Ich dachte e42b meinte, dass sich die zGM in Abhängigkeit von der Beladung ändert und habe korrigiert. Wie Ghostrider1 und schreyhalz auch sagten, die Anhängelast hat in der FeV nichts zu sagen. Ob er das jetzt auch so meinte kann nur er selbst beantworten.
Schreyhalz bezog sich jetzt auf die Realität, für die FE werden die zGM genutzt, dazu kommt aber noch nach der StVZO die Anhängelast. Wenn beides stimmt, also die FE ("errechnet" nach den zGM) und die Zulassung der Kombi zum Straßenverkehr nach den Anhängelasten, dann können da rechtlich einwandfrei ziemlich gefährliche Kombinationen durch die Gegend fahren.
Und genau darauf wollte e42b hinaus, wenn ich es mir jetzt nochmal durchlese!

Ich glaube wir haben alle das richtige gemeint, nur beim anderen nicht direkt rauslesen können!

