Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Controller » Di 26. Jan 2010, 14:58

Näheres gehört nicht in ein öffentliches Forum
Das ist mir im Zollforum schon öfter unangenehm aufgefallen ...

Diese "Art Geheimniskrämerei" mit Vorschriften, die angeblich nicht gepostet werden dürfen etc.

Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit bei behördlichen Maßnahmen einfordern zu müssen,
sollte heute nicht mehr nötig sein.:

Schiffskabinen lass ich gelten für den Schutz des 13 GG,
Wohnwagen wenn sie stationär stehen sind, auch,
Wohnmobile (imho) eher nicht, aber ihr habt euren Erlass.


Controller
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Apollo
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3378
Registriert: So 29. Aug 2004, 00:00

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Apollo » Di 26. Jan 2010, 15:57

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Die Frage hatten wir hier sogar schon...mit Kumpel nomda, der uns alle vor den Kadi zerren wollte... ;D
War er da net schon Aguirre der vorderanatolische Ziegenhirte? :banned:
"All gave some, some gave all"

In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.


A Message to Humanity

Benutzeravatar
Apollo
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3378
Registriert: So 29. Aug 2004, 00:00

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Apollo » Di 26. Jan 2010, 16:05

McClane hat geschrieben:
Apollo hat geschrieben:Da der Zöllner so ziemlich alles in deinem auto und deinen Taschen anfassen anschauen und durchsuchen darf gehören dazu auch sämtlche Papiere.
Meine Briefe mit Sicherheit nicht.
Das kommt darauf an. In nem Kuvert kann man schön Rauschgift verstecken. Wenn jemand mit Kuverten aus der Tschechei kommt gehe ich nicht davon aus daß es sich um normale Postsendungen handelt.

Außerdem anfassen und angrabbeln darf ich sie eh und dann fühle ich ja ob es schriftverkehr ist oder ob da was anderes Interessantes drin ist.

Außerdem hab ich ja garnicht Briefe geschrieben sondern Papiere, also alles was so in deinem Auto rumliegt und meinetwegen nicht verschlossen in nem Briefkuvert ist.
"All gave some, some gave all"

In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.


A Message to Humanity

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon zoellner » Di 26. Jan 2010, 16:38

Controller hat geschrieben:
Näheres gehört nicht in ein öffentliches Forum
Das ist mir im Zollforum schon öfter unangenehm aufgefallen ...

Diese "Art Geheimniskrämerei" mit Vorschriften, die angeblich nicht gepostet werden dürfen etc.

Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit bei behördlichen Maßnahmen einfordern zu müssen,
sollte heute nicht mehr nötig sein.:

Schiffskabinen lass ich gelten für den Schutz des 13 GG,
Wohnwagen wenn sie stationär stehen sind, auch,
Wohnmobile (imho) eher nicht, aber ihr habt euren Erlass.


Controller
Wenn einer ne Rechtsauskunft haben will, soll er zum Anwalt gehen oder nen Widerspruchsbescheid bei der Behörde einreichen. Im Internet wird schon viel zu viel gepostet, was keinen anderen was angeht.

Zum Wohnmobil:
Warum sollte für uns das GG gelten und für Euch nicht? Unterliegen wir nicht den gleichen Rechtsforschriften? Wo ist denn objektiv für dich der unterschied zwischen einer schwimmenden Schiffskabine und einem rollendem Wohnmobil? Beides sind nichtstationäre Wohneinrichtungen mit Schlafplatz, Dusche, Kochecke und WC. Das fällt unter berühmt berüchtigten Rechtsirrtümer. Musste mich zu dem Thema auch schon belehren lassen.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Controller » Di 26. Jan 2010, 17:27

Im Internet wird schon viel zu viel gepostet, was keinen anderen was angeht.
Ich meine mit meiner Aussage die in der Bundesrepublik geltendes Gesetze etc.
Diese sollten für den Bürger in der heutigen Zeit zur Gänze online frei verfüg- und abrufbar sein !
Beides sind nichtstationäre Wohneinrichtungen mit Schlafplatz, Dusche, Kochecke und WC.
hm :gruebel:

da wiederum hast du Recht !


Controller

Edit:
.... ein Finanzrichter angerufen werden muss
Wieso muss dann da ein Finanzrichter her
Hat der mehr Ahung vom Art. 13 GG :gruebel: :polizei10: :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon zoellner » Di 26. Jan 2010, 18:18

Weil eine Zollkontrolle nach dem ZollVG und nicht nach der StPO statt findet. Es ist auch keine strafprozessuale Maßnahmen sondern eine spezille steuerliche Prüfung, um steuerlich erhebliche Tatsachen festzustellen. Nämlich, hat er Ware dabei die er versteuern muss und in dem Zusammenhang, hat er Ware dabei die er nicht mitbringen darf. Da bei Steuerstreitfällen das Finanzgericht zuständig ist, ist für die Überholung (zolldeutsch für "Durchsuchung", denn das wär ja eine STPO-Maßnahme, der Finanzrichter zuständig.

Gast

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Gast » Di 26. Jan 2010, 18:33

Ich spreche immer noch von meiner persönlichen Post.
Dafür reichen die Befugnisse des Zolls bei weitem nicht aus. Anfassen ja, lesen nein.

BTW: Ich bin noch nie vom Zoll kontrolliert worden, das wäre sicher interessant :polizei2: .

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon zoellner » Di 26. Jan 2010, 18:48

Ezechiel hat geschrieben:
Nucleonix hat geschrieben:Und wenn jemand in seinem Auto wohnt?
:?: :gruebel:

http://dejure.org/gesetze/StPO/110.html

kann mir auch nicht vorstellen, dass der zoll meine briefe durchsehen darf egal ob ich im auto wohne, urlaub im camper mache oder nur so unterwegs bin.
Das gilt für uns nicht uneingeschränkt..
§ 399 AO und solange wir noch bei der Kontrolle sind, sind wir im steuerverfahren.
Deine und meine Vorschrift, gelten übrigens erst wenn eine Strafverfahren eingeleitet wurde. Soweit sind wir aber noch garnicht, da wir immernoch eine Kontrolle nach dem ZollVG durchführen.

Eure privaten Briefe interessieren auch nicht. Aber in Umschlägen kann man auch Wertpapiere und Kontoauszüge transportieren. Dies sind dann wiederum Dinge die uns nach § 12a (3) ZollVG i.V.m § 10 ZollVG interessieren und erlauben in Briefumschläge reinzuschauen. Somit is eben nicht nur "anfassen" sodern auch "durchsehen" erlaubt. Es wäre ja auch hinrissig, wenn der Geldschmuggel so einfach wär, dass man nur einen Scheck oder Scheine über mehrere Millionen in einen umschlag eintütet und dann sagt, da wäre private Post.

Gast

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Gast » Di 26. Jan 2010, 18:57

Das stimmt schon, aber gilt beim Zoll denn die Unschuldsvermutung in dem Fall nicht?!
Das Bauchgefühl des Zöllners kann wohl kaum einen Anfangsverdacht begründen.

Benutzeravatar
zoellner
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 3313
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Breisgau Vice

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon zoellner » Di 26. Jan 2010, 19:19

Du musst dich bei Zollkontrollen von der StPO lösen. Wir brauchen auch keinen Anfangsverdacht. Wenn wir immer von der Unschuldsvermutung ausingen, dann wären wir arbeitslos, denn dann dürften wir ja gar keinen am grünen Kanal am Flughafen rauswinken und in den Koffer ascheun, dann dürften wir überhaupt keine Fahrzeugkontrollen durchführen, weil wir ja die Unschuldsvermutung hätten und davon ausgehen müssten, dass er nichts dabei hat. Wir befinden uns ja nicht im Strafverfahren sondern in einer Kontrolle ob steuerliche ehebliche Tatbestände zugrunde liegen. Der Beteiligte hat auch eine MitwirkungsPFLICHT und kein Aussageverweigerungsrecht, weil wir eben noch nicht im Strafverfahren sind.


Unserer maßgeblichen Vorschriften sind der Zollkodex, Zollkodex-DVO, ZollVG, ZollV und andere Einzelgesetze.

Gast

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Gast » Di 26. Jan 2010, 20:01

Danke für die Info's!

Benutzeravatar
Vito
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8255
Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
Wohnort: Da wo man babbele dud
Kontaktdaten:

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Vito » Di 26. Jan 2010, 20:31

McClane hat geschrieben:Das stimmt schon, aber gilt beim Zoll denn die Unschuldsvermutung in dem Fall nicht?!
Das Bauchgefühl des Zöllners kann wohl kaum einen Anfangsverdacht begründen.
Im Steuerrecht ist doch vieles anders :polizei1:

Denke alleine mal an die Beweislastumkehr :polizei2:
BildFreiheit für die SpareribsBild

ericvanhelsink
Cadet
Cadet
Beiträge: 1
Registriert: Fr 15. Okt 2010, 11:53

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon ericvanhelsink » Fr 15. Okt 2010, 13:17

Ob und in wie weit sich der Verdacht bestätigt oder nicht, kannst du ja garnicht beurteilen. Nur weil man bei dir am Körper keine Drogen nachweisen konnte und du äusserlich gelassen reagiert hast, bedeutet das nicht, dass im Fahrzeug sich nichts befindet. Soll ja Kurierfahrer geben, die ein verschlossenes Fahrzeug übernehmen und nur den Auftrag haben "das Päckchen" abzuliefern. Wenn due "The Transporter" kennst, dann weißt du was ich meine.
Na ja und zur Freundlichkeit.. der Ton macht die Musik, das sind auch nur Menschen und ausserdem ist die Polizei "Freund und Helfer" wir sind der Zoll, uns mag sowieso niemand, also erwartet auch keiner, dass wir freundlich sind.[/quote]

Das heisst, auch wenn der Betroffene kooperiert und sein reines Gewissen beteuert wird ihm nicht geglaubt, weil er als dummer Bürger die Handhabungen des Zolls nicht beurteilen kann.

Du hast völlig recht : Der Ton macht die Musik. Schliesslich willst du als Staatsdiener auch freundlich bedient und behandelt werden - auch von einem gestressten Arzt.

tucks
Constable
Constable
Beiträge: 78
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon tucks » Fr 15. Okt 2010, 15:01

Was der Zoll im grenznahen Raum alles darf haben wir jetzt ja erfahren. Aber der TE schrieb ja nichts von grenznähe (nur dass es nicht in der nähe von Holland war). Die Kontrolleinheiten Verkehrswege führen doch Kontrollen im ganzen Bundesgebiet durch - mit den gleichen Rechten und auch ohne das es einen Verdacht bedarf?

Gast

Re: Kontrolle ohne Verdacht. Darf der Zoll das ?

Beitragvon Gast » Fr 15. Okt 2010, 15:08

zoellner hat geschrieben:Wie überall spielt der Ton die Musik. da ich nciht dabei war, bilde ich mir auch kein Urteil. Fakt ist, dass der Zoll darf und der Beteiligte mitwirken muss.
Aber doch nicht beim Drogenvortest, oder da auch?


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende