Du wirst gestatten, wenn ich Dich da gelegentlich beim Wort nehme, wenn Du wieder Deine Spezialthesen aus allerlei Rechtsgebieten verzapfst.
Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Heldenhaft Bufort, heldenhaft verzapfst .....
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Wow, das ist ja alles total einfach. Gibt nur ganze Wälzer, Gutachten und Stellungnahmen von Juristen die sich gegenseitig seitenlange Interpretationen und Einzelfallauslegungen um die Ohren schlagen, aber lt. vladdi muss der Otto-Normalbürger von umme Ecke "einfach nur kurz nachdenken".
Tja, dann mal ein Geheimnis lieber vladdi: Abseits von Juristen und ggf. noch Leuten die mit der Juristerei auch beruflich zu tun haben (z.B. Polizeibeamten) kann in meinem Bekanntenkreis *kein Mensch* nachvollziehen, wieso 'ne Dashcam z.B. nicht erlaubt sein sollte, sofern man das Material nicht veröffentlicht.
Dein "mal eben nachdenken" führt bei fast allen Menschen zu dem "logischen Schluss", dass mein ganz konkretes Interesse, im Schadensfall ein Beweismittel zu haben welches dazu führt, dass ich nicht entgegen der faktischen Wahrheit für Dinge verurteilt werde die mir nicht anzulasten sind (und mein Gegenüber der verantwortlich ist, straffrei davon kommt oder von mir sogar noch Schadenersatz bekommt...), ganz eindeutig Vorrang haben sollte vor irgend einem völlig abstrakten Missbrauch, weil man ja irgendwie die "Daten" aus den Videos so auswerten könnte dass man mittels der Kennzeichen dann Bewegungsprofile erstellt und was für Blödsinn da noch erfunden wird. Oder mal irgend ein Passant am Straßenrand mit unverpixeltem Gesicht drauf ist. Als ob irgend ein Privatmann mit seiner Dashcam sich dafür interessiert oder die Mittel und Wege hätte über die Kennzeichen an Halterdaten, geschweige denn Fahrerdaten zu kommen. Die absolute Mehrheit würde sich diese Videos niemals wieder ansehen sofern nichts passiert und nur rausholen, wenn sie zur Beweisführung benötigt werden.
Diese ganze Datenschutz- und Urheberrechtsdiskussion geht meilenweit an der Lebensrealität der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbei, die von einem Gericht im Fall der Fälle erwartet, der Wahrheitsfindung verschrieben zu sein. Wenn ich die Wahrheit dann auf Video habe und der Richter die nicht sehen will oder darf und ich dafür noch verklagt werde, dann trägt das bei sehr sehr vielen Menschen zur Erodierung des Vertrauens in unser Rechtssystem bei.
Der Großteil der Menschen würde erwarten, dass man den Bürgern vertraut, mit diesen Videos nicht missbräuchlich umzugehen und die Typen die daraus YoutubeVideos zum Amüsement machen, die werden eben strafrechtlich verfolgt. Soviel zu Deinem "einfach nachdenken".
Tja, dann mal ein Geheimnis lieber vladdi: Abseits von Juristen und ggf. noch Leuten die mit der Juristerei auch beruflich zu tun haben (z.B. Polizeibeamten) kann in meinem Bekanntenkreis *kein Mensch* nachvollziehen, wieso 'ne Dashcam z.B. nicht erlaubt sein sollte, sofern man das Material nicht veröffentlicht.
Dein "mal eben nachdenken" führt bei fast allen Menschen zu dem "logischen Schluss", dass mein ganz konkretes Interesse, im Schadensfall ein Beweismittel zu haben welches dazu führt, dass ich nicht entgegen der faktischen Wahrheit für Dinge verurteilt werde die mir nicht anzulasten sind (und mein Gegenüber der verantwortlich ist, straffrei davon kommt oder von mir sogar noch Schadenersatz bekommt...), ganz eindeutig Vorrang haben sollte vor irgend einem völlig abstrakten Missbrauch, weil man ja irgendwie die "Daten" aus den Videos so auswerten könnte dass man mittels der Kennzeichen dann Bewegungsprofile erstellt und was für Blödsinn da noch erfunden wird. Oder mal irgend ein Passant am Straßenrand mit unverpixeltem Gesicht drauf ist. Als ob irgend ein Privatmann mit seiner Dashcam sich dafür interessiert oder die Mittel und Wege hätte über die Kennzeichen an Halterdaten, geschweige denn Fahrerdaten zu kommen. Die absolute Mehrheit würde sich diese Videos niemals wieder ansehen sofern nichts passiert und nur rausholen, wenn sie zur Beweisführung benötigt werden.
Diese ganze Datenschutz- und Urheberrechtsdiskussion geht meilenweit an der Lebensrealität der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbei, die von einem Gericht im Fall der Fälle erwartet, der Wahrheitsfindung verschrieben zu sein. Wenn ich die Wahrheit dann auf Video habe und der Richter die nicht sehen will oder darf und ich dafür noch verklagt werde, dann trägt das bei sehr sehr vielen Menschen zur Erodierung des Vertrauens in unser Rechtssystem bei.
Der Großteil der Menschen würde erwarten, dass man den Bürgern vertraut, mit diesen Videos nicht missbräuchlich umzugehen und die Typen die daraus YoutubeVideos zum Amüsement machen, die werden eben strafrechtlich verfolgt. Soviel zu Deinem "einfach nachdenken".
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Dann bekenn doch mal Farbe und verrate und, wo in deinen Beispielen welche Rechte klar und eindeutig tangiert sind.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Sehr gut gesagt!Der Großteil der Menschen würde erwarten, dass man den Bürgern vertraut, mit diesen Videos nicht missbräuchlich umzugehen und die Typen die daraus YoutubeVideos zum Amüsement machen, die werden eben strafrechtlich verfolgt. Soviel zu Deinem "einfach nachdenken".
Finde die ganzen YT Videos auch einfach verherrlichend was Unfälle und Schäden angehen.
Und natürlich verstößt es gegen das Gesetz wenn fremde Personen darauf zu sehen sind.
Der Gebrauch für dein eigenen Fall beim Gericht, wobei das Material dann vom Gericht angeschaut und nur für diesen einen Zweck genutzt wird,
unterstütze ich allerdings. Es kann vieles erleichtern.
MfG Carl
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Danke dafür. So ist es.Syzygy hat geschrieben: ↑Mi 3. Okt 2018, 10:50Diese ganze Datenschutz- und Urheberrechtsdiskussion geht meilenweit an der Lebensrealität der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbei, die von einem Gericht im Fall der Fälle erwartet, der Wahrheitsfindung verschrieben zu sein. Wenn ich die Wahrheit dann auf Video habe und der Richter die nicht sehen will oder darf und ich dafür noch verklagt werde, dann trägt das bei sehr sehr vielen Menschen zur Erodierung des Vertrauens in unser Rechtssystem bei.
Der Großteil der Menschen würde erwarten, dass man den Bürgern vertraut, mit diesen Videos nicht missbräuchlich umzugehen und die Typen die daraus YoutubeVideos zum Amüsement machen, die werden eben strafrechtlich verfolgt. Soviel zu Deinem "einfach nachdenken".
Noch eine kleine Info am Rande: Ich nutze Google Streetview gern, um mir im Ausland Ziele anzuschauen, wichtige Abzweigungen, Stadtansichten von der Straße aus, Wegweiser.
Das geht nicht in D, A und wie die das in F hinbekommen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist, dass Google in D aufgegeben hat. Selbst für diesen durchaus mit Geld gesegneten Konzern scheint das Wagnis wohl zu groß.
Was hier läuft, ist Täterschutz. Anders kann ich das nicht sehen.
-
- Sergeant
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
ist zwar OT, aber bei mir geht in D, in A und F Street view ohne Probleme...e42b hat geschrieben: ↑Di 9. Okt 2018, 23:26Danke dafür. So ist es.Syzygy hat geschrieben: ↑Mi 3. Okt 2018, 10:50Diese ganze Datenschutz- und Urheberrechtsdiskussion geht meilenweit an der Lebensrealität der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbei, die von einem Gericht im Fall der Fälle erwartet, der Wahrheitsfindung verschrieben zu sein. Wenn ich die Wahrheit dann auf Video habe und der Richter die nicht sehen will oder darf und ich dafür noch verklagt werde, dann trägt das bei sehr sehr vielen Menschen zur Erodierung des Vertrauens in unser Rechtssystem bei.
Der Großteil der Menschen würde erwarten, dass man den Bürgern vertraut, mit diesen Videos nicht missbräuchlich umzugehen und die Typen die daraus YoutubeVideos zum Amüsement machen, die werden eben strafrechtlich verfolgt. Soviel zu Deinem "einfach nachdenken".
Noch eine kleine Info am Rande: Ich nutze Google Streetview gern, um mir im Ausland Ziele anzuschauen, wichtige Abzweigungen, Stadtansichten von der Straße aus, Wegweiser.
Das geht nicht in D, A und wie die das in F hinbekommen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist, dass Google in D aufgegeben hat. Selbst für diesen durchaus mit Geld gesegneten Konzern scheint das Wagnis wohl zu groß.
Was hier läuft, ist Täterschutz. Anders kann ich das nicht sehen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Bei mir auch, nur private Räume oder mnche Schilder sind unkenntlich gemacht worden, aber das ist ja normal
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Permanente und anlasslose Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens sind laut BGH (Urteil v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17) nicht mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des BDSG vereinbar. Das Urteil galt für die alte Fassung des BDSG, aber auch nach der nun geltenden DSGVO wird ein solcher Dashcameinsatz unzulässig sein.
Nach dem BDSG a.F. waren bei Verstößen nach § 43 (2) Nr. 1 Geldbußen bis zu 300.000 EUR möglich (siehe z.B. AG München, Urteil v. 09.08.2017, Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17).
Nach dem neuen BDSG gehe ich davon aus, dass nun gemäß Art. 83 (5) Geldbußen bis zu 20.000.000 EUR möglich sind. Die Dashcamaufnahme würde eine Verarbeitung i.S.d. DSGVO darstellen (Art. 4 Nr. 2). Eine Bedingung nach Art. 6 zu erfüllen, welche die Verarbeitung rechtmäßig macht, ist wohl nicht möglich. Einziger Punkt wäre f) bzgl. der Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen, wobei hier wie oben erwähnt der BGH entschieden hat, dass hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des/der Gefilmten überwiegt.
Das ist meine persönliche kurze rechtliche Würdigung gemäß der neuen DSGVO. Man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Danke Brot. So sieht das aus.
Hinzuzufügen wäre vielleicht noch, dass das die DSGVO nicht in der Form eines Gesetzes Eingang in den deutschen Rechtskanon gefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass sie an entscheidenden Stellen nicht sehr ins Konkrete geht. Diese Lücken werden vermutlich durch das BDSG und das KUG geschlossen werden müssen. Keins der letzteren wurde mit Hinsicht auf die DSGVO novelliert.
Das wird in der Zukunft zu einer Menge teurer Prozesse führen, deren Ausgänge vermutlich nicht sonderlich konsistent sein werden.
Hinzuzufügen wäre vielleicht noch, dass das die DSGVO nicht in der Form eines Gesetzes Eingang in den deutschen Rechtskanon gefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass sie an entscheidenden Stellen nicht sehr ins Konkrete geht. Diese Lücken werden vermutlich durch das BDSG und das KUG geschlossen werden müssen. Keins der letzteren wurde mit Hinsicht auf die DSGVO novelliert.
Das wird in der Zukunft zu einer Menge teurer Prozesse führen, deren Ausgänge vermutlich nicht sonderlich konsistent sein werden.
- slugbuster
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Wie sieht das eigentlich mit den vielen Motorradfahrern und Mountainbikern aus die eine Actioncam , oft öffentlich within sichtbar , auf ihren Helm gepappt haben aus? Die möchten doch eigentlich nur ihre Fahrstrecke (kontinuierlich!) als Erinnerung haben, nehmen aber nahezu unvermeidbar auch andere Verkehrsteilnehmer ohne loop auf. Müssten die dann nicht alle direkt rausgezogen werden ? Da ist es doch ganz offensichtlich, dass kontinuierlich aufgezeichnet wird. Wer kontrolliert, das Front- und Rückfahrkameras nicht aufzeichnen können? Das ist ggf. nur eine Software die benötigt wird um auch damit aufzuzeichnen . Das ganze erscheint mir, was die Verfolgung angeht, in der Praxis kaum durchsetzbar zu sein.e42b hat geschrieben:Danke Brot. So sieht das aus.
Hinzuzufügen wäre vielleicht noch, dass das die DSGVO nicht in der Form eines Gesetzes Eingang in den deutschen Rechtskanon gefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass sie an entscheidenden Stellen nicht sehr ins Konkrete geht. Diese Lücken werden vermutlich durch das BDSG und das KUG geschlossen werden müssen. Keins der letzteren wurde mit Hinsicht auf die DSGVO novelliert.
Das wird in der Zukunft zu einer Menge teurer Prozesse führen, deren Ausgänge vermutlich nicht sonderlich konsistent sein werden.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Sollte permanent aufgenommen werden, sind diese Aufnahmen (streng genommen) in der Regel illegal. Aber auch nur dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer ohne Einverständnis gefilmt werden und erkennbar sind (z.B. Gesicht oder Kennzeichen) bzw. in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wurden. Die Beweislast liegt dann bei der anzeigenden Behörde. Die Folgen dürften die selben sein wie oben erwähnt.slugbuster hat geschrieben: ↑Mi 17. Okt 2018, 23:44Wie sieht das eigentlich mit den vielen Motorradfahrern und Mountainbikern aus die eine Actioncam , oft öffentlich within sichtbar , auf ihren Helm gepappt haben aus?
Wenn auch schon ein wenig älterer Artikel, aber im Grunde gleichbleibende Problematik:
https://www.motorradonline.de/recht-ver ... 12338.html
Hier ist davon die Rede, dass keine datenschutzrechtliche Belange betroffen sind, "wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden":
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... d/dashcam/
Falls du auf Nummer sicher gehen willst, wende dich mit deinem Anliegen direkt an den zuständigen Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Er wird sich in dieser Sache auskennen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Im aktuellen Polizeispiegel der DPolG (ab pdf-Seite 14) gibt es zum Thema "Dashcam" einen Artikel von Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht:
Quelle: https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... _18_11.pdf
Titel: Was ändert sich für Dashcams mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Zitat aus dem Artikel:
Quelle: https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... _18_11.pdf
Titel: Was ändert sich für Dashcams mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Zitat aus dem Artikel:
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichte, wenn sie das Thema überhaupt angesprochen haben, ganz einheitlich zum Ausdruck gebracht haben, dass das anlasslose und permanente Aufnehmen des Verkehrsgeschehens datenschutzrechtlich unzulässig ist, die Aufnahmen aber im Einzelfall auf der Basis einer Interessen- und Güterabwägung herangezogen und verwertet werden können.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Danke.
Damit wäre klar, dass vor diesem Hintergrund die Dashcam in D gestorben ist.
Damit wäre klar, dass vor diesem Hintergrund die Dashcam in D gestorben ist.
- Ghostrider1
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Nein.
Mein Cam ist 5 Jahre alt und kann schon regelmäßig überschreiben. Aller 3 min wird die Aufnahme gelöscht und überschrieben. Neuere Modelle können das, denke ich, alle.
Irgendwelche 10 Sekundenaufnahmen wären sinnfrei.
Man kann die Cam betreiben, wenn überschrieben wird.
Zur Not schneidet man das Video zu Hause kurz und legt es dann vor.
Mein Cam ist 5 Jahre alt und kann schon regelmäßig überschreiben. Aller 3 min wird die Aufnahme gelöscht und überschrieben. Neuere Modelle können das, denke ich, alle.
Irgendwelche 10 Sekundenaufnahmen wären sinnfrei.
Man kann die Cam betreiben, wenn überschrieben wird.
Zur Not schneidet man das Video zu Hause kurz und legt es dann vor.
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