Interessante Urteile für Kraftfahrer
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Interessantes Urteil, folgt natürlich dem normierten Recht, zeigt aber, daß die Formulierung der Vorschrift möglichweise an der Praxis vorbeigeht
Interessante Urteile für Kraftfahrer
Diverse Gerichte, wenn auch nicht OLG, sind in der Vergangenheit bereits darauf eingegangen und haben das Telefonieren bei nicht laufendem Motor, auch an der roten Ampel, für nicht ahndungswürdig gehalten.
Ich wundere mich, dass dort überhaupt eingeschritten wurde.
Ich wundere mich, dass dort überhaupt eingeschritten wurde.
Gruß
MICHI
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Weil das ursprünglich mal mit Schutzzweck der Norm war: Um die Menschen, die durch Telefonie die Grünphase verpassen, zu sanktionieren.
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Dieses Thema nicht zur Diskussion verwenden, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Falls Gesprächsbedarf zu einem Urteil besteht, bitte ein neues Thema eröffnen bzw. falls das Thema schon vorhanden ist, die Diskussion dort fortführen.
@tyrant: Ich habe mir erlaubt, in deinen Beitrag noch das Aktenzeichen einzufügen.
@tyrant: Ich habe mir erlaubt, in deinen Beitrag noch das Aktenzeichen einzufügen.
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren
AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
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An allem Unrecht, das geschieht,
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
OLG Hamm, Az. 1 RBs 125/14Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Also auch jetzt im Hochsommer. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten.
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg- ... gegen-stvo
http://blog.burhoff.de/2015/11/die-blit ... -bussgeld/
Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, verstößt damit gegen § 23 Abs. 1b StVO.
http://blog.burhoff.de/2015/11/die-blit ... -bussgeld/
Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, verstößt damit gegen § 23 Abs. 1b StVO.
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg- ... htfertigen
Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf ʺeinfachereʺ Verkehrsverstöße mit abstraktem Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 17.09.2015 entschieden (Az.: 1 RBs 138/15)
Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf ʺeinfachereʺ Verkehrsverstöße mit abstraktem Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 17.09.2015 entschieden (Az.: 1 RBs 138/15)
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
LG Landshut: "Die Aufzeichnung durch die Dashcam erfolge wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung der Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen erfolge nicht. Die Videoaufzeichnung werde mittels einer Schleife immer wieder überschrieben. Lediglich bei einem Unfall erfolge eine Speicherung. Nach einem Unfall sei es ohnehin üblich, Fahrzeuge, Unfallspuren und ggf. die umstehenden Beteiligten fotografisch zu erfassen. Auch hier werden Passanten oder Verkehrsteilnehmer zufällig erfasst. Das Gericht sieht insgesamt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in der Verwendung einer Dashcam."
Az. 12 S 2603/15
Az. 12 S 2603/15
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Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
„Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az. 4 Ss 543/15Der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat es in einem heute veröffentlichten Beschluss für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat. Dies gelte jedenfalls für die Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten wie – vorliegend – eines Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel.
Handy in der Hand, aber telefonieren per FSE kein Tatbestand
laut einem Urteil des OLG Stuttgart ist es nicht bußgeldwürdig, wenn ein Fahrer das Handy ohne weitere Handlungen in der Hand hält, aber über die FSE telefoniert.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... s=7&anz=76
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... s=7&anz=76
Leitsatz:
Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Urteil des OLG zum Post von Brot im Original:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... s=5&anz=76
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... s=5&anz=76
Re: Interessante Urteile für Kraftfahrer
Wer Rasern die Vorfahrt nimmt, haftet mit
http://www.burhoff.de/asp_weitere_besch ... e/3463.htm
OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2016, Az.: 9 U 43/15Obwohl ein Motorradfahrer mit 121 km/h durch die Stadt fuhr, hat er nur teilweise Schuld an einem Unfall. Ein Gericht hat entschieden: Auch die Autofahrerin, die den Raser übersah, haftet.
[...]
Aufgrund der starken Tempoüberschreitung muss der Motorradfahrer mit 70 Prozent zwar den Hauptteil des Schadens übernehmen, für den Rest muss allerdings die Autofahrerin aufkommen.
http://www.burhoff.de/asp_weitere_besch ... e/3463.htm
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