Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Kurzes Feedback zum Posting vom 23. April:
Gestern habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft FR erhalten, dass das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen Person X (Aston Martin) gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
Der ermittelte Fahrer mit Migrationshintergund hat gegenüber der Polizei bestritten, erst gedrängelt und dann rechts überholt zu haben. Also Aussage gegen Aussage.
Mit Dashcam wäre zumindest der Überholvorgang zweifelsfrei nachweisbar gewesen.
Gruß
Frank
P.S. Unabhängig davon ein Danke an Polizei und Staatsanwaltschaft, dass sie überhaupt ermittelt haben! Damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet, da ich ja kein Nummernschild hatte und die Herkunft des Fahrzeugs (also den Händler) selbst recherchiert habe.
Gestern habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft FR erhalten, dass das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen Person X (Aston Martin) gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
Der ermittelte Fahrer mit Migrationshintergund hat gegenüber der Polizei bestritten, erst gedrängelt und dann rechts überholt zu haben. Also Aussage gegen Aussage.
Mit Dashcam wäre zumindest der Überholvorgang zweifelsfrei nachweisbar gewesen.
Gruß
Frank
P.S. Unabhängig davon ein Danke an Polizei und Staatsanwaltschaft, dass sie überhaupt ermittelt haben! Damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet, da ich ja kein Nummernschild hatte und die Herkunft des Fahrzeugs (also den Händler) selbst recherchiert habe.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Themenfremde Beiträge entsorgt. Bitte beim Thema bleiben und Interpretationen kann jeder für sich behalten. Danke.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Finde ich ein interessantes Urteil. Hier wird kein gravierender Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Verwendung einer Dashcam, welche immer wieder automatisch überschreibt, gesehen. Danke für den Hinweis, tyrant.tyrant hat geschrieben:LG Landshut: "Die Aufzeichnung durch die Dashcam erfolge wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung der Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen erfolge nicht. Die Videoaufzeichnung werde mittels einer Schleife immer wieder überschrieben. Lediglich bei einem Unfall erfolge eine Speicherung. Nach einem Unfall sei es ohnehin üblich, Fahrzeuge, Unfallspuren und ggf. die umstehenden Beteiligten fotografisch zu erfassen. Auch hier werden Passanten oder Verkehrsteilnehmer zufällig erfasst. Das Gericht sieht insgesamt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in der Verwendung einer Dashcam."
Az. 12 S 2603/15
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
dito
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Juhu, es bewegt sich doch noch etwas. Ein berufsbetroffener Datenschützer wird trotzdem quicken.
Bei meinem Model, kann ich zwischen 3, 5 oder 10 Minuten Schleifen wählen. Ist die Karte voll, werden die ältesten Aufnahmen überschrieben. Bei meiner 32 GB Karte habe ich 2 Tage drauf. Am allgemeinen sind das ca. 2 Stunden Fahrt.
Bei einem Unfall, also wenn der G-Sensor auslöst, wird diese und die nachfolgende Aufzeichnung schreibgeschützt.
Ist die Kamera im standby und meine Karre wird durchgerüttelt, wird eine 3 Minutenaufnahme gefertigt.
Bei meinem Model, kann ich zwischen 3, 5 oder 10 Minuten Schleifen wählen. Ist die Karte voll, werden die ältesten Aufnahmen überschrieben. Bei meiner 32 GB Karte habe ich 2 Tage drauf. Am allgemeinen sind das ca. 2 Stunden Fahrt.
Bei einem Unfall, also wenn der G-Sensor auslöst, wird diese und die nachfolgende Aufzeichnung schreibgeschützt.
Ist die Kamera im standby und meine Karre wird durchgerüttelt, wird eine 3 Minutenaufnahme gefertigt.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Naja, ob das Urteil Bestand hat, wenn es weitergeht, ist meiner Meinung nach fragewürdig. Das ist mal wieder die Rechtsauffassung eines bayerischen (!) Gerichtes.
Ich habe so das Gefühl, dass Bundesgerichte da auch gerne mal eine andere Rechtsauffassung haben.
Irgendwie passt meiner Meinung nach dieses Urteil nicht zum Urteil des BGH (BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09 )zu Kamera-Attrapen: Letzendlich ist es egal, ob eine Kamera aufzeichnet oder nicht. Entscheidend ist, ob durch sie ein Überwachungsdruck entsteht.
Woher soll ich als Ausstehender wissen, ob die Dashcam alles aufzeichnet oder nicht?
Auch das Argument, dass nachher sowieso fotografiert wird, überzeugt mich nicht.
Was ist z.B. wenn sich gerade zuverlässigerweise jemand in der Nase popelt oder irgendeine sonstige peinliche Situation stattfindet, während die Dashcam die Situation aufzeichnet. Wenn im Nachgang dagegen fotografiert wird, benehmen sich ja alles anständig, die sich anständig benehmen wollen und unterlassen alles, was sie selbst auf Fotos als entwürdigend empfinden.
Ich persönlich finde ja die Gesetzeslage da in Deutschland Mist und Kameras müssen kein Teufelszeug sein, aber so ist nun einmal die Rechtslage und daher glaube ich auch, dass hier das Urteil des bayerischen Landgerichts gekippt wird, wenn es weitergeht.
Ich habe so das Gefühl, dass Bundesgerichte da auch gerne mal eine andere Rechtsauffassung haben.
Irgendwie passt meiner Meinung nach dieses Urteil nicht zum Urteil des BGH (BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09 )zu Kamera-Attrapen: Letzendlich ist es egal, ob eine Kamera aufzeichnet oder nicht. Entscheidend ist, ob durch sie ein Überwachungsdruck entsteht.
Woher soll ich als Ausstehender wissen, ob die Dashcam alles aufzeichnet oder nicht?
Auch das Argument, dass nachher sowieso fotografiert wird, überzeugt mich nicht.
Was ist z.B. wenn sich gerade zuverlässigerweise jemand in der Nase popelt oder irgendeine sonstige peinliche Situation stattfindet, während die Dashcam die Situation aufzeichnet. Wenn im Nachgang dagegen fotografiert wird, benehmen sich ja alles anständig, die sich anständig benehmen wollen und unterlassen alles, was sie selbst auf Fotos als entwürdigend empfinden.
Ich persönlich finde ja die Gesetzeslage da in Deutschland Mist und Kameras müssen kein Teufelszeug sein, aber so ist nun einmal die Rechtslage und daher glaube ich auch, dass hier das Urteil des bayerischen Landgerichts gekippt wird, wenn es weitergeht.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Anfängliche Zweifel abgelegt.
Mittlerweile finde ich eine Dashcam ganz gut; problematisch bleibt widerrechtliche Veröffentlichung. Und problematisch (2) dass das Gericht sich möglicherweise zu sehr an den Videobeweis gewöhnt und der einfachen Aussage bald nicht mehr allzu viel Gewicht beimisst.
Mittlerweile finde ich eine Dashcam ganz gut; problematisch bleibt widerrechtliche Veröffentlichung. Und problematisch (2) dass das Gericht sich möglicherweise zu sehr an den Videobeweis gewöhnt und der einfachen Aussage bald nicht mehr allzu viel Gewicht beimisst.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Naja, ich sehe da schon einen gewaltigen Unterschied. Zum einen sind es bei diesem Fall mehrere Kameras, sie sind fest installiert und sie können Vorgänge auf dem Nachbargrundstück erfassen. Das hat meiner Meinung nach nochmals eine andere Qualität, als wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.al-lex hat geschrieben:Irgendwie passt meiner Meinung nach dieses Urteil nicht zum Urteil des BGH (BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09 )zu Kamera-Attrapen: Letzendlich ist es egal, ob eine Kamera aufzeichnet oder nicht.
Mit dieser Argumentation könnte ich auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern, wenn Touristen ihre Urlaubvideos drehen oder Jugendliche kleine Clips mit ihren Mobiltelefonen erstellen. Man schaue sich nur diverse veröffentlichte "Fail"-Videos z.B. auf Youtube an. Da finden sich augenscheinlich häufiger Personen als "Hauptdarsteller" wieder, die bei ihren Missgeschicken zufällig mit der Kamera eingefangen wurden.al-lex hat geschrieben:Was ist z.B. wenn sich gerade zuverlässigerweise jemand in der Nase popelt oder irgendeine sonstige peinliche Situation stattfindet, während die Dashcam die Situation aufzeichnet.
Datenschutz ist wichtig, keine Frage, aber ich sehe immer noch nicht wirklich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine eingebaute Dashcam verletzt, so lange die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden.
Ich sehe es ähnlich. Das Datenschutzgesetz lässt zu viel Spielraum, weshalb gerade beim Thema Dashcam die Meinungen so stark auseinander gehen. Eine Gesetzeslage wie z.B. in Österreich, die Dashcams per Gesetz verbietet und eine Benutzung unter Strafe stellt, würde für Klarheit schaffen (auch wenn ich so eine Gesetzesvorschrift in Deutschland nicht befürworten würde ).al-lex hat geschrieben:Ich persönlich finde ja die Gesetzeslage da in Deutschland Mist und Kameras müssen kein Teufelszeug sein, aber so ist nun einmal die Rechtslage und daher glaube ich auch, dass hier das Urteil des bayerischen Landgerichts gekippt wird, wenn es weitergeht.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Klarheit besteht doch.
Jeder darf filmen, was er mag, wenn er dabei die Rechte eines anderen nicht verletzt.
Strittig ist nur, wie viel Beweiswert diesen Aufnahmen im Schadensfall zugestanden wird.
Jeder darf filmen, was er mag, wenn er dabei die Rechte eines anderen nicht verletzt.
Strittig ist nur, wie viel Beweiswert diesen Aufnahmen im Schadensfall zugestanden wird.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Darf man mit Dashcams den Verkehr aufzeichnen?
Der 54. Verkehrsgerichtstag will sich mit dem Thema befassen.
Eines ist klar: Die Wahrscheinlichkeit, Aufnahmen eines Unfalls "anlassbezogen" angefertigt zu haben, dürfte ziemlich gering sein.
Der 54. Verkehrsgerichtstag will sich mit dem Thema befassen.
So klar ist es eben nicht. Manche Urteile sagen, anlassbezogenes Filmen ist in Ordnung. Andere verneinen dies wiederum.vladdi hat geschrieben:Klarheit besteht doch.
Eines ist klar: Die Wahrscheinlichkeit, Aufnahmen eines Unfalls "anlassbezogen" angefertigt zu haben, dürfte ziemlich gering sein.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Aktuelles Urteil zum Thema Dashcam:
Videokameras im Auto: OLG Stuttgart akzeptiert Dashcam-Aufnahme als Beweismittel
„Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 4 Ss 543/15)
Zum Thema "Datenschutz" wegen der anlasslosen Aufnahme heißt es seitens des OLG:
Videokameras im Auto: OLG Stuttgart akzeptiert Dashcam-Aufnahme als Beweismittel
Hier der Link zur Pressemitteilung des OLG Stuttgart:Aufnahmen mit Dashcams sind als Beweismittel umstritten. Das Oberlandesgericht Stuttgart will sie jedoch grundsätzlich zulassen - wenn wie in einem aktuellen Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
„Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2016, Az.: 4 Ss 543/15)
Zum Thema "Datenschutz" wegen der anlasslosen Aufnahme heißt es seitens des OLG:
Es geht in dem Urteil darum, dass die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Allerdings wurde offen gelassen, ob für den Aufnehmenden ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Es bringt dem Dashcam-Nutzer nämlich nichts, wenn er z.B. als Beteiligter bei einem Unfall seine Unschuld mittels Aufnahme beweisen kann, aber im Nachhinein aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das BDSG ein "größeres Brett" bekommt als der Unfallverursacher, in dessen Persönlichkeitsrechte eingegriffen wurde.Insbesondere betreffe ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung seien zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
@Brot: Danke
Bei diesem OLG-Urteil ging es nicht um die Schuldfrage bei einem Unfall, sondern quasi um eine Privatanzeige eines Bürgers wegen einer (gravierenden) Ordnungswidrigkeit. <-- sehe ich das richtig, oder habe ich irgendwas überlesen?
Bei diesem OLG-Urteil ging es nicht um die Schuldfrage bei einem Unfall, sondern quasi um eine Privatanzeige eines Bürgers wegen einer (gravierenden) Ordnungswidrigkeit. <-- sehe ich das richtig, oder habe ich irgendwas überlesen?
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
So sehe ich das aufgrund der Berichterstattung auch. Es waren wohl 6s nach Rotbeginn als der Angezeigte über die Kreuzung fuhr und das ist natürlich schon sehr heftig.
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- Sergeant
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- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Das Urteil schließt ja aber die Möglichkeit nicht aus, diese Aufnahmen auch bei einem Unfall zu verwenden. Im Einzelfall muss die Schwere des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte abgewogen werden. Beim Auffahrunfall könnte es da eng werden, bei einer Vorfahrtsverletzung oder Überholvorgängen seh ich da kein Problem.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Das Urteil stützt es sogar, dass Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden können bei bedeutenden OWis (z.B. Vorfahrtsverletzung, etc.) oder Straftaten (z.B. manipulierte VU). Allerdings beantwortet es nicht die Frage, ob der Dashcam-Nutzer trotzdem ein Verstoß gegen das BDSG begangen hat und welche Strafe ihm für einen möglichen Verstoß blüht.der kanadier hat geschrieben:Das Urteil schließt ja aber die Möglichkeit nicht aus, diese Aufnahmen auch bei einem Unfall zu verwenden.
Denn so steht es in der Pressemitteilung des OLG:
"Dabei hat der Senat offen gelassen, ob bzw. unter welchen Umständen die Nutzung einer „Dashcam“ durch einen Verkehrsteilnehmer gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur in engen Grenzen zulässt. Denn jedenfalls enthalte § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme."
Es besteht also noch Klärungsbedarf für Dashcam-Nutzer.
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