ist es § konform wenn ich nen mechanischen Tacho, der bis max. 140km/h anzeigt, anbaue die Maschine aber mit 180km/h an Höchstgeschw. ausgewiesen wird?
Das hat nichts mit Kilometer verstecken zu tun!!!
Schon mal danke für Eure Antworten!!Ergo: Dein angestrebter Umbau ist nicht zulässig.4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
U.U. günstiger als eventuelle Bußgelder und/oder "Zwangsumbaumaßnahmen"....Easy_and hat geschrieben:Naja es gibt noch Möglichkeit B, für 35€ mehr.............
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