Sonntagsfahrverbot
-
- Constable
- Beiträge: 92
- Registriert: Di 28. Nov 2006, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Sonntagsfahrverbot
Hallo,
mal eine Frage:
Ein VW T4, zugelassen als LKW, zieht ein kleines Sportboot sonntags durch die Gegend.
Ist das erlaubt oder nicht ?
Ich weiß, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt....was meint ihr ;-)
mal eine Frage:
Ein VW T4, zugelassen als LKW, zieht ein kleines Sportboot sonntags durch die Gegend.
Ist das erlaubt oder nicht ?
Ich weiß, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt....was meint ihr ;-)
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Sonntagsfahrverbot
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__30.html
Lies mal Abs. III, 2. Halbsatz.... ist eindeutig!
Falls nicht:
sinngemäß.: bla bla bla und ALLE Lkw mit Anhänger
Lies mal Abs. III, 2. Halbsatz.... ist eindeutig!
Falls nicht:
sinngemäß.: bla bla bla und ALLE Lkw mit Anhänger
Zuletzt geändert von Ghostrider1 am Fr 15. Jul 2011, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
- Vito
- Deputy Inspector
- Beiträge: 8255
- Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
- Wohnort: Da wo man babbele dud
- Kontaktdaten:
Re: Sonntagsfahrverbot
Na dann sag uns mal, warum das für Dich nicht gelten sollte
Freiheit für die Spareribs
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Sonntagsfahrverbot
?? Vito, irgendwie verstehe ich dein Post net ganz.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1361
- Registriert: Do 30. Jun 2011, 17:41
Re: Sonntagsfahrverbot
Es ist zwar nur Wiki...Ghostrider1 hat geschrieben:http://bundesrecht.juris.de/stvo/__30.html
Lies mal Abs. III, 2. Halbsatz.... ist eindeutig!
Falls nicht:
sinngemäß.: bla bla bla und ALLE Lkw mit Anhänger
aber
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot
Unsere GesetzeDieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
----------------
"Geh du weiterhin Bratwurst und Sauerkraut im Biergarten essen und sei weiterhin gut in Mathe haha."
"Geh du weiterhin Bratwurst und Sauerkraut im Biergarten essen und sei weiterhin gut in Mathe haha."
- Vito
- Deputy Inspector
- Beiträge: 8255
- Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
- Wohnort: Da wo man babbele dud
- Kontaktdaten:
Re: Sonntagsfahrverbot
War auf den TE bezogen
Also nochmal:
Warum sollte in diesem Fall das Fahrverbot ned gelten
Hier zum Bleistift haben wir auch "nur" nen Caddy mit Hänger:
http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm
Also nochmal:
Warum sollte in diesem Fall das Fahrverbot ned gelten
Hier zum Bleistift haben wir auch "nur" nen Caddy mit Hänger:
http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm
Freiheit für die Spareribs
-
- Constable
- Beiträge: 92
- Registriert: Di 28. Nov 2006, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Sonntagsfahrverbot
Vito: Das Urteil Deines Links ist aus dem Jahre 2004. Im Jahr 2007 gab es eine Länderkonferenz, in der einige Ausnahmen vom strikten § 30 StVO beschossen wurden. Danke Brathühnchen
Manche Länder setzen dies um, manche nicht.
Soweit ich weiß, ist man seit Jahren drauf und dran, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden.
Manche Länder setzen dies um, manche nicht.
Soweit ich weiß, ist man seit Jahren drauf und dran, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden.
-
- Constable
- Beiträge: 92
- Registriert: Di 28. Nov 2006, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Sonntagsfahrverbot
Hier eine Liste der einzelnen BL, ich weiß aber nicht, inwieweit sie aktuell ist.
http://www.avd.de/startseite/recht-wiss ... -gespanne/
http://www.avd.de/startseite/recht-wiss ... -gespanne/
Re: Sonntagsfahrverbot
@vito, in Deinem gezeigten Urteil ist der Anhänger des Caddys aber nicht zu Sportzwecken genutzt worden.
Ich denke mal der TE fragte nach Anhängern, welche zu sportlichen Zwecken genutzt werden. Da fallen m.W. auch Pferdeanhänger oder ähnliche mit rein.
Ich denke mal der TE fragte nach Anhängern, welche zu sportlichen Zwecken genutzt werden. Da fallen m.W. auch Pferdeanhänger oder ähnliche mit rein.
Zwegat: “Haben Sie jetzt endlich die 100 Euro aufgetrieben, um den Berater zu bezahlen?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”
- Vito
- Deputy Inspector
- Beiträge: 8255
- Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
- Wohnort: Da wo man babbele dud
- Kontaktdaten:
Re: Sonntagsfahrverbot
Bei uns sind mir generelle Ausnahmen für solche Anhänger nicht bekannt.
Aber andere Länder - andere Sitten.
Bevor da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, sollte man lieber den 30 StVO ändern damit man eine einheitliche Regelung hat.
Aber andere Länder - andere Sitten.
Bevor da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, sollte man lieber den 30 StVO ändern damit man eine einheitliche Regelung hat.
Freiheit für die Spareribs
Re: Sonntagsfahrverbot
So sehe ich das auch!
Aber warum sperrt man sich dagegen?
Es sind ja nicht nur die Sportanhänger. Wenn ich da an die Monteure denke, welche hinter ihrem Baufahrzeug (bis 3,5t) einen Wohnwagen anhängen sollen, damit Cheffe Unterkunftskosten spart.
Aber warum sperrt man sich dagegen?
Es sind ja nicht nur die Sportanhänger. Wenn ich da an die Monteure denke, welche hinter ihrem Baufahrzeug (bis 3,5t) einen Wohnwagen anhängen sollen, damit Cheffe Unterkunftskosten spart.
Zwegat: “Haben Sie jetzt endlich die 100 Euro aufgetrieben, um den Berater zu bezahlen?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Sonntagsfahrverbot
Tja, warum sperrt man sich. Vlt. deswegen, wenn man A sagt muß man auch B sagen.
Die steuerlichen Vorteile einer LKW Zulassung wird gerne in Kauf genommen. Oder bezahlen sie am Sonntag den Pkw-Satz?
Wenn sie die Vorteile der einen Seite haben wollen, müssen die eben auf der anderen Seite Beschränkungen in Kauf nehmen.
Ich würde es ahnden. Ich kann nicht jedes wilde Urteil kennen. Ich habe die StVO+Erläuterung immer mit draussen. Wenn da nix zu finden ist... dafür gibt es dann RA's die den ganzen Tag nach Urteilen suchen können.
Die steuerlichen Vorteile einer LKW Zulassung wird gerne in Kauf genommen. Oder bezahlen sie am Sonntag den Pkw-Satz?
Wenn sie die Vorteile der einen Seite haben wollen, müssen die eben auf der anderen Seite Beschränkungen in Kauf nehmen.
Ich würde es ahnden. Ich kann nicht jedes wilde Urteil kennen. Ich habe die StVO+Erläuterung immer mit draussen. Wenn da nix zu finden ist... dafür gibt es dann RA's die den ganzen Tag nach Urteilen suchen können.
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Sonntagsfahrverbot
Musst du ja auch nicht. In Sachsen gilt diese Ausnahme ja offenbar nicht.Ghostrider1 hat geschrieben:Ich kann nicht jedes wilde Urteil kennen.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
-
- Constable
- Beiträge: 92
- Registriert: Di 28. Nov 2006, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Sonntagsfahrverbot
Vielleicht geht es ja manchen Ländern nur um die Einnahmequellen...
Ich habe auch schon Ausnahmegenehmigungen für Stahlladungen am Sonntag gesehen, die ja nun eigentlich gar nicht möglich sind ( sein sollten )...
Ich habe auch schon Ausnahmegenehmigungen für Stahlladungen am Sonntag gesehen, die ja nun eigentlich gar nicht möglich sind ( sein sollten )...
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Sonntagsfahrverbot
Hier etwas vom Ministerium f. Bau & Verkehr aus NRW : http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende