Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???

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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???

Beitragvon warmaster » Mo 9. Mai 2005, 10:09

[quote=""milka""]also fakt ist, hier wird von polizeibeamten öffentlich ein ordnungwidrigkeitsverhalten versucht zu rechtfertigen.

[/quote]

Ich habe nie versucht mich für eine VOWi zu rechtfertigen, ich weiß das ich eine begehe und das ist mir auch jedesmal bewusst. Deswegen muß ich mit den Folgen leben und deswegen verwarne ich auch niemanden wenn er nicht angeschnallt ist und ich es auch nicht bin. Ach übrigens auch wenn das schwer zu glauben ist aner im Privaten ist der Gurt immer Pflicht!
Und ganz ehrlich das Unfall in Hamburg, glaube ich, vom Montag hat mich wieder ein wenig wachgerüttelt, denn ganz ehrlich wir wissen alle, dass die Kollegem im Kombi hinten nicht angeschnallt waren sonst wären sie nicht so schwer verletzt worden.
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???

Beitragvon chris0211 » Mo 9. Mai 2005, 10:35

mit aller größter sicherheit gehört das parken in halteverboszonen oder das nichtanschnalle auf normalen streifenfahrten zu den dingen, die nicht unbedingt notwendig sind.

aber da die polizei ja nunmal bei allem was sie tut... auch wenn es der streifendienst ist, hoheitliche aufgaben erfüllt, müssen sich polizeibeamte auch dort nicht anschnallen.

auch zum eisholen, dürfen die in halteverbostzonen parken, solange kein anderer verkehrsteilnehmer behindert wird.

naja, ob das nun gut ist oder nicht, darüber lässt sich sicherlich streiten. aber ich bin der meinung, dass der streifenwagen nunmal die arbeitsstatte eines polizeibeamten ist. und wenn die ihren wagen verlassen (sei es auch um pommes zu kaufen, da ja keine geregelten pausenzeiten vorhanden sind) sollten die ihn auch so schnell wie möglich wieder erreichen können. denn im einsatz können minuten wirklich wichtig sein!

naja...

ich denke jeder sieht das anders!


chris
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Gurtpflichtbefreiung für Polizeibemate ? Welcher § ???

Beitragvon CopBerlin » Mo 9. Mai 2005, 10:52

@chris0211

Zitat

"aber da die polizei ja nunmal bei allem was sie tut... auch wenn es der streifendienst ist, hoheitliche aufgaben erfüllt, müssen sich polizeibeamte auch dort nicht anschnallen"

Antwort:

Falsch, siehe Begründungen in den anderen Posts !

Zitat

"auch zum eisholen, dürfen die in halteverbostzonen parken, solange kein anderer verkehrsteilnehmer behindert wird. "

Antwort:

Das ist natürlich auch absolut falsch, das wäre mir aber neu und sicherlich schön, wenn es so wäre ! ;-D

Siehe Begründung in den anderen Post.

Zitat

"und wenn die ihren wagen verlassen (sei es auch um pommes zu kaufen, da ja keine geregelten pausenzeiten vorhanden sind) sollten die ihn auch so schnell wie möglich wieder erreichen können. denn im einsatz können minuten wirklich wichtig sein!"

Antwort:

In der Regel nimmt man sich ein tragbares Funkgerät mit, um erreichbar zu sein. Normal ist es auch, dass man das Verlassen des Wagens über eine gewisse Zeit meldet.

cu
*** Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus ***

PMA (1994) --> PMzA (1996) --> PM (1997) --> POM (2001) --> FHS/HWR (2002-2005) --> PK (2006) --> POK (2008) --> PHK (2010)

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Beitragvon chris0211 » Mo 9. Mai 2005, 11:03

hm, das mit dem tragbaren funkgerät ist schon richtig, aber dennoch sollte dein arbeitsmittel, der streifenwagen, so schnell wie möglich erreichbar sein!

also ich als bürger habe es lieber, wenn die polizei im absoluten halteverbot parkt, und dafür schneller beim streifenwagen udn dadurch schneller am einsatzort ist.


zum thema gurtpflicht:

naja, und in nrw ist die gurtpflicht aufgrund des genannten paragraphen der stvo gänglich entfallen, nachdem ein polizeibeamter das fahrzeug nicht schnell genug verlassen konnte und mit der dienstwaffe am gurt hängen geblieben ist, und eine (soviel ich weiß) kollegin, aufgrund dessen, dass sie ihren gurt angelegt hatte, auch nciht schnell genug reagieren konnte, als ihre türe aufgerissen wurde. sie wurde mit einer stichwaffe so sehr verletzt, dass sie ihren verletzungen erlegen ist! dies geschah nach abschluss des einsatzes wegen einer familienstreitigkeit.

frag mich bitte nicht woher ich das weiß. ein befreundeter polizeibeamter hat mir dies erzählt un so erklärt. daher kann ich keine quellen angeben!


ich als bürger finde es absolut richtig und korrekt, dass polizeibeamte diese "rechte" nutzen dürfen, aber nicht müssen. zur sicherheit der beamten, ist das durchaus vertretbar. klar, zum thema sicherheit ist natürlich zu sagen, dass auch das nichtanschnallen ein sicherheitsrisiko darstellt. aber ich denke, dass doch jeder vernünftig denkende mensch bei schnelleren einsatzfahrten den sicherheitsgurt benutzen wird! denn wenn man schnell fährt, reißt wohl keiner einfach die türe auf und sticht zu!
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Beitragvon Anonym » Mo 9. Mai 2005, 13:45

[quote=""chris0211""]hm, das mit dem tragbaren funkgerät ist schon richtig, aber dennoch sollte dein arbeitsmittel, der streifenwagen, so schnell wie möglich erreichbar sein![/quote]Eben, deswegen entferne Dich nicht unnötig weit vom Einsatzwagen.
Erst recht nicht bei rein privaten Angelegenheiten wie "Eis holen" :!: :nein:
Oder nimmst Du den Streifenwagen auch in die Oper mit oder in den Maledivenurlaub? :mrgreen:

Thomas

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Beitragvon chris0211 » Mo 9. Mai 2005, 14:42

naja, aber wen man sich mal was zu essen holt! gibt schließlich keine geregelte pause! finde ich absolut in ordnung!
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Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 9. Mai 2005, 14:43

naja, und in nrw ist die gurtpflicht aufgrund des genannten paragraphen der stvo gänglich entfallen, nachdem ein polizeibeamter das fahrzeug nicht schnell genug verlassen konnte und mit der dienstwaffe am gurt hängen geblieben ist, und eine (soviel ich weiß) kollegin, aufgrund dessen, dass sie ihren gurt angelegt hatte, auch nciht schnell genug reagieren konnte, als ihre türe aufgerissen wurde. sie wurde mit einer stichwaffe so sehr verletzt, dass sie ihren verletzungen erlegen ist! dies geschah nach abschluss des einsatzes wegen einer familienstreitigkeit.
Totaler Quatsch! Die Kollegin wurde bei Eintreffen durch Stichwaffe tödlich verletzt, weil der Täter gerade in der Fahndung vor die rechte Seite des FuStKw lief, die Tür aufriss und sofort zustach. Der Kollege stieg aus und konnte aufgrund der Tatsache der falschen Fahrzeugseite nicht verhindern, bekämpfte den Täter dann aber mit Beinschuß! Nachzulesen auf der homepage des PP Wuppertal. http://www.pp.wtal.de unter Wir gedenken!

Ich krieg das kalte Kotzen, wenn solche Vorfälle mit Halbwissen zitiert werden und dem Kollegen, der nach seinen Möglichkeiten alles richtig gemacht, unterstellt wird, dass er zu doof ist, aus dem Auto zu steigen!

Dass dieser Vorfall nicht dazu beigetragen hat, eine bundesweit einheitliche Verordnung zu umgehen, kiegt auf der Hand!

Dass Streifenfahren keine hoheitliche Maßnahmen sind, können wir hier wohl noch tausendmal posten.

Der Argumentation, dass ich zum Pommes holen im Halteverbot parke, kann ich mich anschließen. Davon, dass ich ein 2 m Gerät dabei habe, bin ich auch nicht schneller im Parkhaus und durch die Schranke, wenn's 'brennt'. Wäre auch nicht das erste Mal, dass ich aus der Pommesbude renne, um mein Essen kalt werden zu lassen und einen eiligen Einsatz fahre.

Dabei kommen dann auch die netten Gerüchte auf, wie: 'Ach guck, die Bullen, schön mit Blaulicht, damit das Essen warm bleibt!' :evil:
:lah:

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Beitragvon chris0211 » Mo 9. Mai 2005, 15:11

hallo???


habe ich geschrieben, dass mir ein kollege von dir das wortwörtlich so erklärt hatte?? ich kann ja nix dazu, wenn man mir eine verdrehte version der tatsachen erzählt.

ich habe nun ja auch ausdrücklich erwähnt, dass ich mich nur auf die erzählung berufen kann!
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Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 9. Mai 2005, 15:15

[quote=""chris0211""]hallo???


habe ich geschrieben, dass mir ein kollege von dir das wortwörtlich so erklärt hatte?? ich kann ja nix dazu, wenn man mir eine verdrehte version der tatsachen erzählt.
[/quote]

Dazu nicht, aber für die Weitergabe. ;-D

Nur was du schwarz auf weiß besitzest, kannst du getrost nach Hause tragen...Goethe, wenn ich mich nicht irre. :lol:
:lah:

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Beitragvon chris0211 » Mo 9. Mai 2005, 15:26

;-)


naja, und eben dann wenn ich nix aus verlässlichen quellen weiß, bzw. nicht weiß wo es schwarz auf weiß geschireben wird, schreibe ich das unter meine aussage!


ich bekomme halt immer das kotzen, wenn ich passanten reden höre: " ach ne, schau mal an, die dürfen da parken, oder unangeschnallt durch die gegend fahren und wir nicht!"

naja, ich versuche dann halt immer ein wenig mit gegenargumentationen zu kommen. und zumindest bei dem, was das parken im halteverbot anbelangt, behalte ich wohl auch recht.
was bringt dem polizeibeamten ein streifenwagen, wenn er diesen, eben wie du meintest noch aus dem parkhaus holen muss. ;-)

naja, wenigstens könnten die dann noch die pommes in ruhe zu ende essen! ;-) *lol*
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Beitragvon Controller » Di 10. Mai 2005, 06:37

@ Kaeptn_Chaos


Dass Streifenfahren keine hoheitliche Maßnahmen sind, können wir hier wohl noch tausendmal posten

Da sollten wir nochmal drüber diskutieren.

Eine Streifenfahrt ist doch die hoheitliche Tätigkeit/Aufgabe schlechthin :!:

Bei einer Fahrt eines Polizeibeamten mit einem Dienstfahrzeug ist während der Dienstzeit regelmäßig von hoheitlichem Handeln auszugehen, da während einer normalen Streifenfahrt zumindest eine Verkehrsüberwachung (präventive Aufgabe) stattfindet.
Ein Polizeibeamter handelt während seines Dienstes potentiell stets in Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse, die sich in der Hauptsache aus den drei Bereichen des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Polizeirechts ergeben können.



Oder habe ich da was mit hoheitliche Maßnahmen (siehe Zitat oben) = hoheitliche Tätigkeit/Aufgabe überlesen und stelle einen falschen Bezug her :?:

MfG

Controller
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Beitragvon chris0211 » Di 10. Mai 2005, 08:24

so in etwa habe ich das auch gesehen!

wenn ein polizeibeamter mit dem streifenwagen ohne einen besonderen einsatzbefehl unterwegs ist, leistet dieser zur verkehrsüberwachung oder sonstigen streifentätigkeiten doch präventivarbeit. und diese präventivarbeit zur strafvereitelung ist in meinen augen doch eine hoheitliche Tätigkeit.

Denn auch wenn man als Streifenbeamter unterwegs ist, ohne Sonderrecht und direkten Einsatzbefehlt hat man doch seine Aufgabe für den Streifendienst vom DGL zugesprochen bekommen. Oder sehe ich das falsch?


Also vertretet Ihr als Polizeibeamte auch auf einer Streifenfahrt das Gesetz und bewältigt somit eine hoheitliche Tätigkeit.
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Beitragvon Anonym » Di 10. Mai 2005, 08:52

[quote=""chris0211""]Also vertretet Ihr als Polizeibeamte auch auf einer Streifenfahrt das Gesetz und bewältigt somit eine hoheitliche Tätigkeit.[/quote]Soweit klar.
Trotzdem gilt hier regelmäßig die Gurtpflicht, da unangeschnalltes fahren nicht dringend erforderlich für eine Streifenfahrt ist.

Aber "Eis holen" (oder Pommes etc.) ist keine hoheitliche Tätigkeit mehr. :o

Für diese rein privaten Angelegenheiten (schlimm genug, daß sie während der Dienstzeit stattfinden) auch noch Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, ist schlicht und ergreifend unverschämt. :evil:

Dann muß man halt auf sein privates Vergnügen (während der Dienstzeit) verzichten, wenn es im Widerspruch zu den Dienstpflichten steht! :ja:

Aber man merkt in der Praxis häufig, daß Polizisten sich für bessere Menschen halten, so nach dem Motto "Ich bin der (Halb-)Gott in Grün. Ich kann machen, was ich will. Für mich gelten keine Gesetze".

Thomas

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Beitragvon chris0211 » Di 10. Mai 2005, 08:58

Aber "Eis holen" (oder Pommes etc.) ist keine hoheitliche Tätigkeit mehr. Surprised

schon klar, aber du verbringst ja nunmal deine pause damit! lass ein meinetwegen auch der gang zur toilette sein! gut, man sitzt auhc auf dem trohn, aber mit hoheitliche tätigkeit hat das kaum was zu tun;-)

aber du musst diese dinge doch im dienst versehen. denn eine geregelte mittagspause habt ihr ja nicht!! (wäre ja auch noch schöner, wenn alle verbrecher deutschlands wüsten, dass die herren und damen beamte zwischen 12 und 12.30Uhr zu Tisch sind;-)) *lol*

aber mal im ernst. wenn du auf streife bist, und dir dann etwas zu mampfen holst und dabei im halteverbot parkst, dann hast du das gefälligst zu dürfen! sieht zwar doof aus, aber wenn man den tieferen sinn darin erblickt, nämlich das du so schnell wie möglich am fahrzeug sein musst, dann finde ich das alle male ok!

das du natürlich keine 180Grad kehre bei roter ampel und durchgezogener linie machen sollst, nur weil du auf der anderen straßenseite endlichd en stadtbekannten dönermann erblickt hast, ist klar;-)
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Beitragvon warmaster » Mo 16. Mai 2005, 13:19

Also zurück zur Gurtpflicht:

Zitat § 35 StVO:

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [...], die Polizei und [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


Wie wir alle nun wissen ist Streifefahren eine hoheitliche Aufgabe. Aber wenn ich mich auf dieser nicht Anschnalle, also ich mich über den § 21a StVO hinwegsetze, ist dies noch lange nicht dringend geboten.

Dies ist es z.B. wenn ich mich kurz vor einem brisanten Einsatzort befinde und schnell mein Auto verlassen muß.

Beim Thema "Eis holen" bin ich der Meinung, das es da schon dringend geboten ist sich über die StVO zu stellen, denn wie schon mehrfach erwähnt erwartet der Bürger von mir, dass ich im Einsatzfall schnell handeln kann und das geht nun mal nicht wenn ich noch 3 km zu meinem Auto laufen muß, übertrieben ausgedrückt.
Was anders ist es wenn ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu der Eisdiele, um bei dem Beispiel zu bleiben, vorhanden ist, dann muß ich diesen nutzen!
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