Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Hallo zusammen
Habe zwar schon die Suchfunktion gerade benutzt aber leider erfolglos.
Also die Frage wurde hier schon mal beantwortet ( damals im zusammenhang mit den Polizeisoaps auf RTL2 und Totto und Harry )
Also nun die Frage :
Wo steht nochmal geschrieben, dass es eine Gurtbefreiung für Polizeibeamte im Dienst während der Streifenfahrt gibt ?
Wäre nett wenn die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hier noch mal jemand postet.
Bedanke mich und wünsche noch einen schönen Abend
Roland
Habe zwar schon die Suchfunktion gerade benutzt aber leider erfolglos.
Also die Frage wurde hier schon mal beantwortet ( damals im zusammenhang mit den Polizeisoaps auf RTL2 und Totto und Harry )
Also nun die Frage :
Wo steht nochmal geschrieben, dass es eine Gurtbefreiung für Polizeibeamte im Dienst während der Streifenfahrt gibt ?
Wäre nett wenn die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hier noch mal jemand postet.
Bedanke mich und wünsche noch einen schönen Abend
Roland
- Schussel
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Für die "Gurtbefreiung" für Polizeibeamten gibt es im Gegensatz zu Taxifahrer, Lieferverkehr, etc. (§ 21 Abs. 1 Punkt 1 bis 6 StVO) keine konkrete Befreiung.
Polizeibeamte sind von dieser Gurtpflicht über den § 35 Abs. 1 "Sonderrechte" StVO befreit. Der Paragraph sagt aus, daß die Polizei, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen ist.
Dies gilt für das schnellere Fahren, das Überfahren von roten Lichtsignalanlagen, das verbotswidrige Halten und Parken oder eben das Weglasen von Sicherheitsgurten gleichermasen. Was von manchen Polizisten dabei leider immer wieder vergessen wird, ist die Erforderlichkeit der Überschreitung der Straßenverkehrsordnung. Wenn ich einen Personentransport durchführe oder in einer Fahndung nach einem Straftäter bin, kann dies erforderlich sein. Aber für die normale Streifenfahrt ist es sicher nicht erforderlich, den Sicherheitsgurt weg zu lassen.
Ich weiß von Fällen, wo der Inspektionsleiter einer Inspektion in Stuttgart aus diesem Grund auch Strafzettel ausgestellt hat.
Polizeibeamte sind von dieser Gurtpflicht über den § 35 Abs. 1 "Sonderrechte" StVO befreit. Der Paragraph sagt aus, daß die Polizei, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen ist.
Dies gilt für das schnellere Fahren, das Überfahren von roten Lichtsignalanlagen, das verbotswidrige Halten und Parken oder eben das Weglasen von Sicherheitsgurten gleichermasen. Was von manchen Polizisten dabei leider immer wieder vergessen wird, ist die Erforderlichkeit der Überschreitung der Straßenverkehrsordnung. Wenn ich einen Personentransport durchführe oder in einer Fahndung nach einem Straftäter bin, kann dies erforderlich sein. Aber für die normale Streifenfahrt ist es sicher nicht erforderlich, den Sicherheitsgurt weg zu lassen.
Ich weiß von Fällen, wo der Inspektionsleiter einer Inspektion in Stuttgart aus diesem Grund auch Strafzettel ausgestellt hat.
Dumm ist,
wer dummes tut
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
[quote=""Schussel""]hoheitlicher Aufgaben [/quote]
aber theoretisch bräuchte man sich bei der normalen Streifenfahrt auch nicht anschnallen ?
Aber für die normale Streifenfahrt ist es sicher nicht erforderlich, den Sicherheitsgurt weg zu lassen.
aber theoretisch bräuchte man sich bei der normalen Streifenfahrt auch nicht anschnallen ?
Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
was führst du denn dann für hoheitlich aufgaben durch? das auto bewegen kann auch ein kraftfahrer. außerdem machst du dich dann gegenüber den anderen vk-teilnehmern absolut unglaubwürdig. was ist das denn für ein bild, du kontrollierst wegen gurt und nuzt ihn selber nicht. mir würdest du ein müdes lächeln abringen.
copgun
Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
deswegen habe ich ja nachgefragt ob man es theoretisch nicht müsste.
"nicht erforderlich" hat sich für mich angehört dass man sich anschnallen soll aber nicht muss.
alles klar ?!
"nicht erforderlich" hat sich für mich angehört dass man sich anschnallen soll aber nicht muss.
alles klar ?!
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- Sergeant
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Ergänzend bleibt zu § 35 (1) StVO noch zu sagen, dass der StVO-Verstoß (-> hier das nicht Anschnallen) zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe dringend geboten sein muss. Steht ja auch so im 35 (1) drin.
Und bei der ordinären Streifenfahrt hat man dies eben nicht, außer in den von Schussel geposteten Beispielen.
Grüße th
Und bei der ordinären Streifenfahrt hat man dies eben nicht, außer in den von Schussel geposteten Beispielen.
Grüße th

<- three lions on a shirt....
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.
Sokrates (470 - 399 v. Chr.),
griechischer Philosoph
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- Schussel
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Dies wollte ich eigentlich mit der Aussage
ausgedrückt haben. Eine Streifenfahrt ist unstrittig eine hoheitliche Aufgabe. Es fällt lediglich zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe die Erforderlichkeit, daß man sich dafür nicht anschnallen muß. Meine Streifentätigkeit wird nicht durch einen Sicherheitsgurt behindert, eingeschränkt oder gefährdet. Somit ist es theoretisch wie praktisch nicht zulässig unangeschnallt zu fahren.wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist
Dumm ist,
wer dummes tut
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Ei gude,
das Streifenfahrten schlichtes Verwaltungshandeln darstellen, haben wir ja jetzt abschliessend geklärt.
Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt. Ich versehe meinen Dienst in Frankfurt am Main und mir ist es bisher dreimal auf "Streifenfahrten"passiert, dass von fremden Personen die Autotür aufgerissen und ich tätlich angegangen wurde.
Ich verzichte deshalb in den meisten Fällen auf ein Gurt. Das bezieht sich aber nur auf langsame Streifenfahrten. Bei Einsatzfahrten ist der Gurt immer angelegt
Gruß LM
das Streifenfahrten schlichtes Verwaltungshandeln darstellen, haben wir ja jetzt abschliessend geklärt.
Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt. Ich versehe meinen Dienst in Frankfurt am Main und mir ist es bisher dreimal auf "Streifenfahrten"passiert, dass von fremden Personen die Autotür aufgerissen und ich tätlich angegangen wurde.
Ich verzichte deshalb in den meisten Fällen auf ein Gurt. Das bezieht sich aber nur auf langsame Streifenfahrten. Bei Einsatzfahrten ist der Gurt immer angelegt
Gruß LM
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- Schussel
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@ LM
Das bedeutet aber, daß Ihr in Frankfurt mit dieser Begründung auch im Sommer immer mit geschlossenen Seitenscheiben fahren müßt, oder?
mit dieser Begründung hättest Du zumindestens in der Zeit unserer Daimler *einlächelnüberdasgesichthuschbeidemgedankendasdiesnunwiedersogutwiegeschichteist* schlechte Karten gehabt. Hier gibt es eine automatische Türverriegelung, sobald das Fahrzeug anfährt. Ein wunderbar nervendes Gimmick *gggrrr*
Wobei Ihr diesen technischen Kniff auch manuell nachstellen könntet. Die Türe läßt sich doch von ihnen auch jederzeit öffnen, wenn die Tür verriegelt ist. Lediglich von außen bekommt man die Türe nicht auf.
Das bedeutet aber, daß Ihr in Frankfurt mit dieser Begründung auch im Sommer immer mit geschlossenen Seitenscheiben fahren müßt, oder?

mit dieser Begründung hättest Du zumindestens in der Zeit unserer Daimler *einlächelnüberdasgesichthuschbeidemgedankendasdiesnunwiedersogutwiegeschichteist* schlechte Karten gehabt. Hier gibt es eine automatische Türverriegelung, sobald das Fahrzeug anfährt. Ein wunderbar nervendes Gimmick *gggrrr*
Wobei Ihr diesen technischen Kniff auch manuell nachstellen könntet. Die Türe läßt sich doch von ihnen auch jederzeit öffnen, wenn die Tür verriegelt ist. Lediglich von außen bekommt man die Türe nicht auf.

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[quote=""PKA_th""]Und bei der ordinären Streifenfahrt hat man dies eben nicht, außer in den von Schussel geposteten Beispielen.[/quote]
Du meinst wohl originär, oder?! Wenn nicht, dann würde ich gerne mal deine Streifepartnerin kennenlernen...
[quote=""LM""]Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt.[/quote]
Rechtlich gesehen 'ne OWI! Also von Dir würde ich mich dann nicht wegen "nicht angelegtem Gurt" anschnauzen lassen und zahlen erst recht nicht.
Ich lege den Sicherheitsgurt prinzipiell an. Mir hat in Frankfurt jedenfalls noch nie jemand "die Tür aufgehalten". Und wenn man sein Umfeld im Blick hat, bleibt auch immer noch die Zeit zum abgurten, zumal ich an Einsatzorten meist sowieso aussteige!
Gruß,
Du meinst wohl originär, oder?! Wenn nicht, dann würde ich gerne mal deine Streifepartnerin kennenlernen...

[quote=""LM""]Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt.[/quote]
Rechtlich gesehen 'ne OWI! Also von Dir würde ich mich dann nicht wegen "nicht angelegtem Gurt" anschnauzen lassen und zahlen erst recht nicht.
Ich lege den Sicherheitsgurt prinzipiell an. Mir hat in Frankfurt jedenfalls noch nie jemand "die Tür aufgehalten". Und wenn man sein Umfeld im Blick hat, bleibt auch immer noch die Zeit zum abgurten, zumal ich an Einsatzorten meist sowieso aussteige!
Gruß,
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
@ Challenger:
Nein, ich meinte schon ordinär. Laut Duden kommt dies aus dem Französischen und bedeutet: "gewöhnlich, alltäglich, unfein, unanständig".
Wobei ich schon die erste oder zweite Möglichkeit in meinem o.g. Posting meine.
Leider habe ich keine Streifenpartnerin, sondern aufgrund des Vollbartes und der Frisur denke ich langsam fast, dass ich einen Streifenpartner habe.
Bei einer entsprechenden Kollegin könnte man dann ja andererseits schon mal an die dritte und vierte Alternative denken...
Grüße th
Nein, ich meinte schon ordinär. Laut Duden kommt dies aus dem Französischen und bedeutet: "gewöhnlich, alltäglich, unfein, unanständig".
Wobei ich schon die erste oder zweite Möglichkeit in meinem o.g. Posting meine.
Leider habe ich keine Streifenpartnerin, sondern aufgrund des Vollbartes und der Frisur denke ich langsam fast, dass ich einen Streifenpartner habe.


Bei einer entsprechenden Kollegin könnte man dann ja andererseits schon mal an die dritte und vierte Alternative denken...


Grüße th

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Sokrates (470 - 399 v. Chr.),
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Das ist wieder so ein Thema, wo ich mich frage, warum ich überhaupt geantwortet habe.
@challenger
ich bin einer von den Kollegen, die grds. nicht Schnauzen. Somit schnauze ich auch keine Leute an, die sich nicht angeschnallt haben. Wenn mich Verkehrsteilnehmer fragen, warum ich nicht angeschnallt bin, dann erkläre ich ihnen das. In den meisten Fällen sind sie dann zufrieden.
Und...., wo steht, dass du von einem Verwarnungsgeld wegen Verstoß Gurtpflicht befreit bist, nur weil der Polizist selbst nicht angeschnallt war? Aber lassen wir das. Wo versiehst du denn deinen Dienst in Frankfurt ? PN ist auch okay.
@schussel
unsere Türen lassen sich auch verriegeln. das machen wir sogar sehr oft.
Gruß LM
@challenger
ich bin einer von den Kollegen, die grds. nicht Schnauzen. Somit schnauze ich auch keine Leute an, die sich nicht angeschnallt haben. Wenn mich Verkehrsteilnehmer fragen, warum ich nicht angeschnallt bin, dann erkläre ich ihnen das. In den meisten Fällen sind sie dann zufrieden.
Und...., wo steht, dass du von einem Verwarnungsgeld wegen Verstoß Gurtpflicht befreit bist, nur weil der Polizist selbst nicht angeschnallt war? Aber lassen wir das. Wo versiehst du denn deinen Dienst in Frankfurt ? PN ist auch okay.
@schussel
unsere Türen lassen sich auch verriegeln. das machen wir sogar sehr oft.
Gruß LM
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[quote=""LM""]Ei gude,
das Streifenfahrten schlichtes Verwaltungshandeln darstellen, haben wir ja jetzt abschliessend geklärt.
Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt. Ich versehe meinen Dienst in Frankfurt am Main und mir ist es bisher dreimal auf "Streifenfahrten"passiert, dass von fremden Personen die Autotür aufgerissen und ich tätlich angegangen wurde.
Ich verzichte deshalb in den meisten Fällen auf ein Gurt. Das bezieht sich aber nur auf langsame Streifenfahrten. Bei Einsatzfahrten ist der Gurt immer angelegt
[/quote]
Deiner Sig zufolge bist erst relativ kurze Zeit im aktiven Dienst und du sollst bereits dreimal durch die Autotür angegriffen worden sein?
Mir ist das noch nie passiert, obwohl ich sonst wohl mit jeder Form von Gewalt gegen Polizeibeamte konfrontiert war. :(
Im übrigen halte ich die Gefahr durch einen Verkehrsunfall verletzt zu werden weil man nicht angeschnallt ist auch im Stadtverkehr für wesentlich höher (und die entsprechenden Statistiken geben mir da Recht). Ich kenne drei junge Kollegen, die dienstunfähig geworden sind, und es war jedesmal wegen einem Verkehrsunfall im Dienst.
das Streifenfahrten schlichtes Verwaltungshandeln darstellen, haben wir ja jetzt abschliessend geklärt.
Ich möchte nur noch anmerken, dass ich einer von den Polbeamten bin, der sich nicht anschnallt. Ich versehe meinen Dienst in Frankfurt am Main und mir ist es bisher dreimal auf "Streifenfahrten"passiert, dass von fremden Personen die Autotür aufgerissen und ich tätlich angegangen wurde.
Ich verzichte deshalb in den meisten Fällen auf ein Gurt. Das bezieht sich aber nur auf langsame Streifenfahrten. Bei Einsatzfahrten ist der Gurt immer angelegt
[/quote]
Deiner Sig zufolge bist erst relativ kurze Zeit im aktiven Dienst und du sollst bereits dreimal durch die Autotür angegriffen worden sein?

Mir ist das noch nie passiert, obwohl ich sonst wohl mit jeder Form von Gewalt gegen Polizeibeamte konfrontiert war. :(
Im übrigen halte ich die Gefahr durch einen Verkehrsunfall verletzt zu werden weil man nicht angeschnallt ist auch im Stadtverkehr für wesentlich höher (und die entsprechenden Statistiken geben mir da Recht). Ich kenne drei junge Kollegen, die dienstunfähig geworden sind, und es war jedesmal wegen einem Verkehrsunfall im Dienst.
Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???
Hallllooooooooooooo,
ich gebe euch doch recht. Anschnallen ist im Hinblick auf einen evtuellen Verkehrsunfall richtig. Es wird aber doch hoffentlich erlaubt sein, seine Meinung zu äußern. Wenn ich mich während dem Dienst nicht anschnalle, weil ich mich dann Unwohl fühle, dann muss mir das zugestanden werden.
@madman,
was hat meine Sig mit meiner Dienstzugehörigkeit zu tun ??? Und von angegriffen habe ich nix geschrieben. Beim letzten Vorfall hat ein Betrunkener die Tür aufgrissen und mir seine Flasche fast vor den Schädel gehauen, weill er sich so über ein Polizeiauto gefreut hat, dass er mit mir anstoßen wollte. Beim nächsten Mal ist es vielleicht jemand, der der Polizei nicht so freundlich gesonnen ist.
Also, nochmal: Anschnallen finde ich super! Genau so super, wie eine andere Meinung zu respektieren.
Gruß LM
ich gebe euch doch recht. Anschnallen ist im Hinblick auf einen evtuellen Verkehrsunfall richtig. Es wird aber doch hoffentlich erlaubt sein, seine Meinung zu äußern. Wenn ich mich während dem Dienst nicht anschnalle, weil ich mich dann Unwohl fühle, dann muss mir das zugestanden werden.
@madman,
was hat meine Sig mit meiner Dienstzugehörigkeit zu tun ??? Und von angegriffen habe ich nix geschrieben. Beim letzten Vorfall hat ein Betrunkener die Tür aufgrissen und mir seine Flasche fast vor den Schädel gehauen, weill er sich so über ein Polizeiauto gefreut hat, dass er mit mir anstoßen wollte. Beim nächsten Mal ist es vielleicht jemand, der der Polizei nicht so freundlich gesonnen ist.
Also, nochmal: Anschnallen finde ich super! Genau so super, wie eine andere Meinung zu respektieren.
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