Tagfahrlicht
Re: Tagfahrlicht
würdest du auch verwarnen?wenn ja,wie lautet der tatbestand und wie hoch ist das verwarngeld bzw. bußgeld?
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
AW: Tagfahrlicht
Lass es mich konkretisieren: Besser beleuchtet als vorgeschrieben, ohne grob gegen Vorschriften zu verstoßen. Und Gefährdung wie im Falle von Nebelschlussleuchte etc geht natürlich auch nicht.Ghostrider1 hat geschrieben:Ich halte die Aussage: "Wenn ein Fahrzeug besser ausgeleuchtet ist ...." für sehr zweifelhaft.
Neonröhren am Unterboden ist auch eine bessere Ausleuchtung, dass kann man nicht abstreiten. Fahren mit Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte in der Nacht ebenfalls.
Wo fängt die Grenze nun an?
Sprich: Ein immer mitleuchtendes oder beispielsweise zu weit von der Fahrzeugkante eingebautes TFL gibt bei mir normalerweise keine Mängelkarte, blaues Standlicht hingegen schon.
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Re: Tagfahrlicht
Hier werden ein paar Ahndungsmöglichkeiten diskutiert:opo hat geschrieben:würdest du auch verwarnen?wenn ja,wie lautet der tatbestand und wie hoch ist das verwarngeld bzw. bußgeld?
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=53143
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Re: Tagfahrlicht
TbNr: 349136opo hat geschrieben:würdest du auch verwarnen?wenn ja,wie lautet der tatbestand und wie hoch ist das verwarngeld bzw. bußgeld?
Ob ich VG erhebe oder nicht oder auf VG verzichte, weil ich es direkt an die BG-Stelle sende, entscheide ich vor Ort.
z.B. ist der Bürger einsichtig oder ist es ihm sch**** egal, wurde er schon öfters wegen baulichen Mängeln ermahnt oder war es ein Ausrutscher usw...
Re: Tagfahrlicht
glaube ich dir nicht, bzw. heißen die lampen tagfahrleuchten und dieses wäre dann auch der richtige suchbegriff gewesen.opo hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich habe die Suchfunktion benutzt aber konnte nicht fündig werden.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=6&t=9
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Tagfahrlicht
ob verwarnt wird hängt immer ein bisschen vom gegenüber ab. mängelbericht gäb es bei mir auf jeden fall. wenn die tfl keine e zulassung haben gäb es auch noch eine verwarnung in höhe von 20 euro. haben deine leuchten eine zulassung würde die verwarnung nur 5 euro betragen. diese verwarnung würde ich persönlich nur ausstellen wenn mein gegenüber förmlich darum schreit :-)opo hat geschrieben:würdest du auch verwarnen?wenn ja,wie lautet der tatbestand und wie hoch ist das verwarngeld bzw. bußgeld?
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