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Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Kamikaze_86
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Beitragvon Kamikaze_86 » Mi 1. Aug 2007, 22:06

So, jetzt habe ich auch mal eine Frage zu dem Thema.

Folgendes:

Ich mach ne VK, mach beim Führer des KFZ nen AT und der bläst irgendnen Wert. Dann müsste ich doch jetzt erst einmal herausfinden, ob derjenige noch in der Probezeit ist. Theoretisch kann derjenige ja auch mit 20 Jahren den Führerschein gemacht haben, ne verlängerte Probezeit haben und somit dann 4 Jahre Probezeit haben oder nicht?

Dann müsste ich bei jedem erst einmal Prüfen ob es ne verlängerte Probezeit gab, wenn ich da einen habe, dessen Ausstellungsdatum noch keine 4 Jahre zurück liegt...

Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler gemacht?



Gruß

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Beitragvon wutzel_ki » Mi 1. Aug 2007, 22:44

Das sehe ich genauso. Kann da keinen Denkfehler erkennen

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Beitragvon Burny » Do 2. Aug 2007, 00:12

[quote=""Kamikaze_86""]So, jetzt habe ich auch mal eine Frage zu dem Thema.

Folgendes:

Ich mach ne VK, mach beim Führer des KFZ nen AT und der bläst irgendnen Wert. Dann müsste ich doch jetzt erst einmal herausfinden, ob derjenige noch in der Probezeit ist. Theoretisch kann derjenige ja auch mit 20 Jahren den Führerschein gemacht haben, ne verlängerte Probezeit haben und somit dann 4 Jahre Probezeit haben oder nicht?

Dann müsste ich bei jedem erst einmal Prüfen ob es ne verlängerte Probezeit gab, wenn ich da einen habe, dessen Ausstellungsdatum noch keine 4 Jahre zurück liegt...

Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler gemacht?



Gruß

Kami[/quote]

kannst du doch prüfen... und im Zweifel muss nachermittelt werden, ob der Betroffene noch in der Probezeit ist und dann kann das ggf. eingestellt werden - für irgendwas müssen die Ermittler ja gut sein ;-D
Gruß,
Burny

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Beitragvon Controller » Do 2. Aug 2007, 09:04

kannst du doch prüfen...

und im Zweifel muss nachermittelt werden,

ob der Betroffene noch in der Probezeit ist und dann kann das ggf. eingestellt werden - für irgendwas müssen die Ermittler ja gut sein
Gruß,
Burny


Hm,

was heisst im Zweifel ?
Und was machst du im Zweifelsfall ?

Ich denke, wenn du einen in einer Kontrollstelle hast, will der ja weiterfahren nach Kontrollende.

Da kann es dann keine Zweifel mehr geben, oder ??


Controller
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Beitragvon conan » Do 2. Aug 2007, 09:15

[quote=""Controller""]
kannst du doch prüfen...

und im Zweifel muss nachermittelt werden,

ob der Betroffene noch in der Probezeit ist und dann kann das ggf. eingestellt werden - für irgendwas müssen die Ermittler ja gut sein
Gruß,
Burny


Hm,

was heisst im Zweifel ?
Und was machst du im Zweifelsfall ?

Ich denke, wenn du einen in einer Kontrollstelle hast, will der ja weiterfahren nach Kontrollende.

Da kann es dann keine Zweifel mehr geben, oder ??


Controller[/quote]

Und wozu gibt es Kontrollaufforderungen?

Natürlich kann es Zweifel geben.
Es stellt sich nur die Frage, ob diese so groß sind um sie direkt beseitigt zu wissen, oder ob es genügt wenn dem Verkehrsteilnehmer aufgegeben wird diese Zweifel am nächten Tag auszuräumen.

Da diese Möglichkeit besteht kann man sie auch nutzen.

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Beitragvon goldie-susl » Do 2. Aug 2007, 10:30

Bin ich auch dafür 0,0 Promille für jeden entweder saufen oder Fahren.
Gefährden ja nicht bloss sich sondern auch andere.

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Beitragvon wutzel_ki » Do 2. Aug 2007, 10:42

@ Conan

Die Argumentation finde ich zu einfach. mm Und ich würde da nen Anfall kriegen, wenn mir ein Kollege dafür nen Kontrollbericht gibt....

Das hat was von Umkehrung der Beweislast....

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Beitragvon conan » Do 2. Aug 2007, 11:11

[quote=""wutzel_ki""]@ Conan

Die Argumentation finde ich zu einfach. mm Und ich würde da nen Anfall kriegen, wenn mir ein Kollege dafür nen Kontrollbericht gibt....

Das hat was von Umkehrung der Beweislast....[/quote]

Ich habe nur ein Beispiel gebracht, was bedeuten sollte dass ich nicht in jedem Fall alles noch vor Ort ausermitteln muss.
Hier z.B. die Probezeit. Wenn der Verkehrsteilnehmer 0,2 bläst und ich aus der Fahrerlaubnis nicht erkennen kann, ob er sich noch in der Probezeit befindet, kann ich das natürlich auch später noch nachermitteln
und ihn trotzdem fahren lassen.

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Beitragvon Gast » Do 2. Aug 2007, 11:44

[quote=""Sarundus""]Die Hammernachricht des Tages: Die 0,5 Promille Grenze wird wieder aufgehoben. Ab dem 1. September 07 beträgt für Autofahrer der zulässige Alkoholgrenzwert wieder 0,8 Promille
[/quote]


wo steht denn das? ich hab das jetzt mal gegoogelt und nix derartiges gefunden...

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Beitragvon conan » Do 2. Aug 2007, 11:49

:lol: :lol: :lol: :lol:

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Beitragvon Burny » Do 2. Aug 2007, 12:56

[quote=""Controller""]
kannst du doch prüfen...

und im Zweifel muss nachermittelt werden,

ob der Betroffene noch in der Probezeit ist und dann kann das ggf. eingestellt werden - für irgendwas müssen die Ermittler ja gut sein
Gruß,
Burny


Hm,

was heisst im Zweifel ?
Und was machst du im Zweifelsfall ?

Ich denke, wenn du einen in einer Kontrollstelle hast, will der ja weiterfahren nach Kontrollende.

Da kann es dann keine Zweifel mehr geben, oder ??


Controller[/quote]


Hängt wie immer vom Einzelfall ab, aber es handelt sich schließlich um eine Owi, also sehe ich da kein Problem.
Kann ich aus irgendwelchen Gründen nicht vor Ort prüfen, ob der Betroffene noch in der Probezeit ist, lasse ich ihn fahren und schreibe das Ticket nach Überprüfung - oder eben nicht.

Wohlgemerkt, wir reden hier über 0,2‰ - 0,49‰...

Gruß,
Burny

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Beitragvon PKA_th » Do 2. Aug 2007, 13:07

[quote=""conan""][quote=""wutzel_ki""]@ Conan

Die Argumentation finde ich zu einfach. mm Und ich würde da nen Anfall kriegen, wenn mir ein Kollege dafür nen Kontrollbericht gibt....

Das hat was von Umkehrung der Beweislast....[/quote]

Ich habe nur ein Beispiel gebracht, was bedeuten sollte dass ich nicht in jedem Fall alles noch vor Ort ausermitteln muss.
Hier z.B. die Probezeit. Wenn der Verkehrsteilnehmer 0,2 bläst und ich aus der Fahrerlaubnis nicht erkennen kann, ob er sich noch in der Probezeit befindet, kann ich das natürlich auch später noch nachermitteln
und ihn trotzdem fahren lassen.[/quote]

Und dazu noch eine kurze praktische Frage:

Wie ermittelst du dann im Nachhinein gerichtsverwertbar die AAK resp. BAK beim Betroffenen, wenn er eben doch alkoholisiert in der Probezeit als Kfz.-Führer am Straßenverkehr teilgenommen hat?
Oder meinst du, der StA bzw. dem AG reicht es, dass der Vortest positiv war und dieser 0,xx angezeigt hat.

Grüße th :)
<- three lions on a shirt....


Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.
Sokrates (470 - 399 v. Chr.),
griechischer Philosoph

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Beitragvon conan » Do 2. Aug 2007, 13:22

[quote=""PKA_th""][quote=""conan""][quote=""wutzel_ki""]@ Conan

Die Argumentation finde ich zu einfach. mm Und ich würde da nen Anfall kriegen, wenn mir ein Kollege dafür nen Kontrollbericht gibt....

Das hat was von Umkehrung der Beweislast....[/quote]

Ich habe nur ein Beispiel gebracht, was bedeuten sollte dass ich nicht in jedem Fall alles noch vor Ort ausermitteln muss.
Hier z.B. die Probezeit. Wenn der Verkehrsteilnehmer 0,2 bläst und ich aus der Fahrerlaubnis nicht erkennen kann, ob er sich noch in der Probezeit befindet, kann ich das natürlich auch später noch nachermitteln
und ihn trotzdem fahren lassen.[/quote]

Und dazu noch eine kurze praktische Frage:

Wie ermittelst du dann im Nachhinein gerichtsverwertbar die AAK resp. BAK beim Betroffenen, wenn er eben doch alkoholisiert in der Probezeit als Kfz.-Führer am Straßenverkehr teilgenommen hat?
Oder meinst du, der StA bzw. dem AG reicht es, dass der Vortest positiv war und dieser 0,xx angezeigt hat.

Grüße th :)[/quote]

Natürlich reicht das wenn ich relativ klar unter 0,5 Pro. bin.
Ist diese Grenze in Reichweite, muss der Evidential herhalten oder bei Weigerung ggfls. eine BE.

Ansonsten ging es um die Ermittlung der Probezeit.

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Beitragvon wutzel_ki » Do 2. Aug 2007, 14:37

Das ist doch gerade das Problem. Wenn nicht gerade Montag vormittag die Verkehrskontrolle ist, sondern zu Zeiten, wo ich niemanden in der Führerscheinstelle erreichen kann, kann ich nicht abprüfen, ob der Proband in einer (verlängerten) Probezeit ist.

Ergo kann ich keine Maßnahmen gegen ihn treffen.

Und den Vortest kann ich auch kaum als Beweismittel nutzen, da der nur ein Anhalt ist und der Kunde bei "seiner" OWi-Verfolgung nicht mitzuwirken braucht.

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Beitragvon Herr-Jemine » Do 2. Aug 2007, 15:25

die probezeit beginnt am tag der ausstellung des FS/der erlaubnis für die entsprechende klasse., beim 18- wie beim 20-jährigen gleich, ist also aus dem FS zu ersehen.

ob bereits eine verlängerung der probezeit vorliegt? keine ahnung, ob das im FS vermerkt wird (punkt 13) oder ob das im zevis eingetragen wird. als nicht-verkehrspolizist könnte mir das evtl jemand vom fach mal berichten?

sind probezeiten im FS oder zevis eingetragen?

siw hat die lapo ja auch zugriff auf die vollauskunft einer person im FE-sinne. unsereins sieht ja im zevis weder die erteilten klassen noch auflagen. lediglich sperrfristen sind zu erkennen.


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