Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Buford, das sehe ich genauso.
Es geht mir in erster Linie um die zuvor angeführten Videos des normalen Bürgers.
Es geht mir in erster Linie um die zuvor angeführten Videos des normalen Bürgers.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ein Artikel aus dem letzten DPolG Polizeispiegel zu Dashcams:
Dashcams – Datenschutz und Vollzug
(pdf-Seiten 15-17)
Im Speziellen geht es um die derzeitige rechtliche Beurteilung, die Ahndung/Bearbeitung bzw. das Verfahren bei Verstößen in Bayern, Beurteilung der Datenverwendung in Zivil-/Strafprozessen und ein kleiner Ausblick auf die spätestens am 25.05.2018 wirksame neue EU-Verordnung zum Datenschutzrecht.
Dashcams – Datenschutz und Vollzug
(pdf-Seiten 15-17)
Im Speziellen geht es um die derzeitige rechtliche Beurteilung, die Ahndung/Bearbeitung bzw. das Verfahren bei Verstößen in Bayern, Beurteilung der Datenverwendung in Zivil-/Strafprozessen und ein kleiner Ausblick auf die spätestens am 25.05.2018 wirksame neue EU-Verordnung zum Datenschutzrecht.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Da bin ich mal gespannt, welches Interesse überwiegt, nach Auslegung der "Datenschützer". Ich bin natürlich pro, da ich selber eine Dashcam betreibe. Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Gibt es einen Unfall oder anderen sonstigen SV, ist die Aufnahme goldwert. Und natürlich mus sich die Aufnahme nicht bekannt geben, wenn ich der Meinung bin, ich bin Schuld (wurde wenn auch subtil bemängelt). Wird ein Video illegal verbreitet (Upload bei YT) gibt es was zwischen den Hörner!
Beim Berliner Attentat war griff man ja auch auf ein DC-Video zurück. Wenn es auf der BAB 2 - 3 Fahrzeuge zerlegt inkl Verletzten, ist man als aufnehmende Dienststelle auch über froh, wenn es Aufnahmen gibt.
Beim Berliner Attentat war griff man ja auch auf ein DC-Video zurück. Wenn es auf der BAB 2 - 3 Fahrzeuge zerlegt inkl Verletzten, ist man als aufnehmende Dienststelle auch über froh, wenn es Aufnahmen gibt.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ein Urteil:
LKW fuhr auf PKW auf.
PKW-Fahrer wollte Schadenersatz.
Im LKW war aber eine DashCam installiert, deren Aufzeichnung zeigte, dass auf Grund eines plötzlichen Spurwechsels und Abbremsen des PKW ein Auffahren unvermeidlich war.
PKW-Fahrer klagte GEGEN die Verwertung der Aufnahmen.
Gericht: Aufnahmen dürfen verwertet werden, die Verwertung verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des PKW-Fahrers.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 017/26.php
LKW fuhr auf PKW auf.
PKW-Fahrer wollte Schadenersatz.
Im LKW war aber eine DashCam installiert, deren Aufzeichnung zeigte, dass auf Grund eines plötzlichen Spurwechsels und Abbremsen des PKW ein Auffahren unvermeidlich war.
PKW-Fahrer klagte GEGEN die Verwertung der Aufnahmen.
Gericht: Aufnahmen dürfen verwertet werden, die Verwertung verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des PKW-Fahrers.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 017/26.php
Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Prophezeiung der Cree-Indianer)
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Prophezeiung der Cree-Indianer)
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Bleibt zu hoffen, dass sich diese Ansicht durchsetzt und man wegen des Betriebs einer Dashcam keine Anzeigen wegen irgendwelcher Datenschutzverletzungen befürchten muss.
Safety first!
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Bleibt zu hoffen, dass jene, die Bilder von der Dashcam öffentlich stellen und damit die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzen, verurteilt werden und hohe Strafen zahlen müssen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Mit der Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Verkehrsgeschehen hat sich das OLG Nürnberg beschäftigt. Die Richter stellten fest, dass in Zivilprozessen die Aufnahmen von Dashcam-Aufzeichnungen dann zulässig seien, wenn keine anderen Beweismittel vorhanden seien. Im Hinblick auf den Anspruch auf rechtliches Gehör
und effektiven Rechtsschutz wäre diese Nutzung der Aufzeichnungen zulässig.
Das VG Göttingen urteilte im Hinblick auf die Nutzung von Dashcam-Aufzeichnungen, dass die Nutzung untersagt sei, da dadurch personenbezogene Daten unzulässiger Weise erhoben würden. Dieses Urteil bezog sich auf einen Bürger, der bislang 50.000 Anzeigen im Verkehrsbereich erstattet hatte und nun noch effektiver dafür Beweise
mittels einer Dashcam sammeln wollte.
Quellen:
OLG Nürnberg, Beschl. V. 10.08.17, Az. 13U851/17 – DAR 11/2017 und VG
Göttingen, Urt. V. 31.05.17, Az. 1A170/16 – DAR 11/2017
und effektiven Rechtsschutz wäre diese Nutzung der Aufzeichnungen zulässig.
Das VG Göttingen urteilte im Hinblick auf die Nutzung von Dashcam-Aufzeichnungen, dass die Nutzung untersagt sei, da dadurch personenbezogene Daten unzulässiger Weise erhoben würden. Dieses Urteil bezog sich auf einen Bürger, der bislang 50.000 Anzeigen im Verkehrsbereich erstattet hatte und nun noch effektiver dafür Beweise
mittels einer Dashcam sammeln wollte.
Quellen:
OLG Nürnberg, Beschl. V. 10.08.17, Az. 13U851/17 – DAR 11/2017 und VG
Göttingen, Urt. V. 31.05.17, Az. 1A170/16 – DAR 11/2017
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Im Polizeispiegel 12/2017 ist ein Beitrag zum Thema "Dashcam – ein zulässiges Beweismittel?" über die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung:
https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... _17_12.pdf
(ab pdf-Seite 19)
Es werden mehrere Urteile sowohl dafür als auch dagegen genannt.
https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... _17_12.pdf
(ab pdf-Seite 19)
Es werden mehrere Urteile sowohl dafür als auch dagegen genannt.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Es ist ja wohl ein kleiner Unterschied ob die Aufzeichnung in einem Gerichtsverfahren, z.B. zur Klärung der Haftungsfrage nach einem Unfall genutzt wird oder allgemein einfach online gestellt wird. Es setzt sich wohl überwiegend die Ansicht durch, dass die Nutzung zu den genannten Zwecken zulässig sein kann.
Allerdings gibt es bisher kein höchstrichterliches Urteil. Alle Verfahren wurden entweder nach Urteil eines OLG oder gar einer vorläufigen Einschätzung eines OLG beendet.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Richtig, es ist ein Unterschied, ob die Bilder in einem Gerichtsverfahren eingeführt werden oder bei U-Tube hochgeladen werden.
Ich schrieb, und du zitiertest, bezüglich des Öffentlichstellen - was deutlich um Veröffentlichungen ging und weniger um Gerichtsverfahren, auch wenn diese öffentlich sind.
Ich schrieb, und du zitiertest, bezüglich des Öffentlichstellen - was deutlich um Veröffentlichungen ging und weniger um Gerichtsverfahren, auch wenn diese öffentlich sind.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Es gibt ein Urteil des BGH. Es liegt auf der bisherigen mehrheitlich vertretenen Linie. Einsatz von Dashcams zur Daueraufzeichnung ist zwar ein Verstoß gegen den Datenschutz, aber im Falle eines Unfalls müssen die Beteiligten ihre Identität ohnehin offenbaren, dagegen sei der Datenschutz vor dem Unfall nachrangig.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bund ... 07762.html
https://www.tagesschau.de/inland/dashca ... l-101.html
https://www.swr.de/swraktuell/BGH-faell ... s-100.html
Eine Veröffentlichung ist damit natürlich weiterhin nicht gestattet.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bund ... 07762.html
https://www.tagesschau.de/inland/dashca ... l-101.html
https://www.swr.de/swraktuell/BGH-faell ... s-100.html
Eine Veröffentlichung ist damit natürlich weiterhin nicht gestattet.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Wird auch endlich Zeit. Deutschland und sein total verschobener Datenschutz...
Es konnte keinem erklärt werden, der Einsatz verstoße gegen Datenschutz, aber gem. § 34 StVO ist man bei einem Unfall zum Austausch der Daten verpflichet. Eine Dashcam nimmt nicht nur die Fehler des anderen auf, auch die eigenen.
Gute Entscheidung des BGH.
Es konnte keinem erklärt werden, der Einsatz verstoße gegen Datenschutz, aber gem. § 34 StVO ist man bei einem Unfall zum Austausch der Daten verpflichet. Eine Dashcam nimmt nicht nur die Fehler des anderen auf, auch die eigenen.
Gute Entscheidung des BGH.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Diese Entscheidung interessiert mich.
Man kann sich informieren lassen, sobald sie beim BGH auf dem Server veröffentlicht ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... b57eb0e933
Auf Aktenzeichen klicken und eine Mailadresse eintragen.
Wenn man das Urteil und die Gründe gelesen hat,
kann man sich eventuell auch auch eine Meinung zu Deutschland und seinem total verschobenen Datenschutz machen
bislang jedoch ist es nur .........
Bereits viel, viel deutlicher wird die Pressemitteilung des BGH zum Vorgang:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
Man kann sich informieren lassen, sobald sie beim BGH auf dem Server veröffentlicht ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... b57eb0e933
Auf Aktenzeichen klicken und eine Mailadresse eintragen.
Wenn man das Urteil und die Gründe gelesen hat,
kann man sich eventuell auch auch eine Meinung zu Deutschland und seinem total verschobenen Datenschutz machen
bislang jedoch ist es nur .........
Bereits viel, viel deutlicher wird die Pressemitteilung des BGH zum Vorgang:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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