Interessante Urteile für Kraftfahrer

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MICHI
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Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon MICHI » Mi 11. Jul 2012, 08:43

Schnelles Fahren

Wer auf Autobahnen schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, kann bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden. (Az.: BGH VI ZR 62/91)
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Unfall auf der Überholspur

Wer nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn auf der Überholspur zum Stehen gekommen ist, muss grundsätzlich sein Fahrzeug sofort entfernen. (Az.: OLG Zweibrücken,1 Ws 83/01)
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Umdrehen bei der Fahrt

Egal, ob hinten im Auto Kinder toben oder Mitfahrer ein interessantes Gespräch führen – wer sich während der Fahrt umdreht und einen Unfall baut, handelt grob fahrlässig.

Die Versicherung muss nicht zahlen. (Az.: OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04)
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Telefonieren bei Rot

Wer an der roten Ampel mit laufendem Motor das klingelnde Mobiltelefon in die Hand nimmt und erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen.

Dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Egal ist, ob das Gespräch zustande gekommen ist. (Az.: OLG Hamm, 2 Ss OWi 811/05).

Ausnahme: Bei ausgeschaltetem Motor darf telefoniert werden. (Az.: OLG Hamm 2 Ss OWi 190/07).
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Handynutzung als Navi

Mobiltelefone, die als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen am Steuer nicht in die Hand genommen werden. (Az.: OLG Köln 81 Ss OWi 49/08)
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Versteckte Verkehrszeichen

Ein durch Baumbewuchs nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen hat keine Rechtswirkung mehr.

Wer das zugewucherte Zeichen nicht gesehen hat, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden. (Az.: OLG Hamm III- 3 RBs 336/09)
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Führerschein retten

Kann ein Autofahrer durch ein Firmenschreiben nachweisen, dass bei Fahrverbot die Kündigung droht, besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln. (Az.: OLG Bamberg 3 Ss OWi 2/2011 )
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Badelatschen am Steuer

Mit Flipflops darf gefahren werden. Es droht kein Bußgeld.

Kommt es allerdings deshalb zu einem Unfall, kann das Gericht dem Fahrer einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten anlasten. (Az: OLG Bamberg 2 Ss OWi 577/06)
Gruß
MICHI


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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon MICHI » Mi 11. Jul 2012, 08:49

Hier bitte nur Urteile einstellen.

Für die Übersichtlichkeit dann auf Diskussionen verzichten.
Gruß
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 17. Jul 2012, 15:22

Schön dass es mal wieder ins Gedächtnis aller gerufen wurde, dass es auch so den "Lappen" kosten kann:

Betrunken randaliert. Führerschein verloren.

http://www.welt.de/motor/news/article10 ... Recht.html
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Brot » Fr 20. Jul 2012, 00:19

Ortsschild passiert, Strafe kassiert?
Jedem Autofahrer muss eine angemessene Reaktionszeit gegeben werden, damit er auch reagieren kann. Das heißt: Direkt hinter dem Ortsschild darf nicht geblitzt werden – mindestens 100 Meter müssen zwischen Verkehrszeichen und Blitzer liegen. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, liegen aber zwischen 100 und 200 Metern. Das gilt übrigens auch an der Ortsausfahrt.
OLG Dresden, Az.: 31-1132.10/66


Unfall an Tankstelle
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass auf einem Tankstellengelände nicht dieselben Regeln gelten wie im fließenden Verkehr. Rückwärtsfahren im normalen Verkehr kann nämlich tatsächlich sehr teuer werden, wenn man dabei mit einem anderen Wagen kollidiert. Denn hier muss man per Gesetz "erhöhte Sorgfalt" walten lassen. Auf dem abgegrenzten Tankstellengelände aber besteht nur eine "allgemeine Sorgfaltspflicht". Den Richtern zufolge seien Tankstellen allenfalls mit Parkhäusern oder Tiefgaragen vergleichbar. Der kleine Unterschied: die darauf folgende Geldbuße fällt wesentlich geringer aus.
OLG Dresden, Az.: Ss (Owi) 650/06


Beim Blinken getäuscht!
Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Kommt es zum Unfall, muss der wartepflichtige Autofahrer 75% des Schadens tragen.
OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76


Quelle: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-le ... chlupfloch

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon metaebene_b » Mo 27. Aug 2012, 09:53

Linksabbieger contra Rote Ampel

Als Linksabbieger an einer Ampel muss man allen entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, selbst wenn diese über eine rote Ampel fahren. Kommt es in solch einem Fall zu einem Unfall, haftet der Linksabbieger, obwohl der Unfallgegner das Lichtsignal missachtet hat.
BGH; Az.: VI ZR 133/11

Quelle

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Brot » Mo 12. Nov 2012, 16:21

Kein Reißverschluss vor Möbelwagen
"Die Beklagte sei insbesondere nicht verpflichtet gewesen, den Spurwechsel zu ermöglichen. Das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur, nicht wenn die Weiterfahrt auf einer noch vorhandenen Spur blockiert sei."
Amtsgericht München, Az.: 334 C 28675/11

Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -mbelwagen

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 18. Dez 2012, 17:28

OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
OLG Köln hat geschrieben:Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar.
OLG Köln Beschluss v. 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
Quelle
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -


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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon tyrant » Mi 24. Jul 2013, 12:16

Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Controller » Mi 24. Jul 2013, 14:10

Zur Radfahrerhelm"pflicht":

Nette Idee, aber juristisch unsauber und schlicht ungerecht. :polizei1:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... mitschuld/

Ein Mitverschulden eines Radfahrers allein daraus herzuleiten,
dass der Fahrradhelm geeignet gewesen wäre, die eingetretenen Verletzungen zu verringern oder gar zu vermeiden, wäre nur dann zulässig, wenn es eine Helmpflicht gäbe
;

Die Rechtsprechung ist selbst bei OLG höchst unterschiedlich.

Daher geht der Fall auch weiter zur nächsten Ebene:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/h ... rrad-club/

Zur Dashcam:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... sunfaelle/

Am Ende liegt es allein am Gericht, zu entscheiden, welchen Stellenwert es dem Videobeweis neben den übrigen Beweismitteln zukommen lässt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Controller » Do 5. Sep 2013, 20:13

OLG Hamm zu Rotlichtverstößen:

Umfahren von roter Ampel über Tankstelle erlaubt

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/o ... newsletter
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Controller » Do 31. Okt 2013, 17:39

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon tyrant » Do 14. Nov 2013, 22:27

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An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon Brot » Mi 27. Nov 2013, 23:38

Raser haften bei Unfällen auf Autobahnen mit
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Tempo 200 auf der Überholspur der A60 bei Bingen-Ost unterwegs. Die Geschwindigkeit war an dieser Stelle nicht begrenzt. Plötzlich wechselte der Fahrer eines anderen Wagens vor ihm auf die Überholspur – die Wagen kollidierten.
Jetzt hat das Gericht entschieden, dass der geschädigte Fahrer 40 Prozent des Schadens tragen muss. Der Grund: Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen liegt bei 130 Stundenkilometern. Diese habe der Mann um 60 Prozent und damit "massiv" überschritten.
OLG Koblenz, Az.: 12 U 313/13

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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer

Beitragvon poliziotto » Do 28. Nov 2013, 00:06

So neu ist das nicht:
BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S. von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.


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