denke mal bei euch wird das ähnlich sein, frag einfach mal deinen Chef, der sollte es Wissen.

gruß,
Springer

Benutzeravatar
abi
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 117
Registriert: Mo 22. Nov 2004, 00:00
Wohnort: München

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon abi » Fr 23. Mär 2007, 17:47

Es steht über die Höchstgeschwindigkeiten bei Einsatzfahrten innerhalb geschlossener Ortschaften nichts geschrieben.

Jedoch gibt es eine geltende Rechtssprechung, die besagt:

Wer seinen Bremsweg mehr als verdoppelt handelt grob Fahrlässig.

Die Folgen beim Unfall dürften dann bekannt sein, sprich: wenn 50 km/h erlaubt sind, dann sollte man nach geltender Rechtsprechung nicht schneller als 70 km/h fahren. Jedoch auch auf die Umstände (Fahrbahn, Sicht, Wetter, etc.) achten.

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 23. Mär 2007, 17:57

[quote=""abi""]Es steht über die Höchstgeschwindigkeiten bei Einsatzfahrten innerhalb geschlossener Ortschaften nichts geschrieben.

Jedoch gibt es eine geltende Rechtssprechung, die besagt:

Wer seinen Bremsweg mehr als verdoppelt handelt grob Fahrlässig.

Die Folgen beim Unfall dürften dann bekannt sein, sprich: wenn 50 km/h erlaubt sind, dann sollte man nach geltender Rechtsprechung nicht schneller als 70 km/h fahren. Jedoch auch auf die Umstände (Fahrbahn, Sicht, Wetter, etc.) achten.[/quote]

Bei uns in ner Dienstanweosung ist die Rede von 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Egal wann oder wie.

Wobei solche Regelungen sicherlich ähnlich der Richtgeschwindigkeit sinnvoll sind.
Nur... ich muss letztendlich als Fahrer alleine beurteilen wie schnell ich in der jeweiligen Situation fahre.
Und war es dann zu schnell, muss ich die Suppe auch alleine auslöffeln.

Und damit aus dem Suppenlöffel eben keine Suppenkelle wird sollte man sich tunlichst an die entsprechenden Richtlinien halten. Sofern möglich und angebracht.

Eine Einzelfallentscheidung wird es allemal werden. Abschließende verbindliche Regeln mit Gesetzescharakter für alle gibt es nicht.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

cop_1984
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 635
Registriert: Mo 20. Nov 2006, 00:00
Wohnort: Leipzig

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon cop_1984 » Fr 23. Mär 2007, 18:16

Sonder- und Wegerechte entbinden den Polizeibeamten logischerweise nicht von seiner Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.
In unserer Verordnung sind 80 km/h festgeschrieben, wobei im Kreuzungsbereich die Höchstgeschwindigkeit maximal 50 km/h betragen darf bzw. sollte.
Nicht selten kommt es zu Verkehrsunfällen mit Polizeibeteiligung, deswegen finde ich diese Regelung garnicht mal so doof.
Bei manchen Beamten schaltet das Gehirn automatisch ab, wenn das Blaulicht angeht. 80 km/h innerorts finde ich sind angemessen!!!

MfG
Wenn der Verkehrspolizist die Arme gespreizt hat, will er damit verkünden, daß er gerade keinen fahren läßt.

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 23. Mär 2007, 18:49

@ cop 1984

Na ja, es is ja auch ein geiles Gefühl wenn da soviel Krach ist und alle vor dir Platz machen. Und dass du da entsprechend reagieren kannst und vor lauter "Antrieb" trotzdem auf die Bremse trittst hängt auch vom Beifahrer ab.

Der bedient den Funk. Der gibt dir weiter was Sache ist und je nachdem wie er das ggfls. weitergibt wirst du als Fahrer angeheitzt.

Also Sonderrechtsfahrten sind eine komplexe Angelegenheit welche nicht nur mit irgendwelchen Regeln zu Regeln sind.

Es gehört viel Übung und Erfahrung dazu.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

cop_1984
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 635
Registriert: Mo 20. Nov 2006, 00:00
Wohnort: Leipzig

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon cop_1984 » Fr 23. Mär 2007, 18:57

Ja, und deswegen finde ich die 80 km/h "Beschränkung" gut und sonnvoll.
Wenn der Verkehrspolizist die Arme gespreizt hat, will er damit verkünden, daß er gerade keinen fahren läßt.

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 23. Mär 2007, 19:01

[quote=""cop_1984""]Ja, und deswegen finde ich die 80 km/h "Beschränkung" gut und sonnvoll.[/quote]

Als Richtschnur Zustimmung.
Als totale Beschränkung Ablehnung.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

fritzbox
Corporal
Corporal
Beiträge: 461
Registriert: Do 1. Mär 2007, 00:00
Wohnort: Baden-Württemberg

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon fritzbox » Fr 23. Mär 2007, 19:44

Der wichtigste Aspekt einer Einsatzfahrt liegt eher darin, sie anschließend - aus welchen Gründen auch immer - begründen zu können!

In Baden-Württemberg gibt es keine Vorschriften, welche die Einsatzfahrt in irgendeiner Form beschreiben würden. Es gilt allein § 35/8 StVO und da muß man sich darüber im klaren sein, daß man im Schadenfall immer bei den "Schuldigen" ist.

brechti_bw
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 655
Registriert: Sa 11. Mär 2006, 00:00

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon brechti_bw » Fr 23. Mär 2007, 19:49

[quote=""Mainzelmann2001""]
Als Richtschnur Zustimmung.
Als totale Beschränkung Ablehnung.[/quote]

Sehe ich auch so.

Ich bin als PVB im Falle einer Einsatzfahrt von der StVO befreit.

Unter Umständen kann ich selbst bei einer Einsatzfahrt nur 40 i.g.O. fahren und wenn es sein muss UND möglich ist fahre ich auch mal 100 i.g.O. - natürlich "unter berücksichtigung......"

Stowasser-geloescht
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5406
Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Stowasser-geloescht » Sa 24. Mär 2007, 08:28

Vielen dank für die Antworten.

Es geht ja nicht immer um den Schadensfall, sondern vielmehr und wohl auch wahrscheinlicher sind durchegführte Geschwindigkeitsmessungen.

Ab welchem Bereich, höhe der Geschwindigkeiten, lassen die Gerichte eine rechtfertigung durch Sonderrechte nicht mehr gelten ?

Ich habe von Entscheidungen gehört, in denen das Gericht max. 70 km/h zulässt und alles darüber hinaus keine Rechfertigung mehr über Sonderrechte annerkennt.
Somit greift der Bußgeldkatalog.
Nur finde ich dazu leider nix im Netz.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.

Benutzeravatar
Schussel
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 1010
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Schussel » Sa 24. Mär 2007, 09:09

Der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung kann nur erfolgen, wenn die Sonderrechte unrechtmäßig in Anspruch genommen worden sind. Sind die Sonderrechte berechtigt verwendet und lediglich die Sorgfaltspflicht nicht gebührend berücksichtigt worden, kann auch nur ein Verstoß gegen § 35 Absatz 8 Straßenverkehrs Ordnung (StVO) vorliegen.

Die Prüfung der Anwendung der Sonderrechte erfolgt immer Zweistufig.

1. Stufe

Wurden Sonderrechte rechtmäßig angewandt?
:arrow: Wenn ja, wird die gebührende Rücksichtnahme nach Absatz 8 geprüft
:arrow: Wenn nein, liegen keine Sonderrechte nach § 35 vor. In diesem Fall finden die Vorschriften der StVO Anwendung. Und es folgen Ahndungen nach den jeweils Verstoßenen Tatbeständen wie zum Beispiel die Geschwindigkeit.

2. Stufe

Wurde eine ausreichende Rücksichtnahme im Sinne von Absatz 8 beachtet?
:arrow: Wenn ja, ist die Überschreitung völlig durch den § 35 gedeckt
:arrow: Wenn nein, liegt ein Verstoß nach Absatz 8 vor. Alle weiteren Vorschriften der StVO bleiben unberührt. Dies gilt jedoch nicht für Vorschriften nach anderen Rechtsvorschriften (StGB, StVZO, etc)

Das bedeutet, dass man bei einem Unfall bei einer roten Lichtsignalanlage bei einer rechtmäßigen Sonderrechtsfahrt zwar nur gegen den Absatz 8 aus der StVO verstößt aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315c StGB trotzdem erfüllt werden kann. Der § 35c StGB kann nicht vom § 35 StVO abgedeckt werden.

Alle bisherigen Urteile bezüglich der Geschwindigkeit bei Signalfahrten bezogen sich auf die nötige Sorgfaltspflicht und der eventuell daraus resultierenden Straßenverkehrsgefährdung. Es wurde aber kein Verstoß nach § 3 StVO begründet, da dieser Verstoß nur erfolgen kann, wenn die Prüfung der 1. Stufe negativ ausfiel.
Dumm ist,
wer dummes tut

Stowasser-geloescht
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5406
Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Stowasser-geloescht » Sa 24. Mär 2007, 09:32

Es ging mir in dem post oben aber nicht um einen Unfall !
Sondern um ein sogenanntes "Blitzen"


- einer rechtmäßigen Sonderrechtsfahrt

jedoch auf Grund der Geschwindigkeit von mehr als 70 km/h kann laut Richter der Absatz 8 nicht beachtet worden sein.


Und hierzu suche ich Urteile, Rechtsliteratur, Gesetzteskommentare, Veröffentlichungen.



[und dann noch eine Frage: wieso "ehrenmitglied"]
Auf eigenen Wunsch gelöscht.

Benutzeravatar
Schussel
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 1010
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

Wie schnell darf man bei Einsatzfahrten innerorts fahren?

Beitragvon Schussel » Sa 24. Mär 2007, 09:45

Ich bin auch nicht auf einen Unfall eingegangen. Der § 35 ist Grundsätzlich und nicht Unfallabhängig.

Deswegen ist bei der zweistufigen Prüfung das Schema mit Unfall oder ohne Unfall dasselbe.

Wenn die Sonderrechtsfahrt rechtmäßig durchgeführt worden ist, bleibt nicht mehr als ein Verstoß nach § 35 Abs. 8 StVO übrig. Dies ist die Tatbestandsnummer 135000 mit einem Bußgeld von 25,- €

Eine Ahndung nach allen weiteren Verstößen der StVO ist nur möglich, wenn die Inanspruchnahme der Sonderrechte unrechtmäßig war. Nur wenn man sich nicht auf den § 35 StVO berufen kann, finden alle weiteren Vorschriften der StVO Anwendung. Um also einen Geschwindigkeitsverstoß nach den § 3,18,20 oder 41 StVO begehen zu können, muss die Sonderrechtsfahrt unrechtmäßig sein. Sonst geht das nicht.
Dumm ist,
wer dummes tut


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende