EU Führerschein / Behördliche Entziehung / DRINGEND
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EU Führerschein / Behördliche Entziehung / DRINGEND
guten abend,
ich habe soeben schon mehrfach die suche bemüht, bin dadurch aber leider nicht richtig schlau geworden....
ein sehr komplexes thema... :(
und ganz schön durcheinander, jeder erzählt was anderes.
ich habe aber mal einen konkreten fall.
person X hat laut zevis eine BEHÖRDLICHE ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS.
fährt nun jedoch mit polnischem führerschein.
-> ok oder nicht ok?!
meiner meinung nach NICHT OK, da er ja eine ENTZIEHUNG hat. das heißt, führen kfz GRUNDSÄTZLICH in deutschland verboten, ODER?!!?!?
EGAL ob der polnische FS rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben wurde!!!?
aber folgende fragen:
WARUM hat derjenige keine SPERRFRIST!!!?????
und WAS für bedingungen müssen DERZEIT erfüllt sein wenn ein deutscher bürger mit einem EU FS hier bei uns fahren darf?!
danke und grüße, marc
ich habe soeben schon mehrfach die suche bemüht, bin dadurch aber leider nicht richtig schlau geworden....
ein sehr komplexes thema... :(
und ganz schön durcheinander, jeder erzählt was anderes.
ich habe aber mal einen konkreten fall.
person X hat laut zevis eine BEHÖRDLICHE ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS.
fährt nun jedoch mit polnischem führerschein.
-> ok oder nicht ok?!
meiner meinung nach NICHT OK, da er ja eine ENTZIEHUNG hat. das heißt, führen kfz GRUNDSÄTZLICH in deutschland verboten, ODER?!!?!?
EGAL ob der polnische FS rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben wurde!!!?
aber folgende fragen:
WARUM hat derjenige keine SPERRFRIST!!!?????
und WAS für bedingungen müssen DERZEIT erfüllt sein wenn ein deutscher bürger mit einem EU FS hier bei uns fahren darf?!
danke und grüße, marc
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Da machste nichts. Liegt das Ausstellungsdatum vor dem 19.01.09 und ist in dem FS ein PL-Wohnsitz eingetragen, kannst du ev. eine Meldung an die FEB machen. Mehr geht nicht.
Es gibt hier noch ein paar Threads betr. EU-FS, einfach mal lesen. Z.B.:
http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic.php?t=39463
Es gibt hier noch ein paar Threads betr. EU-FS, einfach mal lesen. Z.B.:
http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic.php?t=39463
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[quote=""emile""]
Da machste nichts.
[/quote]
Stimmt nicht ganz. Wenn die (ausländische) FE vor dem Entzugsdatum erteilt wurde, ist auch diese futsch. => Fahren ohne FE
Daher nicht nur auf das Ausstellungsdatum des FS achten, sondern auch auf das Erteilungsdatum der FE.
Beispiel: Person A (Tscheche) macht in Tschechien die FE und erhält nen FS. Diese lässt er umschreiben, da er nun in Deutschland wohnt (alte Regelung). Die FE wird ihm anschließend aber gerichtlich entzogen. Also geht er nach Tschechien und beantragt einen neuen FS, da ja dort die FE noch vorhanden ist. In Deutschland wird er nun angetroffen (Sperrfrist sogar abgelaufen), neuer FS, ABER alte FE. Die ist aber entzogen => Strafanzeige, Sicherstellung/Beschlagnahme FS, Untersagung der Weiterfahrt…
Wenn nun ein Deutscher die FE im Ausland (egal wie) erworben hat und die wird ihm hinterher hier (wieder) entzogen, kann er ja auch wieder ins Ausland gehen und den FS abholen. Ist ja auch möglich.
Gruß HaSiBär
Da machste nichts.
[/quote]
Stimmt nicht ganz. Wenn die (ausländische) FE vor dem Entzugsdatum erteilt wurde, ist auch diese futsch. => Fahren ohne FE
Daher nicht nur auf das Ausstellungsdatum des FS achten, sondern auch auf das Erteilungsdatum der FE.
Beispiel: Person A (Tscheche) macht in Tschechien die FE und erhält nen FS. Diese lässt er umschreiben, da er nun in Deutschland wohnt (alte Regelung). Die FE wird ihm anschließend aber gerichtlich entzogen. Also geht er nach Tschechien und beantragt einen neuen FS, da ja dort die FE noch vorhanden ist. In Deutschland wird er nun angetroffen (Sperrfrist sogar abgelaufen), neuer FS, ABER alte FE. Die ist aber entzogen => Strafanzeige, Sicherstellung/Beschlagnahme FS, Untersagung der Weiterfahrt…
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Gruß HaSiBär
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Beamter: „Sind Sie mit einer kostenfreien Verwarnung einverstanden?“
Betroffener: „Nein, ich gehe vor Gericht!“
Deeskalation = Geräusch des EKA beim Ausziehen.
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Wieder zurück zu gehen und sich den FS wieder zu holen ist nicht sooo einfach. Du musst dich erneut für 185 Tage anmelden usw. Zweitens holen die Behörden in PL und CZ auch mittlerweile KBA Auskünfte ein. Das Dilemma liegt darin, dass es in DE neben der gerichtlichen Sperrfrist auch noch die behördliche Tilgungsfrist gibt. Würde DE diese beiden Fristen vereinheitlichen, hätten wir diese Probleme gar nicht. Erkläre einer ausl. Behörde mal die Unterschiede zw. Sperrfrist und Tilgungsfrist. Da schütteln die meisten mit dem Kopf weil sie das nicht kennen. Und kommst du denen noch mit einer fünfjährigen Anlaufhemmung, ist es ganz vorbei.
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Leider doch. Das o.g. Beispiel hatte ich. Und zum Zeitpunkt der Ausstellung des FS war der gute Herr definitiv nicht dort gemeldet.
Und vor Gericht habe ich da schon ganz andere Geschichten gehört. FE/FS einfach erteilt, obwohl der Herr garnicht vor Ort (Land) war: "Hat Papa für mich gemacht!" Ganz offiziel ausgestellt.
Aber warum so umständlich? Konnte man nicht bis vor kurzem auch in z.B. Itzehoe die FS bekommen, trotz Sperre. Da soll doch ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde laufen.
Und vor Gericht habe ich da schon ganz andere Geschichten gehört. FE/FS einfach erteilt, obwohl der Herr garnicht vor Ort (Land) war: "Hat Papa für mich gemacht!" Ganz offiziel ausgestellt.
Aber warum so umständlich? Konnte man nicht bis vor kurzem auch in z.B. Itzehoe die FS bekommen, trotz Sperre. Da soll doch ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde laufen.
Gruß HaSiBär
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hmmm...klingt mir nun immer noch recht undurchsichtig..
wenn ich diese person X abprüfe steht einfach im zevis "Behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis" - OHNE DATUMSANGABE
woher soll ich nun wissen seit wann die FE für deutschland entzogen ist?!?!
wenn ich diese person X abprüfe steht einfach im zevis "Behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis" - OHNE DATUMSANGABE
woher soll ich nun wissen seit wann die FE für deutschland entzogen ist?!?!
...lebe deine träume... :-)
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Moin!
Ich denke der Sachverhalt hat nicht wirklich was mit der Wohnsitz-geschichte zu tun.
Alt. 1
Die Daten von dem Kunden hast du ja. Ich würde entweder nen Bericht fertigen (soll sich doch der Sachbearbeiter von Polizei oder Führerscheinstelle damit rumplagen ;-D ) oder selbst mal nen KBA-Auszug anfordern oder mit der Wohnsitz-Führerscheinstelle abklären, ob die behördliche Entziehung bestandskräftig ist.
Alt.2
Denkbar halte ich auch ne Verdachts(!)-anzeige wegen fahren ohne FE, weil der Anfangsverdacht für Fahren ohne FE aufgrund § 30 Abs. 4 FEV vorliegen könnte. Hört sich natürlich zunächst recht schwammig an, aber du musst ja nicht bereits in der Kontrollsituation nen völlig durchermittelten Sachverhalt haben, oder (du verstehst hoffentlich was ich meine).
Habe extra noch mal in der FEV vom 19.01.09 nachgeschaut.
Es heißt ja auch nicht, dass die FE völlig futsch ist, er darf meiner Meinung nach nur nicht in der BRD ein kfz führen.
gruß
Ich denke der Sachverhalt hat nicht wirklich was mit der Wohnsitz-geschichte zu tun.
Alt. 1
Die Daten von dem Kunden hast du ja. Ich würde entweder nen Bericht fertigen (soll sich doch der Sachbearbeiter von Polizei oder Führerscheinstelle damit rumplagen ;-D ) oder selbst mal nen KBA-Auszug anfordern oder mit der Wohnsitz-Führerscheinstelle abklären, ob die behördliche Entziehung bestandskräftig ist.
Alt.2
Denkbar halte ich auch ne Verdachts(!)-anzeige wegen fahren ohne FE, weil der Anfangsverdacht für Fahren ohne FE aufgrund § 30 Abs. 4 FEV vorliegen könnte. Hört sich natürlich zunächst recht schwammig an, aber du musst ja nicht bereits in der Kontrollsituation nen völlig durchermittelten Sachverhalt haben, oder (du verstehst hoffentlich was ich meine).
Habe extra noch mal in der FEV vom 19.01.09 nachgeschaut.
Es heißt ja auch nicht, dass die FE völlig futsch ist, er darf meiner Meinung nach nur nicht in der BRD ein kfz führen.
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@ wutzel...
GENAU... so wie du denke ich ja auch!!!
am ende bin ich der meinung, ER DARF HIER IN DER BRD kein kfz führen!!!
ok, ich werde diese woche noch mal hier bei unserem verkehrsdienst prüfen und ggf hier posten!!
grüße!!
GENAU... so wie du denke ich ja auch!!!
am ende bin ich der meinung, ER DARF HIER IN DER BRD kein kfz führen!!!
ok, ich werde diese woche noch mal hier bei unserem verkehrsdienst prüfen und ggf hier posten!!
grüße!!
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Doch, darf er. Das OVG Saarlouis hat erst am 23.01.2009 ein Beschluss erlassen, welches sich mit Inhabern von PL-FS (mit PL-Adresse im FS) befasst. Alle drei Betroffenen bekammen Recht und dürfen ihren FS weiter nutzen.
Nachzulesen unter: Beschluss des OVG Saarlouis
Nachzulesen unter: Beschluss des OVG Saarlouis
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Na große Klasse.
Die EU... Ganz toller Verein.
Die EU... Ganz toller Verein.
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[quote=""McClane""]
Die EU... Ganz toller Verein.[/quote]
Nee, Deutschland, ein toller Verein. Außer Österreich und DE kennt die EU keine verwaltungsmäßige Sperre.
DE liegt in der EU Statisk nur an Platz 12 was die Verkehrssicherheit anbelangt. Ist das DE System damit das Beste?
M.M.n. müsste DE die verwaltungstechnische Sperrfrist abschaffen und die gerichtliche Sperrfrist raufsetzen. Die gerichtliche Sperrfrist müsste dann die Möglichkeit bieten, dass man diese durch eine MPU verkürzen kann.
Allerdings wäre das raufsetzen einer Sperrfrist auf z.B.: 5 Jahre in DE sehr unpopulär. Das kann keine Partei ihren Wählern verkaufen. Genauso wie es in DE eine 0,0 Promillegrenze geben sollte.
Aber solange man in Bayern erzählt, dass man noch mit 2 Weizenbier intus Autofahren dürfe, solange wird nix geändert.
Es wird sogar noch kommen, dass die DE Reglung (EU-FS ausgestellt nach dem 19.01.2009 werden nicht mehr anerkannt) durch den EuGH gekippt wird.
Ließt man den letzten Beschluss aus Saarlouis aufmerksam durch, so wird dort auf einen Artikel aus DAR 03/2007 verwiesen. Dort hat der Präsident des VG München schon auf diese Mängel aufmerksam gemacht. Wer hat ihm zu gehört? Keiner!!
Die EU... Ganz toller Verein.[/quote]
Nee, Deutschland, ein toller Verein. Außer Österreich und DE kennt die EU keine verwaltungsmäßige Sperre.
DE liegt in der EU Statisk nur an Platz 12 was die Verkehrssicherheit anbelangt. Ist das DE System damit das Beste?
M.M.n. müsste DE die verwaltungstechnische Sperrfrist abschaffen und die gerichtliche Sperrfrist raufsetzen. Die gerichtliche Sperrfrist müsste dann die Möglichkeit bieten, dass man diese durch eine MPU verkürzen kann.
Allerdings wäre das raufsetzen einer Sperrfrist auf z.B.: 5 Jahre in DE sehr unpopulär. Das kann keine Partei ihren Wählern verkaufen. Genauso wie es in DE eine 0,0 Promillegrenze geben sollte.
Aber solange man in Bayern erzählt, dass man noch mit 2 Weizenbier intus Autofahren dürfe, solange wird nix geändert.
Es wird sogar noch kommen, dass die DE Reglung (EU-FS ausgestellt nach dem 19.01.2009 werden nicht mehr anerkannt) durch den EuGH gekippt wird.
Ließt man den letzten Beschluss aus Saarlouis aufmerksam durch, so wird dort auf einen Artikel aus DAR 03/2007 verwiesen. Dort hat der Präsident des VG München schon auf diese Mängel aufmerksam gemacht. Wer hat ihm zu gehört? Keiner!!
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Mag alles sein, ich bin der Meinung, dass es einigen Unbelehrbaren untersagt werden MUSS Kraftfahrzeuge zu führen.
EU-Recht hin oder her, wenn man hier der Ansicht ist (das passiert nicht mal eben so, sondern da muß schon einiges passieren) dass jemand nicht geeignet ist, hat er seine Eignung nachzuweisen.
Das kann nicht nur dadurch umgangen werden, dass man sich in einem ehemaligen Ostblockland einen Führerschein kauft.
EU-Recht hin oder her, wenn man hier der Ansicht ist (das passiert nicht mal eben so, sondern da muß schon einiges passieren) dass jemand nicht geeignet ist, hat er seine Eignung nachzuweisen.
Das kann nicht nur dadurch umgangen werden, dass man sich in einem ehemaligen Ostblockland einen Führerschein kauft.
EU Führerschein / Behördliche Entziehung / DRINGEND
Wenn diese "Unbelehrbaren" sich keinen EU-FS geholt hätten, würden die auch ohne FS fahren. Semmelrogge ist doch das beste Beispiel.
QuelleSemmelrogge, der zum 28. Mal vor Gericht stand, war im April vergangenen Jahres mit seinem Porsche erneut ohne Papiere durch Berlin gerast. Auch in Siegen lautet die Beschuldigung: Fahren ohne Führerschein.
- Vito
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[quote=""emile""]Wenn diese "Unbelehrbaren" sich keinen EU-FS geholt hätten, würden die auch ohne FS fahren. Semmelrogge ist doch das beste Beispiel.
Alles halb so wild
Ich bin auch schon ohne Papiere und ohne Führerschein gefahren 8)
Quelle[/quote]Semmelrogge, der zum 28. Mal vor Gericht stand, war im April vergangenen Jahres mit seinem Porsche erneut ohne Papiere durch Berlin gerast. Auch in Siegen lautet die Beschuldigung: Fahren ohne Führerschein.
Alles halb so wild
Ich bin auch schon ohne Papiere und ohne Führerschein gefahren 8)
Freiheit für die Spareribs
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Ich bin auch schon mal ohne Auto gefahren, dafür musste ich nur den Bus nehmen. ;-D
Letztlich filtern sich die Chaoten aber wieder von alleine aus. Ich hatte letztens jemanden, der schon dreimal den FS abgegeben hatte. Jedesmal mit mehr als 1,0 Promille. Dreimal die MPU gemacht und bestanden. Beim vierten Mal, mit diesmal 2,2 Promille hat er die MPU nicht bestanden. Ab nach Polen, neuen FS gemacht. 4 Wochen hat der gehalten, dann hat man ihn mit 0,51 Promille plus Ausfallerscheinung wieder am Wickel gehabt.
Letztlich filtern sich die Chaoten aber wieder von alleine aus. Ich hatte letztens jemanden, der schon dreimal den FS abgegeben hatte. Jedesmal mit mehr als 1,0 Promille. Dreimal die MPU gemacht und bestanden. Beim vierten Mal, mit diesmal 2,2 Promille hat er die MPU nicht bestanden. Ab nach Polen, neuen FS gemacht. 4 Wochen hat der gehalten, dann hat man ihn mit 0,51 Promille plus Ausfallerscheinung wieder am Wickel gehabt.
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