Interessante Urteile für Kraftfahrer
Interessante Urteile für Kraftfahrer
Schnelles Fahren
Wer auf Autobahnen schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, kann bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden. (Az.: BGH VI ZR 62/91)
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Unfall auf der Überholspur
Wer nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn auf der Überholspur zum Stehen gekommen ist, muss grundsätzlich sein Fahrzeug sofort entfernen. (Az.: OLG Zweibrücken,1 Ws 83/01)
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Umdrehen bei der Fahrt
Egal, ob hinten im Auto Kinder toben oder Mitfahrer ein interessantes Gespräch führen – wer sich während der Fahrt umdreht und einen Unfall baut, handelt grob fahrlässig.
Die Versicherung muss nicht zahlen. (Az.: OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04)
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Telefonieren bei Rot
Wer an der roten Ampel mit laufendem Motor das klingelnde Mobiltelefon in die Hand nimmt und erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen.
Dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Egal ist, ob das Gespräch zustande gekommen ist. (Az.: OLG Hamm, 2 Ss OWi 811/05).
Ausnahme: Bei ausgeschaltetem Motor darf telefoniert werden. (Az.: OLG Hamm 2 Ss OWi 190/07).
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Handynutzung als Navi
Mobiltelefone, die als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen am Steuer nicht in die Hand genommen werden. (Az.: OLG Köln 81 Ss OWi 49/08)
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Versteckte Verkehrszeichen
Ein durch Baumbewuchs nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen hat keine Rechtswirkung mehr.
Wer das zugewucherte Zeichen nicht gesehen hat, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden. (Az.: OLG Hamm III- 3 RBs 336/09)
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Führerschein retten
Kann ein Autofahrer durch ein Firmenschreiben nachweisen, dass bei Fahrverbot die Kündigung droht, besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln. (Az.: OLG Bamberg 3 Ss OWi 2/2011 )
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Badelatschen am Steuer
Mit Flipflops darf gefahren werden. Es droht kein Bußgeld.
Kommt es allerdings deshalb zu einem Unfall, kann das Gericht dem Fahrer einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten anlasten. (Az: OLG Bamberg 2 Ss OWi 577/06)
Wer auf Autobahnen schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, kann bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden. (Az.: BGH VI ZR 62/91)
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Unfall auf der Überholspur
Wer nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn auf der Überholspur zum Stehen gekommen ist, muss grundsätzlich sein Fahrzeug sofort entfernen. (Az.: OLG Zweibrücken,1 Ws 83/01)
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Umdrehen bei der Fahrt
Egal, ob hinten im Auto Kinder toben oder Mitfahrer ein interessantes Gespräch führen – wer sich während der Fahrt umdreht und einen Unfall baut, handelt grob fahrlässig.
Die Versicherung muss nicht zahlen. (Az.: OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04)
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Telefonieren bei Rot
Wer an der roten Ampel mit laufendem Motor das klingelnde Mobiltelefon in die Hand nimmt und erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen.
Dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Egal ist, ob das Gespräch zustande gekommen ist. (Az.: OLG Hamm, 2 Ss OWi 811/05).
Ausnahme: Bei ausgeschaltetem Motor darf telefoniert werden. (Az.: OLG Hamm 2 Ss OWi 190/07).
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Handynutzung als Navi
Mobiltelefone, die als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen am Steuer nicht in die Hand genommen werden. (Az.: OLG Köln 81 Ss OWi 49/08)
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Versteckte Verkehrszeichen
Ein durch Baumbewuchs nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen hat keine Rechtswirkung mehr.
Wer das zugewucherte Zeichen nicht gesehen hat, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden. (Az.: OLG Hamm III- 3 RBs 336/09)
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Führerschein retten
Kann ein Autofahrer durch ein Firmenschreiben nachweisen, dass bei Fahrverbot die Kündigung droht, besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln. (Az.: OLG Bamberg 3 Ss OWi 2/2011 )
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Badelatschen am Steuer
Mit Flipflops darf gefahren werden. Es droht kein Bußgeld.
Kommt es allerdings deshalb zu einem Unfall, kann das Gericht dem Fahrer einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten anlasten. (Az: OLG Bamberg 2 Ss OWi 577/06)
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Hier bitte nur Urteile einstellen.
Für die Übersichtlichkeit dann auf Diskussionen verzichten.
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Gruß
MICHI
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MICHI
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- Mainzelmann2001
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- Wohnort: Rheinhessen
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Schön dass es mal wieder ins Gedächtnis aller gerufen wurde, dass es auch so den "Lappen" kosten kann:
Betrunken randaliert. Führerschein verloren.
http://www.welt.de/motor/news/article10 ... Recht.html
Betrunken randaliert. Führerschein verloren.
http://www.welt.de/motor/news/article10 ... Recht.html
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Ortsschild passiert, Strafe kassiert?
Jedem Autofahrer muss eine angemessene Reaktionszeit gegeben werden, damit er auch reagieren kann. Das heißt: Direkt hinter dem Ortsschild darf nicht geblitzt werden – mindestens 100 Meter müssen zwischen Verkehrszeichen und Blitzer liegen. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, liegen aber zwischen 100 und 200 Metern. Das gilt übrigens auch an der Ortsausfahrt.
OLG Dresden, Az.: 31-1132.10/66
Unfall an Tankstelle
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass auf einem Tankstellengelände nicht dieselben Regeln gelten wie im fließenden Verkehr. Rückwärtsfahren im normalen Verkehr kann nämlich tatsächlich sehr teuer werden, wenn man dabei mit einem anderen Wagen kollidiert. Denn hier muss man per Gesetz "erhöhte Sorgfalt" walten lassen. Auf dem abgegrenzten Tankstellengelände aber besteht nur eine "allgemeine Sorgfaltspflicht". Den Richtern zufolge seien Tankstellen allenfalls mit Parkhäusern oder Tiefgaragen vergleichbar. Der kleine Unterschied: die darauf folgende Geldbuße fällt wesentlich geringer aus.
OLG Dresden, Az.: Ss (Owi) 650/06
Beim Blinken getäuscht!
Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Kommt es zum Unfall, muss der wartepflichtige Autofahrer 75% des Schadens tragen.
OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76
Quelle: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-le ... chlupfloch
Jedem Autofahrer muss eine angemessene Reaktionszeit gegeben werden, damit er auch reagieren kann. Das heißt: Direkt hinter dem Ortsschild darf nicht geblitzt werden – mindestens 100 Meter müssen zwischen Verkehrszeichen und Blitzer liegen. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, liegen aber zwischen 100 und 200 Metern. Das gilt übrigens auch an der Ortsausfahrt.
OLG Dresden, Az.: 31-1132.10/66
Unfall an Tankstelle
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass auf einem Tankstellengelände nicht dieselben Regeln gelten wie im fließenden Verkehr. Rückwärtsfahren im normalen Verkehr kann nämlich tatsächlich sehr teuer werden, wenn man dabei mit einem anderen Wagen kollidiert. Denn hier muss man per Gesetz "erhöhte Sorgfalt" walten lassen. Auf dem abgegrenzten Tankstellengelände aber besteht nur eine "allgemeine Sorgfaltspflicht". Den Richtern zufolge seien Tankstellen allenfalls mit Parkhäusern oder Tiefgaragen vergleichbar. Der kleine Unterschied: die darauf folgende Geldbuße fällt wesentlich geringer aus.
OLG Dresden, Az.: Ss (Owi) 650/06
Beim Blinken getäuscht!
Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Kommt es zum Unfall, muss der wartepflichtige Autofahrer 75% des Schadens tragen.
OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76
Quelle: http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-le ... chlupfloch
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- Cadet
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Linksabbieger contra Rote Ampel
Als Linksabbieger an einer Ampel muss man allen entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, selbst wenn diese über eine rote Ampel fahren. Kommt es in solch einem Fall zu einem Unfall, haftet der Linksabbieger, obwohl der Unfallgegner das Lichtsignal missachtet hat.
BGH; Az.: VI ZR 133/11
Quelle
Als Linksabbieger an einer Ampel muss man allen entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, selbst wenn diese über eine rote Ampel fahren. Kommt es in solch einem Fall zu einem Unfall, haftet der Linksabbieger, obwohl der Unfallgegner das Lichtsignal missachtet hat.
BGH; Az.: VI ZR 133/11
Quelle
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Kein Reißverschluss vor Möbelwagen
"Die Beklagte sei insbesondere nicht verpflichtet gewesen, den Spurwechsel zu ermöglichen. Das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur, nicht wenn die Weiterfahrt auf einer noch vorhandenen Spur blockiert sei."
Amtsgericht München, Az.: 334 C 28675/11
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -mbelwagen
"Die Beklagte sei insbesondere nicht verpflichtet gewesen, den Spurwechsel zu ermöglichen. Das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur, nicht wenn die Weiterfahrt auf einer noch vorhandenen Spur blockiert sei."
Amtsgericht München, Az.: 334 C 28675/11
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -mbelwagen
- schutzmann_schneidig
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
QuelleOLG Köln hat geschrieben:Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar.
OLG Köln Beschluss v. 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Zwar nicht rein für Kraftfahrer - aber ich finde es dennoch Interessant:
Kollidiert ein Radfahrer mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen.
Kollidiert ein Radfahrer mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen.
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
- Controller
- Deputy Inspector
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Zur Radfahrerhelm"pflicht":
Nette Idee, aber juristisch unsauber und schlicht ungerecht.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... mitschuld/
Ein Mitverschulden eines Radfahrers allein daraus herzuleiten,
dass der Fahrradhelm geeignet gewesen wäre, die eingetretenen Verletzungen zu verringern oder gar zu vermeiden, wäre nur dann zulässig, wenn es eine Helmpflicht gäbe;
Die Rechtsprechung ist selbst bei OLG höchst unterschiedlich.
Daher geht der Fall auch weiter zur nächsten Ebene:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/h ... rrad-club/
Zur Dashcam:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... sunfaelle/
Am Ende liegt es allein am Gericht, zu entscheiden, welchen Stellenwert es dem Videobeweis neben den übrigen Beweismitteln zukommen lässt.
Nette Idee, aber juristisch unsauber und schlicht ungerecht.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... mitschuld/
Ein Mitverschulden eines Radfahrers allein daraus herzuleiten,
dass der Fahrradhelm geeignet gewesen wäre, die eingetretenen Verletzungen zu verringern oder gar zu vermeiden, wäre nur dann zulässig, wenn es eine Helmpflicht gäbe;
Die Rechtsprechung ist selbst bei OLG höchst unterschiedlich.
Daher geht der Fall auch weiter zur nächsten Ebene:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/h ... rrad-club/
Zur Dashcam:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... sunfaelle/
Am Ende liegt es allein am Gericht, zu entscheiden, welchen Stellenwert es dem Videobeweis neben den übrigen Beweismitteln zukommen lässt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
OLG Hamm zu Rotlichtverstößen:
Umfahren von roter Ampel über Tankstelle erlaubt
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/o ... newsletter
Umfahren von roter Ampel über Tankstelle erlaubt
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/o ... newsletter
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
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An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Raser haften bei Unfällen auf Autobahnen mit
OLG Koblenz, Az.: 12 U 313/13Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Tempo 200 auf der Überholspur der A60 bei Bingen-Ost unterwegs. Die Geschwindigkeit war an dieser Stelle nicht begrenzt. Plötzlich wechselte der Fahrer eines anderen Wagens vor ihm auf die Überholspur – die Wagen kollidierten.
Jetzt hat das Gericht entschieden, dass der geschädigte Fahrer 40 Prozent des Schadens tragen muss. Der Grund: Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen liegt bei 130 Stundenkilometern. Diese habe der Mann um 60 Prozent und damit "massiv" überschritten.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
So neu ist das nicht:
BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S. von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
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