§§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
§§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Kann sich ein Lenker eines abgeschleppten Kfz i.S.v. § 24 a StVG ordnungswidrig verhalten oder eine Straftat nach §§ 21 StVG; 316 StGB, unter dem Aspekt begehen, dass an ihn ebenso hohe Anforderungen zu stellen sind wie an einen normalen Kraftfahrer.
Oder liegt hier lediglich ein Verstoß i.S.d. § 2 FeV i.V.m. § 75 Nr. 1 FeV und § 31 (1) StVZO i.V.m. § 69 a (5) Nr. 2 StVZO in Tateinheit vor?
Oder liegt hier lediglich ein Verstoß i.S.d. § 2 FeV i.V.m. § 75 Nr. 1 FeV und § 31 (1) StVZO i.V.m. § 69 a (5) Nr. 2 StVZO in Tateinheit vor?
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Fahrzeugführen i.S.d. 24a StVG / 21 StVG / 316 StGB ist auch das Steuern eines abgesleppten, betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs
gem. BGH 36, 341; BayObLG, StVE Nr. 58; OLG Frankfurt, NJW 1985 S. 2961
...
Der Lenker eines abgeschleppten Fahrzeuges hat sich ständig nach dem Fahrverhalten des ziehenden Fahrzeugs zu richten, da dessen Führer den Fahrtablauf des Abschleppverbandes in wesentlichem Umfang bestimmt. Dies erfordert von dem Führer des abgeschleppten Fahrzeugs sogar eine im Vergleich zum »normalen« Kraftfahrzeugführer erhöhte Aufmerksamkeit. Er hat sich vorausschauend auf die Lenkbewegungen des Vorausfahrenden einzustellen, um nicht aus der Spur des ziehenden Fahrzeugs auszubrechen.
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die FeV und StVZO Verstöße gelten entsprechend
gem. BGH 36, 341; BayObLG, StVE Nr. 58; OLG Frankfurt, NJW 1985 S. 2961
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Der Lenker eines abgeschleppten Fahrzeuges hat sich ständig nach dem Fahrverhalten des ziehenden Fahrzeugs zu richten, da dessen Führer den Fahrtablauf des Abschleppverbandes in wesentlichem Umfang bestimmt. Dies erfordert von dem Führer des abgeschleppten Fahrzeugs sogar eine im Vergleich zum »normalen« Kraftfahrzeugführer erhöhte Aufmerksamkeit. Er hat sich vorausschauend auf die Lenkbewegungen des Vorausfahrenden einzustellen, um nicht aus der Spur des ziehenden Fahrzeugs auszubrechen.
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die FeV und StVZO Verstöße gelten entsprechend
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Der Lenker des abgeschleppten Kfz kann also neben § 2 FeV und § 31 (1) StVZO nicht auch gegen §§ 316 StGB, 24 a, 21 StVG verstoßen, auch wenn über das übliche Maß hinaus Anforderungen an den Führer des abgeschleppten Pkw zu stellen sind? Habe ich das richtig verstanden?
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB
also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Alles klar, danke!Stoxx82 hat geschrieben:NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB
also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Kurzer Einwand:
§§ 21, 24a StVG verlangen das Führen eines "Kraftfahrzeuges". Das abgeschleppte Fahrzeug dürfte darunter kaum zu subsumieren sein.
§§ 21, 24a StVG verlangen das Führen eines "Kraftfahrzeuges". Das abgeschleppte Fahrzeug dürfte darunter kaum zu subsumieren sein.
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Echt? Man bedenke §6 FEVStoxx82 hat geschrieben:NEIN, der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ist auch immer Fahrzeugführer i.S.d. der StVO, StGB
also 316 StGB, 21,24a StVG sind alle zutreffend (sofern die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Sicher dat, aber 21 StVG? Doch eher nicht,1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Unstrittig. § 316 StGB verlangt auch nur den Fahrzeugführer. §§ 21, 24a StVG verlangen da den Kraftfahrzeugführer.1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
da gehe ich mit euch.
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Da von einem abgeschleppten Kfz, das aus der Fahrspur bricht, ungefähr die gleiche Gefahr - wenn nicht sogar eine höhere (Bremskraftverstärker) - ausgeht, wie von einem eigenständig angetriebenen Kfz dürfte die Rechtsprechung hier ebenfalls die 1,1‰ ansetzen.
Re: Grenzwert
Es gibt Bücher, welche dir all deine Fragen beantworten können!lian hat geschrieben:Ist der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auch 1,1 Promille oder liegt er höher?
http://www.beck-shop.de/Fischer-Strafge ... t=10216298
http://www.beck-shop.de/Hentschel-Koeni ... t=11152335
Sind gebraucht in älteren Auflagen auf den entsprechenden Plattformen oft recht günstig zu erstehen.
http://www.mit-sicherheit-anders.de
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Re: §§ 21, 24 a StVG, 316 StGB abgeschleppter Pkw
Wie siehts denn aber beim Schleppen aus?torben78 hat geschrieben:Unstrittig. § 316 StGB verlangt auch nur den Fahrzeugführer. §§ 21, 24a StVG verlangen da den Kraftfahrzeugführer.1957 hat geschrieben:ich halte es für ziemlich naheliegend, dass der "führer" eines abgeschleppten fahrzeuges auch Fahrzeugführer i.S. des stgb etc. ist. sein steuerungsverhalten wirkt wesentlich auf das sichere führen des gespanns ein. ähnlich wie ein beifahrer zum fahrzeugführer wird, wenn er plötzlich ins steuer greift o.ä.
Hier benötigt der gezogene ja auch eine gültige FE sonst Verstoß §21 StVG, kann er dann auch gegen §24a Verstoßen!?
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