Ich wurde durchsucht ?!
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- Cadet
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Ich wurde durchsucht ?!
Hallo zusammen,
ich bin heute als Radfahrer über eine rote Fußgängerampel gefahren, dies bestritt ich auch nicht.
Nun verlangte der Polizist meinen Personalausweis und meinen Führerschein. Ich gab ihn meinen Personalausweis und wollte ihm aber meinen Führerschein nicht zeigen und fragte ihn wofür er ihn brauche, weil ich ja nur mit dem Fahrrad unterwegs war. Er sagte, er brauche ihn, weil es für den Vertstoß einen Punkt in Flensburg gäbe. Zumal er ihn in meinem Portmonee gesehen hatte, als ich mein Perso suchte.
Ich packte jedoch dennoch mein Portmonee in meine Brusttasche und widersprach der Übergabe meines Führerscheines, weil ich der Meinung war, dass meine Personalien mit dem personalausweis ausreichen müssten.
Nun sagte er, er werde mich jetzt hiernach durchsuchen, weil er diesen unbedingt brauche, er sprach davon, er brauche für sein Strafzettel die Ausstellende Behörde und das Datum. Ich hielt dennoch meine Brusttasche fest und sagte dass ich Widerspruch gegen die Durchsuchung einlege. Er sagte, wenn ich mich aktiv wehren würde, wäre es ein Widerstand, daher fühlte ich mich genötigt ihn gewähren zu lassen.
Nun wollte ich euch Polizeibeamte fragen, ob es alles rechtmäßig ist was er getan hat. Ich fühle mich zu unnötig durchsucht.
Ich fragte ihn auch, wie es denn sei wenn ich im Auto kontrolliert werde und ich ihm ebenfalls nur den Perso zeige. Dann sagte er, er könne mich dennoch nach meinem Führerschein durchsuchen. Mein Bekannter hat aber bei einem solchen Vorfall eine Mängelkarte bekommen und hatte 7 Tage Zeit ihn vorzuzeigen. Ist es nun Ermessenssache ob er diese Mängelkarte ausstellt, mich durchsucht, oder in seinem Computer nachschaut ob ich einen Führerschein besitze?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Ich würde mich freuen, wenn es erlaubt ist, dass ich mir vll. auch die Antworten mit §§§ untermauern könnt.
Grüße
ich bin heute als Radfahrer über eine rote Fußgängerampel gefahren, dies bestritt ich auch nicht.
Nun verlangte der Polizist meinen Personalausweis und meinen Führerschein. Ich gab ihn meinen Personalausweis und wollte ihm aber meinen Führerschein nicht zeigen und fragte ihn wofür er ihn brauche, weil ich ja nur mit dem Fahrrad unterwegs war. Er sagte, er brauche ihn, weil es für den Vertstoß einen Punkt in Flensburg gäbe. Zumal er ihn in meinem Portmonee gesehen hatte, als ich mein Perso suchte.
Ich packte jedoch dennoch mein Portmonee in meine Brusttasche und widersprach der Übergabe meines Führerscheines, weil ich der Meinung war, dass meine Personalien mit dem personalausweis ausreichen müssten.
Nun sagte er, er werde mich jetzt hiernach durchsuchen, weil er diesen unbedingt brauche, er sprach davon, er brauche für sein Strafzettel die Ausstellende Behörde und das Datum. Ich hielt dennoch meine Brusttasche fest und sagte dass ich Widerspruch gegen die Durchsuchung einlege. Er sagte, wenn ich mich aktiv wehren würde, wäre es ein Widerstand, daher fühlte ich mich genötigt ihn gewähren zu lassen.
Nun wollte ich euch Polizeibeamte fragen, ob es alles rechtmäßig ist was er getan hat. Ich fühle mich zu unnötig durchsucht.
Ich fragte ihn auch, wie es denn sei wenn ich im Auto kontrolliert werde und ich ihm ebenfalls nur den Perso zeige. Dann sagte er, er könne mich dennoch nach meinem Führerschein durchsuchen. Mein Bekannter hat aber bei einem solchen Vorfall eine Mängelkarte bekommen und hatte 7 Tage Zeit ihn vorzuzeigen. Ist es nun Ermessenssache ob er diese Mängelkarte ausstellt, mich durchsucht, oder in seinem Computer nachschaut ob ich einen Führerschein besitze?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Ich würde mich freuen, wenn es erlaubt ist, dass ich mir vll. auch die Antworten mit §§§ untermauern könnt.
Grüße
Re: Ich wurde durchsucht ?!
Auch als Radfahrer kannst du deinen Führerschein verlieren, wenn du dich nicht an die Verkehrsregeln hältst. Sprich betrunken Rad fährst oder wie du bei Rot über ne Ampel. Von daher ist es durchaus Rechtens, wenn die Polizei deinen Führerschein sehen will!
Re: Ich wurde durchsucht ?!
Der Sachverhalt klingt etwas komisch, wenn der Beamte deine Daten vom BPA hat bräuchte er deinen FS nicht. Zumal du auf dem Fahrrad unterwegs warst und diesen NICHT mitführen musst, da du ja kein Kfz führst.
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- Cadet
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
ja natürlich kann man den auch verlieren, das ist ja auch nicht schlimm..
es gibt anscheinend auch "nur" einen Punkt.
Die Frage für mich ist, ob es an Ort und Stelle sein muss, dass er meinen Führerschein unbedingt sehen muss und die Durchsuchung mit allen Mitteln durchziehen muss ????
es gibt anscheinend auch "nur" einen Punkt.
Die Frage für mich ist, ob es an Ort und Stelle sein muss, dass er meinen Führerschein unbedingt sehen muss und die Durchsuchung mit allen Mitteln durchziehen muss ????
Re: Ich wurde durchsucht ?!
Pr1mus hat geschrieben:Der Sachverhalt klingt etwas komisch, wenn der Beamte deine Daten vom BPA hat bräuchte er deinen FS nicht. Zumal du auf dem Fahrrad unterwegs warst und diesen NICHT mitführen musst, da du ja kein Kfz führst.
Rad-fahrer hat geschrieben:Nun sagte er, er werde mich jetzt hiernach durchsuchen, weil er diesen unbedingt brauche, er sprach davon, er brauche für sein Strafzettel die Ausstellende Behörde und das Datum.
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- dangerfreak5
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Die Teilnahme am Straßenverkehr richtet sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ist man diesen Reglen zweifelsohne unterworfen. Somit richtet sich auch die Kontrolle zunächst mal nach der StVO.
Hier z. B. § 36 StVO
Demnach ist es vollkommen in Ordung, einen Radfahrer nach dem Führerschein zu fragen, auch wenn die Personalien anhand des BPA auch bereits bekannt sind.
Hier sich als Querulant zu offenbaren- in der Kontrolle wie ein kleines Kind der Führerscheinkontrolle zu trotzen - ist einfach nur ......
unglaublich, dass es immer wieder Bürger gibt, die sich durch so ein Verhalten unnötigerweise immer tiefer in den Morast hineinreiten.
Als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ist man diesen Reglen zweifelsohne unterworfen. Somit richtet sich auch die Kontrolle zunächst mal nach der StVO.
Hier z. B. § 36 StVO
Demnach ist es vollkommen in Ordung, einen Radfahrer nach dem Führerschein zu fragen, auch wenn die Personalien anhand des BPA auch bereits bekannt sind.
Hier sich als Querulant zu offenbaren- in der Kontrolle wie ein kleines Kind der Führerscheinkontrolle zu trotzen - ist einfach nur ......
unglaublich, dass es immer wieder Bürger gibt, die sich durch so ein Verhalten unnötigerweise immer tiefer in den Morast hineinreiten.
Re: Ich wurde durchsucht ?!
Der § 36 StVO ermächtigt zur Durchführung von Allgemeinen Verkehrskontrollen. Diese geben uns aber nicht die Ermächtigung den Führerschein (FS) zu verlangen, das können wir aufgrund des §4 II FEV und dort ist nur von Kraftfahrzeugen (Kfz) die rede.
Ein Fahrrad ist aber kein Kfz, somit liegt keine Ermächtigung zur Aufforderung zur Aushändigung des FS vor. Es sei denn es gibt noch eine die ich nicht kenne, was ich nicht ausschliesen würde
Aber ist das hier nicht eig ne Maßnahme aus der StPO? So Identitätsfeststellung zur Verfolgung von OWis gemäß 163b?
Und da wäre die Vorlage des Persos (BPA) vollkommen ausreichend!
Jetzt mal zum Verhalten, wenn ich dem Beamten doch meinen BPA gebe, kann ich den FS doch auch noch grad dazu reichen, damit der das nich extra abfragen muss...
Rauskriegen tut er es so oder so
Bitte mal jemand der mehr Ahnung hat lesen und bewerten
Edit: Leserfreundlichkeit erhöht Jetz reichts aber auch mit editieren hier^^
Ein Fahrrad ist aber kein Kfz, somit liegt keine Ermächtigung zur Aufforderung zur Aushändigung des FS vor. Es sei denn es gibt noch eine die ich nicht kenne, was ich nicht ausschliesen würde
Aber ist das hier nicht eig ne Maßnahme aus der StPO? So Identitätsfeststellung zur Verfolgung von OWis gemäß 163b?
Und da wäre die Vorlage des Persos (BPA) vollkommen ausreichend!
Jetzt mal zum Verhalten, wenn ich dem Beamten doch meinen BPA gebe, kann ich den FS doch auch noch grad dazu reichen, damit der das nich extra abfragen muss...
Rauskriegen tut er es so oder so
Bitte mal jemand der mehr Ahnung hat lesen und bewerten
Edit: Leserfreundlichkeit erhöht Jetz reichts aber auch mit editieren hier^^
Zuletzt geändert von Pr1mus am Sa 19. Feb 2011, 20:08, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Ich wurde durchsucht ?!
Also ich würde als "normaler Bürger" dazu jetzt sagen...
Hä?
Hä?
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Nein?Pr1mus hat geschrieben:Der Sachverhalt klingt etwas komisch, wenn der Beamte deine Daten vom BPA hat bräuchte er deinen FS nicht. Zumal du auf dem Fahrrad unterwegs warst und diesen NICHT mitführen musst, da du ja kein Kfz führst.
Wie kommt er denn dann an die Fahrerlaubnisdaten?
- Controller
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Wenn der Kollege den FS nicht zufällig gesehen hätte
muss ich dann jetzt zukünftig immer durchsuchen,
nur weil jemand zufällig auch noch eine FE oder andere Berechtigungen haben könnte,
deren Daten nützlich sind ......
muss ich dann jetzt zukünftig immer durchsuchen,
nur weil jemand zufällig auch noch eine FE oder andere Berechtigungen haben könnte,
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Aber mit welcher Ermächtigung kann er diesen denn in diesem Fall verlangen?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Controller:
Wollen wir jetzt SV umschreiben oder wollen wir erstmal diesen hier versuchen zu lösen?
Primus, verfolge diesen Gedanken mal weiter...
Wollen wir jetzt SV umschreiben oder wollen wir erstmal diesen hier versuchen zu lösen?
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- dangerfreak5
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Nun denn, gehen wir eben auf die StPO-Schiene. Demnach käme der Führerschein sogar als Beweismittel in Betracht: als Beweis, dass der Betroffene die Verkehrsregeln (rote Ampel) kennen müsste.
Wie auch immer, es bleibt dabei: erst gegen die Regeln verstoßen und dann auch noch rumzicken
Wie auch immer, es bleibt dabei: erst gegen die Regeln verstoßen und dann auch noch rumzicken
- Controller
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Hi Kaeptn
in meiner sesselfurzenden Bequemlichkeit aus dem warmen, gemütlichen Wohnzimmer
unterstelle ich mal eine ebensolche Bequemlichkeit beim Kollegen.
@ dangerfreak5
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Re: Ich wurde durchsucht ?!
Macht das einen Unterschied? Klärt mich auf! Ich bin jung, doof aber lernwilligdangerfreak5 hat geschrieben:Nun denn, gehen wir eben auf die StPO-Schiene. Demnach käme der Führerschein sogar als Beweismittel in Betracht: als Beweis, dass der Betroffene die Verkehrsregeln (rote Ampel) kennen müsste.
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