§§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

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§§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon lian » Do 13. Jun 2013, 11:51

Kann sich ein Lenker eines abgeschleppten Kfz i.S.v. § 24 a StVG ordnungswidrig verhalten oder eine Straftat nach §§ 21 StVG; 316 StGB, unter dem Aspekt begehen, dass an ihn ebenso hohe Anforderungen zu stellen sind wie an einen normalen Kraftfahrer.
Oder liegt hier lediglich ein Verstoß i.S.d. § 2 FeV i.V.m. § 75 Nr. 1 FeV und § 31 (1) StVZO i.V.m. § 69 a (5) Nr. 2 StVZO in Tateinheit vor?

Stoxx82
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon Stoxx82 » Do 13. Jun 2013, 12:06

Fahrzeugführen i.S.d. 24a StVG / 21 StVG / 316 StGB ist auch das Steuern eines abgesleppten, betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs

gem. BGH 36, 341; BayObLG, StVE Nr. 58; OLG Frankfurt, NJW 1985 S. 2961

...
Der Lenker eines abgeschleppten Fahrzeuges hat sich ständig nach dem Fahrverhalten des ziehenden Fahrzeugs zu richten, da dessen Führer den Fahrtablauf des Abschleppverbandes in wesentlichem Umfang bestimmt. Dies erfordert von dem Führer des abgeschleppten Fahrzeugs sogar eine im Vergleich zum »normalen« Kraftfahrzeugführer erhöhte Aufmerksamkeit. Er hat sich vorausschauend auf die Lenkbewegungen des Vorausfahrenden einzustellen, um nicht aus der Spur des ziehenden Fahrzeugs auszubrechen.
...



die FeV und StVZO Verstöße gelten entsprechend

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon lian » Do 13. Jun 2013, 12:24

Der Lenker des abgeschleppten Kfz kann also neben § 2 FeV und § 31 (1) StVZO nicht auch gegen §§ 316 StGB, 24 a, 21 StVG verstoßen, auch wenn über das übliche Maß hinaus Anforderungen an den Führer des abgeschleppten Pkw zu stellen sind? Habe ich das richtig verstanden?

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon Stoxx82 » Do 13. Jun 2013, 12:40

NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB

also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon lian » Do 13. Jun 2013, 12:45

Stoxx82 hat geschrieben:NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB

also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
Alles klar, danke!

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon torben78 » Fr 14. Jun 2013, 11:58

Kurzer Einwand:

§§ 21, 24a StVG verlangen das Führen eines "Kraftfahrzeuges". Das abgeschleppte Fahrzeug dürfte darunter kaum zu subsumieren sein.

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 14. Jun 2013, 13:58

Stoxx82 hat geschrieben:NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB

also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
Echt? Man bedenke §6 FEV
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon 1957 » Fr 14. Jun 2013, 14:27

ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 14. Jun 2013, 14:42

1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
Sicher dat, aber 21 StVG? Doch eher nicht,
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon torben78 » Fr 14. Jun 2013, 15:24

1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
Unstrittig. § 316 StGB verlangt auch nur den Fahrzeugführer. §§ 21, 24a StVG verlangen da den Kraftfahrzeugführer.

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon 1957 » Fr 14. Jun 2013, 15:26

da gehe ich mit euch.

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Beitragvon lian » Fr 14. Jun 2013, 17:16

Ist der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auch 1,1 Promille oder liegt er höher?

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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon poliziotto » Fr 14. Jun 2013, 18:33

Da von einem abgeschleppten Kfz, das aus der Fahrspur bricht, ungefähr die gleiche Gefahr - wenn nicht sogar eine höhere (Bremskraftverstärker) - ausgeht, wie von einem eigenständig angetriebenen Kfz dürfte die Rechtsprechung hier ebenfalls die 1,1‰ ansetzen.

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Re: Grenzwert

Beitragvon chigurh » Mo 24. Jun 2013, 18:50

lian hat geschrieben:Ist der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auch 1,1 Promille oder liegt er höher?
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 10. Jul 2013, 12:32

torben78 hat geschrieben:
1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
Unstrittig. § 316 StGB verlangt auch nur den Fahrzeugführer. §§ 21, 24a StVG verlangen da den Kraftfahrzeugführer.
Wie siehts denn aber beim Schleppen aus?
Hier benötigt der gezogene ja auch eine gültige FE sonst Verstoß §21 StVG, kann er dann auch gegen §24a Verstoßen!?


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