Sonntagsfahrverbot

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Sonntagsfahrverbot

Beitragvon mercedes19 » Fr 15. Jul 2011, 22:24

Hallo,
mal eine Frage:

Ein VW T4, zugelassen als LKW, zieht ein kleines Sportboot sonntags durch die Gegend.

Ist das erlaubt oder nicht ?

Ich weiß, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt....was meint ihr ;-)

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 15. Jul 2011, 23:15

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__30.html

Lies mal Abs. III, 2. Halbsatz.... ist eindeutig!
Falls nicht:
sinngemäß.: bla bla bla und ALLE Lkw mit Anhänger
Zuletzt geändert von Ghostrider1 am Fr 15. Jul 2011, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Vito » Fr 15. Jul 2011, 23:18

Na dann sag uns mal, warum das für Dich nicht gelten sollte :polizei13:
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 15. Jul 2011, 23:20

?? Vito, irgendwie verstehe ich dein Post net ganz.

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Brathühnchen » Fr 15. Jul 2011, 23:22

Ghostrider1 hat geschrieben:http://bundesrecht.juris.de/stvo/__30.html

Lies mal Abs. III, 2. Halbsatz.... ist eindeutig!
Falls nicht:
sinngemäß.: bla bla bla und ALLE Lkw mit Anhänger
Es ist zwar nur Wiki...
aber

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot
Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Unsere Gesetze :applaus:
----------------
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Vito » Fr 15. Jul 2011, 23:23

War auf den TE bezogen :polizei2:

Also nochmal:

Warum sollte in diesem Fall das Fahrverbot ned gelten :polizei13:

Hier zum Bleistift haben wir auch "nur" nen Caddy mit Hänger:

http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon mercedes19 » Sa 16. Jul 2011, 20:43

Vito: Das Urteil Deines Links ist aus dem Jahre 2004. Im Jahr 2007 gab es eine Länderkonferenz, in der einige Ausnahmen vom strikten § 30 StVO beschossen wurden. Danke Brathühnchen :zustimm:
Manche Länder setzen dies um, manche nicht.
Soweit ich weiß, ist man seit Jahren drauf und dran, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden.

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon mercedes19 » Sa 16. Jul 2011, 20:50

Hier eine Liste der einzelnen BL, ich weiß aber nicht, inwieweit sie aktuell ist.

http://www.avd.de/startseite/recht-wiss ... -gespanne/

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon advokat » Sa 16. Jul 2011, 21:15

@vito, in Deinem gezeigten Urteil ist der Anhänger des Caddys aber nicht zu Sportzwecken genutzt worden.
Ich denke mal der TE fragte nach Anhängern, welche zu sportlichen Zwecken genutzt werden. Da fallen m.W. auch Pferdeanhänger oder ähnliche mit rein.
Zwegat: “Haben Sie jetzt endlich die 100 Euro aufgetrieben, um den Berater zu bezahlen?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Vito » Sa 16. Jul 2011, 21:49

Bei uns sind mir generelle Ausnahmen für solche Anhänger nicht bekannt.

Aber andere Länder - andere Sitten.

Bevor da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, sollte man lieber den 30 StVO ändern damit man eine einheitliche Regelung hat.
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon advokat » Sa 16. Jul 2011, 21:59

So sehe ich das auch! :applaus:
Aber warum sperrt man sich dagegen?
Es sind ja nicht nur die Sportanhänger. Wenn ich da an die Monteure denke, welche hinter ihrem Baufahrzeug (bis 3,5t) einen Wohnwagen anhängen sollen, damit Cheffe Unterkunftskosten spart.
Zwegat: “Haben Sie jetzt endlich die 100 Euro aufgetrieben, um den Berater zu bezahlen?”
Schuldner: “Nein… ich hab mir ‘ne Grafikkarte von dem Geld gekauft.”
Zwegat: “Entschuldigung? Darf ich Sie mal fragen, ob sie einen am Sender haben?”

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 18. Jul 2011, 12:31

Tja, warum sperrt man sich. Vlt. deswegen, wenn man A sagt muß man auch B sagen.

Die steuerlichen Vorteile einer LKW Zulassung wird gerne in Kauf genommen. Oder bezahlen sie am Sonntag den Pkw-Satz?
Wenn sie die Vorteile der einen Seite haben wollen, müssen die eben auf der anderen Seite Beschränkungen in Kauf nehmen.

Ich würde es ahnden. Ich kann nicht jedes wilde Urteil kennen. Ich habe die StVO+Erläuterung immer mit draussen. Wenn da nix zu finden ist... dafür gibt es dann RA's die den ganzen Tag nach Urteilen suchen können.

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 19. Jul 2011, 17:47

Ghostrider1 hat geschrieben:Ich kann nicht jedes wilde Urteil kennen.
Musst du ja auch nicht. In Sachsen gilt diese Ausnahme ja offenbar nicht. :polizei2:
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon mercedes19 » Di 19. Jul 2011, 22:31

Vielleicht geht es ja manchen Ländern nur um die Einnahmequellen...

Ich habe auch schon Ausnahmegenehmigungen für Stahlladungen am Sonntag gesehen, die ja nun eigentlich gar nicht möglich sind ( sein sollten )...

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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 20. Jul 2011, 06:45

Hier etwas vom Ministerium f. Bau & Verkehr aus NRW : http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf


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