Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich persönlich halte von HobbyCops gar nichts!
(damit sind nicht die Bürger gemeint, die sinnvoll etwas der Polizei melden / anzeigen.)
Wenn jetzt noch ein HobbyCop, wohwissend dass er damit gegen Rechte anderer Menschen verstößt, noch technische Überwachungsgeräte nutzt dann muss man echt mal nachdenken, ob der noch fahren sollte oder besser behandelt werden sollte.
Bezüglich Rechtsüberholer hat Michi einen sehr guten Denksanstoß gegeben!
(damit sind nicht die Bürger gemeint, die sinnvoll etwas der Polizei melden / anzeigen.)
Wenn jetzt noch ein HobbyCop, wohwissend dass er damit gegen Rechte anderer Menschen verstößt, noch technische Überwachungsgeräte nutzt dann muss man echt mal nachdenken, ob der noch fahren sollte oder besser behandelt werden sollte.
Bezüglich Rechtsüberholer hat Michi einen sehr guten Denksanstoß gegeben!
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ja ja, schuld ist der, der auf der linken Spur fährt.
Und selbst wenn da einer schleicht, inwiefern berechtigt das denn dazu, den rechts zu überholen? Das ist ja wohl lächerlich.
Andererseits möchte ich wegen sowas auch nicht ständig Bürger Obergenau auf der Wache stehen haben. In begründeten Fällen gerne und von mir aus auch mit Kamera unterm Arm, aber nur um einen völlig Unbekannten zu maßregeln? Nein.
Ich zähle gar nicht, wie oft ich schon rechts oder sogar auf dem Standstreifen überholt wurde. Aber ich bin auch keiner, der deswegen ins Lenkrad beißt. Ebensowenig mache ich das, wenn vor mir einer mit 90 einen Lkw überholt.
Ein bisschen mehr Gelassenheit im Verkehr wäre mal angebracht.
Insofern ein erfreuliches Urteil, auch wenn beim anlassbezogenen Aufnehmen wahrscheinlich das öfteren die beweiserhebliche Stelle im Film fehlen wird.
Das ich ja eigentlich gerade der Vorteil, dass man auch plötzliche und unvorhergesehene Situationen auf Band bekommt.
Und selbst wenn da einer schleicht, inwiefern berechtigt das denn dazu, den rechts zu überholen? Das ist ja wohl lächerlich.
Andererseits möchte ich wegen sowas auch nicht ständig Bürger Obergenau auf der Wache stehen haben. In begründeten Fällen gerne und von mir aus auch mit Kamera unterm Arm, aber nur um einen völlig Unbekannten zu maßregeln? Nein.
Ich zähle gar nicht, wie oft ich schon rechts oder sogar auf dem Standstreifen überholt wurde. Aber ich bin auch keiner, der deswegen ins Lenkrad beißt. Ebensowenig mache ich das, wenn vor mir einer mit 90 einen Lkw überholt.
Ein bisschen mehr Gelassenheit im Verkehr wäre mal angebracht.
Kameras sind äußerst hilfreich bei Unfällen, insbesondere mit Flucht, oder bei schwerwiegenden Verstößen.Das Gericht betonte, dass es bei der gerichtlichen Aufklärung von Verkehrsunfällen fast ausnahmslos an verlässlichen, objektiven Beweismitteln mangele. Die Beweissicherung durch die Dashcam bezeichneten sie in dem verhandelten Fall deshalb als "erforderlich und verhältnismäßig".
Insofern ein erfreuliches Urteil, auch wenn beim anlassbezogenen Aufnehmen wahrscheinlich das öfteren die beweiserhebliche Stelle im Film fehlen wird.
Das ich ja eigentlich gerade der Vorteil, dass man auch plötzliche und unvorhergesehene Situationen auf Band bekommt.
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- Ghostrider1
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Gutes Urteil.
Denn jetzt wird auch mal einigen Autofahren die Chance gegeben, frei jeder Wertung, einen Beweis vorzulegen!
Wie gehen denn Rotlicht-Unfälle ohne Zeugen aus? 50 /50.
Wer solche Angst vor YouTube-Uploads hat, der muss auch verbieten, wenn Touristen mit dem Camcorder einmal z.B. den Dresdner Zwinger abfilmen oder den Kölner Dom.
Denn jetzt wird auch mal einigen Autofahren die Chance gegeben, frei jeder Wertung, einen Beweis vorzulegen!
Wie gehen denn Rotlicht-Unfälle ohne Zeugen aus? 50 /50.
Wer solche Angst vor YouTube-Uploads hat, der muss auch verbieten, wenn Touristen mit dem Camcorder einmal z.B. den Dresdner Zwinger abfilmen oder den Kölner Dom.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Einzelfallurteil eines AG, auf das sich in anderen Fällen nicht einmal berufen werden kann.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Das zwar nicht, dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein anderes AG trotzdem hieran orientiert (im vorliegenden Urteil wurden ja auch andere AG-Urteile zitiert). Ich denke jedoch auch, dass bis zum Vorliegen einer ober- oder höchstrichtlichen Rechtsprechung noch zahlreiche Einzelfallurteile mit gegenteiligen Ergebnissen zu der Thematik ergehen werden.MICHI hat geschrieben:Einzelfallurteil eines AG, auf das sich in anderen Fällen nicht einmal berufen werden kann.
Aber wer weiß, vielleicht hat sich der/die RiAG mit dem Urteil und insb. dem von mir zitierten Passus ja auch ein Zitat in einem Kommentar zum BDSG oder zumindest einem Fachaufsatz verdient und den Grundstein für eine neue herrschende Meinung gelegt.
Re: AW: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich denke, dass es wieder mal drauf ankommt.
Ich baue mir keine Dashcam ein. Jedoch habe ich Verständis für die, die das als Beweis für den Fall eines Unfalls machen (ich denke, dass die früher bestimmt auch einen UDS verbaut hatten).
Auch bezüglich lustiger YouTube Videos hätte ich Verständis. Aber wir sind nicht Russland. Und ein bisschen Beachtung der Persönlichkeitsrechte muss vor dem Einstellen beachtet werden. Ich denke auch, dass hier die Rechtsprechung noch nicht abschließend war.
Einzig Plaque krieg ich, wenn jemand eine Dshcam verbaut um Videocop zu spielen und jegliches Fehlverhalten zu Anzeigen zu bringen.
Ich baue mir keine Dashcam ein. Jedoch habe ich Verständis für die, die das als Beweis für den Fall eines Unfalls machen (ich denke, dass die früher bestimmt auch einen UDS verbaut hatten).
Auch bezüglich lustiger YouTube Videos hätte ich Verständis. Aber wir sind nicht Russland. Und ein bisschen Beachtung der Persönlichkeitsrechte muss vor dem Einstellen beachtet werden. Ich denke auch, dass hier die Rechtsprechung noch nicht abschließend war.
Einzig Plaque krieg ich, wenn jemand eine Dshcam verbaut um Videocop zu spielen und jegliches Fehlverhalten zu Anzeigen zu bringen.
-
- Police Officer
- Beiträge: 183
- Registriert: Mi 16. Dez 2009, 14:16
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Kurz ein paar Anmerkungen:
Eine Dashcam verstehe ich als Hilfsmittel zur Dokumentation und nicht als "Gadget", um damit "lustige" Filmchen für Youtube zu erstellen.
Sofern eine solche Kamera entsprechend zielgerichtet eingesetzt wird, kann ich auch keinen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien erkennen.
Der Hinweis, dass "der Bürger" damit zum Hilfssheriff wird, ist korrekt. Angesichts der Tatsache, dass die Polizei aber ihre Kapazitäten überwiegend bei Großveranstaltungen (z.B. Fußball, Demos etc.) ausreizt und man auf der BAB maximal mal nen Blitzer entdeckt, ist Selbsthilfe legitim.
Fakt ist - egal ob Straßenverkehr, Gewaltkriminalität von Jugendlichen oder der bei uns im Südwesten grassierenden Einbruchsserie - von der Polizei ist nichts zu sehen. Die erscheint erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Also bleibt einem als Bürger nichts anderes übrig, wie sich selbst zu schützen bzw. aufzurüsten (also nicht waffentechnisch, sondern Prävention, Eigenschutz der Immobilie oder halt eine Dashcam).
@ Michi
@ Old Bill
Meine grundsätzliche Toleranzgrenze ist sehr hoch angesetzt, da ich sicherlich auch nicht perfekt bin. Ich muss trotzdem nicht alles widerspruchslos hinnehmen.
Und Punkt ist, dass die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (also im Sinne der rechtlichen Bewertung) im Straßenverkehr massiv zunimmt.
Wie ich oben schon geschrieben habe - da die Polizei durch Abwesenheit glänzt bzw. ihr Seelenheil darin findet, mich morgens um 06.15 Uhr in einer leeren BAB-Baustelle mit 90 anstatt erlaubter 80 zu blitzen (10€...ich fühlte mich als hemmungsloser Raser ertappt), finde ich Hilfe zur Selbsthilfe eigentlich ganz ok.
@ malfragen
Viele Grüße
Frank
Eine Dashcam verstehe ich als Hilfsmittel zur Dokumentation und nicht als "Gadget", um damit "lustige" Filmchen für Youtube zu erstellen.
Sofern eine solche Kamera entsprechend zielgerichtet eingesetzt wird, kann ich auch keinen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien erkennen.
Der Hinweis, dass "der Bürger" damit zum Hilfssheriff wird, ist korrekt. Angesichts der Tatsache, dass die Polizei aber ihre Kapazitäten überwiegend bei Großveranstaltungen (z.B. Fußball, Demos etc.) ausreizt und man auf der BAB maximal mal nen Blitzer entdeckt, ist Selbsthilfe legitim.
Fakt ist - egal ob Straßenverkehr, Gewaltkriminalität von Jugendlichen oder der bei uns im Südwesten grassierenden Einbruchsserie - von der Polizei ist nichts zu sehen. Die erscheint erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Also bleibt einem als Bürger nichts anderes übrig, wie sich selbst zu schützen bzw. aufzurüsten (also nicht waffentechnisch, sondern Prävention, Eigenschutz der Immobilie oder halt eine Dashcam).
@ Michi
Stimmt. Was aber, wenn sich auf der rechten Spur LKWs befinden und sich auf der linken Spur die Fahrzeuge mit Tempo 120 "anstauen". Fährst Du dann auch nach rechts rüber? Oder bleibst Du links und hoffst, dass sich nach den LKWs die Langsamfahrer wieder nach rechts bewegen und Du freie Fahrt hast?Tja, zum Rechtsüberholen verleiten in den meisten Fällen Linke- und Mittlerespurschleicher.
@ Old Bill
Meine grundsätzliche Toleranzgrenze ist sehr hoch angesetzt, da ich sicherlich auch nicht perfekt bin. Ich muss trotzdem nicht alles widerspruchslos hinnehmen.
Und Punkt ist, dass die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (also im Sinne der rechtlichen Bewertung) im Straßenverkehr massiv zunimmt.
Wie ich oben schon geschrieben habe - da die Polizei durch Abwesenheit glänzt bzw. ihr Seelenheil darin findet, mich morgens um 06.15 Uhr in einer leeren BAB-Baustelle mit 90 anstatt erlaubter 80 zu blitzen (10€...ich fühlte mich als hemmungsloser Raser ertappt), finde ich Hilfe zur Selbsthilfe eigentlich ganz ok.
@ malfragen
Einfaches Prinzip - ohne Zeugen geht das wie das Hornberger Schiessen aus (Aussage gegen Aussage). Mit Zeugen hat man dagegen eine Chance, den Täter rechtskräftig zu verurteilen. Solltest Du aber eigentlich wissen, sofern Du Polizist bist.Du willst dich jetzt "aufrüsten" um beim nächsten rechtsüberholer, direkt "Täter" und zeugen zu melden.?
Was geht einen dritten das an, wenn du rechts überholt wirst. ?
Viele Grüße
Frank
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Wer sagt denn, dass ich auf BAB rechts überhole? Wo steht das?
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
-
- Police Officer
- Beiträge: 183
- Registriert: Mi 16. Dez 2009, 14:16
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
So hatte ich das auch nicht gemeint, Michi. ;)
Es war als Hinweis darauf gedacht, dass man auf der linken Spur bleibt, wenn man auf eine Schlange trifft. Würde man nach rechts wechseln, wird man direkt vom nachfolgenden Fahrzeug überholt.
Wenn´s geht, fahre ich rechts - und zwar unabhängig davon, ob ich 120 oder 250 fahre.
Viele Grüße
Frank
Es war als Hinweis darauf gedacht, dass man auf der linken Spur bleibt, wenn man auf eine Schlange trifft. Würde man nach rechts wechseln, wird man direkt vom nachfolgenden Fahrzeug überholt.
Wenn´s geht, fahre ich rechts - und zwar unabhängig davon, ob ich 120 oder 250 fahre.
Viele Grüße
Frank
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich finde auch, dass man nicht alles mit Angst vor möglichen Folgen verbieten darf. Solange wie ein Video nicht hochgeladen wird, sondern als Beweismittel dient, ist es okay.
Desweiteren frage ich mich, wie der normale Bürger in die Grundrechte anderer eingreifen kann? Ich dachte der Staat gewährt die Grundrechte und kann somit nur in diese eingreifen.
Desweiteren frage ich mich, wie der normale Bürger in die Grundrechte anderer eingreifen kann? Ich dachte der Staat gewährt die Grundrechte und kann somit nur in diese eingreifen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich finde Bürger bedenklich, die sich herausnehmen die Sicherheitslage beurteilen zu können und sich dann selber zu Hilfspolizisten befördern.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Der staat gewährt die Grundrechte. ?
Korrigiert mich falls ich falsch liege.
Ich meine zu wissen, die grundrechte stehen in der Verfassung.
Auf das recht zu leben z.b. hat der staat mal garnix einzugreifen.
Thema cam und dauerüberwachung im verkehr.:
Wer andere wie auch immer, grundlos überwacht und filmt, greift in deren persönlichkeitsrechte ein.
Das urteil am Anfang dieses threads spricht es aus.
Wer glaubt auf jede Kleinigkeit, mit videobeweiss reagieren zu müssen, der sollte sich direkt eine cam um kopf binden.
Korrigiert mich falls ich falsch liege.
Ich meine zu wissen, die grundrechte stehen in der Verfassung.
Auf das recht zu leben z.b. hat der staat mal garnix einzugreifen.
Thema cam und dauerüberwachung im verkehr.:
Wer andere wie auch immer, grundlos überwacht und filmt, greift in deren persönlichkeitsrechte ein.
Das urteil am Anfang dieses threads spricht es aus.
Wer glaubt auf jede Kleinigkeit, mit videobeweiss reagieren zu müssen, der sollte sich direkt eine cam um kopf binden.
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Kein PVB
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Hallo Malfragen,
es wäre jetzt etwas viel (und außerdem stark OT) alles detailliert zu erklären. Kurzum:
Jeder genießt Grundrechte. In diese Grundrechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Zu deinem Beispiel (Recht auf Leben): Auch in dieses Grundrecht darf der Staat eingreifen. Schau hierzu mal in Artikel 2 des Grundgesetzes.
Eins ist jedoch unantastbar (Artikel 1 Satz 1 Grundgesetz): Die Würde des Menschen.
Die Tatsache, dass man als Polizei / Polizist nicht einfach machen kann, was man will, sondern hierfür immer eine rechtliche Grundlage braucht, unterscheidet uns von undemokratischen Ländern.
Grüße
es wäre jetzt etwas viel (und außerdem stark OT) alles detailliert zu erklären. Kurzum:
Jeder genießt Grundrechte. In diese Grundrechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Zu deinem Beispiel (Recht auf Leben): Auch in dieses Grundrecht darf der Staat eingreifen. Schau hierzu mal in Artikel 2 des Grundgesetzes.
Eins ist jedoch unantastbar (Artikel 1 Satz 1 Grundgesetz): Die Würde des Menschen.
Die Tatsache, dass man als Polizei / Polizist nicht einfach machen kann, was man will, sondern hierfür immer eine rechtliche Grundlage braucht, unterscheidet uns von undemokratischen Ländern.
Grüße
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Hier für dich Artikel 1 des Grundgesetzesmalfragen hat geschrieben:Der staat gewährt die Grundrechte. ?
Korrigiert mich falls ich falsch liege.
Ich meine zu wissen, die grundrechte stehen in der Verfassung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Blödsinn.malfragen hat geschrieben:Auf das recht zu leben z.b. hat der staat mal garnix einzugreifen.
z.B. steht in unserem PolG, dass dieses in der Grundrecht auf Leben eingreift. Wir haben den finalen Rettungsschuss im PolG stehen. Ließ mal die Verfassung genauer, was da steht.
Hier § 79 SächsPolG
§ 79 Einschränkung von Grundrechten
Durch polizeiliche Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes können im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt werden
1. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 16 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen),
2. die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen),
3. die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 30 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen),
4. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen),
5. das Recht der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes).
Du kannst nicht in meine Grundrechte eingreifen. Wenn du mich schlägst, begehst du eine Körperverletzung, aber du greifst nicht mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit an.
Wenn ich dich als PVB rechtmäßig "schlage" bzw. dir Schmerzen zufüge (Handkipphebel etc pp. bei Widerstand), dann greife ich in dein Grundrecht ein. Handel ich unrechtmäßig, begehe ich als Person ein Straftat (verschärfend KV im Amt).
@Vladdi
Wer befördert sich zum Hilfspolizisten?
Beispiel von Freitag auf der BAB. Es war wieder ein Paradebeispiel, wie es auf deutschen Straßen zugeht.
Ich war mit ca. 140 km/h am Überholen eines LKW. Abstand keine 100m. Ich wurde reches überholt und der scherrte kurz vor mir ein. Wenn dann was passiert, weil er plötzlich bremsen muss und ich unweigerlich auffahre, wie soll man da noch seine Unschuld beweisen?
Meinem Vordermann ist der bald in den Kofferraum gefahren. Das waren keine 20m Abstand, bei 140 km/h und mehr.
Genauso Rotlicht. Ein Kollege wurde sogar im FuStW zur Notbremsung gezwungen, weil eine Bürgerin noch bei Rot in die Kreuzung einfuhr.
Das sind Beispiele die auf deutschen Straßen tagtäglich passieren!
Wieso spricht man dem Bürger das Recht ab, sich selber abzusichern. Wenn nichts passiert und die Aufnahme gelöscht wird, ist doch alles i.O.
Ob nun mit oder ohne Dashcam, er ist im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs. Er wird von so vielen anderen Leuten ebenfalls gesehen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Bitte beim Thema "Dashcam" bleiben, danke.
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